Gemeinde-Info

Ausgabe 4 – Februar 2002

 

Inhalt : Entwicklung Reservefonds, Entwicklung der Holzverkäufe, Überblick über die Gemeindefinanzen, Bemerkungen zu den Feldleitungen, Abwässer und Heckenschnitt, Kurz notiert, Feuerwehr kaufte ein, Polizei zieht um, Reisepässe: Neue Regelung, und Ballveranstaltungen

 

 

VOM EURO UND DER AMELER GEMEINDEKASSE

 

Die nunmehr vierte Ausgabe des Infoblattes thematisiert u.a. die Gemeindefinanzen. Zunächst werfen wir einen Blick auf die Entwicklung des Reservefonds und der Holzverkäufe sowie auf die hieraus resultierenden Folgen, bevor anhand des (außer)ordentlichen Haushaltes 2002 die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des laufenden Jahres zur Sprache kommen. Es handelt sich hierbei lediglich um einen Überblick. Für Fragen in diesem Zusammenhang bzw. für präzisere Erläuterungen steht das Bürgermeister- und Schöffenkollegium zur Verfügung.    

 

Bis 1990 hat die Gemeinde Amel nie über einen Reservefonds verfügt. Der Reservefonds wurde angelegt im Zuge der enormen Holzverkäufe bedingt durch die Sturmkatastrophe von 1990.

 

 

Entwicklung des Ameler Reservefonds seit 1990 in €/F

 

 

F

bis 1989

0

0

1990

991.574

40 Millionen

1991

2.231.041

90 Millionen

1992

2.231.041

90 Millionen

1993

1.611.307

65 Millionen

1994

1.016.363

41 Millionen

1995

1.016.363

41 Millionen

1996

1.016.363

41 Millionen

1997

1.016.363

41 Millionen

1998

1.115.520

45 Millionen

1999

1.115.520

45 Millionen

2000

1.016.363

41 Millionen

2001

0

0

 

 

Der Reservefonds ist also seit 2001 aufgebraucht: Einerseits sind die Einnahmen aus der Haupterwerbsquelle der Gemeinde Amel, nämlich dem Holzverkauf, in den letzten Jahren dramatisch gesunken und aus diesem Grunde mußte auf den Reservefonds zurückgegriffen werden. Statt der üblicherweise kalkulierten 1.239.467 € (50 Millionen F) hat die Gemeinde im vergangenen Jahr lediglich 99.157 € (4 Millionen F) aus dem Holzverkauf erhalten. Die Gründe für die in den Keller gefallenen Holzpreise sind: Sturmkatastrophe in Frankreich und im Schwarzwald, Holzimport aus den Ostländern, Krise im (deutschen) Bausektor,...

 

 

Entwicklung der Ameler Holzverkäufe seit 1990 in €/F

 

 

F

1990

3.024.301

122 Millionen

1991

3.619.245

146 Millionen

1992

2.156.673

87 Millionen

1993

470.997

19 Millionen

1994

860.190

34,7 Millionen

1995

1.636.097

66 Millionen

1996

1.348.540

54,4 Millionen

1997

1.388.203

56 Millionen

1998

1.799.854

72,6 Millionen

1999

1.328.709

53,6 Millionen

2000

1.150.225

46,4 Millionen

2001

99.157

4 Millionen

 

 

Achtung: Diese Zahlen dürfen jedoch nicht als Reingewinn für unsere Gemeinde betrachtet werden, da jedes Jahr rund 370.000 € (ca. 15 Millionen F) „in den Wald“ zurückfließen (Unterhaltsarbeiten, Anpflanzungen, Löhne Waldarbeiter, usw.). Mit anderen Worten: Im vergangenen Jahr war der Wald ein Minusgeschäft von 272.682 € bzw. 11 Millionen F (99.157 € minus 371.840 € =  -272.682 €).

 

Andererseits ist der Reservefonds aufgebraucht, weil die Gemeinde mit höheren Belastungen konfrontiert wird, die ihr von höheren Behörden auferlegt werden:

 

-       Die Polizei- und Feuerwehrreform bringt ab 2002 erhebliche Mehrkosten für die Gemeinde mit sich.

-       Die Abänderung des Jagdgesetzes hat Mindereinnahmen für unsere Gemeinde zur Folge.

-       Auch verliert unsere Gemeinde Dividenden durch die anstehende Liberalisierung des Strommarktes.

-       Die Gehälter der Mandatare wurden erhöht. 

 

Die sinkenden Einnahmen aus dem Holzverkauf lassen natürlich die wichtigste Kapitalquelle zur Speisung des Investitionshaushaltes versiegen. Dies hat wiederum drei Konsequenzen:

 

-       Die Steuern (Zuschlaghunderstel zur Immobilienvorbelastung) werden angehoben, um den Haushalt auszugleichen. Ab dem 1. Januar 2002 gelten in Amel 1.200 statt bisher 682 Zuschlaghunderstel zur Immobilienvorbelastung, wodurch rund 173.525 € (7 Millionen F) an Mehreinnahmen jährlich zu erwarten sind. Doch bleibt Amel auch weiterhin eine Gemeinde mit sehr niedrigen Steuersätzen.

-       In Zukunft können nur noch Projekte realisiert werden, die wirklich notwendig sind. Die „fetten Jahre“ sind ganz einfach vorbei. Mit weniger Mitteln auskommen, aber die  erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen rationell und warum nicht etwas bescheidener ausführen; das sind die Rahmenbedingungen für eine neue durchdachte Finanzpolitik in unserer Gemeinde. 

-       Es muss nach neuen Einnahmequellen Ausschau gehalten werden. In diesem Zusammenhang sind die Bemühungen der Gemeinde Amel zu nennen, in das Programm der Ländlichen Entwicklung der Wallonischen Region aufgenommen zu werden. Dann ist für bestimmte Projekte mit erhöhten Zuschüssen (bis zu 80 Prozent) zu rechnen.

 

 

Darüber hinaus muss der weiteren Entwicklung der hiesigen Holzwirtschaft große Bedeutung beigemessen werden, damit die Gemeindewaldungen wieder langfristig zu einer sicheren und wichtigen Einnahmequelle werden. In dieser Krisensituation die Nerven zu verlieren und Holz billig zu veräußern, wäre jedenfalls unverantwortlich. Dann ist es besser,  das Kapital „Holz“ stehen zu lassen, um nach der Flaute bessere Verkaufspreise zu erzielen. Dies ist auch die Meinung der Forstexperten. 

 

Um einen Überblick über die Finanzen einer Gemeinde zu bekommen, muss man  unterscheiden:

 

-       ordentlicher Haushalt (Funktionshaushalt bzw. laufende Einnahmen und Ausgaben)

-       außerordentlicher Haushalt (Investitionshaushalt, einmalige Einnahmen und Ausgaben)

 

Die zehn größten Einnahme- bzw. Ausgabeposten des ordentlichen Haushaltes 2002 sind:

 

 

Einnahmen

Ausgaben

Schulwesen                    1.563.330,54 €    (=27%)

                                          63.064.597 F

Schulwesen               1.744.062,40 €    (=30,1%)

                                     70.355.302 F

Forstwirtschaft               1.192.134,95 €    (=20,6%)

                                         48.090.604  F

Wegewesen               1.346.861,41 €    (=23,2%)

                                     54.332.254 F

Steuern/Gebühren          1.142.386,73 €    (=19,7%)

                                          46.083.737 F

Verwaltung                   709.979,80 €    (=12,2%)

                                      28.640.514 F

Gemeindefonds              1.006.901,95 €    (=17,4%)

                                          40.618.323 F

Forstwirtschaft             554.759,91 €    (=9,5%)

                                      22.378.959 F

Wasserversorgung             278.469,98 €    (=  4,8%)

                                           11.233.411F

Wasserversorgung        324.830,66 €   (=5,6%)

                                      13.103.636 F

Handel/Industrie                    225.521 €     (= 3,9%)

                                            9.097.494 F

Soziales                             214.296 €    (=3,7%)

                                        8.644.679 F

Wegewesen                       169.570,67 €    (=2,9%)

                                            6.840.463 F

Polizei                               211.025 €    (=3,6%)

                                        8.512.727 F

Zinsen                                      71.364 €     (=1,2%)

                                            2.878816 F

Abfallentsorgung              167.529 €     (=2,8%)

                                        6.758.103 F

Verwaltung                              40.624 €     (=0,7%)

                                            1.638.768 F

Kulte                             167.226,58 €    (=2,8%)

                                        6.745.903 F

Abwässer                            32.944,31 €      (=0,5%)

                                            1.328.970 F

Versicherungen                63.950 €       (=1,1%)

                                        2.579.736 F

 

 

Der ordentliche Haushalt 2002 verbucht

- bei voraussichtlichen Gesamteinnahmen von 6.309.024,33 € (254.505.410 F), inkl. Übertrag vorheriges Rechnungsjahr von 536.569,4 € (21.645.155 F)

- und bei voraussichtlichen Gesamtausgaben von 6.307.550,34 € (254.445.950 F), inkl. Über-trag von 516.347,34 € (20.829.400 F) vom ordentlichen in den außerordentlichen Haushalt

einen leichten Überschuss von 1.473,99 € (59.460 F).

 

Der außerordentliche Haushalt sieht für das laufende Jahr Investitionen in Höhe von 2.013.763,51 € (81.235.018 F) vor.

-       Zuschuss für Unterhaltsarbeiten am Musiklokal Born und an der alten Schule Herresbach

-       Fertigstellung der Arbeiten am Friedhof Born

-       Erweiterung der Primarschule Heppenbach, Sanitärtrakt

-       Erweiterung der Primarschule Herresbach, Phase 2

-       Schule Iveldingen, Lüftungsanlage

-       Zufahrtsweg Gewerbezone Kaiserbaracke

-       Instandsetzung verschiedener Gemeindewege

-       Bürgersteige entlang der Hauptstr. und Erneuerung der Wasserleitung im Rahmen der Instandsetzung der Regionalstraße durch Born

-       Arbeiten an den Kirchenberingen von Heppenbach und Meyerode

-       Ausdehnung Niederspannungsnetz

-       Realisierung der Phase 1 des kommunalen Wasserversorgungskonzeptes

-       usw.

 

Der außerordentliche Haushalt 2002 in Höhe von 2.013.763,51 € wird folgendermaßen finanziert:

-       Anleihen (757.481 € bzw. 30.556.707 F)

-       Übertrag vom ordentlichen zum außerordentlichen Haushalt (516.347,57 € bzw. 20.829.409 F)

-       Zuschüsse (510.332,94 € bzw. 20.586.779F)

-       Verkauf von Bau- und Industriegelände (229.602 € bzw. 9.262.121 F)

Macht zusammen 2.013.763,51 € (81.235.018 F)

Auch der außerordentliche Haushalt ist damit ausgeglichen.

 

Die aufgenommenen Anleihen haben wiederum einen direkten Einfluss auf die Entwicklung der Gemeindeschuld, die am 31. Dezember 2001 auf 2.803.282,97 € (113.084.154 F) angestiegen ist. Die Pro-Kopf-Verschuldung in der Gemeinde Amel beläuft sich demnach auf  547,8 € (22.098 F).

 

Auch in diesem Zusammenhang bedarf es einiger Erläuterungen:

-       Die Verschuldung steigt an, wenn viel investiert wird, z.B. in Schulen, Kirchen,  Instandsetzung von Wegen, Wasserversorgung, usw. Zwar erhält die Gemeinde hierfür Subsidien, doch ein Teil der Summe geht immer zu Lasten der Gemeinde, die diesen Restbetrag u.a. mittels Anleihen aufbringt. Dies war in den 1980er Jahren nicht anders als heute. Die Verschuldung der Gemeinde Amel belief sich z.B. 1983 auf 136 Millionen F (3.371.351 €). Es muss – damals wie heute - immer darauf geachtet werden, dass die Verschuldung nicht in einer Überschuldung ausartet, die die Gemeinde finanziell erwürgt.

-       Der aktuelle Stand der Gemeindeschuld ist immer eine Momentaufnahme, die sich zusammensetzt aus vielen langfristigen Anleihen. So werden zur Zeit 17 Anleihen (+Zinsen) zurückbezahlt, z.B. vom 1970 beschlossenen Schulneubau in Amel (läuft 2004 aus), vom Anfang der 1980er Jahre beschlossenen Kirchenneubau in Iveldingen (läuft 2007 aus), von der 1997 beschlossenen Instandsetzung des Weges Medell-Mühlengasse (läuft 2013 aus), vom 2000 beschlossenen Trinkwasserbehälter in Hepscheid (läuft 2020 aus), usw.

 

Die jüngste Studie der Dexia-Bank beweist: Die finanzielle Lage der Gemeinde Amel ist - im Vergleich zu anderen Kommunen – gut. Die Pro-Kopf-Verschuldung ist gering und bei uns in Amel gelten auch weiterhin sehr niedrige Steuersätze.

 

 

 
Drei Bemerkungen zu den Feldleitungen

 

-       Abtrennungen eines Feldleitungsanschlusses von einer Gemeinschaftsleitung sind vor der Weidesaison beim Finanzdienst der Gemeinde durch Unterschrift auf einem diesbezüglich vorgesehenen Formular zu melden. Die Trennungsarbeiten müssen unverzüglich und in Eigenregie durchgeführt werden. Alle anderen Besitzer und Nutznießer der mit angeschlossenen Viehtränken sind unverzüglich zu benachrichtigen.

-       Der laut Angaben der Wasseruhr zu entrichtende Wasserzins wird auf alle durch diesen Anschluss bewässerten Grundstücke proportional zur bewirtschafteten Fläche aufgeteilt, ob nun Wasser gebraucht wurde oder nicht. Daher ist es wichtig, jede Vergrößerung oder Verminderung von Landflächen dem Finanzdienst vor der Weidesaison mitzuteilen. Da es in den letzten Jahren immer wieder zu Streitigkeiten in Sachen Feldleitungen gekommen ist, wird hier nochmals klargestellt, dass jeder durch die Wasseruhr angezeigte Verbrauch berechnet wird und zahlbar ist.

-       Bis zur Wasseruhr ist die Gemeinde verantwortlich und kommt für eventuelle Reparaturen auf. Hinter der Wasseruhr geht die Verantwortung über auf die Nutznießer.

 

Der entsprechende Gemeinderatsbeschluss, der detailliert auf dieses Thema eingeht, kann bei der Gemeindeverwaltung angefragt werden.

 

 

Betrifft Abwässer und Heckenschnitt

 

-       Mitteilung an alle Landwirte, die vor dem 31. März 2002 ihren Antrag auf Befreiung der Abwassersteuer bei der Wallonischen Region einreichen müssen: Da die Wasserrechnungen für den Verbrauch 2001 aufgrund der Umstellung der Informatikprogramme auf € wahrscheinlich nicht wie gewohnt Anfang März in die Haushalte verschickt werden können, werden die Antragsteller gebeten, die Wasserrechnungen des Vorjahres zu berücksichtigen.

-       Die Hecken entlang öffentlicher Wege dürfen maximal 1,4 Meter hoch sein und ihre Breite, von der Mitte aus gerechnet, darf auf der Seite zur Straße hin 0,30 Meter nicht überschreiten. Bäume, welche einen Weg säumen, müssen auf einer Höhe von 4 Metern entastet werden. Gemäß einer Provinzverordnung müssen das Entasten der Bäume und das Schneiden der Hecken jährlich bis zum 1. November durchgeführt sein. Andernfalls wird protokolliert. Die Hecken entlang einer Regionalstraße dürfen höchstens 1,5 Meter hoch sein und der Heckenschnitt muss jedes Jahr vor dem 15. April durchgeführt werden.

 

 

Kurz notiert

 

-       Die Gemeinde Amel ist stets daran interessiert, private Waldparzellen zu kaufen, die an Gemeindewaldungen grenzen. Auch kauft die Gemeinde unerschlossenes Bauland auf. Verkaufsangebote sind an das BSK zu richten. 

-       Die Frist für das Abfahren des zugeteilten Buchenholzes ist um 1 Monat verlängert worden (bis spätestens Ende April 2002).

-       Die Termine in Sachen Haushaltsmüll- und Sperrmüllentsorgung (2002) wurden jedem Haushalt bereits im Dezember 2001 mitgeteilt. Sollten Sie die entsprechende Bekanntmachung verloren haben, dann rufen Sie ganz einfach die Gemeindeverwaltung an. Sie bekommen ein neues Exemplar zugeschickt.

-       Die Bevölkerungsanzahl in unserer Gemeinde steigt und steigt. Am 30. November 2001 lebten 5.117 Bürger und Bürgerinnen in Amel. Zum Vergleich der Bevölkerungsstand vom 31. Dezember 2000: 5.086. Im vergangenen Jahr sind 78 Baugenehmigungen durch das Bürgermeister- und Schöffenkollegium erteilt worden (bei drei Verweigerungen). Ein Jahr zuvor, d.h. 2000, sind 69 Baugenehmigungen erteilt worden (bei vier Ablehnungen). Es wird also noch fleißig gebaut.

-       Achtung: Am Sonntag, 21. April 2002 (10.30-12 Uhr), durchquert eine touristische  Oldtimer-Rallye die Ortschaften Montenau, Deidenberg, Amel, Medell, Meyerode, Valender, Wereth und Herresbach.

-       Laut einer Bestimmung der Interkommunalen IDELUX dürfen nur Privatpersonen Altöl im Containerpark Medell abliefern. Unternehmen müssen ihr Altöl privat entsorgen lassen. Kontaktadressen finden Sie diesbezüglich im Internet unter http://environnement.wallonie.be (Déchets à Entreprises et installations). 

-       Bei einer Mindestgröße von 4 m² bezuschusst INTEROST Solaranlagen mit 620 €, wenn diese auch elektrisch nachgeheizt werden können. Neben INTEROST unterstützt auch die Wallonische Region und die Gemeinde Amel die Installation von Solaranlagen. Weitere Informationen erteilt Guido Pauels.

-       Seit Anfang 2001 verfügen die Eifel-Gemeinden über eine Geschwindigkeitstafel, welche dem Autofahrer vor Augen hält, mit welcher Geschwindigkeit er gerade fährt. Diese Geschwindigkeitstafel kam auch in Mirfeld, Heppenbach, Halenfeld, Born, Valender und Amel zum Einsatz. Wie der diesbezüglichen Auswertung zu entnehmen ist, hielten sich jedoch 47 Prozent der Autofahrer nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit!?!

 

 

Feuerwehr kaufte ein

 

Der Erlös aus dem Feuerwehrfest vom vergangenen Jahr war beträchtlich und kommt wieder der Bevölkerung zugute. Denn es wurden verschiedene Geräte angeschafft, die bei Autounfällen, Bränden, usw. zum Einsatz kommen.      

 

 

Polizei zieht um

 

Im Zuge der Polizeireform werden die Dienste auf kommunaler Ebene zusammengelegt. Mit anderen Worten: Gendarmerie und Gemeindepolizei (auch unter dem Namen Feldhüter bekannt) fusionieren und heißen fortan: „Lokale Polizei“. Die lokale Polizei Amel zählt fortan sieben Polizisten. Polizeichef ist Kurt Röhl. Die Büros dieser lokalen Polizei befinden sich in Amel, Möderscheiderweg 150 (im ehemaligen Gendarmerie-Gebäude). Die Büros der ehemaligen Gemeindepolizei, Büllinger Str. 227 („Molkerei“), werden voraussichtlich im März 2002 geschlossen. Die  ÖSHZ-Sozialassistentin und der Regionaleinnehmer behalten jedoch ihre Büros in der Büllinger Straße, ebenso der Umweltbeauftragte (zumindest vorerst).

 

 

Reisepässe: Neue Regelung

 

Seit Mitte März 2001 haben die belgischen Reisepässe ein neues Aussehen (technische Anpassung an die internationalen Normen). Das Verfahren zur Ausstellung eines Reisepasses bleibt im Prinzip unverändert, d.h. Antrag bei der Gemeindeverwaltung und Herstellung des Dokuments bei der vom Außenministerium beauftragten Firma.

 

Folgende Änderungen sollten jedoch beachtet werden:

-       Es werden nur noch 2 Passphotos benötigt (mit weißem Hintergrund!)

-       Der Antragsteller erhält eine Kopie des Antrags als Empfangsbescheinigung

-       Das Reisepassdokument wird nicht mehr vom Bürgermeister unterschrieben

-       Die neuen Reisepässe können nicht mehr verlängert werden

-       Die Gültigkeitsdauer kann man selbst wählen, d.h.

* 1 Jahr oder 5 Jahre

* Kinder bzw. Jugendliche unter 18 Jahren: automatisch 2 Jahre

 

Die Reisepässe, die zwischen dem 1. September 1998 und 15. März 2001 ausgestellt wurden, können wie bisher verlängert werden.

 

 

GÜLTIGE TARIFE

 

 

1 JAHR

5 JAHRE

 Normale Prozedur    (3 Wochen)

 

22    

62 

 Dringende Prozedur (3 Tage)

 

39 

79 

 

 

 

 

 KINDER + JUGENDLICHE UNTER 18

JAHREN

2 JAHRE

 

 Normale Prozedur    (3 Wochen)

 

 7 

 

 Dringende Prozedur (3 Tage)

    

21 €

 

 

 

 

 

VERLÄNGERUNGEN (alte Reisepässe)

  

13 €

 

 

 

Ballveranstaltungen an gewissen Tagen verboten

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27. Dezember 2001 einstimmig beschlossen, dass an folgenden kirchlichen Feiertagen keine Ballveranstaltungen mehr auf dem Gebiet der Gemeinde Amel stattfinden dürfen:

-       von Gründonnerstag auf Karfreitag

-       von Karfreitag auf Ostersamstag

-       von Allerheiligen auf Allerseelen

-       von Heiligabend auf den 1. Weihnachtstag

 

Auch wurde festgestellt, dass viele Jugendliche erst sehr spät, meist nach Mitternacht auf Ballveranstaltungen erscheinen. Diese Situation ist sicherlich nicht durch Gemeinderatsbeschlüsse in den Griff zu bekommen. Doch ergeht eine Bitte an die Ballveranstalter und Hallenvermieter: vor 22 Uhr keinen Eintritt mehr verlangen, um somit einen kleinen Anreiz zu schaffen, dass Jugendliche bereits früher erscheinen. Sollte dieser Vorschlag bei dem ein oder anderen Ballveranstalter auf positive Resonanz stoßen, wäre dies eine tolle Sache und müsste natürlich im Rahmen der Werbung im Wochenblatt auch bekannt gemacht werden.