Protokoll der Sitzung vom 10. März 2005

 

 

Anwesend : H.H. SCHUMACHER, Bürgermeister;

PAUELS, WIESEMES und MARQUET, Schöffen;

MARGREVE, KÖTTEN, LENTZ, Frau SCHRÖDER-MARAITE, MARAITE, SCHRÖDER, Frau JUFFERN-SCHMITZ, Frau REINERTZ-MARAITE, PAUELS F.J., NEUENS und Frau BASTIN-VEITHEN, Mitglieder;

 

BOULANGER, Sekretär.

 

Abwesend : WIESEMES E., 2. Schöffe und PAUELS F.J., Mitglied, entschuldigt.

 

In öffentlicher Sitzung

 

Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 27. Januar 2004

Das Protokoll dieser Sitzung wird einstimmig genehmigt.

 

 

ZURKENNTNISNAHME

 

Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 17.02.2005 : Öffentli­cher Verkauf von 1.052,03 FM Eichen- und Buchenholz (135 Lose) vom 17. Februar 2005 – Wirtschaftsjahr 2005 : Bezeichnung der Ersteher

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 17.02.2005, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von 1.052,03 Fm Eichen- und Buchenholz (135 Lose) vom 17. Februar 2005 bezeichnet worden sind;

 

Nach Durchsicht des diesbezüglichen Versteigerungsprotokolls, laut welchem die Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 21.263,96 € für den Verkauf von 1.052,03 Fm Eichen- und Buchenholz (135 Lose) erzielen konnte;

 

Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

NIMMT den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 17. Februar 2005 in oben genannter Angelegenheit ZUR KENNTNIS.

 

Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 24.02.2005 : Öffentli­cher Verkauf von 736,94 FM Eichen- und Buchenholz (63 Lose) vom 24. Februar 2005 – Wirtschaftsjahr 2005 : Bezeichnung der Ersteher

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 24.02.2005, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von 736,94 Fm Eichen- und Buchenholz (63 Lose) vom 24. Februar 2005 bezeichnet worden sind;

 

Nach Durchsicht des diesbezüglichen Versteigerungsprotokolls, laut welchem die Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 14.602,79 € für den Verkauf von 736,94 Fm Eichen- und Buchenholz (63 Lose) erzielen konnte;

 

Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

NIMMT den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 24. Februar 2005 in oben genannter Angelegenheit ZUR KENNTNIS.

 

 

BEGUTACHTUNG

 

Begutachtung eines Beschlusses der Protestantischen Kirchengemeinde MALMEDY-ST.VITH vom 30.01.2005 : Haushaltsplan 2004 – 1. Kreditabänderung

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Kenntnisnahme dieses Beschlusses und der beiliegenden Unterlagen;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG den Beschluss der Evangelischen Kirchengemeinde MALMEDY-ST.VITH vom 30.01.2005 zu der 1. Kreditabänderung des Haushaltsplanes 2004 günstig zu begutachten

 

Begutachtung  eines Beschlusses der Protestantischen Kirchengemeinde MALMEDY-ST.VITH vom 09.01.2005 : Haushaltsplan 2005 – Berichtigung

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwä­gung des Beschlusses des Gemeinderates vom 27. Januar 2005 zum außer­ordentlichen Haushaltsplan 2005 der Protestantischen Kirchengemeinde MALMEDY-ST.VITH vom 09.01.2005;

 

In Erwä­gung des Berichtes des Vor­sitzenden, aus dem hervor­geht, dass dringende Renovie­rungsarbeiten am Kirchendach durchgeführt werden müssen, die auf einen Betrag in Höhe von 3.000 € geschätzt werden;

 

In Erwä­gung dessen, dass daher eine Berichtigung des Beschlusses des Gemeinderates vom 27. Januar 2005 erfolgen muss;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG  den Punkt 2 seines Beschlusses vom 27. Januar 2005 zum Haushaltsplans 2005 der Pro­testantischen Kirchen­gemeinde MALMEDY-ST.VITH wie folgt abzu­ändern:

"Die Gemeinde AMEL wird sich anteilsmäßig auf einen Gesamtbetrag von 3.630 € am außerordentlichen Haushalts­plan 2005 der Protestantischen Kirchen­gemeinde MALMEDY-ST.VITH betei­ligen."

 

 

RATIFIZIERUNG

 

Ratifizierung eines Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 22. 02.2005 : Schrei­ben des Gemeinschafts­ministers GENTGES vom 18.01.2005 betreffend "Bezuschusste Vertragsarbeit­nehmer (BVA) bei lokalen Behörden - Ver­einbarung für die Jahre 2005-2007"

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwä­gung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffen­kollegiums vom 22.02.2005, womit beschlossen wird, die vorgelegten Vertrags­bedingungen zu geneh­migen und ein Abkommen zur Ge­währung von Zuschüssen an lokale Behörden, die bezu­schusste Vertragsarbeitnehmer (BVA) beschäftigen, mit der Regierung der Deutsch­sprachigen Gemeinschaft ab­zuschließen;

 

Nach An­hörung eines diesbezüglichen Berichtes des Vorsitzenden;

 

Nach ein­gehender Besprechung;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffen­kollegiums vom 22. 02.2005 "Schrei­ben des Gemeinschafts­ministers GENTGES vom 18.01.2005 betreffend Bezuschusste Ver­tragsarbeit­nehmer (BVA) bei lokalen Behörden - Ver­ein­barung für die Jahre 2005-2007" zu ratifizieren

 

Ratifizierung eines Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 22. 02.2005 : Abkom­men zwischen der Gemeinde AMEL und der Regierung der Deutsch­sprachigen Gemeinschaft hinsichtlich der Bezu­schussung lo­kaler Behörden für Beschäfti­gung von bezuschussten Vertrags­arbeitnehmern - Zuteilung von Punkten aus der Basis­zuwendung an die Inter­kommunale für das Sozial- und Gesundheits­wesen der Gemeinden AMEL, BÜLLINGEN, BURG-REULAND, BÜTGENBACH und ST.VITH

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwä­gung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffen­kollegiums vom 22.02.2005, womit beschlossen wird, im Rahmen des Abkom­men zwischen der Gemeinde AMEL und der Regierung der Deutsch­spra­chigen Gemein­schaft hinsicht­lich der Bezu­schussung lo­ka­ler Behörden für Beschäfti­gung von bezu­schussten Ver­trags­arbeitnehmern der Interkommunalen für das Sozial- und Gesundheitswesen der Gemeinden AMEL, BÜLLINGEN, BURG-REULAND, BÜTGENBACH und ST.VITH für die Jahre 2005 - 2007, 3 Punkte aus der Basiszuwendung zuzuteilen;

 

Nach An­hörung eines diesbezüglichen Berichtes des Vorsitzenden;

 

Nach ein­gehender Besprechung;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffen­kollegiums vom 22. 02.2005 "Abkom­men zwischen der Gemeinde AMEL und der Regierung der Deutsch­spra­chigen Gemein­schaft hinsicht­lich der Bezu­schussung lo­ka­ler Behörden für Beschäfti­gung von bezu­schussten Ver­trags­arbeitnehmern - Zuteilung von Punkten aus der Basis­zuwendung an die Inter­kommunale für das Sozial- und Gesundheits­wesen der Gemeinden AMEL, BÜLLINGEN, BURG-REULAND, BÜTGENBACH und ST.VITH" zu ratifizieren.

 

Ratifizierung eines Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 22. 02.2005 : Arbeits­beschaffungsplan für die Gemeinden der Wallonischen Regionen – Verlängerung

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwä­gung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffen­kollegiums vom 22.02.2005, womit beschlossen wird, den Beitritt der Gemeinde AMEL am Arbeitsbeschaffungsplan für die Gemeinden der Wallonischen Region gemäß dem Schreiben der Regierung der Wallonischen Region vom 09. Februar 2005 und unter den bisherigen Bedingungen um ein weiteres Jahr fortzusetzen;

 

Nach An­hörung eines diesbezüglichen Berichtes des Vorsitzenden;

 

Nach ein­gehender Besprechung;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffen­kollegiums vom 22. 02.2005 "Arbeits­beschaffungs­plan für die Gemeinden der Walloni­schen Regionen – Verlängerung" zu ratifizieren.

 

Ratifizierung eines Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 22. 02.2005 : Bezu­schusste Vertragsarbeit­nehmer bei lokalen Behör­den - Abkom­men zur Nutzung der 2. Zusatz­zuwendung zwischen der Gemeinde AMEL und dem Minister der D.G., zu dessen Zuständigkeits­bereich die Be­schäftigung gehört - Antrag auf Verlänge­rung der BVA-Bezuschussung für den Kommu­nalen Beschäfti­gungsplan (PCE)

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwä­gung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffen­kollegiums vom 22.02.2005, womit beschlossen wird, im Rahmen des Abkommens zur Nutzung der 2. Zusatz­zuwendung zwischen der Gemeinde AMEL und dem Minister der D.G., zu dessen Zuständigkeits­bereich die Be­schäftigung gehört, einen Antrag auf Verlänge­rung der BVA-Bezuschussung für den Kommu­nalen Beschäfti­gungs­plan bei der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft einzureichen;

 

Nach An­hörung eines diesbezüglichen Berichtes des Vorsitzenden;

 

Nach ein­gehender Besprechung;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffen­kollegiums vom 22. 02.2005 "Bezu­schusste Vertragsarbeit­nehmer bei lokalen Behör­den - Abkom­men zur Nutzung der 2. Zusatz­zuwendung zwischen der Gemeinde AMEL und dem Minister der D.G., zu dessen Zuständigkeits­bereich die Be­schäftigung gehört - Antrag auf Verlänge­rung der BVA-Bezuschussung für den Kommu­nalen Beschäfti­gungs­plan (PCE)" zu ratifizieren.

 

 

IMMOBILIEN

 

Prinzipielle Beschlüsse

 

Ankauf der Waldparzelle Gem. 2, Flur A, Nr. 28, 71 Ar 48 Ca groß, Eigentum des Herrn HEINDRICHS L. aus 4770 MONTENAU 26

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Schreibens des Herrn HEINDRICHS Leopold aus 4770 MONTENAU 26, laut welchem derselbe den Verkauf seiner Parzelle Gem. 2, Flur A, Nr. 28, 71 Ar 48 Ca groß, der Gemeinde AMEL anbietet;

 

In Erwägung dessen, dass die fragliche Parzelle an den Distrikt Nr. 255 des Gemeindewaldes MONTENAU/Wolfsbusch angrenzt;

 

In Erwägung dessen, dass die Gemeinde daher an einem Ankauf des besagten Geländes inklusive Holzbestand zum Gesamtpreis in Höhe von 3.587 € interessiert ist;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Prinzipiell die in der Ortschaft DEIDENBERG „Im Hülsvenn“ gelegene Waldparzelle, Gemarkung 2, Flur A, Nr. 28, 71 Ar 48 Ca groß, Eigentum des Herrn HEINDRICHS L. aus 4770 MONTENAU 26, zum Gesamtpreis in Höhe von 3.587 € zu erwerben.

2.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des diesbezüglichen Unter­suchungsverfahrens zu beauftragen.

 

Tausch von Immobilien zwischen der Gemeinde AMEL und der Frau SCHAUS-WECKMANN D. aus 4770 MONTENAU 122

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 23.09.2004 beschlossen hat, im Hinblick auf den Tausch von Gemeindegelände in der Ortschaft MONTENAU mit einer in der Ortschaft HERRESBACH an den Gemeindewald angrenzenden Privatparzelle eine 43,73 Ar große Fläche aus dem unter Forstregime gestellten Gemeindeeigentum herauszuziehen;

 

In Erwägung dessen, dass dieser Gemeinderatsbeschluss durch Ministerialerlass Nr. 1609 vom 26. Januar 2005 genehmigt worden ist;

 

In Erwägung dessen, dass infolgedessen das besagte Gelände mit der Frau SCHAUS-WECKMANN D. aus 4770 MONTENAU 122 ausgetauscht werden kann;

 

In Erwägung dessen, dass die zu tauschenden Immobilen auf dem beiliegenden Vermessungs- und Katasterplan eingezeichnet sind;

 

Nach Durchsicht der vorliegenden Vereinbarung, welche mit der Eigentümerin der betroffenen Parzelle abgeschlossen worden ist;

 

Nach Durchsicht der Katasterunterlagen;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Prinzipiell folgenden Geländetausch mit der Frau SCHAUS-WECKMANN D. aus 4770 MONTENAU 122 zu den nachstehenden Bedingungen zu tätigen :

„Die Frau SCHAUS-WECKMANN D. verpflichtet sich der Gemeinde AMEL folgendes Gelände ab­zutreten :

die Parzelle Gemarkung 12 (HERRESBACH), Flur C, Nr. 141E, Holzung, welche auf dem beilie­genden Katasterplan in gelber Farbe eingezeichnet ist und einen Flächeninhalt von 95 Ar 90 Ca hat (Eigentum der Frau SCHAUS-WECKMANN D. auf Grund der Urkunde vom 17.09.2004 vor Notar E. MARAITE aus Malmedy).

Die Gemeinde AMEL verpflichtet sich der Frau SCHAUS-WECKMANN D. folgendes Gelände ab­zutreten :

ein Teilstück von 43 Ar 73 Ca aus der Gemeindeparzelle Gemarkung 5, Flur A, Nr. 2E, welches auf dem beiliegenden Vermessungsplan vom 05.08.2004 des Landmessers JOSTEN A. in roter Farbe eingezeichnet ist.

Die Frau SCHAUS-WECKMANN D. verpflichtet sich zudem, die zwei nachstehenden Bedingungen einzuhalten:

-   Der Bach sowie dessen Verlauf müssen unberührt bleiben;

-   Der auf dem durch die Frau SCHAUS-WECKMANN D. zu übernehmende Teilstück befindliche Waldbestand darf nur unter den normalen Forstbestimmungen durchforstet werden;

Die Eigentumsübertragung erfolgt mit dem Tage der Akttätigung und ohne Herauszahlung einer Ausgleichssumme unter den Tauschpartnern.“

2.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des diesbe­züglichen Unter­suchungsverfahrens zu beauftragen.

 

Verkauf eines Wegeabsplisses in der Ortschaft AMEL an Frau SERVAIS Rosmarie aus 4770 AMEL, Möderscheiderweg 118

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des vorliegenden Antrages der Frau SERVAIS R. aus 4770 AMEL, Möderscheiderweg 118 auf Ankauf des längs ihrem Anwesen Gem. 1, Flur C, Nr. 66 E gelegenen Wegeabsplisses in der Ortschaft AMEL;

 

In Erwägung dessen, dass dieser Wegeabspliss auf dem beiliegenden Vermes­sungsplan in gelber Farbe eingezeichnet ist;

 

In Anbetracht dessen, dass die Gemeinde keine Verwendung für dieses Gelände­teilstück mit einem Flächeninhalt von 56 Ca hat;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Prinzipiell der Frau SERVAIS R. aus 4770 AMEL, Möderscheiderweg 118 den längs ihrem An­wesen Gem. 1, Flur C, Nr. 66 E gelegenen Wegeabspliss in der Ortschaft AMEL mit einem Flächeninhalt von 56 Ca zum Preise in Höhe von 3,50 €/m² zu verkaufen.

2.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des diesbezüglichen Unter­suchungsverfahrens zu beauftragen.

 

Gewerbezone KAISERBARACKE : Tausch von Immobilien zwischen der Gemeinde AMEL und der A.G. C.C.BOIS aus 4700 EUPEN, Buchenweg 3

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass im Rahmen der Erschließung der neuen Gewerbezone Kaiserbaracke Immobilien mit der A.G. C.C. BOIS aus 4700 EUPEN, Buchenweg 3 ausgetauscht werden können;

 

In Erwägung dessen, dass die zu tauschenden Geländeteilstücke auf dem beilie­genden Vermessungsplan vom 22.02.2005 des Landmessers F. SCHMITZ aus SPA in rosa, blauer und grüner Farbe eingezeichnet sind;

 

Nach Durchsicht der vorliegenden Vereinbarung, welche mit der Eigentümerin der betroffenen Parzellen abgeschlossen werden muss;

 

Nach Durchsicht der Katasterunterlagen;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Prinzipiell folgenden Geländetausch mit der A.G. C.C.BOIS aus 4700 EUPEN, Buchenweg 3 ohne Herauszahlung einer Ausgleichssumme zu tätigen :

„Die A.G. C.C.BOIS verpflichtet sich der Gemeinde AMEL folgendes Gelände abzutreten :

Die Parzelle Gem. 15, Flur A, Nr. 21s6 sowie zwei Teilstücke aus der Parzelle Gem. 15, Flur A, Nr. 21k7 mit einem Gesamtflächeninhalt von 48 Ar 62 Ca, welche auf dem beiliegenden Vermessungs­plan vom 22.02.2005 des Landmessers SCHMITZ F. in rosa bzw. blauer Farbe eingezeichnet sind;

Die Gemeinde AMEL verpflichtet sich der A.G. C.C. BOIS folgendes Gelände abzutreten :

Den deklassierten Wegeabspliss sowie ein Teilstück aus der Gemeindeparzelle Gem. 15, Flur A, Nr. 21y8 mit einem Gesamtflächeninhalt von 48 Ar 62 Ca, welche auf dem beiliegenden Vermessungs­plan vom 22.02.2005 des Landmessers SCHMITZ F. in grüner Farbe eingezeichnet sind;“

2.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des diesbe­züglichen Untersuchungsverfahrens zu beauftragen.

 

Gewerbezone KAISERBARACKE : Tausch von Immobilien zwischen der Gemeinde AMEL und der Gesellschaft ELECTRABEL

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass im Rahmen der Errichtung einer neuen Trafokabine in der neuen Gewerbezone Kaiserbaracke Immobilien mit der Gesellschaft ELECTRABEL ausgetauscht werden können;

 

In Erwägung dessen, dass die zu tauschenden Geländeteilstücke auf dem beiliegenden Vermessungsplan vom 22.02.2005 des Landmessers F. SCHMITZ aus SPA in rosa und roter Farbe eingezeichnet sind;

 

Nach Durchsicht der vorliegenden Vereinbarung, welche mit der Eigentümerin der betroffenen Parzelle abgeschlossen werden muss;

 

Nach Durchsicht der Katasterunterlagen;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Prinzipiell folgenden Geländetausch mit der Gesellschaft ELECTRABEL aus 1000 BRÜSSEL, Boulevard du Régent 8 ohne Herauszahlung einer Ausgleichssumme zu tätigen :

„Die Gesellschaft ELECTRABEL verpflichtet sich der Gemeinde AMEL folgendes Gelände abzutreten :

Die Parzelle Gemarkung 15, Flur A, Nr. 21L7 mit einem Flächeninhalt von 2 Ar 62 Ca, welche auf dem beiliegenden Vermessungsplan vom 22.02.2005 des Landmessers SCHMITZ F. in roter Farbe eingezeichnet ist;

Die Gemeinde AMEL verpflichtet sich der Gesellschaft ELECTRABEL folgendes Gelände abzutreten :

Ein Teilstück aus der Parzelle Gemarkung 15, Flur A, Nr. 21K7 (früheres Eigentum C.C.BOIS) mit einem Flächeninhalt von 2 Ar 62 Ca, welches auf dem beiliegenden Vermessungsplan vom 22.02.2005 des Landmessers SCHMITZ F. in rosa Farbe eingezeichnet ist;

2.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des diesbe­züglichen Untersuchungsverfahrens zu beauftragen.

 

Gewerbezone KAISERBARACKE : Verkauf von Geländeteilstücken an die Firmen BELWOOD A.G., RENOGEN S.A. und DELHEZ-BOIS S.A.

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Kenntnisnahme der vorliegenden Anträge der Firmen BELWOOD A.G. (und HOLZ NIESSEN A.G.), RENOGEN S.A. sowie DELHEZ-BOIS S.A. auf Erwerb je eines Geländeteilstückes in der neuen Gewerbezone KAISERBARACKE;

 

Nach Durchsicht der drei beiliegenden Vermessungspläne des Landmessers F. SCHMITZ aus 4900 SPA, auf welchen die zu veräußernden Teilstücke in rosa, grüner und blauer Farbe eingezeichnet sind;

 

In Erwägung dessen, dass die vorgenannten Firmen bereit sind, einen Preis von 3,5 €/m² für den Erwerb dieses Geländes zu zahlen;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  Prinzipiell der BELWOOD AMEL A.G. (und HOLZ NIESSEN A.G.) aus 4770 AMEL, G.Z. Kaiser­baracke 10 bzw. 9 das auf beiliegendem Vermessungsplan vom 25.02.2005 des Landmessers SCHMITZ F. in roter Farbe eingezeichnete Gelände in der neuen Gewerbezone Kaiserbaracke mit einem Flächeninhalt von 3 Ha 88 Ar 07 Ca (d.h. Gesamtfläche von 11,2617 Ha abzüglich die bereits in Erbpacht gegebene Fläche von insgesamt 7,3810 Ha) zum Preis von 3,5 €/m² zu ver­kaufen.

2.  Prinzipiell der RENOGEN S.A. aus 1420 BRAINE L’ALLEUD, chaussée d’Ophain 181 das auf beiliegendem Vermessungsplan vom 01.03.2005 des Landmessers SCHMITZ F. in grüner Farbe eingezeichnete Gelände in der neuen Gewerbezone Kaiserbaracke mit einem Flächeninhalt von 1 Ha 33 Ar 66 Ca zum Preis von 3,5 €/m² zu verkaufen.

3.  Prinzipiell der DELHEZ BOIS S.A. aus 4820 DISON, rue de Mont 201 das auf beiliegendem Vermes­sungsplan vom 28.02.2005 des Landmessers SCHMITZ F. in blauer Farbe eingezeichnete Gelände in der neuen Gewerbezone Kaiserbaracke mit einem Flächeninhalt von 8 Ha 66 Ar 69 Ca zum Preis von 3,5 €/m² zu verkaufen.

4.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des diesbezüglichen Unter­suchungsverfahrens zu beauftragen.

 

Endgültiger Beschluss

 

Verkauf eines Geländeteilstückes von 79 m² aus der in der Ortschaft BORN gelegenen Gemeindeparzelle Gem. 15, Flur B, Nr. 249 L an die Geschwister SCHAUS

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung seines Beschlusses vom 27.01.2005, womit prinzipiell beschlossen worden ist, im Rahmen der Regularisierung der Eigentums­verhältnisse ein in der Ortschaft BORN gelegenes Geländeteilstück aus der Gemeindeparzelle Gemarkung 15, Flur B, Nr. 249 L zum Preis in Höhe von 3,50 €/m² an die Geschwister SCHAUS zu verkaufen;

 

In Erwägung dessen, dass dieses Teilstück auf dem beiliegenden Vermessungsplan des Landmessers G. MREYEN vom 18.07.2003 in roter Farbe eingezeichnet ist;

 

In Anbetracht dessen, dass die Gemeinde keine Verwendung für dieses Gelände­teilstück mit einem Flächeninhalt von 79 Ca hat;

 

In Erwägung dessen, dass während des vom 02. Februar 2005 bis zum 18. Februar 2005 durchgeführten Untersuchungsverfahrens keinerlei Einsprüche gegen dieses Immobiliengeschäft eingegangen sind;

 

Nach Durchsicht der Ankaufsverpflichtung, des Berichtes des Erbschaftssteuer­einnehmers, der Katasterunterlagen und des Entwurfes der Verkaufsurkunde;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  Den Geschwistern SCHAUS, Frau Elfr. Maria SCHAUS und Herrn Erich SCHAUS, wohnhaft in 4770 BORN, Ameler Strasse 44 bzw. L-7590 BERINGEN, rue d’Ettelbrück 21 ein Gelände­teilstück mit einem Flächeninhalt von 79 Ca aus der Gemeindeparzelle Gem. 15, Flur B, Nr. 249 L zum Preise in Höhe von 276,50 € zu verkaufen.

2.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

 

URBANISMUS

 

Prinzipieller Beschluss

 

Projekt der Wallonischen Wohnungsbaugesellschaft für die Erschließung der Parzelle Gem. 1, Flur D, Nr. 16 E in 11 Baulose - Eröffnung eines Weges

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des durch die Wallonische Wohnungsbaugesellschaft (Société Wallonne du Logement) in 6000 CHARLEROI, rue de l’Ecluse, 21 eingereichten Antrages auf Genehmigung für die Erschließung in 11 Baulose des in 4770 AMEL, Zum Knopp, gelegenen Grund­stückes, katastriert Gem. 1, Flur D, Nr. 16E;

 

Auf Grund des dem Erschließungsantrag beigefügten Planes, aus dem ersichtlich ist, dass die Zufahrt zu den Losen 10 und 11 über die Parzelle Nr. 16d, Eigentum der Gemeinde AMEL, erfolgen wird und diese Parzelle daher in das öffentliche Wegenetz übernommen werden muss;

 

In Anbetracht, dass der Antrag gemäß Artikel 129 bzw. 330-9° des Wallonischen Gesetzbuches über Raumordnung, Städtebau und Erbe einer öffentlichen Untersuchung vom 18.01.2005 bis zum 01.12.2005 unterworfen worden ist;

 

Nach Durchsicht des Abschlussprotokolls über die durchgeführte öffentliche Untersuchung woraus hervorgeht, dass kein Einspruch eingereicht worden ist;

 

In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied SCHRÖDER namens der Fraktion „Hof von AMEL“ der Ansicht ist, dass es aus verkehrs- und sicherheitstechnischen Gründen besser wäre, eine Zufahrt zu den Losen 10 und 11 über die Baulose 7, 8 oder 9 anzulegen, damit die bestehenden Parkmöglichkeiten auf der Parzelle Nr. 16d weiterhin bestehen bleiben, dies insbesondere bei Begräb­nissen und Sportveranstaltungen des FC Grün-Weiss AMEL;

 

In  Erwägung dessen, dass der Vorsitzende namens der Mehrheitsfraktion der An­sicht ist, dass auch bei der Bebauung der Baulose 10 und 11 noch genügend Parkmöglichkeiten längs dem bereits angelegten Weg bestehen bleiben;

 

BESCHLIEßT mit NEUN JA-STIMMEN gegen VIER NEIN-STIMMEN:

 

1.  die Eröffnung des Weges (Parzelle Nr. 16d) im Rahmen dieser Erschließung;

2.  den gegenwärtigen Beschluss mit allen Unterlagen der Städtebauverwaltung Lüttich zur Kenntnis­nahme zu übermitteln.

 

Endgültige Beschlüsse

 

Deklassierung eines Teilstückes des in der neuen Gewerbezone KAISERBARACKE gelegenen Gemeindeweges

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Erlasses vom 22.04.2004 der Wallonischen Regierung (B.S. vom 13.08.2004) zur endgültigen Verabschiedung der Revision des Sektorenplanes MALMEDY-SANKT VITH zwecks der Eintragung eines industriellen Gewerbegebietes in AMEL (Recht) in Erweiterung des vorhandenen Gewerbegebietes KAISERBARACKE (Karte 56/2N);

 

In Erwägung dessen, dass im Hinblick auf die Erschließung des neuen 33 Ha großen Gewerbegebietes in KAISERBARACKE ein nicht mehr genutzter Gemeindeweg deklassiert werden muss;

 

In Erwägung des beiliegenden Vermessungsplanes des Landmessers F. SCHMITZ vom 21.02.2005, auf welchem das zu deklassierende Teilstück des Gemeindeweges in gelber Farbe eingezeichnet ist;

 

In Erwägung dessen, dass während des vom 02.02.2005 bis zum 18.02.2005 durchgeführten Untersuchungsverfahrens keinerlei Einsprüche eingegangen sind;

 

Auf Grund von Artikel 28 des Gesetzes vom 10. April 1841 über die Vizinalwege, abgeändert durch das Gesetz vom 20. Mai 1863;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Der Permanent-Deputation die Deklassierung des auf beiliegendem Vermessungsplan des Land­messers F. SCHMITZ vom 21.02.2005 in gelber Farbe eingezeichneten Teilstückes des Gemeinde­weges im Rahmen der Erschließung des neuen 33 Ha großen Gewerbegebietes in KAISERBARACKE vorzuschlagen.

2.  Den gegenwärtigen Beschluss mit allen Unterlagen der höheren Behörde zur Genehmigung vorzu­legen.

 

Eröffnung eines Weges in der neuen Gewerbezone KAISERBARACKE

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Erlasses vom 22.04.2004 der Wallonischen Regierung (B.S. vom 13.08.2004) zur endgültigen Verabschiedung der Revision des Sektorenplanes MALMEDY-SANKT VITH zwecks der Eintragung eines industriellen Gewerbegebietes in AMEL (Recht) in Erweiterung des vorhandenen Gewerbegebietes KAISERBARACKE (Karte 56/2N);

 

In Erwägung des Antrages der SPI+ auf Städtebau­genehmigung zur Anlegung einer neuen Wegeinfrastruktur, inklusive Kanalisation, Wasserleitung und Bau eines Regenwasser­rückhaltebeckens im Rahmen der Erschließung des neuen 33 Ha großen Gewerbegebietes in KAISERBARACKE;

 

In Erwägung des beiliegenden Planes des Landmessers F. SCHMITZ vom 25.01.2005, auf welchem der zu eröffnende Gemeindeweg in grauer bzw. brauner Farbe eingezeichnet ist;

 

In Erwägung dessen, dass während des vom 02.02.2005 bis zum 18.02.2005 durchgeführten Untersuchungsverfahrens keinerlei Einsprüche eingegangen sind;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Die Eröffnung des auf beiliegendem Vermessungsplan des Landmessers F. SCHMITZ vom 25.01.2005 in grauer bzw. brauner Farbe eingezeichneten Gemeindeweges im Rahmen der Er­schließung des neuen 33 Ha großen Gewerbegebietes in KAISERBARACKE.

2.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

 

FORST

 

Aufforstungsarbeiten in den Revieren MONTENAU ( D. 244 "Wolfbusch"), AMEL (D. 34 "Ommerscheid", D. 35 "Ommerscheid", D. 266 "Bambusch", D. 38 "Luh und Ober der Loppich") und HEPPENBACH (D. 45 "Knippchen", D. 83 "Heyendell", D. 80 "Robigsknopp", D. 86 "Schwalert", D. 89 "Mottelbusch"", D. 93 "Hepscheider Heide", D. 73 "Robigsknopp") – Antrag auf Zuschuss der Wallonischen Region

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Durchsicht des vorliegenden Kostenanschlages bzgl. der im Jahre 2005 in den Gemeindewaldungen der Reviere MONTENAU, AMEL und HEPPENBACH auszuführenden Aufforstungsarbeiten;

 

In Erwägung dessen, dass die Wallonische Region gewöhnlich für derartige Arbeiten Zuschüsse gewährt;

 

Auf Grund des Forstgesetzbuches und des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 1854 über seine Durchführung;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT MIT 12 JA-Stimmen bei EINER Enthaltung:

 

1.  Den vorliegenden Kostenanschlag mit einem Kostenaufwand in Höhe von 84.444,37 €, MwSt. ein­begriffen, zu genehmigen.

2.  Auf die Teilsummen in Höhe von 42.957,50 €, 28.037,00 € und 7.695,00 €, MwSt. nicht ein­begriffen, des Kostenanschlages 22,5 %, 37,5 % bzw. 60 % Zuschüsse der Wallonischen Region zu beantragen.

 

 

ÖFFENTLICHE ARBEITEN

 

Wasserversorgungszone Nr. 1 (WW HEPSCHEID, PW SCHOPPEN, PW MÖDERSCHEID, PW HEPPENBACH und PW HALENFELD)

Los 1: Elektrotechnische Ausrüstung

Los 2: Verkabelung des Lichtwellenleiterkabels

Ausführung – Genehmigung des Lastenheftes – Festlegung der Vergabeart – Finanzie­rung

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass im Rahmen der Umsetzung des Wasserversorgungskonzeptes in der Versorgungszone Nr. 1 die Installation der elektrotechnischen Ausrüstung im Wasserwerk Hepscheid und in den Pumpwerken Schoppen, Möderscheid, Heppenbach und Halenfeld sowie die Verkabelung des Lichtwellenleiterkabels erforderlich ist;

 

Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welcher einen Betrag in Höhe von 449.433,20 €, ohne MwSt., für das Los 1 (Elektrotechnische Ausrüstung) und 61.327,00 € für das Los 2 (LWL-Verkabelung) vorsieht;

 

In Erwägung dessen, dass die Vergabe dieses Auftrags mittels öffentlicher Ausschreibung erfolgen soll;

 

Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 13, 14 und 15;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 10;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 2 und 3, § 1;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im außerordentlichen Dienst des Haushaltplanes 2005 unter Artikel 87402/732/60 eingetragen sind;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet: Installation der elektrotechnischen Ausrüstung im Wasserwerk Hepscheid und in den Pumpwerken Schoppen, Möderscheid, Heppenbach und Halenfeld sowie die Verkabelung des Lichtwellenleiterkabels.

2.  Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Arbeiten ist auf 510.760,20 €, ohne MwSt., festgesetzt, welche sich wie folgt aufteilt:

Los 1 : Elektrotechnische Ausrüstung                           : 449.433,20 €

Los 2 : Verkabelung des Lichtwellenleiterkabels            :   61.327,00 €

3.  Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird mittels öffentlicher Ausschreibung vergeben.

4.  Die auf diesen Auftrag anwendbaren Auftragsbedingungen sind diejenigen, die in dem diesem Beschluss beigefügten Lastenheft enthalten sind.

5.  Die Finanzierung dieses Auftrags erfolgt mittels der unter Artikel 87402/732/60 eingetragenen Kre­dite des außerordentlichen Haushaltsplanes 2005.

6.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Vorlage des Projektes der SPI+ zur Anlegung einer neuen Wegeinfrastruktur, inklusive Kanalisation, Wasserleitung und Bau eines Regenwasserrückhaltebeckens in der neuen Gewerbezone KAISERBARACKE : Ausführung – Lastenheft – Finanzierung

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass im Rahmen der Erschließung der neuen Gewerbezone KAISERBARACKE eine neue Wegeinfrastruktur, inklusive Kanalisation, Wasserleitung sowie ein Rückhaltebecken angelegt werden muss;

 

Nach Durchsicht des durch das Studienbüro F. SCHMITZ aus 4900 SPA im Auftrag der SPI+ aufgestellten Projektes, beinhaltend Pläne, Lastenheft und Kostenschätzung in Höhe von 1.138.250,33 € für die Ausführung der Arbeiten;

 

Nach Durchsicht des Schreibens vom 16.02.2005 der SPI+, laut welchem sich die vorläufigen Gesamtkosten unter Berücksichtigung der Studien- und Kontrollkosten sowie einer Reserve für Preisüberschreitungen und Revisionen auf 1.311.222,87 € belaufen werden;

 

In Erwägung dessen, dass sich daher der kommunale Anteil von 25 % auf 327.805,72 € vor Vergabe der Arbeiten beläuft;

 

Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von öffentlichen Aufträgen;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im außerordentlichen Dienst des Haushaltplanes 2005 eingetragen sind bzw. werden;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  Das Projekt der SPI+ zur Anlegung einer neuen Wegeinfrastruktur, inklusive Kanalisation, Wasser­leitung und Bau eines Regenwasserrückhaltebeckens in der neuen Gewerbezone KAISERBARACKE, beinhaltend Pläne, Lastenheft und Kostenschätzung in Höhe von 1.138.250,33 € zu genehmigen.

2.  Die vorläufigen Gesamtkosten unter Berücksichtigung der Studien- und Kontroll­kosten sowie einer Reserve für Preisüberschreitungen und Revisionen in Höhe von 1.311.222,87 € zu genehmigen.

3.  Den kommunalen Anteil von 25 % in Höhe von 327.805,72 € vor Vergabe der Arbeiten zu über­nehmen.

4.  Die Infrastruktur nach definitiver Abnahme der Arbeiten zu übernehmen und alle Infrastruktur­kosten nach der vorläufigen Abnahme zu tragen.

5.  Die Finanzierung des Kostenanteils der Gemeinde erfolgt mittels der im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2005 eingetragenen Kredite.

6.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Renovierung von Büroräumen und Neugestaltung der Eingangshalle des Gebäudes der Gemeindeverwaltung : Ausführung – Finanzierung

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung seines prinzipiellen Beschlusses vom 14.02.2003, laut welchem die Ratsmitglieder das Vorhaben des Kollegiums zur Einrichtung von Büroräumen im Dachgeschoss des Gebäudes der Gemeinde­verwaltung inklusive Einrichtung eines behindertengerechten Aufzuges zur Kenntnis genommen und ihr grundsätzliches Einverständnis zu demselben abgegeben haben;

 

In Erwägung dessen, dass der gesamte Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 31.03.2004 betreffend die Genehmigung der ersten Phase der im Gemeindehaus durchzuführenden Arbeiten die Ansicht vertreten hat, dass im Rahmen der Renovierungsarbeiten auch die Empfangshalle des Gemeindehauses renoviert werden soll;

 

Nach Kenntnisnahme, dass ein Betrag in Höhe von 60.000 € für die auszuführen­den Arbeiten und Materiallieferungen im Haushaltsplan 2005 vorgesehen sind;

 

Nach Durchsicht der diesbezüglichen Pläne der Innen­architektin A. DAHMEN aus ELSENBORN;

 

In Erwägung dessen, dass die Vergabe des Auftrags zur Renovierung von Büro­räumen und Neugestaltung der Eingangshalle des Gebäudes der Gemeindeverwaltung sowie zur Liefe­rung des erforderlichen Baumaterials im Verhandlungsverfahren erfolgen soll;

 

Auf Grund des Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite unter Artikel 104/724/60 im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2005 eingetragen worden sind;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Es wird je ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten bzw. Lieferungen beinhal­tet:

a)  Renovierung von Büroräumen und Neugestaltung der Eingangshalle des Gebäudes der Gemeinde­verwaltung;

b)  Materiallieferungen zur Ausführung der vorgenannten Arbeiten, die teilweise in eigener Regie aus­geführt werden.

Die unter Punkt 1 a) angeführten Aufträge werden teilweise an Privat­unternehmen vergeben (Ein­bau der Eingangstür, Maurer- und Pliesterarbeiten usw.) und teilweise in eigener Regie ausgeführt.  Die unter Punkt 1 b) angeführten Aufträge werden an Privatunternehmen vergeben.

2.  Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Aufträge ist auf 60.000 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt, welche sich in nachstehende Lose aufteilt:

Los 1 : Rohbauarbeiten (inkl. Abriss) : 4.000 €

Los 2 : Einbau einer Eingangstür : 6.000 €

Los 3 : Elektro, Heizung und Sanitär : 10.000 €

Los 4 : Putz und Böden : 15.000 €

Los 5 : Innenschreinerei : 20.000 €

Los 6 : Anstricharbeiten : 5.000 €

3.  Die unter Punkt 1 angeführten Aufträge werden im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvor­schriften einzuhalten.

4.  Die Finanzierung erfolgt mittels des unter Artikel 104/724/60 eingetragenen Kredites des außerordent­lichen Haushaltsplanes 2005.

5.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

 

FINANZIELLE ANGELEGENHEITEN

 

Antrag der V.o.E. OSTBELGIEN FESTIVAL auf finanzielle Beihilfe für die Durchfüh­rung des diesjährigen Ostbelgienfestivals

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des vorliegenden Antrages vom 20. Januar 2005 der V.o.E. Ost­belgienfestival auf finanzielle Unterstützung für die Organisation des Ost­belgienfestivals 2005;

 

In Anbetracht der Tatsache, dass im Rahmen des diesjährigen Ost­belgienfestivals die Durchführung eines Konzertes in der Pfarrkirche von BORN vorgesehen ist;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG der V.o.E. Ostbelgien­festival eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 125 € für die Organisation des Ostbelgienfesti­vals 2005 zu gewähren.

 

Vorlage eines Antrages der V.o.E. Telefonhilfe - Anonyme Lebenshilfe in der Deutschspra­chigen Gemeinschaft auf Zu­schuss für das Jahr 2005

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des vorliegenden Antrages vom 27. Januar 2005 der V.o.E. Telefonhilfe – Anonyme Lebenshilfe in der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf Zuschuss für das Jahr 2005;

 

In Erwägung, dass es u.a. zur Aufgabe der Gemeinde gehört, diese Einrichtungen zu unterstützen, auch wenn die Finanzierung solcher Einrichtungen nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt;

 

Auf Grund des Artikels 117 des neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG der V.o.E. Telefonhilfe – Anonyme Lebenshilfe in der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Zuschuss in Höhe von 0,05 € pro Einwohner für das Jahr 2005 zu gewähren.

 

 

VERSCHIEDENES

 

Mitgliedschaft in der V.o.G. "Wohnraum für Alle" : Annahme der Satzungen – Bezeich­nung eines Vertreters

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung, dass die V.o.G. "Wohnraum für Alle" seit 1995 besteht und einen wertvollen Beitrag leistet, damit Menschen in sozialen Schwierigkeiten angemessenen und bezahlbaren Wohnraum finden, und dass sie als einzige in diesem Sinne in den 5 Eifelgemeinden tätig ist, dies mit der Unterstützung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

 

In Anbetracht dessen, dass die V.o.G. "Wohnraum für Alle" neben der Wohnungsvermittlung auch eine soziale Begleitung der Mieter, eine Beratung und Vermittlung bei Konflikten, Behördengängen usw. gewährt;

 

In Erwägung dessen, dass das ÖSHZ sich regelmäßig mit Wohnfragen befassen muss und auf Grund seines gesetzlichen Auftrages bemüht ist, bei schwierigen Wohnsituationen von Menschen mit sozialen und finanziellen Problemen zu helfen;

 

Nach Durchsicht der Satzungen der V.o.G. "Wohnraum für Alle", sowie diese auf der außerordentlichen Generalversammlung vom 07.12.2004 verabschiedet wurden;

 

Auf Grund seines Beschlusses vom 31.03.2004, den Antrag der V.o.G. "Wohnraum für Alle" auf Anerkennung als soziale Immobilienagentur beim zuständigen Minister, Herrn M. DAERDEN, im Hinblick auf eine noch bessere Betreuung der Bevölkerung in unserer Gemeinde günstig zu begutachten und zu unterstützen;

 

Auf Grund des Erlasses vom 23.09.2004 der Wallonischen Region betreffend die Sozialen Immobilienagenturen;

 

Auf Grund von Art. 23.3 der Verfassung in dem das Recht auf eine angemessene Wohnung festgehalten wird;

 

Auf Grund von Art. 1 des Grundlagengesetzes vom 8. Juli1976;

 

Auf Grund des Artikels 12, 5° des Dekretes vom 20.12.2004 zur Regelung der gewöhnlichen Verwaltungsaufsicht über die Gemeinden des deutschen Sprachgebietes;

 

 

Auf Grund des Artikels 117 und 120 § 2 des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT einstimmig:

Artikel 1. Den Beitritt der Gemeinde AMEL zur V.o.G. Soziale Immobilienagentur "Wohnraum für Alle", Malmedyer Straße 26, 4780 ST. VITH, Identifizierungs­nummer 9678/95, Unter­nehmensnummer 455279990;

Artikel 2. Die Gemeinde AMEL bleibt solange Mitglied in der in Artikel 1 erwähnten sozialen Immobilienagentur, wie diese als solche anerkannt ist;

Artikel 3. Dem Anschluss einer anliegenden Gemeinde zu der in Artikel 1 erwähnten sozialen Immobilienagentur im Falle eines solchen Antra­ges zuzustimmen.

Artikel 4. Keiner anderen Sozialen Immobilienagentur gleichzeitig beizutreten.

Artikel 5. Nachstehende Gemeindevertreter in den nach bezeichneten Gremien dieser V.o.G. zu entsenden :

-    MARQUET Karl-Heinz, 3. Schöffe in den Verwal­tungsrat

-    KÖTTEN Siegfried, Rats­mitglied in der General­versammlung

Artikel 6. Vorstehende Beschlussfassung wird weitergeleitet an:

-    die Regierung der Deutsch­sprachigen Gemeinschaft zwecks Billigung;

-    Herrn Minister ANTOINE, zuständig für Wohnungen, Transport räumliche Ent­wicklung über die V.o.G. WOHNRAUM FÜR ALLE;

-    die Gemeinden BÜLLINGEN, BURG-REULAND, BÜTGENBACH und ST.VITH;

-    an die V.o.G. WOHN­RAUM FÜR ALLE in ST.VITH

 

Zusammenarbeitsabkommen zwischen den Gemeinden AMEL, ST.VITH, BURG-REULAND, VIELSALM, GOUVY und TROISVIERGES, unterzeichnet am 13.04.2004 durch die Herren Bürgermeister – Ratifizierung

DER GEMEINDERAT,

 

Aufgrund des am 13. April 2004 von den Bürgermeistern der Gemein­den AMEL, ST.VITH, BURG-REULAND, VIELSALM, GOUVY und TROISVIERGES unter­zeichneten Zusammenarbeits­abkommens wie es sich in der Anlage zu diesem Beschluss befindet;

 

Aufgrund dessen, dass dieses Ab­kommen die Ratifizierung des jeweiligen Gemeinderates vor­sieht;

 

Aufgrund des Gemeindegesetzes;

 

Auf Vor­schlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  Das Zusammenarbeits­abkommen vom 13. April 2004 zwischen den Gemeinden AMEL, ST.VITH, BURG-REULAND, VIELSALM, GOUVY und TROISVIERGES zu rati­fizieren.

2.  Eine Abschrift des gegenwärtigen Beschlusses ergeht zur Information an die vor­genannten Gemeinden.

 

Für den Gemeinderat :

Der Gemeindesekretär,                                                                                                                                                                                 Der Vorsitzende,

gez. BOULANGER Fr.                                                                                                                                                                                SCHUMACHER Kl.