Protokoll
der Sitzung vom 10. März 2005
Anwesend
: H.H. SCHUMACHER, Bürgermeister;
PAUELS, WIESEMES und
MARQUET, Schöffen;
MARGREVE, KÖTTEN, LENTZ, Frau
SCHRÖDER-MARAITE, MARAITE, SCHRÖDER, Frau JUFFERN-SCHMITZ, Frau
REINERTZ-MARAITE, PAUELS F.J., NEUENS und Frau BASTIN-VEITHEN, Mitglieder;
BOULANGER, Sekretär.
Abwesend :
WIESEMES E., 2. Schöffe und PAUELS F.J., Mitglied, entschuldigt.
In öffentlicher Sitzung
Genehmigung des Protokolls der
Gemeinderatssitzung vom 27. Januar 2004
Das
Protokoll dieser Sitzung wird einstimmig genehmigt.
Zurkenntnisnahme des
Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 17.02.2005 : Öffentlicher
Verkauf von 1.052,03 FM Eichen- und Buchenholz (135 Lose) vom 17. Februar 2005
– Wirtschaftsjahr 2005 : Bezeichnung der Ersteher
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums
vom 17.02.2005, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von
1.052,03 Fm Eichen- und Buchenholz (135 Lose) vom 17. Februar 2005 bezeichnet
worden sind;
Nach Durchsicht des diesbezüglichen Versteigerungsprotokolls, laut
welchem die Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 21.263,96 € für den Verkauf von
1.052,03 Fm Eichen- und Buchenholz (135 Lose) erzielen konnte;
Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
NIMMT den Beschluss des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 17. Februar 2005 in oben genannter
Angelegenheit ZUR KENNTNIS.
Zurkenntnisnahme des Beschlusses
des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 24.02.2005 : Öffentlicher
Verkauf von 736,94 FM Eichen- und Buchenholz (63 Lose) vom 24. Februar 2005 –
Wirtschaftsjahr 2005 : Bezeichnung der Ersteher
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums
vom 24.02.2005, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von
736,94 Fm Eichen- und Buchenholz (63 Lose) vom 24. Februar 2005 bezeichnet
worden sind;
Nach Durchsicht des diesbezüglichen Versteigerungsprotokolls, laut
welchem die Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 14.602,79 € für den Verkauf von
736,94 Fm Eichen- und Buchenholz (63 Lose) erzielen konnte;
Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
NIMMT den Beschluss des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 24. Februar 2005 in oben genannter
Angelegenheit ZUR KENNTNIS.
BEGUTACHTUNG
Begutachtung eines Beschlusses der
Protestantischen Kirchengemeinde MALMEDY-ST.VITH vom 30.01.2005 : Haushaltsplan
2004 – 1. Kreditabänderung
DER GEMEINDERAT,
Nach Kenntnisnahme
dieses Beschlusses und der beiliegenden Unterlagen;
Auf Vorschlag
des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG den Beschluss der Evangelischen Kirchengemeinde
MALMEDY-ST.VITH vom 30.01.2005 zu der 1. Kreditabänderung des Haushaltsplanes
2004 günstig zu begutachten
Begutachtung eines Beschlusses der Protestantischen
Kirchengemeinde MALMEDY-ST.VITH vom 09.01.2005 : Haushaltsplan 2005 –
Berichtigung
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses des Gemeinderates vom 27.
Januar 2005 zum außerordentlichen Haushaltsplan 2005 der Protestantischen
Kirchengemeinde MALMEDY-ST.VITH vom 09.01.2005;
In Erwägung des Berichtes des Vorsitzenden, aus dem
hervorgeht, dass dringende Renovierungsarbeiten am Kirchendach durchgeführt
werden müssen, die auf einen Betrag in Höhe von 3.000 € geschätzt werden;
In Erwägung dessen, dass daher eine Berichtigung des
Beschlusses des Gemeinderates vom 27. Januar 2005 erfolgen muss;
BESCHLIEßT
EINSTIMMIG den Punkt 2 seines Beschlusses vom 27. Januar
2005 zum Haushaltsplans 2005 der Protestantischen Kirchengemeinde
MALMEDY-ST.VITH wie folgt abzuändern:
"Die
Gemeinde AMEL wird sich anteilsmäßig auf einen Gesamtbetrag von 3.630 € am
außerordentlichen Haushaltsplan 2005 der Protestantischen Kirchengemeinde
MALMEDY-ST.VITH beteiligen."
RATIFIZIERUNG
Ratifizierung eines Beschlusses des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 22. 02.2005 :
Schreiben des Gemeinschaftsministers GENTGES vom 18.01.2005 betreffend
"Bezuschusste Vertragsarbeitnehmer (BVA) bei lokalen Behörden - Vereinbarung
für die Jahre 2005-2007"
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums vom 22.02.2005, womit beschlossen wird, die vorgelegten
Vertragsbedingungen zu genehmigen und ein Abkommen zur Gewährung von
Zuschüssen an lokale Behörden, die bezuschusste Vertragsarbeitnehmer (BVA)
beschäftigen, mit der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft abzuschließen;
Nach Anhörung eines diesbezüglichen Berichtes des
Vorsitzenden;
Nach eingehender Besprechung;
BESCHLIEßT
EINSTIMMIG den Beschluss des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 22. 02.2005 "Schreiben des
Gemeinschaftsministers GENTGES vom 18.01.2005 betreffend Bezuschusste Vertragsarbeitnehmer
(BVA) bei lokalen Behörden - Vereinbarung für die Jahre 2005-2007" zu
ratifizieren
Ratifizierung eines Beschlusses des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 22. 02.2005 : Abkommen zwischen der
Gemeinde AMEL und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hinsichtlich
der Bezuschussung lokaler Behörden für Beschäftigung von bezuschussten
Vertragsarbeitnehmern - Zuteilung von Punkten aus der Basiszuwendung an die
Interkommunale für das Sozial- und Gesundheitswesen der Gemeinden AMEL,
BÜLLINGEN, BURG-REULAND, BÜTGENBACH und ST.VITH
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums vom 22.02.2005, womit beschlossen wird, im Rahmen des Abkommen
zwischen der Gemeinde AMEL und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
hinsichtlich der Bezuschussung lokaler Behörden für Beschäftigung von bezuschussten
Vertragsarbeitnehmern der Interkommunalen für das Sozial- und
Gesundheitswesen der Gemeinden AMEL, BÜLLINGEN, BURG-REULAND, BÜTGENBACH und
ST.VITH für die Jahre 2005 - 2007, 3 Punkte aus der Basiszuwendung zuzuteilen;
Nach Anhörung eines diesbezüglichen Berichtes des
Vorsitzenden;
Nach eingehender Besprechung;
BESCHLIEßT
EINSTIMMIG den Beschluss des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 22. 02.2005 "Abkommen zwischen
der Gemeinde AMEL und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
hinsichtlich der Bezuschussung lokaler Behörden für Beschäftigung von bezuschussten
Vertragsarbeitnehmern - Zuteilung von Punkten aus der Basiszuwendung an die
Interkommunale für das Sozial- und Gesundheitswesen der Gemeinden AMEL,
BÜLLINGEN, BURG-REULAND, BÜTGENBACH und ST.VITH" zu ratifizieren.
Ratifizierung eines Beschlusses des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 22. 02.2005 : Arbeitsbeschaffungsplan
für die Gemeinden der Wallonischen Regionen – Verlängerung
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums vom 22.02.2005, womit beschlossen wird, den Beitritt der
Gemeinde AMEL am Arbeitsbeschaffungsplan für die Gemeinden der Wallonischen
Region gemäß dem Schreiben der Regierung der Wallonischen Region vom 09.
Februar 2005 und unter den bisherigen Bedingungen um ein weiteres Jahr
fortzusetzen;
Nach Anhörung eines diesbezüglichen Berichtes des
Vorsitzenden;
Nach eingehender Besprechung;
BESCHLIEßT
EINSTIMMIG den Beschluss des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 22. 02.2005 "Arbeitsbeschaffungsplan
für die Gemeinden der Wallonischen Regionen – Verlängerung" zu
ratifizieren.
Ratifizierung eines Beschlusses des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 22. 02.2005 : Bezuschusste
Vertragsarbeitnehmer bei lokalen Behörden - Abkommen zur Nutzung der 2. Zusatzzuwendung zwischen der
Gemeinde AMEL und dem Minister der D.G., zu dessen Zuständigkeitsbereich die
Beschäftigung gehört - Antrag auf
Verlängerung der BVA-Bezuschussung für den Kommunalen Beschäftigungsplan
(PCE)
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums vom 22.02.2005, womit beschlossen wird, im Rahmen des
Abkommens zur Nutzung der 2.
Zusatzzuwendung zwischen der Gemeinde AMEL und dem Minister der D.G., zu
dessen Zuständigkeitsbereich die Beschäftigung gehört, einen Antrag auf Verlängerung der BVA-Bezuschussung
für den Kommunalen Beschäftigungsplan bei der Regierung der
Deutschsprachigen Gemeinschaft einzureichen;
Nach Anhörung eines diesbezüglichen Berichtes des
Vorsitzenden;
Nach eingehender Besprechung;
BESCHLIEßT
EINSTIMMIG den Beschluss des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 22. 02.2005 "Bezuschusste
Vertragsarbeitnehmer bei lokalen Behörden - Abkommen zur Nutzung der 2. Zusatzzuwendung zwischen der
Gemeinde AMEL und dem Minister der D.G., zu dessen Zuständigkeitsbereich die
Beschäftigung gehört - Antrag auf Verlängerung
der BVA-Bezuschussung für den Kommunalen Beschäftigungsplan
(PCE)" zu ratifizieren.
IMMOBILIEN
Prinzipielle Beschlüsse
Ankauf der Waldparzelle Gem. 2, Flur
A, Nr. 28, 71 Ar 48 Ca groß, Eigentum des Herrn HEINDRICHS L. aus 4770 MONTENAU
26
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des
Schreibens des Herrn HEINDRICHS Leopold aus 4770 MONTENAU 26, laut welchem
derselbe den Verkauf seiner Parzelle Gem. 2, Flur A, Nr. 28, 71 Ar 48 Ca groß,
der Gemeinde AMEL anbietet;
In Erwägung dessen, dass die fragliche Parzelle an den Distrikt Nr. 255
des Gemeindewaldes MONTENAU/Wolfsbusch angrenzt;
In Erwägung dessen, dass die Gemeinde daher an einem Ankauf des
besagten Geländes inklusive Holzbestand zum Gesamtpreis in Höhe von 3.587 €
interessiert ist;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG
:
1. Prinzipiell die in der Ortschaft DEIDENBERG „Im Hülsvenn“ gelegene Waldparzelle, Gemarkung 2, Flur A, Nr.
28, 71 Ar 48 Ca groß, Eigentum des Herrn HEINDRICHS L. aus 4770 MONTENAU 26,
zum Gesamtpreis in Höhe von 3.587 € zu erwerben.
2. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens
zu beauftragen.
Tausch von Immobilien zwischen der
Gemeinde AMEL und der Frau SCHAUS-WECKMANN D. aus 4770 MONTENAU 122
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen,
dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 23.09.2004 beschlossen hat, im
Hinblick auf den Tausch von Gemeindegelände in der Ortschaft MONTENAU mit einer
in der Ortschaft HERRESBACH an den Gemeindewald angrenzenden Privatparzelle
eine 43,73 Ar große Fläche aus dem unter Forstregime gestellten
Gemeindeeigentum herauszuziehen;
In Erwägung dessen, dass dieser Gemeinderatsbeschluss durch
Ministerialerlass Nr. 1609 vom 26. Januar 2005 genehmigt worden ist;
In Erwägung dessen, dass infolgedessen das besagte Gelände mit der Frau
SCHAUS-WECKMANN D. aus 4770 MONTENAU 122 ausgetauscht werden kann;
In Erwägung dessen, dass die zu tauschenden Immobilen auf dem
beiliegenden Vermessungs- und Katasterplan eingezeichnet sind;
Nach Durchsicht der vorliegenden Vereinbarung, welche mit der
Eigentümerin der betroffenen Parzelle abgeschlossen worden ist;
Nach Durchsicht der Katasterunterlagen;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG
:
1. Prinzipiell folgenden Geländetausch mit der Frau
SCHAUS-WECKMANN D. aus 4770 MONTENAU 122 zu den nachstehenden Bedingungen zu
tätigen :
„Die Frau
SCHAUS-WECKMANN D. verpflichtet sich der Gemeinde AMEL folgendes Gelände abzutreten :
die Parzelle
Gemarkung 12 (HERRESBACH), Flur C, Nr. 141E, Holzung, welche auf dem beiliegenden
Katasterplan in gelber Farbe eingezeichnet ist und einen Flächeninhalt von 95
Ar 90 Ca hat (Eigentum der Frau SCHAUS-WECKMANN D. auf Grund der Urkunde vom
17.09.2004 vor Notar E. MARAITE aus Malmedy).
Die Gemeinde AMEL
verpflichtet sich der Frau SCHAUS-WECKMANN D. folgendes Gelände abzutreten :
ein Teilstück von 43
Ar 73 Ca aus der Gemeindeparzelle Gemarkung 5, Flur A, Nr. 2E, welches auf dem
beiliegenden Vermessungsplan vom 05.08.2004 des Landmessers JOSTEN A. in roter
Farbe eingezeichnet ist.
Die Frau SCHAUS-WECKMANN D. verpflichtet sich zudem,
die zwei nachstehenden Bedingungen einzuhalten:
- Der Bach sowie dessen Verlauf müssen unberührt
bleiben;
- Der auf dem durch die Frau SCHAUS-WECKMANN D. zu
übernehmende Teilstück befindliche Waldbestand darf nur unter den normalen
Forstbestimmungen durchforstet werden;
Die
Eigentumsübertragung erfolgt mit dem Tage der Akttätigung und ohne
Herauszahlung einer Ausgleichssumme unter den Tauschpartnern.“
2. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens
zu beauftragen.
Verkauf eines Wegeabsplisses
in der Ortschaft AMEL an Frau SERVAIS Rosmarie aus 4770 AMEL, Möderscheiderweg 118
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des vorliegenden Antrages der Frau SERVAIS R. aus 4770
AMEL, Möderscheiderweg 118 auf Ankauf des längs ihrem
Anwesen Gem. 1, Flur C, Nr. 66 E gelegenen Wegeabsplisses
in der Ortschaft AMEL;
In Erwägung dessen, dass dieser Wegeabspliss
auf dem beiliegenden Vermessungsplan in gelber Farbe eingezeichnet ist;
In Anbetracht dessen, dass die Gemeinde keine Verwendung für dieses
Geländeteilstück mit einem Flächeninhalt von 56 Ca hat;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG
:
1. Prinzipiell der Frau SERVAIS R. aus 4770 AMEL, Möderscheiderweg 118 den längs ihrem Anwesen Gem. 1, Flur
C, Nr. 66 E gelegenen Wegeabspliss in der Ortschaft
AMEL mit einem Flächeninhalt von 56 Ca zum Preise in Höhe von 3,50 €/m² zu
verkaufen.
2. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens
zu beauftragen.
Gewerbezone KAISERBARACKE
: Tausch von Immobilien zwischen der Gemeinde AMEL und der A.G. C.C.BOIS
aus 4700 EUPEN, Buchenweg 3
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass im Rahmen der Erschließung der neuen
Gewerbezone Kaiserbaracke Immobilien mit der A.G. C.C. BOIS aus 4700 EUPEN,
Buchenweg 3 ausgetauscht werden können;
In Erwägung dessen, dass die zu tauschenden Geländeteilstücke auf dem
beiliegenden Vermessungsplan vom 22.02.2005 des Landmessers F. SCHMITZ aus SPA
in rosa, blauer und grüner Farbe eingezeichnet sind;
Nach Durchsicht der vorliegenden Vereinbarung, welche mit der
Eigentümerin der betroffenen Parzellen abgeschlossen werden muss;
Nach Durchsicht der Katasterunterlagen;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG
:
1. Prinzipiell folgenden Geländetausch mit der A.G.
C.C.BOIS aus 4700 EUPEN, Buchenweg 3 ohne Herauszahlung einer Ausgleichssumme
zu tätigen :
„Die A.G. C.C.BOIS
verpflichtet sich der Gemeinde AMEL folgendes Gelände abzutreten
:
Die Parzelle Gem. 15, Flur A, Nr. 21s6
sowie zwei Teilstücke aus der Parzelle Gem. 15, Flur A, Nr. 21k7 mit einem Gesamtflächeninhalt
von 48 Ar 62 Ca, welche auf dem beiliegenden Vermessungsplan vom 22.02.2005
des Landmessers SCHMITZ F. in rosa bzw. blauer Farbe eingezeichnet sind;
Die Gemeinde AMEL
verpflichtet sich der A.G. C.C. BOIS folgendes Gelände abzutreten
:
Den
deklassierten Wegeabspliss sowie ein Teilstück aus
der Gemeindeparzelle Gem. 15, Flur A, Nr. 21y8 mit einem Gesamtflächeninhalt
von 48 Ar 62 Ca, welche auf dem beiliegenden Vermessungsplan vom 22.02.2005
des Landmessers SCHMITZ F. in grüner Farbe eingezeichnet sind;“
2.
Das
Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens zu beauftragen.
Gewerbezone KAISERBARACKE : Tausch
von Immobilien zwischen der Gemeinde AMEL und der Gesellschaft ELECTRABEL
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass im Rahmen der Errichtung einer neuen
Trafokabine in der neuen Gewerbezone Kaiserbaracke Immobilien mit der
Gesellschaft ELECTRABEL ausgetauscht werden können;
In Erwägung dessen, dass die zu tauschenden Geländeteilstücke auf dem
beiliegenden Vermessungsplan vom 22.02.2005 des Landmessers F. SCHMITZ aus SPA
in rosa und roter Farbe eingezeichnet sind;
Nach Durchsicht der vorliegenden Vereinbarung, welche mit der
Eigentümerin der betroffenen Parzelle abgeschlossen werden muss;
Nach Durchsicht der Katasterunterlagen;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG
:
1.
Prinzipiell
folgenden Geländetausch mit der Gesellschaft ELECTRABEL aus 1000 BRÜSSEL,
Boulevard du Régent 8 ohne Herauszahlung einer
Ausgleichssumme zu tätigen :
„Die Gesellschaft
ELECTRABEL verpflichtet sich der Gemeinde AMEL folgendes Gelände abzutreten :
Die Parzelle Gemarkung 15, Flur A, Nr. 21L7 mit einem
Flächeninhalt von 2 Ar 62 Ca, welche auf dem beiliegenden Vermessungsplan vom
22.02.2005 des Landmessers SCHMITZ F. in roter Farbe eingezeichnet ist;
Die Gemeinde AMEL
verpflichtet sich der Gesellschaft ELECTRABEL folgendes Gelände abzutreten :
Ein Teilstück aus der
Parzelle Gemarkung 15, Flur A, Nr. 21K7 (früheres Eigentum C.C.BOIS) mit einem
Flächeninhalt von 2 Ar 62 Ca, welches auf dem beiliegenden Vermessungsplan vom
22.02.2005 des Landmessers SCHMITZ F. in rosa Farbe eingezeichnet ist;
2.
Das
Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens zu beauftragen.
Gewerbezone KAISERBARACKE : Verkauf
von Geländeteilstücken an die Firmen BELWOOD A.G., RENOGEN S.A. und DELHEZ-BOIS
S.A.
DER GEMEINDERAT,
Nach Kenntnisnahme der vorliegenden Anträge der Firmen BELWOOD A.G.
(und HOLZ NIESSEN A.G.), RENOGEN S.A. sowie DELHEZ-BOIS S.A. auf Erwerb je
eines Geländeteilstückes in der neuen Gewerbezone KAISERBARACKE;
Nach Durchsicht der drei beiliegenden Vermessungspläne des Landmessers
F. SCHMITZ aus 4900 SPA, auf welchen die zu veräußernden Teilstücke in rosa,
grüner und blauer Farbe eingezeichnet sind;
In Erwägung dessen, dass die vorgenannten Firmen bereit sind, einen
Preis von 3,5 €/m² für den Erwerb dieses Geländes zu zahlen;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG:
1. Prinzipiell der BELWOOD AMEL A.G. (und HOLZ NIESSEN
A.G.) aus 4770 AMEL, G.Z. Kaiserbaracke 10 bzw. 9 das auf beiliegendem
Vermessungsplan vom 25.02.2005 des Landmessers SCHMITZ F. in roter Farbe
eingezeichnete Gelände in der neuen Gewerbezone Kaiserbaracke mit einem
Flächeninhalt von 3 Ha 88 Ar 07 Ca (d.h. Gesamtfläche von 11,2617 Ha abzüglich
die bereits in Erbpacht gegebene Fläche von insgesamt 7,3810 Ha) zum Preis von
3,5 €/m² zu verkaufen.
2. Prinzipiell der RENOGEN S.A. aus 1420 BRAINE L’ALLEUD,
chaussée d’Ophain 181 das
auf beiliegendem Vermessungsplan vom 01.03.2005 des Landmessers SCHMITZ F. in
grüner Farbe eingezeichnete Gelände in der neuen Gewerbezone Kaiserbaracke mit
einem Flächeninhalt von 1 Ha 33 Ar 66 Ca zum Preis von 3,5 €/m² zu verkaufen.
3. Prinzipiell der DELHEZ BOIS S.A. aus 4820 DISON, rue
de Mont 201 das auf beiliegendem Vermessungsplan vom 28.02.2005 des
Landmessers SCHMITZ F. in blauer Farbe eingezeichnete Gelände in der neuen
Gewerbezone Kaiserbaracke mit einem Flächeninhalt von 8 Ha 66 Ar 69 Ca zum
Preis von 3,5 €/m² zu verkaufen.
4. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens
zu beauftragen.
Endgültiger Beschluss
Verkauf eines Geländeteilstückes von
79 m² aus der in der Ortschaft BORN gelegenen Gemeindeparzelle Gem. 15, Flur B,
Nr. 249 L an die Geschwister SCHAUS
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung seines Beschlusses vom 27.01.2005, womit prinzipiell
beschlossen worden ist, im Rahmen der Regularisierung
der Eigentumsverhältnisse ein in der Ortschaft BORN gelegenes Geländeteilstück
aus der Gemeindeparzelle Gemarkung 15, Flur B, Nr. 249 L zum Preis in Höhe von
3,50 €/m² an die Geschwister SCHAUS zu verkaufen;
In Erwägung dessen, dass dieses Teilstück auf dem beiliegenden
Vermessungsplan des Landmessers G. MREYEN vom 18.07.2003 in roter Farbe
eingezeichnet ist;
In Anbetracht dessen, dass die Gemeinde keine Verwendung für dieses
Geländeteilstück mit einem Flächeninhalt von 79 Ca hat;
In Erwägung dessen, dass während des vom 02. Februar 2005 bis zum 18.
Februar 2005 durchgeführten Untersuchungsverfahrens
keinerlei Einsprüche gegen dieses Immobiliengeschäft eingegangen sind;
Nach Durchsicht der Ankaufsverpflichtung, des Berichtes des
Erbschaftssteuereinnehmers, der Katasterunterlagen und des Entwurfes der
Verkaufsurkunde;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG:
1. Den Geschwistern SCHAUS, Frau Elfr.
Maria SCHAUS und Herrn Erich SCHAUS, wohnhaft in 4770 BORN, Ameler
Strasse 44 bzw. L-7590 BERINGEN, rue d’Ettelbrück 21
ein Geländeteilstück mit einem Flächeninhalt von 79 Ca aus der
Gemeindeparzelle Gem. 15, Flur B, Nr. 249 L zum Preise in Höhe von 276,50 € zu
verkaufen.
2. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
URBANISMUS
Prinzipieller Beschluss
Projekt der Wallonischen
Wohnungsbaugesellschaft für die Erschließung der Parzelle Gem. 1, Flur D, Nr.
16 E in 11 Baulose - Eröffnung eines Weges
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des durch die Wallonische
Wohnungsbaugesellschaft (Société Wallonne
du Logement) in 6000 CHARLEROI, rue de l’Ecluse, 21 eingereichten Antrages auf Genehmigung für die
Erschließung in 11 Baulose des in 4770 AMEL, Zum Knopp, gelegenen Grundstückes,
katastriert Gem. 1, Flur D, Nr. 16E;
Auf Grund des dem Erschließungsantrag beigefügten
Planes, aus dem ersichtlich ist, dass die Zufahrt zu den Losen 10 und 11 über
die Parzelle Nr. 16d, Eigentum der Gemeinde AMEL, erfolgen wird und diese
Parzelle daher in das öffentliche Wegenetz übernommen werden muss;
In Anbetracht, dass der Antrag gemäß Artikel 129 bzw.
330-9° des Wallonischen Gesetzbuches über Raumordnung, Städtebau und Erbe einer
öffentlichen Untersuchung vom 18.01.2005 bis zum 01.12.2005 unterworfen worden
ist;
Nach Durchsicht des Abschlussprotokolls über die
durchgeführte öffentliche Untersuchung woraus hervorgeht, dass kein Einspruch
eingereicht worden ist;
In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied SCHRÖDER namens
der Fraktion „Hof von AMEL“ der Ansicht ist, dass es aus verkehrs- und
sicherheitstechnischen Gründen besser wäre, eine Zufahrt zu den Losen 10 und 11
über die Baulose 7, 8 oder 9 anzulegen, damit die bestehenden Parkmöglichkeiten
auf der Parzelle Nr. 16d weiterhin bestehen bleiben, dies insbesondere bei
Begräbnissen und Sportveranstaltungen des FC Grün-Weiss
AMEL;
In Erwägung
dessen, dass der Vorsitzende namens der Mehrheitsfraktion der Ansicht ist,
dass auch bei der Bebauung der Baulose 10 und 11 noch genügend
Parkmöglichkeiten längs dem bereits angelegten Weg bestehen bleiben;
BESCHLIEßT
mit NEUN JA-STIMMEN gegen VIER NEIN-STIMMEN:
1. die Eröffnung des Weges (Parzelle Nr. 16d) im Rahmen
dieser Erschließung;
2. den gegenwärtigen Beschluss mit allen Unterlagen der
Städtebauverwaltung Lüttich zur Kenntnisnahme zu übermitteln.
Endgültige Beschlüsse
Deklassierung eines Teilstückes des
in der neuen Gewerbezone KAISERBARACKE gelegenen Gemeindeweges
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Erlasses vom 22.04.2004 der
Wallonischen Regierung (B.S. vom 13.08.2004) zur endgültigen Verabschiedung der
Revision des Sektorenplanes MALMEDY-SANKT VITH zwecks der Eintragung eines
industriellen Gewerbegebietes in AMEL (Recht) in Erweiterung des vorhandenen
Gewerbegebietes KAISERBARACKE (Karte 56/2N);
In Erwägung dessen, dass im Hinblick auf die
Erschließung des neuen 33 Ha großen Gewerbegebietes in KAISERBARACKE ein nicht
mehr genutzter Gemeindeweg deklassiert werden muss;
In Erwägung des beiliegenden Vermessungsplanes des
Landmessers F. SCHMITZ vom 21.02.2005, auf welchem das zu deklassierende
Teilstück des Gemeindeweges in gelber Farbe eingezeichnet ist;
In Erwägung dessen, dass während des vom 02.02.2005
bis zum 18.02.2005 durchgeführten Untersuchungsverfahrens
keinerlei Einsprüche eingegangen sind;
Auf Grund von Artikel 28 des Gesetzes vom 10. April
1841 über die Vizinalwege, abgeändert durch das
Gesetz vom 20. Mai 1863;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1. Der Permanent-Deputation die Deklassierung des auf
beiliegendem Vermessungsplan des Landmessers F. SCHMITZ vom 21.02.2005 in
gelber Farbe eingezeichneten Teilstückes des Gemeindeweges im Rahmen der
Erschließung des neuen 33 Ha großen Gewerbegebietes in KAISERBARACKE
vorzuschlagen.
2. Den gegenwärtigen Beschluss mit allen Unterlagen der
höheren Behörde zur Genehmigung vorzulegen.
Eröffnung eines Weges in der neuen
Gewerbezone KAISERBARACKE
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Erlasses vom 22.04.2004 der
Wallonischen Regierung (B.S. vom 13.08.2004) zur endgültigen Verabschiedung der
Revision des Sektorenplanes MALMEDY-SANKT VITH zwecks der Eintragung eines
industriellen Gewerbegebietes in AMEL (Recht) in Erweiterung des vorhandenen
Gewerbegebietes KAISERBARACKE (Karte 56/2N);
In Erwägung des Antrages der SPI+ auf Städtebaugenehmigung
zur Anlegung einer neuen Wegeinfrastruktur, inklusive Kanalisation,
Wasserleitung und Bau eines Regenwasserrückhaltebeckens im Rahmen der
Erschließung des neuen 33 Ha großen Gewerbegebietes in KAISERBARACKE;
In Erwägung des beiliegenden Planes des Landmessers F.
SCHMITZ vom 25.01.2005, auf welchem der zu eröffnende Gemeindeweg in grauer
bzw. brauner Farbe eingezeichnet ist;
In Erwägung dessen, dass während des vom 02.02.2005
bis zum 18.02.2005 durchgeführten Untersuchungsverfahrens
keinerlei Einsprüche eingegangen sind;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1.
Die Eröffnung des
auf beiliegendem Vermessungsplan des Landmessers F. SCHMITZ vom 25.01.2005 in
grauer bzw. brauner Farbe eingezeichneten Gemeindeweges im Rahmen der Erschließung
des neuen 33 Ha großen Gewerbegebietes in KAISERBARACKE.
2.
Das
Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen
Beschlusses zu beauftragen.
FORST
Aufforstungsarbeiten in den Revieren
MONTENAU ( D. 244 "Wolfbusch"), AMEL (D. 34 "Ommerscheid",
D. 35 "Ommerscheid", D. 266 "Bambusch", D. 38 "Luh
und Ober der Loppich") und HEPPENBACH (D. 45
"Knippchen", D. 83 "Heyendell", D. 80 "Robigsknopp",
D. 86 "Schwalert", D. 89 "Mottelbusch"", D. 93 "Hepscheider
Heide", D. 73 "Robigsknopp") – Antrag
auf Zuschuss der Wallonischen Region
DER GEMEINDERAT,
Nach Durchsicht des vorliegenden Kostenanschlages bzgl.
der im Jahre 2005 in den Gemeindewaldungen der Reviere MONTENAU, AMEL und
HEPPENBACH auszuführenden Aufforstungsarbeiten;
In Erwägung dessen, dass die Wallonische Region
gewöhnlich für derartige Arbeiten Zuschüsse gewährt;
Auf Grund des Forstgesetzbuches und des Königlichen
Erlasses vom 20. Dezember 1854 über seine Durchführung;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT MIT 12 JA-Stimmen
bei EINER Enthaltung:
1. Den vorliegenden Kostenanschlag mit einem
Kostenaufwand in Höhe von 84.444,37 €, MwSt. einbegriffen, zu genehmigen.
2. Auf die Teilsummen in Höhe von 42.957,50 €,
28.037,00 € und 7.695,00 €, MwSt. nicht einbegriffen, des Kostenanschlages
22,5 %, 37,5 % bzw. 60 % Zuschüsse der Wallonischen Region zu beantragen.
ÖFFENTLICHE ARBEITEN
Wasserversorgungszone Nr. 1 (WW
HEPSCHEID, PW SCHOPPEN, PW MÖDERSCHEID, PW HEPPENBACH und PW HALENFELD)
Los 1: Elektrotechnische Ausrüstung
Los 2: Verkabelung des Lichtwellenleiterkabels
Ausführung – Genehmigung des Lastenheftes – Festlegung
der Vergabeart – Finanzierung
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass im Rahmen der Umsetzung des
Wasserversorgungskonzeptes in der Versorgungszone Nr. 1 die Installation der
elektrotechnischen Ausrüstung im Wasserwerk Hepscheid
und in den Pumpwerken Schoppen, Möderscheid, Heppenbach und Halenfeld sowie
die Verkabelung des Lichtwellenleiterkabels erforderlich ist;
Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welcher einen Betrag in Höhe von
449.433,20 €, ohne MwSt., für das Los 1 (Elektrotechnische Ausrüstung) und
61.327,00 € für das Los 2 (LWL-Verkabelung) vorsieht;
In Erwägung dessen, dass die Vergabe dieses Auftrags mittels
öffentlicher Ausschreibung erfolgen soll;
Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117,
Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;
Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge
und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel
13, 14 und 15;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von
öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 10;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung
der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der
Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 2 und 3, §
1;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im
außerordentlichen Dienst des Haushaltplanes 2005 unter Artikel 87402/732/60
eingetragen sind;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1. Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung
folgender Arbeiten beinhaltet: Installation der elektrotechnischen Ausrüstung
im Wasserwerk Hepscheid und in den Pumpwerken
Schoppen, Möderscheid, Heppenbach
und Halenfeld sowie die Verkabelung des
Lichtwellenleiterkabels.
2. Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten
Arbeiten ist auf 510.760,20 €, ohne MwSt., festgesetzt, welche sich wie folgt
aufteilt:
Los
1 : Elektrotechnische Ausrüstung :
449.433,20 €
Los
2 : Verkabelung des Lichtwellenleiterkabels :
61.327,00 €
3. Der unter Punkt 1 angeführte
Auftrag wird mittels öffentlicher Ausschreibung vergeben.
4. Die auf diesen Auftrag anwendbaren Auftragsbedingungen
sind diejenigen, die in dem diesem Beschluss beigefügten Lastenheft enthalten
sind.
5. Die Finanzierung dieses Auftrags erfolgt mittels der
unter Artikel 87402/732/60 eingetragenen Kredite des außerordentlichen
Haushaltsplanes 2005.
6. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung
des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Vorlage des Projektes der SPI+ zur
Anlegung einer neuen Wegeinfrastruktur, inklusive Kanalisation, Wasserleitung
und Bau eines Regenwasserrückhaltebeckens in der neuen Gewerbezone
KAISERBARACKE : Ausführung – Lastenheft – Finanzierung
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass im Rahmen der Erschließung der neuen
Gewerbezone KAISERBARACKE eine neue Wegeinfrastruktur, inklusive Kanalisation,
Wasserleitung sowie ein Rückhaltebecken angelegt werden muss;
Nach Durchsicht des durch das Studienbüro F. SCHMITZ aus 4900 SPA im
Auftrag der SPI+ aufgestellten Projektes, beinhaltend Pläne, Lastenheft und
Kostenschätzung in Höhe von 1.138.250,33 € für die Ausführung der Arbeiten;
Nach Durchsicht des Schreibens vom 16.02.2005 der SPI+, laut welchem
sich die vorläufigen Gesamtkosten unter Berücksichtigung der Studien- und
Kontrollkosten sowie einer Reserve für Preisüberschreitungen und Revisionen auf
1.311.222,87 € belaufen werden;
In Erwägung dessen, dass sich daher der kommunale Anteil von 25 % auf
327.805,72 € vor Vergabe der Arbeiten beläuft;
Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117,
Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;
Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge
und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von
öffentlichen Aufträgen;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung
der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der
Konzessionen von öffentlichen Aufträgen;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im
außerordentlichen Dienst des Haushaltplanes 2005 eingetragen sind bzw. werden;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT
EINSTIMMIG:
1. Das Projekt der SPI+ zur Anlegung einer neuen
Wegeinfrastruktur, inklusive Kanalisation, Wasserleitung und Bau eines
Regenwasserrückhaltebeckens in der neuen Gewerbezone KAISERBARACKE, beinhaltend
Pläne, Lastenheft und Kostenschätzung in Höhe von 1.138.250,33 € zu genehmigen.
2. Die vorläufigen Gesamtkosten unter Berücksichtigung
der Studien- und Kontrollkosten sowie einer Reserve für Preisüberschreitungen
und Revisionen in Höhe von 1.311.222,87 € zu genehmigen.
3. Den kommunalen Anteil von 25 % in Höhe von 327.805,72
€ vor Vergabe der Arbeiten zu übernehmen.
4. Die Infrastruktur nach definitiver Abnahme der
Arbeiten zu übernehmen und alle Infrastrukturkosten nach der vorläufigen
Abnahme zu tragen.
5. Die Finanzierung des Kostenanteils der Gemeinde
erfolgt mittels der im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2005
eingetragenen Kredite.
6. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Renovierung von Büroräumen und
Neugestaltung der Eingangshalle des Gebäudes der Gemeindeverwaltung :
Ausführung – Finanzierung
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung seines prinzipiellen Beschlusses vom
14.02.2003, laut welchem die Ratsmitglieder das Vorhaben des Kollegiums zur
Einrichtung von Büroräumen im Dachgeschoss des Gebäudes der Gemeindeverwaltung
inklusive Einrichtung eines behindertengerechten Aufzuges zur Kenntnis genommen
und ihr grundsätzliches Einverständnis zu demselben abgegeben haben;
In Erwägung dessen, dass der gesamte Gemeinderat
anlässlich seiner Sitzung vom 31.03.2004 betreffend die Genehmigung der ersten
Phase der im Gemeindehaus durchzuführenden Arbeiten die Ansicht vertreten hat,
dass im Rahmen der Renovierungsarbeiten auch die Empfangshalle des
Gemeindehauses renoviert werden soll;
Nach Kenntnisnahme, dass ein Betrag in Höhe von 60.000
€ für die auszuführenden Arbeiten und Materiallieferungen im Haushaltsplan
2005 vorgesehen sind;
Nach Durchsicht der diesbezüglichen Pläne der Innenarchitektin
A. DAHMEN aus ELSENBORN;
In Erwägung dessen, dass die Vergabe des Auftrags zur
Renovierung von Büroräumen und Neugestaltung der Eingangshalle des Gebäudes
der Gemeindeverwaltung sowie zur Lieferung des erforderlichen Baumaterials im
Verhandlungsverfahren erfolgen soll;
Auf Grund des Gemeindegesetzes, insbesondere dessen
Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite
unter Artikel 104/724/60 im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2005
eingetragen worden sind;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1. Es wird je ein Auftrag erteilt, welcher die
Ausführung folgender Arbeiten bzw. Lieferungen beinhaltet:
a) Renovierung von Büroräumen und Neugestaltung
der Eingangshalle des Gebäudes der Gemeindeverwaltung;
b) Materiallieferungen zur Ausführung der
vorgenannten Arbeiten, die teilweise in eigener Regie ausgeführt werden.
Die unter Punkt 1 a)
angeführten Aufträge werden teilweise an Privatunternehmen vergeben (Einbau
der Eingangstür, Maurer- und Pliesterarbeiten usw.) und teilweise in eigener
Regie ausgeführt. Die unter Punkt 1 b) angeführten Aufträge werden an Privatunternehmen
vergeben.
2. Die Kostenschätzung der unter Punkt 1
angeführten Aufträge ist auf 60.000 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt, welche
sich in nachstehende Lose aufteilt:
Los 1 :
Rohbauarbeiten (inkl. Abriss) : 4.000 €
Los 2 : Einbau
einer Eingangstür : 6.000 €
Los 3 : Elektro, Heizung und Sanitär : 10.000 €
Los 4 : Putz
und Böden : 15.000 €
Los 5 :
Innenschreinerei : 20.000 €
Los 6 :
Anstricharbeiten : 5.000 €
3. Die unter Punkt 1 angeführten
Aufträge werden im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der
Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten.
4. Die Finanzierung erfolgt mittels des unter
Artikel 104/724/60 eingetragenen Kredites des außerordentlichen
Haushaltsplanes 2005.
5. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit
der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
FINANZIELLE ANGELEGENHEITEN
Antrag der V.o.E.
OSTBELGIEN FESTIVAL auf finanzielle Beihilfe für die Durchführung des
diesjährigen Ostbelgienfestivals
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des vorliegenden Antrages vom 20.
Januar 2005 der V.o.E. Ostbelgienfestival auf
finanzielle Unterstützung für die Organisation des Ostbelgienfestivals 2005;
In Anbetracht der Tatsache, dass im Rahmen des
diesjährigen Ostbelgienfestivals die Durchführung eines Konzertes in der
Pfarrkirche von BORN vorgesehen ist;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG der V.o.E. Ostbelgienfestival
eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 125 € für die Organisation des
Ostbelgienfestivals 2005 zu gewähren.
Vorlage eines Antrages der V.o.E. Telefonhilfe - Anonyme Lebenshilfe in der
Deutschsprachigen Gemeinschaft auf Zuschuss für das Jahr 2005
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des vorliegenden Antrages vom 27. Januar 2005 der V.o.E. Telefonhilfe – Anonyme Lebenshilfe in der
Deutschsprachigen Gemeinschaft auf Zuschuss für das Jahr 2005;
In Erwägung, dass es u.a. zur Aufgabe der
Gemeinde gehört, diese Einrichtungen zu unterstützen, auch wenn die
Finanzierung solcher Einrichtungen nicht ausschließlich in den
Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt;
Auf Grund des Artikels 117 des neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG der V.o.E. Telefonhilfe – Anonyme Lebenshilfe in der
Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Zuschuss in Höhe von 0,05 € pro Einwohner
für das Jahr 2005 zu gewähren.
VERSCHIEDENES
Mitgliedschaft in der V.o.G. "Wohnraum für Alle" : Annahme der Satzungen
– Bezeichnung eines Vertreters
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung, dass die V.o.G. "Wohnraum
für Alle" seit 1995 besteht und einen wertvollen Beitrag leistet, damit
Menschen in sozialen Schwierigkeiten angemessenen und bezahlbaren Wohnraum
finden, und dass sie als einzige in diesem Sinne in den 5 Eifelgemeinden tätig
ist, dies mit der Unterstützung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
In Anbetracht dessen, dass die V.o.G.
"Wohnraum für Alle" neben der Wohnungsvermittlung auch eine soziale
Begleitung der Mieter, eine Beratung und Vermittlung bei Konflikten,
Behördengängen usw. gewährt;
In Erwägung dessen, dass das ÖSHZ sich regelmäßig mit Wohnfragen
befassen muss und auf Grund seines gesetzlichen Auftrages bemüht ist, bei
schwierigen Wohnsituationen von Menschen mit sozialen und finanziellen
Problemen zu helfen;
Nach Durchsicht der Satzungen der V.o.G.
"Wohnraum für Alle", sowie diese auf der außerordentlichen
Generalversammlung vom 07.12.2004 verabschiedet wurden;
Auf Grund seines Beschlusses vom 31.03.2004, den Antrag der V.o.G. "Wohnraum für Alle" auf Anerkennung als
soziale Immobilienagentur beim zuständigen Minister, Herrn M. DAERDEN, im
Hinblick auf eine noch bessere Betreuung der Bevölkerung in unserer Gemeinde
günstig zu begutachten und zu unterstützen;
Auf Grund des Erlasses vom 23.09.2004 der Wallonischen Region
betreffend die Sozialen Immobilienagenturen;
Auf Grund von Art. 23.3 der Verfassung in dem das Recht auf eine
angemessene Wohnung festgehalten wird;
Auf Grund von Art. 1 des Grundlagengesetzes vom 8. Juli1976;
Auf Grund des Artikels 12, 5° des Dekretes vom 20.12.2004 zur Regelung
der gewöhnlichen Verwaltungsaufsicht über die Gemeinden des deutschen
Sprachgebietes;
Auf Grund des Artikels 117 und 120 § 2 des Neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT einstimmig:
Artikel 1. Den Beitritt der Gemeinde AMEL zur V.o.G. Soziale Immobilienagentur "Wohnraum für
Alle", Malmedyer Straße 26, 4780 ST. VITH,
Identifizierungsnummer 9678/95, Unternehmensnummer 455279990;
Artikel 2.
Die Gemeinde AMEL bleibt solange Mitglied in der in Artikel 1 erwähnten
sozialen Immobilienagentur, wie diese als solche anerkannt ist;
Artikel 3.
Dem Anschluss einer anliegenden Gemeinde zu der in Artikel 1 erwähnten sozialen
Immobilienagentur im Falle eines solchen Antrages zuzustimmen.
Artikel 4.
Keiner anderen Sozialen Immobilienagentur gleichzeitig beizutreten.
Artikel 5.
Nachstehende Gemeindevertreter in den nach bezeichneten Gremien dieser V.o.G. zu entsenden :
- MARQUET Karl-Heinz, 3. Schöffe in den Verwaltungsrat
- KÖTTEN Siegfried, Ratsmitglied in der Generalversammlung
Artikel 6. Vorstehende Beschlussfassung wird weitergeleitet an:
- die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
zwecks Billigung;
- Herrn Minister ANTOINE, zuständig für Wohnungen,
Transport räumliche Entwicklung über die V.o.G.
WOHNRAUM FÜR ALLE;
- die Gemeinden BÜLLINGEN, BURG-REULAND, BÜTGENBACH und
ST.VITH;
- an die V.o.G. WOHNRAUM FÜR
ALLE in ST.VITH
Zusammenarbeitsabkommen zwischen den
Gemeinden AMEL, ST.VITH, BURG-REULAND, VIELSALM, GOUVY und TROISVIERGES,
unterzeichnet am 13.04.2004 durch die Herren Bürgermeister – Ratifizierung
DER GEMEINDERAT,
Aufgrund des am 13. April 2004 von den Bürgermeistern
der Gemeinden AMEL, ST.VITH, BURG-REULAND, VIELSALM, GOUVY und TROISVIERGES
unterzeichneten Zusammenarbeitsabkommens wie es sich in der Anlage zu diesem
Beschluss befindet;
Aufgrund dessen, dass dieses Abkommen die
Ratifizierung des jeweiligen Gemeinderates vorsieht;
Aufgrund des Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT
EINSTIMMIG:
1. Das Zusammenarbeitsabkommen vom 13. April 2004
zwischen den Gemeinden AMEL, ST.VITH, BURG-REULAND, VIELSALM, GOUVY und
TROISVIERGES zu ratifizieren.
2. Eine Abschrift des gegenwärtigen Beschlusses ergeht
zur Information an die vorgenannten Gemeinden.
Für den Gemeinderat :
Der Gemeindesekretär, Der
Vorsitzende,
gez. BOULANGER Fr. SCHUMACHER
Kl.