Protokoll der Sitzung vom 07. Juli 2005

 

 

Anwesend : H.H. SCHUMACHER, Bürgermeister;

PAUELS, WIESEMES und MARQUET, Schöffen;

MARGREVE, KÖTTEN, LENTZ, Frau SCHRÖDER-MARAITE, MARAITE, SCHRÖDER, Frau JUFFERN-SCHMITZ, Frau REINERTZ-MARAITE, NEUENS, Frau BASTIN-VEITHEN und Frau JODOCY,  Mitglieder;

 

BOULANGER, Sekretär.

 

Abwesend :

 

In öffentlicher Sitzung

 

Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 10. Juni 2005

Das Protokoll dieser Sitzung wird einstimmig genehmigt.

 

 

BEGUTACHTUNG

 

Begutachtung eines Beschlusses der Kirchenfabrik WALLERODE vom 12.04.2005 : Rechnungsablage 2004

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Kenntnisnahme dieses Beschlusses und der beiliegenden Unterlagen;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG den Beschluss der Kirchenfabrik WALLERODE vom 12.04.2005 in oben genannter Angelegenheit günstig zu begutachten.

 

 

IMMOBILIEN

 

Prinzipielle Beschlüsse

 

Ortschaft AMEL – Möderscheider Weg : Verkauf zweier Wegeabsplisse an Frau SERVAIS Rosemarie aus 4770 AMEL, Möderscheiderweg 118 und Tausch von Gelände zwischen der Gemeinde AMEL und dem Herrn VEITHEN Bernard aus 4770 AMEL, Auf dem Kamp 192

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass im Rahmen der Regularisierung der Eigentumsverhältnisse in der Ortschaft AMEL „Möderscheider Weg“ einerseits Gelände an Frau SERVAIS Rosemarie verkauft und andererseits Gelände mit dem Herrn VEITHEN Bernard ausgetauscht werden kann;

 

In Erwägung dessen, dass die zu veräußernden bzw. zu tauschenden Geländeteilstücke auf den beiliegenden Vermessungsplänen der Landmesser G. MREYEN und A. JOSTEN eingezeichnet sind;

 

Nach Durchsicht der vorliegenden Vereinbarungen, welche mit den Erwerbern bzw. den Eigentümern der betroffenen Parzellen abgeschlossen werden müssen;

 

Nach Durchsicht der Katasterunterlagen;

 

Nach Anhörung der Erläuterungen des Vorsitzenden, laut welchen die Fläche des im Rahmen des Tauschgeschäftes seitens des Herrn VEITHEN Bernard an die Gemeinde abzutretenden Geländes noch dahingehend abgeändert wird, damit zukünftig ein Streifen von 2 m Breite ab der Innenbordüre des Bürgersteiges öffentliches Eigentum der Gemeinde AMEL bleibt;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Prinzipiell dem Frl. SERVAIS Rosemarie aus 4770 AMEL, Möderscheider Weg 118 die nachstehenden Wegeabsplisse zum Preis in Höhe von 3,50 €/m² zu verkaufen:

-     Den Wegeabspliss mit einem Flächeninhalt von 56 Ca, welcher auf dem beiliegenden Vermessungs­plan des Landmessers G. MREYEN die Losnummer 1 trägt und in gelber Farbe eingezeichnet ist.

-     Den Wegeabspliss mit einem Flächeninhalt von 47 Ca, welcher auf dem beiliegenden Vermessungs­plan des Landmessers A. JOSTEN die Losnummer 2 trägt und in roter Farbe einge­zeichnet ist.

2.  Prinzipiell folgenden Tausch von Gelände mit dem Herrn VEITHEN Bernard aus 4770 AMEL, Auf dem Kamp 192 zu den nachstehenden Bedingungen zu tätigen :

-     „Der Herr VEITHEN B. verpflichtet sich der Gemeinde AMEL  folgendes Gelände abzutreten:

ein Teilstück aus der Parzelle Gemarkung 1, Flur C, Nr. 66F, welches die Fläche beinhalten wird, damit zukünftig ein Streifen von 2 m Breite ab der Innenbordüre des Bürgersteiges öffentliches Eigentum der Gemeinde AMEL bleibt;  Dieses Teilstück wird kostenlos an die Gemeinde abge­treten; im Gegenzug werden die Gemeinde­dienste die Nebengebäude des früheren Anwesens KÜCHES abreissen.

-     „Die Gemeinde AMEL verpflichtet sich dem Herrn VEITHEN B.  folgendes Gelände abzutreten :

einen Wegeabspliss längs der Parzelle Gemarkung 1, Flur C, Nr. 66F, welcher auf dem beilie­genden Vermessungsplan des Landmessers A. JOSTEN in violetter Farbe eingezeichnet ist und die Losnummer 1 trägt; Der Wert des Wegeabplisses wird auf 3,50 €/m² festgelegt.

3.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des diesbe­züglichen Untersuchungsverfahrens zu beauftragen.

 

Gewerbezone KAISERBARACKE : Antrag der SCANTEC A.G. aus 4770 AMEL, G.W. KAISERBARACKE 3 auf Ankauf der Gemeindeparzellen Gem. 15, Flur A, Nr. 21 S7 und 21 T7 (1 Ha 36 Ar 75 Ca bzw. 58 Ar 32 Ca groß)

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Kenntnisnahme des vorliegenden Antrages der SCANTEC A.G. aus 4770 AMEL, G.W. KAISERBARACKE 3 auf Ankauf der Gemeindeparzellen Gem. 15, Flur A, Nr. 21 S7 und Nr. 21 T7 (1 Ha 36 Ar 75 Ca bzw. 58 Ar 32 Ca groß);

 

Nach Durchsicht des beiliegenden Katasterplanes, auf welchem die vorgenannte Parzellen in gelber Farbe eingezeichnet ist;

 

In Erwägung dessen, dass die Gruppe A.G. SCANTEC (VERVIERS PNEUS A.G.) bereit ist, einen Preis in Höhe von 3,5 €/m² für den Erwerb dieses Geländes zu zahlen;

 

In Erwägung dessen, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 27.12.1996 beschlossen hat, in allen Erbpachtverträgen für Gewerbegelände den Artikel betreffend die Möglichkeit das bebaute Gelände käuflich zu erwerben dahingehend abzuändern, dass dem Erbpächter nur die Möglichkeit gegeben wird, die in Erbpacht genommene und tatsächlich für Gewerbezwecke genutzte Fläche bereits ab dem fünften Jahr anstatt nach dem zehnten Jahr zu erwerben;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Prinzipiell der Gruppe SCANTEC A.G. (VERVIERS-PNEUS A.G.) aus 4770 AMEL, G.W. KAISERBARACKE 3 die in der Gewerbezone KAISERBARACKE gelegenen Gemeindeparzellen Gem. 15, Flur A, Nr. 21 S7, 1 Ha 36 Ar 75 Ca groß, und Nr. 21 T7, 58 Ar 32 Ca groß, zum Preis in Höhe von 3,5 €/m² zu verkaufen.

2.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens zu beauftragen.

 

Antrag des Herrn HILGERS Jochen und der Frau HUGO Anja aus 4770 AMEL, Medell 176 B auf Ankauf der Baustelle Nr. 1 der Gemeindeerschließung BORN "Ameler Straße"

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des vorliegenden Antrages des Herrn HILGERS Jochen und der Frau HUGO Anja aus 4770 AMEL, Medell 176B auf Ankauf der Baustelle Nr. 1 der Gemeindeerschließung BORN „Ameler Straße“;

 

In Erwägung der durch Gemeinderatsbeschluss vom 28.11.2001 neu festgelegten Ankaufsbedingungen und -verpflichtungen für den Ankauf einer Gemeindebaustelle;

 

In Erwägung dessen, dass der Verkaufspreis dieser Bauparzelle auf 7,44 €/m² festgelegt worden ist;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Prinzipiell dem HILGERS Jochen und der Frau HUGO Anja aus 4770 AMEL, Medell 176B die in der Gemeindeerschließung BORN „Ameler Straße“ gelegene Baustelle Nr.1 mit einem Flächen­inhalt von 20 Ar 70 Ca unter Berücksichtigung der vorerwähnten Ankaufsbedingungen und -ver­pflichtungen zum Preis in Höhe von 7,44 €/m² zu verkaufen.

2.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des diesbezüglichen Untersu­chungsverfahrens zu beauftragen.

 

Antrag der Frau MAUS Sabrina aus 4770 AMEL, Auf Eichenhardt 238 auf Ankauf der Baustelle Nr. 2 der Gemeindeerschließung BORN "Ameler Straße"

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des vorliegenden Antrages der Frau MAUS Sabrina aus 4770 AMEL, Auf Eichenhardt 238 auf Ankauf der Baustelle Nr. 2 der Gemeindeerschließung BORN „Ameler Straße“;

 

In Erwägung der durch Gemeinderatsbeschluss vom 28.11.2001 neu festgelegten Ankaufsbedingungen und -verpflichtungen für den Ankauf einer Gemeindebaustelle;

 

In Erwägung dessen, dass der Verkaufspreis dieser Bauparzelle auf 7,44 €/m² festgelegt worden ist;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Prinzipiell der Frau MAUS Sabrina aus 4770 AMEL, Auf Eichenhardt 238 die in der Gemeinde­erschließung BORN „Ameler Straße“ gelegene Baustelle Nr.2 mit einem Flächeninhalt von 14 Ar 43 Ca unter Berücksichtigung der vorerwähnten Ankaufsbedingungen und -verpflichtungen zum Preise in Höhe von 7,44 €/m² zu verkaufen.

2.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des diesbezüglichen Untersu­chungsverfahrens zu beauftragen.

 

Ankauf der Waldparzelle Gem. 7, Flur E, Nr. 227 (64 Ar 56 Ca groß), Eigentum des Herrn MÜLLER Ferdi aus 4771 HEPSCHEID 15

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Schreibens des Herrn MÜLLER Ferdi aus 4771 HEPSCHEID 15, laut welchem derselbe den Verkauf seiner Parzelle Gemarkung 7, Flur E, Nr. 227, 64 Ar 56 Ca groß, der Gemeinde AMEL anbietet;

 

In Erwägung dessen, dass die fragliche Parzelle inmitten des Gemeindewaldes im Revier Heppenbach und im Quellfassungsbereich gelegen ist;

 

In Erwägung dessen, dass die Gemeinde daher an einem Ankauf des besagten Geländes (ohne Bestockung) zum Preis in Höhe von 1.800 € interessiert ist;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Prinzipiell die im Revier HEPPENBACH „Im Toebesch“ gelegene Waldparzelle, Gemarkung 7, Flur E, Nr. 227, 64 Ar 56 Ca groß, Eigentum des Herrn MÜLLER Ferdi aus 4771 HEPSCHEID 15, zum Gesamtpreis in Höhe von 1.800 € zu erwerben.

2.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens zu beauftragen.

 

 

ÖFFENTLICHE ARBEITEN

 

Abänderung des Beschlusses des Gemeinderates vom 11.02.2004 in der Angelegenheit "Anlegen eines Absetzbeckens für die Aufbereitungsanlage Hepscheid : Ausführung – Genehmigung der Kostenschätzung – Finanzierung"

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 11.02.2004 im Rahmen der Umsetzung des Wasserversorgungskonzeptes in der Versorgungszone Nr. 1 beschlossen hat, die Arbeiten zur Anlegung eines Absetzbeckens für die Aufbereitungsanlage Hepscheid in eigener Regie auszuführen;

 

In Erwägung dessen, dass die Arbeiten zur Anlegung eines Absetzbeckens für die Aufbereitungsanlage Hepscheid  nunmehr an ein Privatunternehmen vergeben werden sollen;

 

Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen Betrag in Höhe von 29.850 €, ohne MwSt., für die in 2005 auszuführenden Arbeiten vorsieht;

 

In Erwägung dessen, dass nur der Bodenaushub und der Wiedereinbau des seitlich gelagerten Bodenaushubs nach Anlegung des Absetzbeckens in eigener Regie erfolgen soll;

 

Auf Grund des Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2005 unter Artikel 87401/732/60 eingetragen sind;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  seinen Beschluss vom 11.02.2004 dahingehend abzuändern, dass das Projekt zur Anlegung eines Absetzbeckens für die Aufbereitungsanlage Hepscheid an ein Privatunterunternehmen vergeben wird und nicht in eigener Regie (mit Ausnahme des Bodenaushubs und des Wiedereinbaus des Bodenaushubs) ausgeführt wird.

2.  Die Kostenschätzung des unter Punkt 1 angeführten Auftrages ist auf 29.850,00 €, ohne MwSt., festgesetzt.

3.  Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einlei­tung des Verfahrens die Bekanntmachungs­vorschriften einzuhalten.

4.  Die Finanzierung dieses Auftrags erfolgt mittels des unter Artikel 87401/732/60 eingetragenen Kredi­tes des ordentlichen Haushaltsplanes 2005.

5.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Erneuerung des Eingangsbereiches und Erweiterung der Bibliothek in der Gemeindeschule DEIDENBERG : Ausführung – Finanzierung

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass der Eingangsbereich in der Gemeindeschule DEIDENBERG erneuert und die Bibliothek erweitert werden sollen;

 

Nach Kenntnisnahme, dass ein Betrag in Höhe von 25.000 € für die auszuführen­den Arbeiten und Materiallieferungen im Haushaltsplan 2005 vorgesehen sind;

 

In Erwägung dessen, dass die Arbeiten zur Erneuerung des Eingangsbereiches und zur Erweiterung der Bibliothek in der Gemeindeschule DEIDENBERG in eigener Regie ausgeführt werden sollen sowie die Vergabe des Auftrags zur Lieferung des erforderlichen Baumaterials im Ver­handlungsver­fahren erfolgen soll;

 

Auf Grund des Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite unter Artikel 72206/722/60 im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2005 eingetragen worden sind;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Lieferungen beinhaltet:

Materiallieferungen zur Erneuerung des Eingangsbereiches und zur Erweiterung der Bibliothek in der Gemeindeschule DEIDENBERG, die in eigener Regie ausgeführt werden.

2.  Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Aufträge ist auf 25.000 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.

3.  Die unter Punkt 1 angeführten Aufträge werden im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvor­schriften einzuhalten.

4.  Die Finanzierung erfolgt mittels des unter Artikel 72206/722/60 eingetragenen Kredites des außer­ordentlichen Haushaltsplanes 2005.

5.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Feuerwehrhalle AMEL : Anbringen eines Außenputzes inklusive Anstrich der Fassade : Ausführung – Finanzierung

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass auf Grund des aktuellen Zustandes der Fassade der Feuerwehrhalle eine Renovierung der gesamten Fassade erforderlich ist;

 

Nach Kenntnisnahme, dass ein Betrag in Höhe von 7.500 € für die auszuführenden Arbeiten und Materiallieferungen im Haushaltsplan 2005 vorgesehen sind;

 

In Erwägung dessen, dass die Vergabe des Auftrags zum Anbringen eines Außen­putzes an der Fassade der Feuerwehrhalle AMEL sowie zur Lieferung des erforderlichen Baumaterials zum Anstrich der Fassade im Verhandlungsverfahren erfolgen soll;

 

Auf Grund des Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite unter Artikel 351/724/60 im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2005 eingetragen worden sind;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  Es wird je ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten bzw. Lieferungen bein­haltet:

a)  Anbringen eines Außenputzes an der Fassade der Feuerwehrhalle AMEL;

b)  Materiallieferungen zur Ausführung des Anstriches der Fassade, die in eigener Regie ausgeführt werden.

Die unter Punkt 1a) angeführte Auftrag wird an ein Privatunternehmen vergeben.  Die unter Punkt 1b) angeführten Aufträge für Materiallieferungen werden an Privatunternehmen vergeben.

2.  Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Aufträge ist auf 7.500 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.

3.  Die unter Punkt 1 angeführten Aufträge werden im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvor­schriften einzuhalten.

4.  Die Finanzierung erfolgt mittels des unter Artikel 351/724/60 eingetragenen Kredites des außerordent­lichen Haushaltsplanes 2005.

5.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Erneuerung von Bürgersteigen in verschiedenen Ortschaften : Ausführung – Finanzierung

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Durchsicht der vorliegenden Liste der besonders reparaturbedürftigen Bürgersteigabschnitte in den verschiedenen Ortschaften der Gemeinde AMEL;

 

Nach Durchsicht des Kostenanschlages, welcher einen Betrag von 50.000 €, MwSt. einbegriffen, für die Ausführung der oben erwähnten Arbeiten vorsieht;

 

In Erwägung dessen, dass diese Arbeiten größtenteils in eigener Regie gemäß der vorgelegten Liste ausgeführt werden sollen;

 

In Erwägung dessen, dass die Vergabe des Auftrags zur Lieferung des erforderlichen Baumaterials im Verhandlungsverfahren erfolgen soll;

 

Auf Grund des Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

In Erwägung dessen, dass im Artikel 42105/735/60 des außerordentlichen Haushaltsplanes 2005 ein entsprechender Kredit zur Finanzierung dieser Arbeiten vorgesehen ist;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Die auf beiliegender Liste angeführten Bürgersteigabschnitte instand zu setzen und die diesbezügliche Kostenschätzung in Höhe von 50.000 €, MwSt. einbegriffen, zu genehmigen.

2.  Diese Arbeiten größtenteils in eigener Regie auszuführen und die entsprechenden Aufträge im Verhandlungsverfahren zu vergeben.

3.  Die Gesamtausgabe mittels des unter Artikel 42105/735/60 des außerordentlichen Haushaltsplanes 2005 eingetragenen Kredites zu finanzieren.

4.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Neuinstandsetzung des kleinen Gemeindeweges in der Ortschaft HALENFELD, Teilstück in Richtung HONSFELD : Ausführung – Genehmigung der Kostenschätzung – Finanzierung

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht dessen, dass das Teilstück in Richtung HONSFELD des kleinen Gemeindeweges in der Ortschaft HALENFELD einer dringenden Neuinstandsetzung bedarf;

 

Nach Durchsicht des durch das Bürgermeister- und Schöffenkollegiums auf­gestellten Projektes zu den Instandsetzungsarbeiten des oben genannten Wegeabschnittes;

 

Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen Betrag in Höhe von 48.125,00 €, ohne MwSt., für die in 2005 auszuführenden Arbeiten vorsieht;

 

In Erwägung dessen, dass diese Instandsetzungsarbeiten größtenteils in eigener Regie ausgeführt werden sollen und nur das Erstellen des Betonbandes und das Verlegen einer Tar­macschicht durch ein Privatunternehmen erfolgen soll;

 

Auf Grund des Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2005 unter Artikel 42109/735/60 eingetragen sind;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  Es wird je ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Lieferungen und Arbeiten beinhaltet:

-     Materiallieferungen zur Neuinstandsetzung des kleinen Gemeindeweges in der Ortschaft HALENFELD, Teilstück in Richtung HONSFELD, welche größtenteils in eigener Regie ausgeführt werden.

-     Erstellen des Betonbandes und Verlegen einer Tarmacschicht durch ein Privatunternehmen.

2.  Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Aufträge ist auf 48.125 €, ohne MwSt., fest­gesetzt.

3.  Die unter Punkt 1 angeführten Aufträge werden im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungs­vorschriften einzuhalten.

4.  Die Finanzierung dieses Auftrags erfolgt mittels des unter Artikel 42109/735/60 eingetragenen Kredi­tes des außerordentlichen Haushaltsplanes 2005.

5.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu be­auftragen.

 

Projekt zur Verlegung eines Asphaltkaltbelages auf einem Abschnitt des großen Gemeindeweges Nr. 1 (Kreuzung RN 658 bis Dorfmitte Möderscheid) und auf dem Außenbering der Feuerwehr- und der Turnhalle AMEL : Ausführung – Genehmigung der Kostenschätzung – Finanzierung

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht dessen, dass auf einem Abschnitt des großen Gemeindeweges Nr. 1 (Kreuzung RN 658 bis Dorfmitte Möderscheid) und auf dem Außenbering der Feuerwehr- und der Turnhalle AMEL ein neuer Asphaltkaltbelag verlegt werden muss;

 

Nach Durchsicht des durch das Bürgermeister- und Schöffenkollegium aufgestellten Projektes zu den oben genannten Instandsetzungs­arbeiten;

 

Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen Betrag in Höhe von 67.905,20 €, MwSt. einbegriffen, für die Ausführung der oben erwähnten Arbeiten vorsieht;

 

Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 17, § 1 und § 2, 1° a);

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 120;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 3, § 2;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im außerordentlichen Dienst des Haushaltplanes des Jahres 2005 unter Artikel 42114/735/60 eingetragen sind;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet: Verlegung eines Asphaltkaltbelages auf einem Abschnitt des großen Gemeinde­weges Nr. 1 (Kreuzung RN 658 bis Dorfmitte Möderscheid) und auf dem Außenbering der Feuerwehr- und der Turnhalle AMEL.

2.  Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Arbeiten ist auf 67.905,20 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.

3.  Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten.

4.  Die Finanzierung dieses Auftrages erfolgt mittels der unter Artikel 42114/735/60 eingetragenen Kredite des außerordentlichen Haushaltsplanes 2005.

5.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Wasserversorgungszone Nr. 1 (Wasserwerk HEPSCHEID) : Los 4 : Lieferung der UV-Anlage : Genehmigung der Kostenschätzung sowie Festlegung der Vergabeart und der Auftragsbedingungen

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht dessen, dass im Rahmen der Umsetzung des Wasserversorgungskonzeptes in der Versorgungszone Nr. 1 die UV-Anlage (Los 4) für das Wasserwerk HEPSCHEID angeschafft werden muss;

 

Nach Durchsicht des vorliegenden Lastenheftes für den Ankauf der erforderlichen UV-Anlage nebst Zubehör, laut welchem dieser Lieferungsauftrag im Verhandlungsverfahren vergeben werden soll;

 

Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen Betrag von 25.440,00 €, ohne MwSt., für die Durchführung des oben erwähnten Lieferungsauftrages vorsieht;

 

Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 17, § 1 und § 2, 1° a);

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 120;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 3, § 2;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im Haushalt des Jahres 2005 unter Artikel 87412/732/60 eingetragen worden sind;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Lieferungen beinhaltet: Lieferung der UV-Anlage nebst Zubehör (Los 4) für das Wasserwerk HEPSCHEID.

2.  Die Kostenschätzung des unter Punkt 1 angeführten Auftrags ist auf 25.440,00 €, ohne MwSt., festgesetzt.

3.  Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten, wobei, wenn möglich, mehrere Lieferanten befragt werden.

4.  Die auf diesen Auftrag anwendbaren Auftragsbedingungen sind diejenigen, die in dem diesem Beschluss beigefügten Lastenheft enthalten sind.

5.  Diesen Lieferungsauftrag mittels des unter Artikel 87412/732/60 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2005 zu finanzieren.

6.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

 

FINANZIELLE ANGELEGENHEITEN

 

Antrag des Tschernobylkomitees AMEL auf Gewährung einer finanziellen Unter­stützung für die Aktion Tschernobylkinder 2005

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Antrages des Tschernobylkomitees AMEL auf Gewährung einer finanziellen Unter­stützung für die Aktion Tschernobylkinder 2005;

 

In Erwägung dessen, dass diese finanzielle Unterstützung zur Bestreitung der Unkosten für den Abschluss eines Versicherungsvertrages in Sachen „Übernahme von Unfall- und Gesundheitskosten“ vorgesehen ist;

 

In Erwägung dessen, dass diese Unkosten bisher aus sozialen Gründen von der Versicherungsgesellschaft selbst getragen wurden;

 

In Erwägung, dass es u.a. zur Aufgabe der Gemeinde gehört, diese Einrichtungen zu unterstützen, auch wenn die Finanzierung solcher Einrichtungen nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt;

 

Auf Grund des Artikels 117 des neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG dem Tschernobylkomitee AMEL eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.270,87 € für die diesjährige Aktion Tschernobylkinder zu gewähren.

 

Ankauf eines gebrauchten Traktors für die Gemeindedienste

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass der Bauhof der Gemeinde durch einen gebrauchten Traktor erweitert werden soll;

 

In Erwägung dessen, dass sich die Kosten für den Ankauf eines gebrauchten Trak­tors auf 6.000 €, ohne MwSt., belaufen werden;

 

Auf Grund des Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2005 eingetragen sind;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Lieferungen beinhaltet: Ankauf eines gebrauchten Traktors für die Gemeindedienste.

2.  Die Kostenschätzung des unter Punkt 1 angeführten Lieferungsauftrages ist auf 6.000 €, ohne MwSt., festgesetzt.

3.  Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einlei­tung des Verfahrens die Bekanntmachungs­vorschriften einzuhalten.

4.  Diesen Lieferungsauftrag mittels des unter Artikel 421/743/98 eingetragenen Kredites des außer­ordentlichen Haushaltsplanes 2005 zu finanzieren.

5.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Festlegung des Lastenheftes für die Aufnahme verschiedener Anleihen zur Finanzierung außerordentlicher Ausgaben zu Lasten des Rechnungsjahres 2005

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwä­gung dessen, dass die Aus­führung der nachstehenden Ar­beiten so weit fortge­schritten ist, dass die Maß­nahmen zur Aufnahme eines Darlehens für die Fi­nanzie­rung derselben eingeleitet werden können:

-     Wasserversorgungszone Nr. 1 – Los 1 : Elektrotech­nische Ausrüstung + Los 2  : Verkabelung : 650.000 €;

-     Wasserversorgungszone Nr. 1 – Los 3 : Lieferung der Verfahrenstechnik + Los 4 : Lieferung einer UV-Anlage : 60.000 €;

 

In Erwä­gung des vorliegenden Lastenheftes für die Auf­nahme dieser Darlehen, ent­haltend die allgemeinen Bestimmungen und die besonderen Ver­waltungs­klauseln für diesen Dienst­leistungsauftrag;

 

In Erwägung dessen, dass der Gemeinderat einstimmig der Ansicht ist, dass eine dritte Variante zur Angebotsabgabe im vorgelegten Lastenheft eingetragen werden sollte, die folgendes beinhaltet :

-     Zinsneuberechnung alle  5 Jahre;

-     Feste Zinsen auf die gesamte Laufzeit der Anleihen;

 

Auf Vor­schlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG das vor­gelegte Lastenheft für die Aufnahme verschiedener Darlehen zur Finanzierung der nachstehenden Projekte unter Berücksichtigung der vorgenannten dritten Variante zu genehmigen:

-     Wasserversorgungszone Nr. 1 – Los 1 : Elektrotechnische Ausrüstung + Los 2  : Verkabelung : 650.000 €;

-     Wasserversorgungszone Nr. 1 – Los 3 : Lieferung der Verfahrenstechnik + Los 4 : Lieferung einer UV-Anlage : 60.000 €.

 

 

LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

 

Kommunales Programm zur Ländlichen Entwicklung – Verabschiedung

DER GEMEINDERAT,

 

Aufgrund des Dekretes vom 6. Juni 1991 über die Ländliche Entwick­lung;

 

Aufgrund des Erlasses der Exekutive der Wallonischen Region vom 20. November 1991 über das In­krafttreten des oben erwähnten Dekretes;

 

Nach Durchsicht des Gemeinderats­beschlusses vom 6. März 2001 bezüglich des Beitritts der Gemeinde Amel zur Länd­lichen Entwicklung;

 

In An­betracht der Tatsache, dass die Örtliche Kommission für Ländliche Entwicklung der Gemeinde Amel das Vor­projekt des Kommunalen Pro­gramms zur Ländlichen Ent­wicklung in ihrer Sitzung vom 20. Juni 2005 einstimmig gut­geheißen hat;

 

Vorbe­haltlich eines günstigen Gut­achtens der zuständigen Re­gionalbehörde hinsichtlich der Konformität des Kommunalen Programms zur Ländlichen Entwicklung;

 

Nach ein­gehender Beratung;

 

In Erwä­gung dessen, dass der Gemeinderat einstimmig seinen Dank für die aktive Mitarbeit der Bevölkerung und die konstruktive Arbeit zwischen der Ländlichen Stiftung Walloniens, der Wirt­schaftsförderungsgesellschaft Ostbelgiens, der Örtlichen Kommission für Ländliche Entwicklung und der Gemeinde zum Ausdruck bringt;

 

Aufgrund des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Beschließt einstimmig:

 

1.  das Kommunale Programm zur Ländlichen Entwick­lung der Gemeinde Amel zu verabschieden;

2.  vorliegenden Beschluss den zuständigen Verwaltungen und Ministerien der Wallo­nischen Region zu über­mitteln.

 

Kommunales Programm zur Ländlichen Entwicklung – Einreichen einer Konventionsanfrage

Der Gemeinderat,

 

Aufgrund des Dekretes vom 6. Juni 1991 über die Ländliche Entwick­lung;

 

Aufgrund des Erlasses der Exekutive der Wallonischen Region vom 20. November 1991 über das In­krafttreten des o. e. Dekretes;

 

Nach Durchsicht des Gemeinderats­beschlusses vom 6. März 2001 bezüglich des Beitritts der Gemeinde Amel zur Länd­lichen Entwicklung;

 

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 07. Juli 2005, durch den das Kommunale Programm zur Ländlichen Entwicklung verabschiedet wird;

 

In Anbet­racht der Tatsache, dass die Örtliche Kommission für Ländliche Entwicklung der Gemeinde Amel das Vor­projekt des Kommunalen Pro­gramms zur Ländlichen Ent­wicklung in ihrer Sitzung vom 20. Juni 2005 gutgeheißen und folgende Projekte für eine erste Konventionsanfrage vorgeschlagen hat:

 

1.  Gestaltung eines öffentli­chen Platzes in Born (Brü­cke/Kapellenbering) (fiche projet 4.1.1.);

2.  Einrichtung eines Dorfplat­zes in Schoppen (fiche-projet 4.1.2);

3.  Instandsetzung des Dorf­hauses von Meyerode (fiche-projet 6.4.2.);

 

Nach ein­gehender Beratung;

 

Aufgrund des Neuen Gemeindegesetzes;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Folgende Projekte in einer ersten Konventionsanfrage einzureichen:

 

 

Kostenschätzung

Zuschuss Wall. Region: 80 %

Eigenbeteiligung Gemeinde: 20 %

Öffentlicher Platz Born (fiche-projet 4.1.1.)

112.400 €

89. 920 €

22. 480 €

Dorfplatz Schoppen (fiche-projet 4.1.2)

297.600 €

238. 080 €

59. 520 €

Dorfhaus Meyerode (fiche-projet 6.4.2.)

72.580 €

58.064 €

14.516 €

GESAMT

482.580 €

386.064 €

96.516 €

 

2.  Vorliegender Beschluss ergeht an die zuständige Behörde zwecks weiterer Veranlassung und an den für Ländliche Entwicklung zuständigen Minister der Wallonischen Region zwecks Erteilung der defi­nitiven Subsidienzusage.

 

 

VERSCHIEDENES

 

Nachschulische Betreuung : Antrag an die G.o.E. Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung auf Übernahme der Trägerschaft

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwä­gung der Beschlüsse des Gemeinderates vom 27.12.2002 und 14.02.2003 in der Angelegenheit "Bildung einer Kommission der Gemeinde für den Bereich Nachschulische Betreuung";

 

In Erwä­gung des Berichtes des Schulschöffen PAUELS in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des kommunalen beratenden Ausschusses für Kleinkindbetreuung (KBAK), aus dem hervorgeht, dass der KBAK einstimmig eine kollektive Betreuung der Kleinkinder befürwortet, dies aufgrund der Tatsache, dass eine außer­schulische Betreuung der Kleinkinder durch Tages­mütter sich nach intensiver Untersuchung als unmöglich erweist;

 

Nach Kenntnisnahme des Berichtes der KBAK vom 06.06.2005, womit im Sinne der Einfüh­rung einer kollektiven Betreu­ung der Kleinkinder dem Gemeinderat folgender Vorschlag unterbreitet wird :

-     Die Gemeinde überträgt die Trägerschaft der außer­schulischen Betreuung (AUBE) an das Regional­zentrum für Kleinkind­betreuung (RZKB);

-     Das RZKB stellt, nach in­terner Annahme des Pro­jektes, die verschiedenen Anträge zum Starten der AUBE in AMEL und zum Erhalt von Zuschüssen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und des FESC;

-     Die Gemeinde verpflichtet sich ein eventuelles Defizit der AUBE zu übernehmen;

-     Die Gemeinde stellt einen Raum zur Verfügung und übernimmt die Funktions­kosten dieses Raumes.

 

Nach ein­gehender Diskussion;

 

Auf Vor­schlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST mit DREIZEHN JA-Stimmen gegen ZWEI NEIN-Stimmen:

 

1.  Einen Antrag auf Über­nahme der Trägerschaft einer kollektiven Betreuung der Kleinkinder in AMEL an die G.o.E. Regional­zentrum für Kleinkind­betreuung zu stellen.

2.  Das RZKB mit der Lösung der Betreuung von Kindern aus anderen Schulen der Gemeinde AMEL zu beauftragen, damit ein Gleichheitsprinzip zum Tragen kommt.

3.  Ein eventuelles Defizit der AUBE zu tragen und die entsprechende Kredite im Haushalt 2006 der Gemeinde vorzusehen.

4.  Einen Raum im Umfeld der Schule AMEL zum Zwecke der außerschulischen Betreuung zur Verfügung zu stellen und einzurichten.

5.  Nach Anlauf- und Test­phase (Januar 2006 bis Juni 2007) die Organisation der AUBE in diesem Rahmen zu bewerten und eventuell Konsequenzen zu ziehen.

 

CPDT – CYTHISE QUARTIER – Plan zur Aufteilung des Gebietes der Gemeinde AMEL in Gebietsvierteln - Gutachten

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwä­gung des Schreibens der Generaldirektion der Wallo­nischen Region vom 01 März 2005, womit um ein Gut­achten des Gemeinderates zum vorgeschlagenen Plan zur Aufteilung des Gebietes der Gemeinde AMEL in Gebiets­vierteln gebeten wird;

 

Nach An­hörung eines diesbezüglichen Berichtes des Vorsitzenden und nach Durchsicht des abgeänderten Planes zur Auf­teilung des Gebietes der Gemeinde AMEL in Gebiets­vierteln;

 

Auf Vor­schlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG ein GÜNSTIGES GUTACHTEN zum vorgelegten Plan der Wallonischen Region zur Aufteilung des Gebietes der Gemeinde AMEL in Gebiets­vierteln abzugeben.

 

 

Der nachstehende Punkt ist gemäß Artikel 97, § 2 des Gemeindegesetzes einstimmig zur Tagesordnung hinzugezogen worden:

 

Erneuerung des Fußbodens des Probelokals BORN : Ausführung - Finanzierung

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass der Fußboden im Vereinslokal BORN dringend erneuert werden muss;

 

In Erwägung dessen, dass die Arbeiten zur Erneuerung des Fußbodens im Vereinslokal BORN durch die Mitglieder der dort mietenden Dorfvereine ausgeführt werden sollen sowie die Vergabe des Auftrags zur Lieferung des erforderlichen Baumaterials im Verhandlungs­verfahren erfolgen soll;

 

Nach Kenntnisnahme, dass ein Betrag in Höhe von 7.500 € für die Materialliefe­rungen im Haushaltsplan 2005 vorzusehen ist;

 

Auf Grund des Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2005 im Rahmen der nächsten Haushaltsplanabänderung eingetragen werden;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Lieferungen beinhaltet:

2.  Materiallieferungen zur Erneuerung des Fußbodens des Vereinslokals BORN, die durch die Mitglie­der der dort mietenden Dorfvereine ausgeführt werden.

3.  Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Aufträge ist auf 7.500 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.

4.  Die unter Punkt 1 angeführten Aufträge werden im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvor­schriften einzuhalten.

5.  Die Finanzierung dieses Auftrags erfolgt mittels des im außerordentlichen Haushaltsplan 2005 im Rahmen der nächsten Haushaltsplanabänderung vorzusehenden Kredites.

6.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

 

Für den Gemeinderat :

Der Gemeindesekretär,                                                                                                                                                                                 Der Vorsitzende,

gez. BOULANGER Fr.                                                                                                                                                                                SCHUMACHER Kl.