Protokoll der Sitzung vom 09. August 2004

 

 

Anwesend : H.H. SCHUMACHER, Bürgermeister;

PAUELS, WIESEMES und MARQUET, Schöffen;

MARGREVE, KÖTTEN, LENTZ, Frau SCHRÖDER-MARAITE, MARAITE, SCHRÖDER, Frau JUFFERN-SCHMITZ, Frau REINERTZ-MARAITE, PAUELS F.J., NEUENS und Frau BASTIN-VEITHEN, Mitglieder;

 

BOULANGER, Sekretär.

 

Abwesend :

 

In öffentlicher Sitzung

 

Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 1. Juli 2004

Das Protokoll dieser Sitzung wird einstimmig genehmigt.

 

ZURKENNTNISNAHME

 

Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 08.06.2004 in der Angelegenheit „Fahrradweg RAVEL – Vorlage verschiedener Angebote für die Fertigstellung des Abschnittes bis CROIX-DES-SARTS“

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Kenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 08.06.2004 betreffend die Vergabe des Auftrags zur Fertigstellung des letzten Abschnittes bis CROIX-DES-SARTS des Fahrradweges auf der Strecke der früheren Eisenbahnlinie RAEREN-ST.VITH;

 

In Erwägung der Erläuterungen des Vorsitzenden;

 

Nach Durchsicht des Artikels 234 des neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

NIMMT den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffen­kollegiums vom 08.06.2004 betreffend die Vergabe des Auftrags zur Fertigstellung des letzten Abschnittes bis CROIX-DES-SARTS des Fahrradweges auf der Strecke der früheren Eisenbahnlinie RAEREN-ST.VITH zum Preis in Höhe von 2.859,00 €, ohne MwSt., an die Firma MARAITE B. A.G. aus 4771 HALENFELD 87b, ZUR KENNTNIS.

 

 

IMMOBILIEN

 

Prinzipieller Beschluss

 

Antrag des Herrn DAVIDTS H. aus D-50968 KÖLN, Marienburger Straße 57 auf Ankauf des längs seiner Parzelle Gem. 7, Flur D, Nr. 138 D gelegenen Wegeabplisses in der Ortschaft HALENFELD

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des vorliegenden Antrages des Herrn DAVIDTS H. aus D-50968 KÖLN, Marienburger Straße57 auf Ankauf des längs seiner Parzelle Gem. 7, Flur D, Nr. 138 D gelegenen Wegeabsplisses in der Ortschaft HALENFELD;

 

In Erwägung dessen, dass dieser Wegeabspliss auf dem beiliegenden Vermessungsplan in roter Farbe eingezeichnet ist;

 

In Anbetracht dessen, dass die Gemeinde keine Verwendung für dieses Geländeteilstück mit einem Flächeninhalt von 01 Ar 61 Ca hat;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Prinzipiell dem Herrn DAVIDTS H. aus D-50968 KÖLN, Marienburger Straße57 den längs seiner Parzelle Gem. 7, Flur D, Nr. 138 D gelegenen Wegeabspliss in der Ortschaft HALENFELD mit einem Flächeninhalt von 01 Ar 61 Ca zum Preise in Höhe von 3,50 €/m² zu verkaufen.

2.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens zu beauftragen.

 

Endgültige Beschlüsse

 

Ankauf der Waldparzelle Gem. 11, Flur B, Nr. 160 C, 76 Ar 14 Ca groß, Eigentum der Frau ETIENNE-ZIANS F. aus 4950 THIRIMONT, rue de la Paix, 8

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung seines Beschlusses vom 01. Juli 2004, laut welchem prinzipiell beschlossen worden ist, die in der Ortschaft MEYERODE gelegene Parzelle, Gemarkung 11, Flur B, Nr. 160 C, Eigentum der Frau ETIENNE-ZIANS F., mit einem Flächeninhalt von 76 Ar 14 Ca zum Gesamtpreis in Höhe von 7.000 € zu erwerben;

 

In Erwägung dessen, dass die fragliche Waldparzelle die Distrikte 793 und 796 des Revieres Meyerode verbindet, so dass der bis dato isolierte, aus den Distrikten 794, 795 und 796 bestehende Block mit dem restlichen Teil des Gemeindewaldes Meyerode verbunden wird;

 

In Erwägung dessen, dass die Gemeinde daher an einem Ankauf des besagten Geländes inklusive Holzbestand zum Gesamtpreis in Höhe von 7.000 € interessiert ist;

 

In Erwägung dessen, dass während des vom 07.07.2004 bis zum 23.07.2004 durchgeführten Untersuchungsverfahren keinerlei Einsprüche gegen dieses Immobiliengeschäft eingegangen sind;

 

Nach Durchsicht des Verkaufsversprechens, des Abschätzungs­berichtes, der Katasterunterlagen und des Entwurfes der Ankaufsurkunde;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Die in der Ortschaft MEYERODE gelegene Waldparzelle, Gemarkung 11, Flur B, Nr. 160 C, 76 Ar 14 Ca groß, Eigentum der Frau ETIENNE-ZIANS F., zum Gesamtpreis in Höhe von 7.000 € zu erwerben.

2.  Den im Punkt 1 erwähnten Ankauf den Charakter des öffentlichen Nutzens zuzuerkennen.

3.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Verkauf der in der Ortschaft DEIDENBERG „Am Stein“ gelegenen Gemeindeparzelle Gem. 2, Flur B, Nr. 275 C, 8 Ar 38 Ca groß, an den Herrn KOPCZYNSKI P. aus 4960 MALMEDY, rue Abbé Peters 58/8

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Beschlusses des Gemeinderates vom 01. Juli 2004, womit prinzipiell beschlossen worden ist, dem Herrn KOPCZYNSKI P. aus 4960 MALMEDY, rue Abbé Peters 58/8 die in der Ortschaft DEIDENBERG „Am Stein“ gelegene Gemeindeparzelle Gemarkung 2, Flur B, Nr. 275 C, 8 Ar 38 Ca groß, zu veräußern;

 

In Erwägung dessen, dass die gesamte Fläche in der Bauzone gelegen ist;

 

In Erwägung dessen, dass während des vom 07.07.2004 bis zum 23.07.2004 durchgeführten Untersuchungsverfahren keinerlei Einwände gegen dieses Vorhaben der Gemeinde eingegangen sind;

 

In Erwägung dessen, dass der Herr KOPCZYNCKI P. die am 28.11.2001 neu festgelegten Ankaufsbedingungen und -verpflichtungen für den Ankauf einer Gemeindebaustelle erfüllt bzw. eingeht;

 

In Erwägung dessen, dass der Verkaufspreis dieser Bauparzelle auf 7,45 €/m² festgelegt worden ist;

 

Nach Durchsicht aller diesbezüglichen Unterlagen;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  dem Herrn KOPCZYNSKI P. aus 4960 MALMEDY, rue Abbé Peters 58/8 die in der Ortschaft DEIDENBERG „Am Stein“ gelegene Gemeindeparzelle Gemarkung 2, Flur B, Nr. 275 C, 8 Ar 38 Ca groß, zum Gesamtpreis von 6.243,10 € zu verkaufen.

2.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

URBANISMUS

 

Deklassierung eines Teilstückes des in der neuen Gewerbezone KAISERBARACKE gelegenen Gemeindeweges : Prinzipbeschluss

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Erlasses der Wallonischen Regierung zur endgültigen Annahme der revidierten Karte 56/2 des Sektorenplanes MALMEDY-SANKT VITH im Hinblick auf die Eintragung von Gewerbegebieten in AMEL (Recht) in Erweiterung der auf dem Gebiet KAISERBARACKE bestehenden Gebiete;

 

In Erwägung dessen, dass im Hinblick auf die Erschließung des neuen 33 Ha großen Gewerbegebietes in KAISERBARACKE ein nicht mehr genutzter Gemeindeweg deklassiert werden muss;

 

In Erwägung des beiliegenden Vermessungsplanes des Landmessers F. SCHMITZ vom 04.08.2004, auf welchem das zu deklassierende Teilstück des Gemeindeweges in gelber Farbe eingezeichnet ist;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Prinzipiell der Permanent-Deputation die Deklassierung des auf beiliegendem Vermessungsplan in gelber Farbe eingezeichneten Teilstückes des Gemeindeweges im Rahmen der Erschließung des neuen 33 Ha großen Gewerbegebietes in KAISERBARACKE vorzuschlagen.

2.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahren zu beauftragen.

 

Herausziehung der restlichen Fläche aus dem unter Forstregime gestellten Gemeinde­eigentum in der neuen Gewerbezone KAISERBARACKE

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Erlasses der Wallonischen Regierung zur endgültigen Annahme der revidierten Karte 56/2 des Sektorenplanes MALMEDY-SANKT VITH im Hinblick auf die Eintragung von Gewerbegebieten in AMEL (Recht) in Erweiterung der auf dem Gebiet KAISERBARACKE bestehenden Gebiete;

 

In Erwägung dessen, dass auf Grund verschiedener Ministerialerlasse bereits mehrere Geländeteilstücke mit einem Flächeninhalt von ca. 19 Ha im Hinblick auf die Niederlassung von holzverarbeitenden Betrieben aus dem Forstregime herausgezogen wurden;

 

In Erwägung dessen, dass im Hinblick auf die Erschließung des neuen 33 Ha großen Gewerbegebietes in KAISERBARACKE die restliche Fläche aus dem unter Forstregime gestellten Gemeindeeigentum herausgezogen werden muss;

 

Nach Durchsicht des beiliegenden Vermessungsplanes vom 05.08.2004 des Landmessers F. SCHMITZ, auf welchem die aus dem unter Forstregime herauszuziehende Fläche von 14 Ha 18 Ar 30 Ca in blauer, gelber und violetter Farbe eingezeichnet sind;

 

Nach Durchsicht seines Beschlusses vom 04.03.1991, womit die Entziehung einer Fläche von ca. 34 Ha aus dem Forstregime zwecks Ausdehnung der Gewerbezone KAISERBARACKE vorgeschlagen wird;

 

In Anbetracht dessen, dass die Gemeinde AMEL in Ausführung dieses Beschlusses bisher bereits mehrere Hektar landwirtschaftliches Gemeindegelände dem Forstregime unterstellt hat;

 

Auf Grund des günstigen Gutachtens der Forstverwaltung zu diesem Antrag;

 

Auf Grund des Forstgesetzbuches und des Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Im Rahmen der Erschließung des neuen 33 Ha großen Gewerbegebietes KAISERBARACKE die Herausziehung einer Fläche von 14 Ha 18 Ar 30 Ca aus dem unter Forstregime gestellten Gemeindeeigentum, welche auf dem beiliegenden Vermessungsplan vom 05.08.2004 des Landmessers F. SCHMITZ in blauer, gelber und violetter Farbe eingezeichnet ist.

2.  Den gegenwärtigen Beschluss der höheren Behörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

FORSTWESEN

 

Festlegung der Bestimmung der ordentlichen Holzschläge für das Wirtschaftsjahr 2005 sowie der Verkaufsklauseln und -bedingungen

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung der durch die Forstamtsleiter der Forstämter BÜLLINGEN und ST.VITH aufgestellten Hiebvorschläge für das Wirtschaftsjahr 2005;

 

Auf Grund des Allgemeinen Lastenheftes für die Holzverkäufe der Gemeinden und öffentlichen Anstalten der Provinz Lüttich, verabschiedet am 24.09.1998 durch den Ständigen Ausschuss des Provinzialrates;

 

In Erwägung dessen, dass es dem Gemeinderat obliegt, die besonderen Verkaufsbedingungen festzulegen, und nach Durchsicht des diesbezüglichen Entwurfes eines Lastenheftes durch die Forstdirektion;

 

In Erwägung der Erläuterungen des Waldschöffen;

 

Auf Grund des Forstgesetzbuches, insbesondere die durch das Dekret vom 18.07.1996 ersetzten Artikel 36 und 37;

 

Auf Grund des Königlichen Erlasses vom 20.12.1854 über die Ausführung des Forstgesetzbuches;

 

Auf Grund des Artikels 122 des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Die gewöhnlichen Holzschläge des Wirtschaftsjahres 2005 werden zu Gunsten der Gemeindekasse auf dem Stock verkauft.

2.  Die Verkäufe erfolgen nach den Bedingungen des Allgemeinen Lastenheftes, welches am 24. September 1998 durch die Permanent-Deputation festgelegt worden ist, wobei bei Artikel 4, § 1 dieses Lastenheftes folgendes Verkaufsverfahren gilt : "Der Verkauf erfolgt auf dem Submissionswege."

3.  Die Verkäufe erfolgen nach den durch die Forstdirektion MALMEDY übermittelten Sonderklauseln.

4.  Der gegenwärtige Beschluss wird der Permanent-Deputation zur Genehmigung vorgelegt.

 

Hochastungsarbeiten in den Fichtenbeständen des Reviers MEYERODE : Antrag auf Auszahlung der zugesagten Zuschüsse der Wallonischen Region

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht dessen, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 27.12.2002 die Bewilligung von 30 % Zuschüsse der Wallonischen Region für auszuführende Hochastungsarbeiten in den Fichtenbeständen des Reviers MEYERODE beantragt hat;

 

In Erwägung dessen, dass dieser Antrag unter der Bedingung, dass die Beweisstücke für die ausgeführten Arbeiten beigebracht werden, durch den Minister der Wallonischen Region unter Nr. 401 (Kostenanschlag E 399) genehmigt worden ist;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Unter Hinweis auf die beigebrachten Beweisstücke die Auszahlung der zugesagten Zuschüsse der Wallonischen  Region zu beantragen.

2.  die vollständige Akte bezüglich der Auszahlung der Zuschüsse dem Forstamt ST.VITH zu übermitteln.

 

ÖFFENTLICHE ARBEITEN

 

Neuvorlage des Projektes für den Bau einer neuen Schule in der Ortschaft SCHOPPEN : Genehmigung des Lastenheftes – Festlegung der Vergabeart - Finanzierung – Antrag auf Zuschuss

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht dessen, dass das Projekt für den Bau einer neuen Schule in der Ort­schaft SCHOPPEN mit einem Kostenaufwand von 874.814,64 € inkl. MwSt. am 27.02.2004 durch den Gemeinderat und am 24.06.2004 durch den Herrn Provinzgouverneur genehmigt worden ist;

 

In Erwägung dessen, dass das oben genannte Vorhaben im Infrastrukturplan 2003-2004 für das Jahr 2004 aufgenommen worden ist;

 

In Erwägung dessen, dass im Rahmen des neuen Infrastruktur­dekretes vom 18.03.2002, welches die Bedingungen festlegt, unter denen die Regierung der Deutsch­sprachigen Gemeinschaft Zuschüsse für Infrastrukturvorhaben im Gebiet deutscher Sprache gewährt, eine Bezu­schussung in Höhe von 80 % erfolgen kann;

 

In Erwägung dessen, dass der neue Schulbau mit einer Pellets-Ofenanlage statt, wie ursprünglich bei diesem Vorhaben vorgesehen, mit einem Heizölkessel ausgestattet werden und damit ein Zeichen für umweltfreundliche Energien gesetzt werden soll;

 

Nach Durchsicht des durch den Projektautor, Herrn P. WIESEMES, abgeänderten Projektes und der diesbezüglichen Pläne;

 

Nach Kenntnisnahme der Mehrkosten durch den Einbau eines Pelletsofens und die Vergrößerung des Bunkers für die Lagerung von Pellets;

 

Nach Durchsicht der neuen Kostenschätzung, welche einen Betrag von 933.267,86 €, MwSt. einbegriffen, für die Ausführung der oben erwähnten Arbeiten vorsieht;

 

Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 13, 14 und 15;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, ins­besondere dessen Artikel 10;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung der all­gemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentli­chen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 2 und 3, § 1;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im Haushalt des Jahres 2004 unter Artikel 722/722/60 eingetragen sind bzw. gegebenenfalls im Rahmen der nächsten Haushalts­planabänderung erhöht werden;

 

In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied KÖTTEN diese Initiative im Sinne der Nachhaltigkeit begrüßt;

 

In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied REINERTZ-MARAITE im Namen der Oppositionsfraktion „Hof von AMEL“ ebenfalls dieses Vorhaben unterstützt;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet: Bau einer neuen Schule in der Ortschaft SCHOPPEN (in 15 Losen).

2.  Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Arbeiten ist auf 933.267,86 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.

3.  Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird mittels öffentlicher Ausschreibung vergeben.

4.  Die auf diesen Auftrag anwendbaren Auftragsbedingungen sind diejenigen, die in dem diesem Beschluss beigefügten Lastenheft enthalten sind.

5.  Die für diese Arbeiten vorgesehenen Zuschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 80 % zu beantragen.

6.  Den der Gemeinde anfallenden Anteil der Gesamtausgabe mittels des unter Artikel 722/722/60 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2004 zu finanzieren.

7.  Den gegenwärtigen Beschluss mit allen Unterlagen dem Ministerium der Deutsch­sprachigen Gemeinschaft – Infrastrukturdienst – zur weiteren Veranlassung und dem Herrn Provinzgouverneur zur Genehmigung zu übermitteln.

 

Projekt zur Verlegung eines Tarmacbelages auf einem Abschnitt des kleinen Gemeindeweges „Schwengelborn“ in AMEL : Ausführung – Genehmigung der Kosten­schätzung – Finanzierung

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass in Ausführung des Beschlusses des Gemeinderates vom 18.06.2003 ein neuer Kanal im Rahmen der Instandsetzung eines 210 m langen Teilstückes des kleinen Gemeindeweges „Schwengelborn“ in der Ort­schaft AMEL in eigener Regie verlegt wird sowie der Auftrag  zur Anlegung von  Wasser­rinnen und Bordstein-Wasserrinnen an ein Privatunternehmen vergeben werden soll;

 

In Anbetracht dessen, dass auf diesem Abschnitt des kleinen Gemeindeweges ein neuer Tarmacbelag verlegt werden muss;

 

Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welcher einen Betrag in Höhe von 13.600 €, MwSt. einbegriffen, für die Ausführung der oben erwähnten Arbeiten vorsieht;

 

Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 17, § 1 und § 2, 1° a);

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 120;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 3, § 2;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im außerordentlichen Dienst des Haushaltplanes des Jahres 2004 unter Artikel 42108/735/60 eingetragen werden;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet: Verlegung eines neuen Tarmacbelages auf einem Abschnitt des kleinen Gemeindeweges „Schwengelborn“ in der Ortschaft AMEL.

2.  Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Arbeiten ist auf 13.600,00 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.

3.  Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten.

4.  Die Finanzierung dieses Auftrages erfolgt mittels der unter Artikel 42108/735/60 einzutragenden Kredite des außerordentlichen Haushaltsplanes 2004.

5.  den Punkt 1 des Beschlusses vom 18.06.2003 betreffend denselben Wegeabschnitt dahingehend abzuändern, dass die Arbeiten zur Anlegung der Wasserrinnen und der Bordstein-Wasserrinnen in eigener Regie ausgeführt werden und daher nur die diesbezüglichen Materiallieferungen an ein Privatunternehmen vergeben werden.

6.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

FINANZIELLE ANGELEGENHEITEN

 

Antrag des Tschernobylkomitees AMEL auf Gewährung einer finanziellen Unter­stützung für die Aktion Tschernobylkinder 2004

DER GEMEINDERAT,

 

 

In Erwägung des Antrages des Tschernobylkomitees AMEL auf Gewährung einer finanziellen Unter­stützung für die Aktion Tschernobylkinder 2004;

 

In Erwägung dessen, dass diese finanzielle Unterstützung zur Bestreitung der Unkosten für den Abschluss eines Versicherungsvertrages in Sachen „Übernahme von Unfall- und Gesundheitskosten“ vorgesehen ist;

 

In Erwägung dessen, dass diese Unkosten bisher aus sozialen Gründen von der Versicherungsgesellschaft selbst getragen wurden;

 

In Erwägung, dass es u.a. zur Aufgabe der Gemeinde gehört, diese Einrichtungen zu unterstützen, auch wenn die Finanzierung solcher Einrichtungen nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt;

 

Auf Grund des Artikels 117 des neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG dem Tschernobylkomitee AMEL eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.296,85 € für die diesjährige Aktion Tschernobylkinder zu gewähren.

 

Antrag des Behindertensportclubs – Leistungszentrum der D.G. – auf Gewährung einer finanziellen Unterstützung

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des vorliegenden Antrages vom 25. März 2004  des Behindertensportclubs (Leistungszentrum der D.G.) auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme eines aktiven Sportlers aus der Gemeinde AMEL an die kommenden Weltwinterspielen für geistig behinderte Menschen „Special Olympics International“ (24.02.2005-06.03.2005) in NAGANO (Japan);

 

In Erwägung, dass es u.a. zur Aufgabe der Gemeinde gehört, diese Einrichtungen zu unterstützen, auch wenn die Finanzierung solcher Einrichtungen nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt;

 

Auf Grund des Artikels 117 des neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG dem Behindertensportclub (Leis­tungszentrum der D.G.) einen Zuschuss in Höhe von 125 € für die Teilnahme eines aktiven Sportlers aus der Gemeinde AMEL an die kommenden Weltwinterspielen für geistig behinderte Menschen „Special Olympics International“ (24.02.2005-06.03.2005) in NAGANO (Japan)zu gewähren.

 

Gewährung eines zinslosen Überbrückungskredites an die Kirchenfabrik MEYERODE

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht der Tatsache, dass die Auszahlung der Zuschüsse der Deutsch­sprachigen Gemeinschaft noch nicht erfolgt ist und die Kirchenfabrik Meyerode sich dadurch in einem finanziellen Engpass befindet;

 

In Erwägung dessen, dass die Gemeinde der Kirchenfabrik mit einem Über­brückungskredit unter die Arme greifen kann und die Kirchenfabrik somit keinen Kassenkredit auf­nehmen und Zinsen bezahlen muss;

 

Auf Grund des vorliegenden Musters eines Abkommens zur Festlegung der Rück­zahlungsmodalitäten zwischen der Gemeinde AMEL und der Kirchenfabrik Meyerode;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

Artikel 1: Der Kirchenfabrik Meyerode einen zinslosen Überbrückungskredit in Höhe von 34.374,00 € gemäß den im beiliegendem Abkommen festgelegten Rückzahlungsmodalitäten zu gewähren.

Artikel 2: Den Kredit in Höhe von 34.374,00 € gelegentlich der nächsten Haushaltsabänderung der Gemeinde AMEL vorzusehen.

Artikel 3: Die Kirchenfabrik Meyerode zu verpflichten, die Rückzahlung zu tätigen, sobald sie die Zuschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhalten hat und spätestens vor dem 31.12.2004.

 

Für den Gemeinderat :

Der Gemeindesekretär,                                                                                                                                                                                 Der Vorsitzende,

gez. BOULANGER Fr.                                                                                                                                                                                SCHUMACHER Kl.