Protokoll der Sitzung vom 09.
August 2004
Anwesend
: H.H. SCHUMACHER, Bürgermeister;
PAUELS,
WIESEMES und MARQUET, Schöffen;
MARGREVE,
KÖTTEN, LENTZ, Frau SCHRÖDER-MARAITE, MARAITE, SCHRÖDER, Frau JUFFERN-SCHMITZ,
Frau REINERTZ-MARAITE, PAUELS F.J., NEUENS und Frau BASTIN-VEITHEN, Mitglieder;
BOULANGER,
Sekretär.
Abwesend :
In öffentlicher Sitzung
Das
Protokoll dieser Sitzung wird einstimmig genehmigt.
Zurkenntnisnahme des
Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 08.06.2004 in der
Angelegenheit „Fahrradweg RAVEL – Vorlage verschiedener Angebote für die
Fertigstellung des Abschnittes bis CROIX-DES-SARTS“
DER GEMEINDERAT,
Nach Kenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums vom 08.06.2004 betreffend die Vergabe des Auftrags zur
Fertigstellung des letzten Abschnittes bis CROIX-DES-SARTS des Fahrradweges auf
der Strecke der früheren Eisenbahnlinie RAEREN-ST.VITH;
In Erwägung der Erläuterungen des Vorsitzenden;
Nach Durchsicht des Artikels 234 des neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
NIMMT den Beschluss des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 08.06.2004 betreffend die Vergabe des
Auftrags zur Fertigstellung des letzten Abschnittes bis CROIX-DES-SARTS des
Fahrradweges auf der Strecke der früheren Eisenbahnlinie RAEREN-ST.VITH zum
Preis in Höhe von 2.859,00 €, ohne MwSt., an die Firma MARAITE B. A.G. aus 4771
HALENFELD 87b, ZUR KENNTNIS.
IMMOBILIEN
Prinzipieller Beschluss
Antrag des Herrn DAVIDTS H. aus D-50968 KÖLN, Marienburger Straße 57 auf Ankauf des längs seiner Parzelle
Gem. 7, Flur D, Nr. 138 D gelegenen Wegeabplisses in
der Ortschaft HALENFELD
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des vorliegenden Antrages des Herrn DAVIDTS H. aus D-50968
KÖLN, Marienburger Straße57 auf Ankauf des längs
seiner Parzelle Gem. 7, Flur D, Nr. 138 D gelegenen Wegeabsplisses
in der Ortschaft HALENFELD;
In Erwägung dessen, dass dieser Wegeabspliss
auf dem beiliegenden Vermessungsplan in roter Farbe eingezeichnet ist;
In Anbetracht dessen, dass die Gemeinde keine Verwendung für dieses
Geländeteilstück mit einem Flächeninhalt von 01 Ar 61 Ca hat;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Prinzipiell dem Herrn DAVIDTS H. aus
D-50968 KÖLN, Marienburger Straße57 den längs seiner
Parzelle Gem. 7, Flur D, Nr. 138 D gelegenen Wegeabspliss
in der Ortschaft HALENFELD mit einem Flächeninhalt von 01 Ar 61 Ca zum Preise
in Höhe von 3,50 €/m² zu verkaufen.
2. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium
mit der Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens
zu beauftragen.
Endgültige Beschlüsse
Ankauf der Waldparzelle Gem. 11, Flur B, Nr. 160 C, 76
Ar 14 Ca groß, Eigentum der Frau ETIENNE-ZIANS F. aus 4950 THIRIMONT, rue de la
Paix, 8
DER
GEMEINDERAT,
In Erwägung seines Beschlusses vom 01. Juli 2004, laut welchem prinzipiell
beschlossen worden ist, die in der Ortschaft MEYERODE gelegene Parzelle,
Gemarkung 11, Flur B, Nr. 160 C, Eigentum der Frau ETIENNE-ZIANS F., mit einem
Flächeninhalt von 76 Ar 14 Ca zum Gesamtpreis in Höhe von 7.000 € zu erwerben;
In Erwägung dessen, dass die fragliche Waldparzelle die Distrikte 793
und 796 des Revieres Meyerode verbindet, so dass der
bis dato isolierte, aus den Distrikten 794, 795 und 796 bestehende Block mit
dem restlichen Teil des Gemeindewaldes Meyerode verbunden wird;
In Erwägung dessen, dass die Gemeinde daher an einem Ankauf des
besagten Geländes inklusive Holzbestand zum Gesamtpreis in Höhe von 7.000 €
interessiert ist;
In Erwägung dessen, dass während des vom 07.07.2004 bis zum 23.07.2004
durchgeführten Untersuchungsverfahren keinerlei Einsprüche gegen dieses
Immobiliengeschäft eingegangen sind;
Nach Durchsicht des Verkaufsversprechens, des Abschätzungsberichtes,
der Katasterunterlagen und des Entwurfes der Ankaufsurkunde;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Die in der Ortschaft MEYERODE gelegene
Waldparzelle, Gemarkung 11, Flur B, Nr. 160 C, 76 Ar 14 Ca groß, Eigentum der
Frau ETIENNE-ZIANS F., zum Gesamtpreis in Höhe von 7.000 € zu erwerben.
2. Den im Punkt 1 erwähnten Ankauf den Charakter des
öffentlichen Nutzens zuzuerkennen.
3. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium
mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Verkauf der in der Ortschaft DEIDENBERG „Am Stein“
gelegenen Gemeindeparzelle Gem. 2, Flur B, Nr. 275 C, 8 Ar 38 Ca groß, an den
Herrn KOPCZYNSKI P. aus 4960 MALMEDY, rue Abbé Peters 58/8
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses des Gemeinderates vom 01. Juli 2004, womit
prinzipiell beschlossen worden ist, dem Herrn KOPCZYNSKI P. aus 4960 MALMEDY,
rue Abbé Peters 58/8 die in der Ortschaft DEIDENBERG „Am Stein“ gelegene
Gemeindeparzelle Gemarkung 2, Flur B, Nr. 275 C, 8 Ar 38 Ca groß, zu veräußern;
In Erwägung dessen, dass die gesamte Fläche in der Bauzone gelegen ist;
In Erwägung dessen, dass während des vom 07.07.2004 bis zum 23.07.2004
durchgeführten Untersuchungsverfahren keinerlei Einwände gegen dieses Vorhaben
der Gemeinde eingegangen sind;
In Erwägung dessen, dass der Herr KOPCZYNCKI P. die am 28.11.2001 neu
festgelegten Ankaufsbedingungen und -verpflichtungen für den Ankauf einer
Gemeindebaustelle erfüllt bzw. eingeht;
In Erwägung dessen, dass der Verkaufspreis dieser Bauparzelle auf 7,45
€/m² festgelegt worden ist;
Nach Durchsicht aller diesbezüglichen Unterlagen;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. dem Herrn KOPCZYNSKI P. aus 4960 MALMEDY,
rue Abbé Peters 58/8 die in der Ortschaft DEIDENBERG „Am Stein“ gelegene
Gemeindeparzelle Gemarkung 2, Flur B, Nr. 275 C, 8 Ar 38 Ca groß, zum
Gesamtpreis von 6.243,10 € zu verkaufen.
2. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung
des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Deklassierung eines Teilstückes des in der neuen
Gewerbezone KAISERBARACKE gelegenen Gemeindeweges : Prinzipbeschluss
DER GEMEINDERAT,
In
Erwägung des Erlasses der Wallonischen Regierung zur endgültigen Annahme der
revidierten Karte 56/2 des Sektorenplanes MALMEDY-SANKT VITH im Hinblick auf
die Eintragung von Gewerbegebieten in AMEL (Recht) in Erweiterung der auf dem
Gebiet KAISERBARACKE bestehenden Gebiete;
In Erwägung dessen, dass im Hinblick auf die
Erschließung des neuen 33 Ha großen Gewerbegebietes in KAISERBARACKE ein nicht
mehr genutzter Gemeindeweg deklassiert werden muss;
In
Erwägung des beiliegenden Vermessungsplanes des Landmessers F. SCHMITZ vom
04.08.2004, auf welchem das zu deklassierende Teilstück des Gemeindeweges in
gelber Farbe eingezeichnet ist;
Auf
Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1.
Prinzipiell der
Permanent-Deputation die Deklassierung des auf beiliegendem Vermessungsplan in
gelber Farbe eingezeichneten Teilstückes des Gemeindeweges im Rahmen der
Erschließung des neuen 33 Ha großen Gewerbegebietes in KAISERBARACKE
vorzuschlagen.
2.
Das
Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des diesbezüglichen
Untersuchungsverfahren zu beauftragen.
Herausziehung der restlichen Fläche aus dem unter
Forstregime gestellten Gemeindeeigentum in der neuen Gewerbezone KAISERBARACKE
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des
Erlasses der Wallonischen Regierung zur endgültigen Annahme der revidierten
Karte 56/2 des Sektorenplanes MALMEDY-SANKT VITH im Hinblick auf die Eintragung
von Gewerbegebieten in AMEL (Recht) in Erweiterung der auf dem Gebiet
KAISERBARACKE bestehenden Gebiete;
In Erwägung dessen,
dass auf Grund verschiedener Ministerialerlasse bereits mehrere
Geländeteilstücke mit einem Flächeninhalt von ca. 19 Ha im Hinblick auf die
Niederlassung von holzverarbeitenden Betrieben aus
dem Forstregime herausgezogen wurden;
In Erwägung dessen,
dass im Hinblick auf die Erschließung des neuen 33 Ha großen Gewerbegebietes in
KAISERBARACKE die restliche Fläche aus dem unter Forstregime gestellten
Gemeindeeigentum herausgezogen werden muss;
Nach Durchsicht des
beiliegenden Vermessungsplanes vom 05.08.2004 des Landmessers F. SCHMITZ, auf
welchem die aus dem unter Forstregime herauszuziehende Fläche von 14 Ha 18 Ar
30 Ca in blauer, gelber und violetter Farbe eingezeichnet sind;
Nach Durchsicht seines
Beschlusses vom 04.03.1991, womit die Entziehung einer Fläche von ca. 34 Ha aus
dem Forstregime zwecks Ausdehnung der Gewerbezone KAISERBARACKE vorgeschlagen
wird;
In Anbetracht dessen,
dass die Gemeinde AMEL in Ausführung dieses Beschlusses bisher bereits mehrere
Hektar landwirtschaftliches Gemeindegelände dem Forstregime unterstellt hat;
Auf Grund des
günstigen Gutachtens der Forstverwaltung zu diesem Antrag;
Auf Grund des
Forstgesetzbuches und des Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST
EINSTIMMIG:
1. Im Rahmen der Erschließung des neuen 33 Ha großen
Gewerbegebietes KAISERBARACKE die Herausziehung einer Fläche von 14 Ha 18 Ar 30
Ca aus dem unter Forstregime gestellten Gemeindeeigentum, welche auf dem
beiliegenden Vermessungsplan vom 05.08.2004 des Landmessers F. SCHMITZ in
blauer, gelber und violetter Farbe eingezeichnet ist.
2. Den gegenwärtigen Beschluss der höheren Behörde zur
Genehmigung vorzulegen.
Festlegung der Bestimmung der ordentlichen Holzschläge
für das Wirtschaftsjahr 2005 sowie der Verkaufsklauseln und -bedingungen
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung der durch die Forstamtsleiter der Forstämter BÜLLINGEN und
ST.VITH aufgestellten Hiebvorschläge für das Wirtschaftsjahr 2005;
Auf Grund des Allgemeinen Lastenheftes für die Holzverkäufe der
Gemeinden und öffentlichen Anstalten der Provinz Lüttich, verabschiedet am
24.09.1998 durch den Ständigen Ausschuss des Provinzialrates;
In Erwägung dessen, dass es dem Gemeinderat obliegt, die besonderen
Verkaufsbedingungen festzulegen, und nach Durchsicht des diesbezüglichen
Entwurfes eines Lastenheftes durch die Forstdirektion;
In Erwägung der Erläuterungen des Waldschöffen;
Auf Grund des Forstgesetzbuches, insbesondere die durch das Dekret vom
18.07.1996 ersetzten Artikel 36 und 37;
Auf Grund des Königlichen Erlasses vom 20.12.1854 über die Ausführung
des Forstgesetzbuches;
Auf Grund des Artikels 122 des Neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Die gewöhnlichen Holzschläge des
Wirtschaftsjahres 2005 werden zu Gunsten der Gemeindekasse auf dem Stock
verkauft.
2. Die Verkäufe erfolgen nach den
Bedingungen des Allgemeinen Lastenheftes, welches am 24. September 1998 durch
die Permanent-Deputation festgelegt worden ist, wobei bei Artikel 4, § 1 dieses
Lastenheftes folgendes Verkaufsverfahren gilt :
"Der Verkauf erfolgt auf dem Submissionswege."
3. Die Verkäufe erfolgen nach den durch die
Forstdirektion MALMEDY übermittelten Sonderklauseln.
4. Der gegenwärtige Beschluss wird der
Permanent-Deputation zur Genehmigung vorgelegt.
Hochastungsarbeiten in den
Fichtenbeständen des Reviers MEYERODE : Antrag auf Auszahlung der zugesagten
Zuschüsse der Wallonischen Region
DER GEMEINDERAT,
In Anbetracht dessen, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom
27.12.2002 die Bewilligung von 30 % Zuschüsse der Wallonischen Region für
auszuführende Hochastungsarbeiten in den
Fichtenbeständen des Reviers MEYERODE beantragt hat;
In Erwägung dessen, dass dieser Antrag unter der Bedingung, dass die
Beweisstücke für die ausgeführten Arbeiten beigebracht werden, durch den
Minister der Wallonischen Region unter Nr. 401 (Kostenanschlag E 399) genehmigt
worden ist;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Unter Hinweis auf die beigebrachten Beweisstücke die
Auszahlung der zugesagten Zuschüsse der Wallonischen Region zu beantragen.
2. die vollständige Akte bezüglich der Auszahlung der
Zuschüsse dem Forstamt ST.VITH zu übermitteln.
Neuvorlage des Projektes für den Bau einer neuen
Schule in der Ortschaft SCHOPPEN : Genehmigung des Lastenheftes – Festlegung
der Vergabeart - Finanzierung – Antrag auf Zuschuss
DER GEMEINDERAT,
In Anbetracht dessen, dass das Projekt für den Bau einer neuen Schule
in der Ortschaft SCHOPPEN mit einem Kostenaufwand von 874.814,64 € inkl. MwSt.
am 27.02.2004 durch den Gemeinderat und am 24.06.2004 durch den Herrn
Provinzgouverneur genehmigt worden ist;
In Erwägung dessen, dass das oben genannte Vorhaben im
Infrastrukturplan 2003-2004 für das Jahr 2004 aufgenommen worden ist;
In Erwägung dessen, dass im Rahmen des neuen Infrastrukturdekretes vom
18.03.2002, welches die Bedingungen festlegt, unter denen die Regierung der
Deutschsprachigen Gemeinschaft Zuschüsse für Infrastrukturvorhaben im Gebiet
deutscher Sprache gewährt, eine Bezuschussung in Höhe von 80 % erfolgen kann;
In Erwägung dessen, dass der neue Schulbau mit einer Pellets-Ofenanlage statt, wie ursprünglich bei diesem
Vorhaben vorgesehen, mit einem Heizölkessel ausgestattet werden und damit ein
Zeichen für umweltfreundliche Energien gesetzt werden soll;
Nach Durchsicht des durch den Projektautor, Herrn P. WIESEMES,
abgeänderten Projektes und der diesbezüglichen Pläne;
Nach Kenntnisnahme der Mehrkosten durch den Einbau eines Pelletsofens und die Vergrößerung des Bunkers für die Lagerung
von Pellets;
Nach Durchsicht der neuen Kostenschätzung, welche einen Betrag von
933.267,86 €, MwSt. einbegriffen, für die Ausführung der oben erwähnten
Arbeiten vorsieht;
Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117,
Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;
Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge
und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel
13, 14 und 15;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von
öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 10;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung
der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der
Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 2 und 3,
§ 1;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im Haushalt des
Jahres 2004 unter Artikel 722/722/60 eingetragen sind bzw. gegebenenfalls im
Rahmen der nächsten Haushaltsplanabänderung erhöht werden;
In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied KÖTTEN diese Initiative im Sinne
der Nachhaltigkeit begrüßt;
In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied REINERTZ-MARAITE im Namen der
Oppositionsfraktion „Hof von AMEL“ ebenfalls dieses Vorhaben unterstützt;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST
EINSTIMMIG:
1. Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die
Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet: Bau einer neuen Schule in der
Ortschaft SCHOPPEN (in 15 Losen).
2. Die Kostenschätzung der unter Punkt 1
angeführten Arbeiten ist auf 933.267,86 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.
3. Der unter Punkt 1 angeführte
Auftrag wird mittels öffentlicher Ausschreibung vergeben.
4. Die auf diesen Auftrag anwendbaren
Auftragsbedingungen sind diejenigen, die in dem diesem Beschluss beigefügten
Lastenheft enthalten sind.
5. Die für diese Arbeiten vorgesehenen
Zuschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 80 % zu beantragen.
6. Den der Gemeinde anfallenden Anteil der
Gesamtausgabe mittels des unter Artikel 722/722/60 eingetragenen Kredites des
außerordentlichen Haushaltsplanes 2004 zu finanzieren.
7. Den gegenwärtigen Beschluss mit allen
Unterlagen dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft –
Infrastrukturdienst – zur weiteren Veranlassung und dem Herrn Provinzgouverneur
zur Genehmigung zu übermitteln.
Projekt zur Verlegung eines Tarmacbelages
auf einem Abschnitt des kleinen Gemeindeweges „Schwengelborn“ in AMEL :
Ausführung – Genehmigung der Kostenschätzung – Finanzierung
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass in Ausführung des Beschlusses des Gemeinderates
vom 18.06.2003 ein neuer Kanal im Rahmen der Instandsetzung eines 210 m langen
Teilstückes des kleinen Gemeindeweges „Schwengelborn“ in der Ortschaft AMEL in
eigener Regie verlegt wird sowie der Auftrag
zur Anlegung von Wasserrinnen
und Bordstein-Wasserrinnen an ein Privatunternehmen vergeben werden soll;
In Anbetracht dessen, dass auf diesem Abschnitt des kleinen
Gemeindeweges ein neuer Tarmacbelag verlegt werden
muss;
Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welcher einen Betrag in Höhe von
13.600 €, MwSt. einbegriffen, für die Ausführung der oben erwähnten Arbeiten
vorsieht;
Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117,
Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;
Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge
und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel
17, § 1 und § 2, 1° a);
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von
öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 120;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung
der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der
Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 3, § 2;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im
außerordentlichen Dienst des Haushaltplanes des Jahres 2004 unter Artikel
42108/735/60 eingetragen werden;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST
EINSTIMMIG:
1. Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die
Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet: Verlegung eines neuen Tarmacbelages auf einem Abschnitt des kleinen Gemeindeweges
„Schwengelborn“ in der Ortschaft AMEL.
2. Die Kostenschätzung der unter Punkt 1
angeführten Arbeiten ist auf 13.600,00 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.
3. Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben,
ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften
einzuhalten.
4. Die Finanzierung dieses Auftrages erfolgt
mittels der unter Artikel 42108/735/60 einzutragenden Kredite des
außerordentlichen Haushaltsplanes 2004.
5. den Punkt 1 des Beschlusses vom
18.06.2003 betreffend denselben Wegeabschnitt dahingehend abzuändern, dass die
Arbeiten zur Anlegung der Wasserrinnen und der Bordstein-Wasserrinnen in
eigener Regie ausgeführt werden und daher nur die diesbezüglichen
Materiallieferungen an ein Privatunternehmen vergeben werden.
6. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium
mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Antrag des Tschernobylkomitees AMEL auf Gewährung
einer finanziellen Unterstützung für die Aktion Tschernobylkinder 2004
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Antrages des Tschernobylkomitees AMEL
auf Gewährung einer finanziellen Unterstützung für die Aktion
Tschernobylkinder 2004;
In Erwägung dessen, dass diese finanzielle
Unterstützung zur Bestreitung der Unkosten für den Abschluss eines
Versicherungsvertrages in Sachen „Übernahme von Unfall- und Gesundheitskosten“
vorgesehen ist;
In Erwägung dessen, dass diese Unkosten bisher aus
sozialen Gründen von der Versicherungsgesellschaft selbst getragen wurden;
In Erwägung, dass es u.a.
zur Aufgabe der Gemeinde gehört, diese Einrichtungen zu unterstützen, auch wenn
die Finanzierung solcher Einrichtungen nicht ausschließlich in den
Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt;
Auf Grund des Artikels 117 des neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG dem Tschernobylkomitee AMEL eine finanzielle
Unterstützung in Höhe von 1.296,85 € für die diesjährige Aktion
Tschernobylkinder zu gewähren.
Antrag des Behindertensportclubs – Leistungszentrum
der D.G. – auf Gewährung einer finanziellen Unterstützung
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des vorliegenden Antrages vom 25. März
2004 des Behindertensportclubs
(Leistungszentrum der D.G.) auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme
eines aktiven Sportlers aus der Gemeinde AMEL an die kommenden Weltwinterspielen
für geistig behinderte Menschen „Special Olympics
International“ (24.02.2005-06.03.2005) in NAGANO (Japan);
In Erwägung, dass es u.a.
zur Aufgabe der Gemeinde gehört, diese Einrichtungen zu unterstützen, auch wenn
die Finanzierung solcher Einrichtungen nicht ausschließlich in den
Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt;
Auf Grund des Artikels 117 des neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG dem Behindertensportclub (Leistungszentrum der D.G.)
einen Zuschuss in Höhe von 125 € für die Teilnahme eines aktiven Sportlers aus
der Gemeinde AMEL an die kommenden Weltwinterspielen für geistig behinderte
Menschen „Special Olympics International“
(24.02.2005-06.03.2005) in NAGANO (Japan)zu gewähren.
Gewährung eines zinslosen Überbrückungskredites an die
Kirchenfabrik MEYERODE
DER
GEMEINDERAT,
In Anbetracht der Tatsache, dass die Auszahlung der
Zuschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft noch nicht erfolgt ist und die
Kirchenfabrik Meyerode sich dadurch in einem finanziellen Engpass befindet;
In Erwägung dessen, dass die Gemeinde der
Kirchenfabrik mit einem Überbrückungskredit unter die Arme greifen kann und
die Kirchenfabrik somit keinen Kassenkredit aufnehmen und Zinsen bezahlen
muss;
Auf Grund des vorliegenden Musters eines Abkommens zur
Festlegung der Rückzahlungsmodalitäten zwischen der Gemeinde AMEL und der
Kirchenfabrik Meyerode;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST
EINSTIMMIG:
Artikel
1: Der Kirchenfabrik Meyerode einen
zinslosen Überbrückungskredit in Höhe von 34.374,00 € gemäß den im beiliegendem
Abkommen festgelegten Rückzahlungsmodalitäten zu gewähren.
Artikel
2: Den Kredit in Höhe von 34.374,00 €
gelegentlich der nächsten Haushaltsabänderung der Gemeinde AMEL vorzusehen.
Artikel
3: Die Kirchenfabrik Meyerode zu
verpflichten, die Rückzahlung zu tätigen, sobald sie die Zuschüsse der
Deutschsprachigen Gemeinschaft erhalten hat und spätestens vor dem 31.12.2004.
Für den Gemeinderat :
Der Gemeindesekretär, Der
Vorsitzende,
gez. BOULANGER Fr. SCHUMACHER
Kl.