Protokoll
der Sitzung vom 07. Juli 2005
Anwesend
: H.H. SCHUMACHER, Bürgermeister;
PAUELS, WIESEMES und MARQUET,
Schöffen;
MARGREVE, KÖTTEN, LENTZ, Frau
SCHRÖDER-MARAITE, MARAITE, SCHRÖDER, Frau JUFFERN-SCHMITZ, Frau
REINERTZ-MARAITE, NEUENS, Frau BASTIN-VEITHEN und Frau JODOCY, Mitglieder;
BOULANGER, Sekretär.
Abwesend :
In öffentlicher Sitzung
Genehmigung des Protokolls der
Gemeinderatssitzung vom 10. Juni 2005
Das Protokoll dieser Sitzung
wird einstimmig genehmigt.
BEGUTACHTUNG
Begutachtung eines Beschlusses der
Kirchenfabrik WALLERODE vom 12.04.2005 : Rechnungsablage 2004
DER GEMEINDERAT,
Nach
Kenntnisnahme dieses Beschlusses und der beiliegenden Unterlagen;
Auf
Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST
EINSTIMMIG den Beschluss der
Kirchenfabrik WALLERODE vom 12.04.2005 in oben genannter Angelegenheit günstig
zu begutachten.
IMMOBILIEN
Prinzipielle Beschlüsse
Ortschaft AMEL – Möderscheider
Weg : Verkauf zweier Wegeabsplisse an Frau SERVAIS
Rosemarie aus 4770 AMEL, Möderscheiderweg 118 und
Tausch von Gelände zwischen der Gemeinde AMEL und dem Herrn VEITHEN Bernard aus
4770 AMEL, Auf dem Kamp 192
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass im Rahmen der Regularisierung
der Eigentumsverhältnisse in der Ortschaft AMEL „Möderscheider
Weg“ einerseits Gelände an Frau SERVAIS Rosemarie verkauft und andererseits
Gelände mit dem Herrn VEITHEN Bernard ausgetauscht werden kann;
In Erwägung dessen, dass die zu veräußernden bzw. zu tauschenden
Geländeteilstücke auf den beiliegenden Vermessungsplänen der Landmesser G.
MREYEN und A. JOSTEN eingezeichnet sind;
Nach Durchsicht der vorliegenden Vereinbarungen, welche mit den
Erwerbern bzw. den Eigentümern der betroffenen Parzellen abgeschlossen werden
müssen;
Nach Durchsicht der Katasterunterlagen;
Nach Anhörung der Erläuterungen des Vorsitzenden, laut welchen die
Fläche des im Rahmen des Tauschgeschäftes seitens des Herrn VEITHEN Bernard an
die Gemeinde abzutretenden Geländes noch dahingehend abgeändert wird, damit
zukünftig ein Streifen von 2 m Breite ab der Innenbordüre des Bürgersteiges
öffentliches Eigentum der Gemeinde AMEL bleibt;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Prinzipiell dem Frl. SERVAIS Rosemarie
aus 4770 AMEL, Möderscheider Weg 118 die nachstehenden
Wegeabsplisse zum Preis in Höhe von 3,50 €/m² zu
verkaufen:
- Den Wegeabspliss
mit einem Flächeninhalt von 56 Ca, welcher auf dem beiliegenden Vermessungsplan
des Landmessers G. MREYEN die Losnummer 1 trägt und in gelber Farbe
eingezeichnet ist.
- Den Wegeabspliss
mit einem Flächeninhalt von 47 Ca, welcher auf dem beiliegenden Vermessungsplan
des Landmessers A. JOSTEN die Losnummer 2 trägt und in roter Farbe eingezeichnet
ist.
2. Prinzipiell folgenden Tausch von Gelände
mit dem Herrn VEITHEN Bernard aus 4770 AMEL, Auf dem Kamp 192 zu den
nachstehenden Bedingungen zu tätigen :
- „Der Herr VEITHEN B. verpflichtet sich der Gemeinde AMEL folgendes Gelände abzutreten:
ein Teilstück aus der Parzelle Gemarkung 1, Flur C, Nr. 66F, welches
die Fläche beinhalten wird, damit zukünftig ein Streifen von 2 m Breite ab der
Innenbordüre des Bürgersteiges öffentliches Eigentum der Gemeinde AMEL
bleibt; Dieses Teilstück wird kostenlos
an die Gemeinde abgetreten; im Gegenzug werden die Gemeindedienste die
Nebengebäude des früheren Anwesens KÜCHES abreissen.
- „Die Gemeinde AMEL verpflichtet sich dem Herrn VEITHEN B. folgendes Gelände abzutreten :
einen Wegeabspliss längs der Parzelle
Gemarkung 1, Flur C, Nr. 66F, welcher auf dem beiliegenden Vermessungsplan des
Landmessers A. JOSTEN in violetter Farbe eingezeichnet ist und die Losnummer 1
trägt; Der Wert des Wegeabplisses wird auf 3,50 €/m²
festgelegt.
3. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium
mit der Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens
zu beauftragen.
Gewerbezone KAISERBARACKE : Antrag
der SCANTEC A.G. aus 4770 AMEL, G.W. KAISERBARACKE 3 auf Ankauf der
Gemeindeparzellen Gem. 15, Flur A, Nr. 21 S7 und 21 T7 (1 Ha 36 Ar 75 Ca bzw.
58 Ar 32 Ca groß)
DER GEMEINDERAT,
Nach Kenntnisnahme des vorliegenden Antrages der SCANTEC A.G. aus 4770
AMEL, G.W. KAISERBARACKE 3 auf Ankauf der Gemeindeparzellen Gem. 15, Flur A,
Nr. 21 S7 und Nr. 21 T7 (1 Ha 36 Ar 75 Ca bzw. 58 Ar 32 Ca groß);
Nach Durchsicht des beiliegenden Katasterplanes, auf welchem die
vorgenannte Parzellen in gelber Farbe eingezeichnet ist;
In Erwägung dessen, dass die Gruppe A.G. SCANTEC (VERVIERS PNEUS A.G.)
bereit ist, einen Preis in Höhe von 3,5 €/m² für den Erwerb dieses Geländes zu
zahlen;
In Erwägung dessen, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom
27.12.1996 beschlossen hat, in allen Erbpachtverträgen für Gewerbegelände den
Artikel betreffend die Möglichkeit das bebaute Gelände käuflich zu erwerben
dahingehend abzuändern, dass dem Erbpächter nur die Möglichkeit gegeben wird,
die in Erbpacht genommene und tatsächlich für Gewerbezwecke genutzte Fläche
bereits ab dem fünften Jahr anstatt nach dem zehnten Jahr zu erwerben;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Prinzipiell der Gruppe SCANTEC A.G.
(VERVIERS-PNEUS A.G.) aus 4770 AMEL, G.W. KAISERBARACKE 3 die in der
Gewerbezone KAISERBARACKE gelegenen Gemeindeparzellen Gem. 15, Flur A, Nr. 21
S7, 1 Ha 36 Ar 75 Ca groß, und Nr. 21 T7, 58 Ar 32 Ca groß, zum Preis in Höhe
von 3,5 €/m² zu verkaufen.
2. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium
mit der Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens
zu beauftragen.
Antrag des Herrn HILGERS Jochen und
der Frau HUGO Anja aus 4770 AMEL, Medell 176 B auf
Ankauf der Baustelle Nr. 1 der Gemeindeerschließung BORN "Ameler Straße"
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des vorliegenden Antrages des Herrn HILGERS Jochen und der
Frau HUGO Anja aus 4770 AMEL, Medell 176B auf Ankauf
der Baustelle Nr. 1 der Gemeindeerschließung BORN „Ameler
Straße“;
In Erwägung der durch Gemeinderatsbeschluss vom 28.11.2001 neu
festgelegten Ankaufsbedingungen und -verpflichtungen für den Ankauf einer
Gemeindebaustelle;
In Erwägung dessen, dass der Verkaufspreis dieser Bauparzelle auf 7,44
€/m² festgelegt worden ist;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Prinzipiell dem HILGERS Jochen und der
Frau HUGO Anja aus 4770 AMEL, Medell 176B die in der
Gemeindeerschließung BORN „Ameler Straße“ gelegene
Baustelle Nr.1 mit einem Flächeninhalt von 20 Ar 70 Ca unter Berücksichtigung
der vorerwähnten Ankaufsbedingungen und -verpflichtungen zum Preis in Höhe von
7,44 €/m² zu verkaufen.
2. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium
mit der Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens
zu beauftragen.
Antrag der Frau MAUS Sabrina aus 4770
AMEL, Auf Eichenhardt 238 auf Ankauf der Baustelle
Nr. 2 der Gemeindeerschließung BORN "Ameler
Straße"
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des vorliegenden Antrages der Frau MAUS Sabrina aus 4770
AMEL, Auf Eichenhardt 238 auf Ankauf der Baustelle
Nr. 2 der Gemeindeerschließung BORN „Ameler Straße“;
In Erwägung der durch Gemeinderatsbeschluss vom 28.11.2001 neu
festgelegten Ankaufsbedingungen und -verpflichtungen für den Ankauf einer
Gemeindebaustelle;
In Erwägung dessen, dass der Verkaufspreis dieser Bauparzelle auf 7,44
€/m² festgelegt worden ist;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Prinzipiell der Frau MAUS Sabrina aus
4770 AMEL, Auf Eichenhardt 238 die in der Gemeindeerschließung
BORN „Ameler Straße“ gelegene Baustelle Nr.2 mit
einem Flächeninhalt von 14 Ar 43 Ca unter Berücksichtigung der vorerwähnten
Ankaufsbedingungen und -verpflichtungen zum Preise in Höhe von 7,44 €/m² zu
verkaufen.
2. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium
mit der Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens
zu beauftragen.
Ankauf der Waldparzelle Gem. 7, Flur
E, Nr. 227 (64 Ar 56 Ca groß), Eigentum des Herrn MÜLLER Ferdi aus 4771
HEPSCHEID 15
DER GEMEINDERAT,
In
Erwägung des Schreibens des Herrn MÜLLER Ferdi aus 4771 HEPSCHEID 15, laut
welchem derselbe den Verkauf seiner Parzelle Gemarkung 7, Flur E, Nr. 227, 64
Ar 56 Ca groß, der Gemeinde AMEL anbietet;
In Erwägung dessen, dass die fragliche Parzelle inmitten des
Gemeindewaldes im Revier Heppenbach und im
Quellfassungsbereich gelegen ist;
In Erwägung dessen, dass die Gemeinde daher an einem Ankauf des
besagten Geländes (ohne Bestockung) zum Preis in Höhe von 1.800 € interessiert
ist;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Prinzipiell die im Revier HEPPENBACH „Im Toebesch“ gelegene Waldparzelle, Gemarkung 7, Flur E, Nr.
227, 64 Ar 56 Ca groß, Eigentum des Herrn MÜLLER Ferdi aus 4771 HEPSCHEID 15,
zum Gesamtpreis in Höhe von 1.800 € zu erwerben.
2. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium
mit der Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens
zu beauftragen.
ÖFFENTLICHE ARBEITEN
Abänderung des Beschlusses des
Gemeinderates vom 11.02.2004 in der Angelegenheit "Anlegen eines
Absetzbeckens für die Aufbereitungsanlage Hepscheid :
Ausführung – Genehmigung der Kostenschätzung – Finanzierung"
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass der Gemeinderat in seiner
Sitzung vom 11.02.2004 im Rahmen der Umsetzung des Wasserversorgungskonzeptes
in der Versorgungszone Nr. 1 beschlossen hat, die Arbeiten zur Anlegung eines
Absetzbeckens für die Aufbereitungsanlage Hepscheid
in eigener Regie auszuführen;
In
Erwägung dessen, dass die Arbeiten zur Anlegung eines Absetzbeckens für die
Aufbereitungsanlage Hepscheid nunmehr an ein Privatunternehmen vergeben
werden sollen;
Nach
Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen Betrag in Höhe von 29.850 €, ohne
MwSt., für die in 2005 auszuführenden Arbeiten vorsieht;
In
Erwägung dessen, dass nur der Bodenaushub und der Wiedereinbau
des seitlich gelagerten Bodenaushubs nach Anlegung des Absetzbeckens in eigener
Regie erfolgen soll;
Auf
Grund des Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und
Artikel 234, Absatz 1;
In
Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im außerordentlichen Dienst
des Haushaltsplanes 2005 unter Artikel 87401/732/60 eingetragen sind;
Auf
Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT
EINSTIMMIG:
1. seinen Beschluss vom 11.02.2004 dahingehend
abzuändern, dass das Projekt zur Anlegung eines Absetzbeckens für die
Aufbereitungsanlage Hepscheid an ein
Privatunterunternehmen vergeben wird und nicht in eigener Regie (mit Ausnahme
des Bodenaushubs und des Wiedereinbaus des
Bodenaushubs) ausgeführt wird.
2. Die Kostenschätzung des unter Punkt 1 angeführten
Auftrages ist auf 29.850,00 €, ohne MwSt., festgesetzt.
3. Der unter Punkt 1 angeführte
Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des
Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten.
4. Die Finanzierung dieses Auftrags erfolgt mittels des
unter Artikel 87401/732/60 eingetragenen Kredites des ordentlichen
Haushaltsplanes 2005.
5. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Erneuerung des Eingangsbereiches und
Erweiterung der Bibliothek in der Gemeindeschule DEIDENBERG : Ausführung –
Finanzierung
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass der Eingangsbereich in der
Gemeindeschule DEIDENBERG erneuert und die Bibliothek erweitert werden sollen;
Nach Kenntnisnahme, dass ein Betrag in Höhe von 25.000
€ für die auszuführenden Arbeiten und Materiallieferungen im Haushaltsplan
2005 vorgesehen sind;
In Erwägung dessen, dass die Arbeiten zur Erneuerung
des Eingangsbereiches und zur Erweiterung der Bibliothek in der Gemeindeschule
DEIDENBERG in eigener Regie ausgeführt werden sollen sowie die Vergabe des
Auftrags zur Lieferung des erforderlichen Baumaterials im Verhandlungsverfahren
erfolgen soll;
Auf Grund des Gemeindegesetzes, insbesondere dessen
Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite
unter Artikel 72206/722/60 im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2005
eingetragen worden sind;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG:
1. Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung
folgender Lieferungen beinhaltet:
Materiallieferungen zur Erneuerung des
Eingangsbereiches und zur Erweiterung der Bibliothek in der Gemeindeschule
DEIDENBERG, die in eigener Regie ausgeführt werden.
2. Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten
Aufträge ist auf 25.000 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.
3. Die unter Punkt 1 angeführten
Aufträge werden im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der
Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten.
4. Die Finanzierung erfolgt mittels des unter Artikel 72206/722/60
eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2005.
5. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Feuerwehrhalle AMEL : Anbringen eines
Außenputzes inklusive Anstrich der Fassade : Ausführung – Finanzierung
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass auf Grund des aktuellen
Zustandes der Fassade der Feuerwehrhalle eine Renovierung der gesamten Fassade
erforderlich ist;
Nach Kenntnisnahme, dass ein Betrag in Höhe von 7.500
€ für die auszuführenden Arbeiten und Materiallieferungen im Haushaltsplan 2005
vorgesehen sind;
In Erwägung dessen, dass die Vergabe des Auftrags zum
Anbringen eines Außenputzes an der Fassade der Feuerwehrhalle AMEL sowie zur
Lieferung des erforderlichen Baumaterials zum Anstrich der Fassade im
Verhandlungsverfahren erfolgen soll;
Auf Grund des Gemeindegesetzes, insbesondere dessen
Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite
unter Artikel 351/724/60 im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2005
eingetragen worden sind;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG:
1. Es wird je ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung
folgender Arbeiten bzw. Lieferungen beinhaltet:
a) Anbringen eines Außenputzes an der Fassade der
Feuerwehrhalle AMEL;
b) Materiallieferungen zur Ausführung des Anstriches der
Fassade, die in eigener Regie ausgeführt werden.
Die unter Punkt 1a) angeführte
Auftrag wird an ein Privatunternehmen vergeben. Die unter Punkt 1b) angeführten Aufträge für
Materiallieferungen werden an Privatunternehmen vergeben.
2. Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten
Aufträge ist auf 7.500 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.
3. Die unter Punkt 1 angeführten
Aufträge werden im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der
Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten.
4. Die Finanzierung erfolgt mittels des unter Artikel
351/724/60 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2005.
5. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Erneuerung von Bürgersteigen in
verschiedenen Ortschaften : Ausführung – Finanzierung
DER GEMEINDERAT,
Nach Durchsicht der vorliegenden Liste der besonders
reparaturbedürftigen Bürgersteigabschnitte in den verschiedenen Ortschaften der
Gemeinde AMEL;
Nach Durchsicht des Kostenanschlages, welcher einen Betrag von 50.000
€, MwSt. einbegriffen, für die Ausführung der oben erwähnten Arbeiten vorsieht;
In Erwägung dessen, dass diese Arbeiten größtenteils in eigener Regie
gemäß der vorgelegten Liste ausgeführt werden sollen;
In Erwägung dessen, dass die Vergabe des Auftrags zur Lieferung des
erforderlichen Baumaterials im Verhandlungsverfahren erfolgen soll;
Auf Grund des Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz
1, und Artikel 234, Absatz 1;
In Erwägung dessen, dass im Artikel 42105/735/60 des außerordentlichen
Haushaltsplanes 2005 ein entsprechender Kredit zur Finanzierung dieser Arbeiten
vorgesehen ist;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Die auf beiliegender Liste angeführten
Bürgersteigabschnitte instand zu setzen und die diesbezügliche Kostenschätzung
in Höhe von 50.000 €, MwSt. einbegriffen, zu genehmigen.
2. Diese Arbeiten größtenteils in eigener Regie
auszuführen und die entsprechenden Aufträge im Verhandlungsverfahren zu
vergeben.
3. Die Gesamtausgabe mittels des unter Artikel
42105/735/60 des außerordentlichen Haushaltsplanes 2005 eingetragenen Kredites
zu finanzieren.
4. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Neuinstandsetzung des kleinen
Gemeindeweges in der Ortschaft HALENFELD, Teilstück in Richtung HONSFELD :
Ausführung – Genehmigung der Kostenschätzung – Finanzierung
DER GEMEINDERAT,
In Anbetracht dessen, dass das Teilstück in Richtung
HONSFELD des kleinen Gemeindeweges in der Ortschaft HALENFELD einer dringenden
Neuinstandsetzung bedarf;
Nach Durchsicht des durch das Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums aufgestellten Projektes zu den Instandsetzungsarbeiten des
oben genannten Wegeabschnittes;
Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen
Betrag in Höhe von 48.125,00 €, ohne MwSt., für die in 2005 auszuführenden
Arbeiten vorsieht;
In Erwägung dessen, dass diese Instandsetzungsarbeiten
größtenteils in eigener Regie ausgeführt werden sollen und nur das Erstellen
des Betonbandes und das Verlegen einer Tarmacschicht
durch ein Privatunternehmen erfolgen soll;
Auf Grund des Gemeindegesetzes, insbesondere dessen
Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite
im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2005 unter Artikel 42109/735/60
eingetragen sind;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG:
1. Es wird je ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung
folgender Lieferungen und Arbeiten beinhaltet:
-
Materiallieferungen
zur Neuinstandsetzung des kleinen Gemeindeweges in der Ortschaft HALENFELD,
Teilstück in Richtung HONSFELD, welche größtenteils in eigener Regie ausgeführt
werden.
-
Erstellen des
Betonbandes und Verlegen einer Tarmacschicht durch
ein Privatunternehmen.
2. Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten
Aufträge ist auf 48.125 €, ohne MwSt., festgesetzt.
3. Die unter Punkt 1 angeführten
Aufträge werden im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der
Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten.
4. Die Finanzierung dieses Auftrags erfolgt mittels des
unter Artikel 42109/735/60 eingetragenen Kredites des außerordentlichen
Haushaltsplanes 2005.
5. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Projekt zur Verlegung eines
Asphaltkaltbelages auf einem Abschnitt des großen Gemeindeweges Nr. 1 (Kreuzung
RN 658 bis Dorfmitte Möderscheid) und auf dem Außenbering der Feuerwehr- und der Turnhalle AMEL :
Ausführung – Genehmigung der Kostenschätzung – Finanzierung
DER GEMEINDERAT,
In Anbetracht dessen, dass auf einem Abschnitt des großen Gemeindeweges
Nr. 1 (Kreuzung RN 658 bis Dorfmitte Möderscheid) und
auf dem Außenbering der Feuerwehr- und der Turnhalle
AMEL ein neuer Asphaltkaltbelag verlegt werden muss;
Nach Durchsicht des durch das Bürgermeister- und Schöffenkollegium
aufgestellten Projektes zu den oben genannten Instandsetzungsarbeiten;
Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen Betrag in Höhe von
67.905,20 €, MwSt. einbegriffen, für die Ausführung der oben erwähnten Arbeiten
vorsieht;
Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117,
Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;
Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge
und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel
17, § 1 und § 2, 1° a);
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von
öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 120;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung
der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der
Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 3, § 2;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im
außerordentlichen Dienst des Haushaltplanes des Jahres 2005 unter Artikel
42114/735/60 eingetragen sind;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST
EINSTIMMIG:
1. Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die
Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet: Verlegung eines Asphaltkaltbelages
auf einem Abschnitt des großen Gemeindeweges Nr. 1 (Kreuzung RN 658 bis
Dorfmitte Möderscheid) und auf dem Außenbering der Feuerwehr- und der Turnhalle AMEL.
2. Die Kostenschätzung der unter Punkt 1
angeführten Arbeiten ist auf 67.905,20 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.
3. Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben,
ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften
einzuhalten.
4. Die Finanzierung dieses Auftrages erfolgt
mittels der unter Artikel 42114/735/60 eingetragenen Kredite des
außerordentlichen Haushaltsplanes 2005.
5. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium
mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Wasserversorgungszone Nr. 1
(Wasserwerk HEPSCHEID) : Los 4 : Lieferung der UV-Anlage : Genehmigung der
Kostenschätzung sowie Festlegung der Vergabeart und der Auftragsbedingungen
DER GEMEINDERAT,
In Anbetracht dessen, dass im Rahmen der Umsetzung des
Wasserversorgungskonzeptes in der Versorgungszone Nr. 1 die UV-Anlage (Los 4)
für das Wasserwerk HEPSCHEID angeschafft werden muss;
Nach Durchsicht des vorliegenden Lastenheftes für den Ankauf der
erforderlichen UV-Anlage nebst Zubehör, laut welchem dieser Lieferungsauftrag
im Verhandlungsverfahren vergeben werden soll;
Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen Betrag von 25.440,00
€, ohne MwSt., für die Durchführung des oben erwähnten Lieferungsauftrages
vorsieht;
Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117,
Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;
Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge
und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel
17, § 1 und § 2, 1° a);
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von
öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 120;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung
der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der
Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 3, § 2;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im Haushalt des
Jahres 2005 unter Artikel 87412/732/60 eingetragen worden sind;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST
EINSTIMMIG:
1. Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die
Ausführung folgender Lieferungen beinhaltet: Lieferung der UV-Anlage nebst
Zubehör (Los 4) für das Wasserwerk HEPSCHEID.
2. Die Kostenschätzung des unter Punkt 1 angeführten Auftrags
ist auf 25.440,00 €, ohne MwSt., festgesetzt.
3. Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im
Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die
Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten, wobei, wenn möglich, mehrere
Lieferanten befragt werden.
4. Die auf diesen Auftrag anwendbaren Auftragsbedingungen
sind diejenigen, die in dem diesem Beschluss beigefügten Lastenheft enthalten
sind.
5. Diesen Lieferungsauftrag mittels des unter Artikel
87412/732/60 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2005
zu finanzieren.
6. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
FINANZIELLE ANGELEGENHEITEN
Antrag des Tschernobylkomitees AMEL
auf Gewährung einer finanziellen Unterstützung für die Aktion
Tschernobylkinder 2005
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Antrages des
Tschernobylkomitees AMEL auf Gewährung einer finanziellen Unterstützung für
die Aktion Tschernobylkinder 2005;
In Erwägung dessen, dass
diese finanzielle Unterstützung zur Bestreitung der Unkosten für den Abschluss
eines Versicherungsvertrages in Sachen „Übernahme von Unfall- und
Gesundheitskosten“ vorgesehen ist;
In Erwägung dessen, dass
diese Unkosten bisher aus sozialen Gründen von der Versicherungsgesellschaft
selbst getragen wurden;
In
Erwägung, dass es u.a. zur Aufgabe der Gemeinde
gehört, diese Einrichtungen zu unterstützen, auch wenn die Finanzierung solcher
Einrichtungen nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden
fällt;
Auf
Grund des Artikels 117 des neuen Gemeindegesetzes;
Auf
Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST
EINSTIMMIG dem Tschernobylkomitee AMEL eine
finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.270,87 € für die diesjährige Aktion
Tschernobylkinder zu gewähren.
Ankauf eines gebrauchten Traktors für
die Gemeindedienste
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass der Bauhof der Gemeinde durch
einen gebrauchten Traktor erweitert werden soll;
In Erwägung dessen, dass sich die Kosten für den
Ankauf eines gebrauchten Traktors auf 6.000 €, ohne MwSt., belaufen werden;
Auf Grund des Gemeindegesetzes, insbesondere dessen
Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite
im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2005 eingetragen sind;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG:
1. Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung
folgender Lieferungen beinhaltet: Ankauf eines gebrauchten Traktors für die
Gemeindedienste.
2. Die Kostenschätzung des unter Punkt 1 angeführten
Lieferungsauftrages ist auf 6.000 €, ohne MwSt., festgesetzt.
3. Der unter Punkt 1 angeführte
Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des
Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten.
4. Diesen Lieferungsauftrag mittels des unter Artikel
421/743/98 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2005
zu finanzieren.
5. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Festlegung des Lastenheftes für die
Aufnahme verschiedener Anleihen zur Finanzierung außerordentlicher Ausgaben zu
Lasten des Rechnungsjahres 2005
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen,
dass die Ausführung der nachstehenden Arbeiten so weit fortgeschritten ist,
dass die Maßnahmen zur Aufnahme eines Darlehens für die Finanzierung
derselben eingeleitet werden können:
-
Wasserversorgungszone
Nr. 1 – Los 1 : Elektrotechnische Ausrüstung + Los 2 : Verkabelung : 650.000 €;
-
Wasserversorgungszone
Nr. 1 – Los 3 : Lieferung der Verfahrenstechnik + Los 4 : Lieferung einer
UV-Anlage : 60.000 €;
In Erwägung des
vorliegenden Lastenheftes für die Aufnahme dieser Darlehen, enthaltend die
allgemeinen Bestimmungen und die besonderen Verwaltungsklauseln für diesen
Dienstleistungsauftrag;
In Erwägung dessen,
dass der Gemeinderat einstimmig der Ansicht ist, dass eine dritte Variante zur
Angebotsabgabe im vorgelegten Lastenheft eingetragen werden sollte, die
folgendes beinhaltet :
-
Zinsneuberechnung
alle 5 Jahre;
-
Feste Zinsen auf
die gesamte Laufzeit der Anleihen;
Auf Vorschlag des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG das vorgelegte Lastenheft für die Aufnahme
verschiedener Darlehen zur Finanzierung der nachstehenden Projekte unter
Berücksichtigung der vorgenannten dritten Variante zu genehmigen:
-
Wasserversorgungszone
Nr. 1 – Los 1 : Elektrotechnische Ausrüstung + Los 2 : Verkabelung : 650.000 €;
-
Wasserversorgungszone
Nr. 1 – Los 3 : Lieferung der Verfahrenstechnik + Los 4 : Lieferung einer
UV-Anlage : 60.000 €.
LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
Kommunales Programm zur Ländlichen
Entwicklung – Verabschiedung
DER GEMEINDERAT,
Aufgrund des Dekretes vom 6.
Juni 1991 über die Ländliche Entwicklung;
Aufgrund des Erlasses der
Exekutive der Wallonischen Region vom 20. November 1991 über das Inkrafttreten
des oben erwähnten Dekretes;
Nach Durchsicht des
Gemeinderatsbeschlusses vom 6. März 2001 bezüglich des Beitritts der Gemeinde
Amel zur Ländlichen Entwicklung;
In Anbetracht der Tatsache,
dass die Örtliche Kommission für Ländliche Entwicklung der Gemeinde Amel das
Vorprojekt des Kommunalen Programms zur Ländlichen Entwicklung in ihrer
Sitzung vom 20. Juni 2005 einstimmig gutgeheißen hat;
Vorbehaltlich eines
günstigen Gutachtens der zuständigen Regionalbehörde hinsichtlich der
Konformität des Kommunalen Programms zur Ländlichen Entwicklung;
Nach eingehender Beratung;
In Erwägung dessen, dass
der Gemeinderat einstimmig seinen Dank für die aktive Mitarbeit der Bevölkerung
und die konstruktive Arbeit zwischen der Ländlichen Stiftung Walloniens, der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostbelgiens, der Örtlichen Kommission für
Ländliche Entwicklung und der Gemeinde zum Ausdruck bringt;
Aufgrund des Neuen
Gemeindegesetzes;
Beschließt einstimmig:
1. das Kommunale Programm zur
Ländlichen Entwicklung der Gemeinde Amel zu verabschieden;
2. vorliegenden Beschluss den
zuständigen Verwaltungen und Ministerien der Wallonischen Region zu übermitteln.
Kommunales Programm zur Ländlichen
Entwicklung – Einreichen einer Konventionsanfrage
Der Gemeinderat,
Aufgrund des Dekretes vom 6. Juni 1991 über die
Ländliche Entwicklung;
Aufgrund des Erlasses der Exekutive der Wallonischen
Region vom 20. November 1991 über das Inkrafttreten des o. e. Dekretes;
Nach Durchsicht des Gemeinderatsbeschlusses vom 6.
März 2001 bezüglich des Beitritts der Gemeinde Amel zur Ländlichen
Entwicklung;
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 07. Juli
2005, durch den das Kommunale Programm zur Ländlichen Entwicklung verabschiedet
wird;
In Anbetracht der Tatsache, dass die Örtliche
Kommission für Ländliche Entwicklung der Gemeinde Amel das Vorprojekt des
Kommunalen Programms zur Ländlichen Entwicklung in ihrer Sitzung vom 20. Juni
2005 gutgeheißen und folgende Projekte für eine erste Konventionsanfrage
vorgeschlagen hat:
1. Gestaltung eines öffentlichen Platzes in Born (Brücke/Kapellenbering) (fiche projet 4.1.1.);
2. Einrichtung eines Dorfplatzes in Schoppen (fiche-projet 4.1.2);
3. Instandsetzung des Dorfhauses von Meyerode (fiche-projet 6.4.2.);
Nach eingehender Beratung;
Aufgrund des Neuen Gemeindegesetzes;
BESCHLIESST
EINSTIMMIG:
1. Folgende Projekte in einer ersten Konventionsanfrage
einzureichen:
|
|
Kostenschätzung |
Zuschuss Wall. Region: 80 % |
Eigenbeteiligung Gemeinde: 20 % |
|
Öffentlicher Platz Born (fiche-projet 4.1.1.) |
112.400 € |
89. 920 € |
22. 480 € |
|
Dorfplatz Schoppen (fiche-projet 4.1.2) |
297.600 € |
238. 080 € |
59. 520 € |
|
Dorfhaus Meyerode (fiche-projet 6.4.2.) |
72.580 € |
58.064 € |
14.516 € |
|
GESAMT |
482.580 € |
386.064 € |
96.516 € |
2. Vorliegender Beschluss ergeht an die zuständige
Behörde zwecks weiterer Veranlassung und an den für Ländliche Entwicklung
zuständigen Minister der Wallonischen Region zwecks Erteilung der definitiven Subsidienzusage.
VERSCHIEDENES
Nachschulische Betreuung : Antrag an
die G.o.E. Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung auf
Übernahme der Trägerschaft
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung der Beschlüsse des Gemeinderates vom
27.12.2002 und 14.02.2003 in der Angelegenheit "Bildung einer Kommission
der Gemeinde für den Bereich Nachschulische Betreuung";
In Erwägung des Berichtes des Schulschöffen PAUELS in
seiner Eigenschaft als Vorsitzender des kommunalen beratenden Ausschusses für
Kleinkindbetreuung (KBAK), aus dem hervorgeht, dass der KBAK einstimmig eine
kollektive Betreuung der Kleinkinder befürwortet, dies aufgrund der Tatsache,
dass eine außerschulische Betreuung der Kleinkinder durch Tagesmütter sich
nach intensiver Untersuchung als unmöglich erweist;
Nach Kenntnisnahme des Berichtes der KBAK vom
06.06.2005, womit im Sinne der Einführung einer kollektiven Betreuung der
Kleinkinder dem Gemeinderat folgender Vorschlag unterbreitet wird :
-
Die Gemeinde
überträgt die Trägerschaft der außerschulischen Betreuung (AUBE) an das
Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung (RZKB);
-
Das RZKB stellt,
nach interner Annahme des Projektes, die verschiedenen Anträge zum Starten
der AUBE in AMEL und zum Erhalt von Zuschüssen der Deutschsprachigen
Gemeinschaft und des FESC;
-
Die Gemeinde
verpflichtet sich ein eventuelles Defizit der AUBE zu übernehmen;
-
Die Gemeinde
stellt einen Raum zur Verfügung und übernimmt die Funktionskosten dieses
Raumes.
Nach eingehender Diskussion;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST
mit DREIZEHN JA-Stimmen
gegen ZWEI NEIN-Stimmen:
1. Einen Antrag auf Übernahme der Trägerschaft einer
kollektiven Betreuung der Kleinkinder in AMEL an die G.o.E.
Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung zu stellen.
2. Das RZKB mit der Lösung der Betreuung von Kindern aus
anderen Schulen der Gemeinde AMEL zu beauftragen, damit ein Gleichheitsprinzip
zum Tragen kommt.
3. Ein eventuelles Defizit der AUBE zu tragen und die
entsprechende Kredite im Haushalt 2006 der Gemeinde vorzusehen.
4. Einen Raum im Umfeld der Schule AMEL zum Zwecke der
außerschulischen Betreuung zur Verfügung zu stellen und einzurichten.
5. Nach Anlauf- und Testphase (Januar 2006 bis Juni
2007) die Organisation der AUBE in diesem Rahmen zu bewerten und eventuell
Konsequenzen zu ziehen.
CPDT – CYTHISE QUARTIER – Plan zur
Aufteilung des Gebietes der Gemeinde AMEL in Gebietsvierteln - Gutachten
DER
GEMEINDERAT,
In Erwägung des Schreibens
der Generaldirektion der Wallonischen Region vom 01 März 2005, womit um ein
Gutachten des Gemeinderates zum vorgeschlagenen Plan zur Aufteilung des
Gebietes der Gemeinde AMEL in Gebietsvierteln gebeten wird;
Nach Anhörung eines
diesbezüglichen Berichtes des Vorsitzenden und nach Durchsicht des abgeänderten
Planes zur Aufteilung des Gebietes der Gemeinde AMEL in Gebietsvierteln;
Auf Vorschlag des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG ein GÜNSTIGES
GUTACHTEN zum vorgelegten Plan der Wallonischen Region zur Aufteilung des
Gebietes der Gemeinde AMEL in Gebietsvierteln abzugeben.
Der nachstehende Punkt ist gemäß Artikel
97, § 2 des Gemeindegesetzes einstimmig zur Tagesordnung hinzugezogen worden:
Erneuerung des Fußbodens des
Probelokals BORN : Ausführung - Finanzierung
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass der Fußboden im Vereinslokal
BORN dringend erneuert werden muss;
In Erwägung dessen, dass die Arbeiten zur Erneuerung
des Fußbodens im Vereinslokal BORN durch die Mitglieder der dort mietenden
Dorfvereine ausgeführt werden sollen sowie die Vergabe des Auftrags zur
Lieferung des erforderlichen Baumaterials im Verhandlungsverfahren erfolgen
soll;
Nach Kenntnisnahme, dass ein Betrag in Höhe von 7.500
€ für die Materiallieferungen im Haushaltsplan 2005 vorzusehen ist;
Auf Grund des Gemeindegesetzes, insbesondere dessen
Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite
im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2005 im Rahmen der nächsten
Haushaltsplanabänderung eingetragen werden;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG:
1. Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung
folgender Lieferungen beinhaltet:
2. Materiallieferungen zur Erneuerung des Fußbodens des
Vereinslokals BORN, die durch die Mitglieder der dort mietenden Dorfvereine
ausgeführt werden.
3. Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten
Aufträge ist auf 7.500 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.
4. Die unter Punkt 1 angeführten
Aufträge werden im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der
Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten.
5. Die Finanzierung dieses Auftrags erfolgt mittels des
im außerordentlichen Haushaltsplan 2005 im Rahmen der nächsten
Haushaltsplanabänderung vorzusehenden Kredites.
6. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Für den Gemeinderat :
Der Gemeindesekretär, Der
Vorsitzende,
gez. BOULANGER Fr. SCHUMACHER Kl.