Gemeinde-Info
Ausgabe
9 - Dezember 2003
Inhalt : Neue Prämie für
den Ankauf von alten Häusern
Warum müssen auch in AMEL die organischen Abfälle
getrennt werden?
DAS
ZWEI-TÜTEN-SYSTEM : Durchsichtige
Plastiktüte
Biologisch abbaubare Tüte aus Stärkemehl
Verboten sind in
Bio-Tüte und in der Tüte für Restabfälle
Neue Steuer- und Gebührensätze auf die Müllabfuhr
Zurverfügungstellung von
Rinnsteinen
Sicherheitsdienst bei Veranstaltungen in der
Eifel
Neuigkeiten betreffend Reisepässe
Neue Prämie für den Ankauf von alten
Häusern
Schon seit mehreren Jahren gibt es in der
Gemeinde Amel eine Wohnungsbauprämie in Höhe von 1.240
€. Diese wird allen Personen gewährt, die sich eine erste Wohnung
(=Hauptwohnsitz) in der Gemeinde Amel schaffen, sei
es durch Neubau, Umbau, Ankauf oder Erwerb in Erbfolge. Die weiteren
Bedingungen zum Erhalt dieser Prämie können Sie bei der Gemeindeverwaltung
anfragen oder sind unter www.amel.be abrufbar.
Ist das Haus, das man kauft oder erwirbt,
mindestens 50 Jahre alt, dann kommt der Antragsteller in den Genuss eines
erhöhten Tarifes, der sog. Altbauprämie.
Nachstehend finden Sie die Begründung und
den eigentlichen Gemeinderatsbeschluss der Altbauprämie, die ab dem 1. Januar
2004 gültig ist und für Ankäufe oder Erwerb in Erbfolge von Altbauten gilt, die
ab diesem Datum notariell beurkundet worden sind.
·
In
Erwägung, dass in vielen Ortschaften der Gemeinde Amel,
insbesondere in den Ortskernen, zahlreiche alte Häuser entweder leer stehen
bzw. in absehbarer Zeit nicht mehr bewohnt sein werden;
·
In
Erwägung, dass dadurch nicht nur wertvolle Bausubstanz ungenutzt ist oder sein
wird, sondern auch die Gefahr besteht, dass die Dorfkerne mehr und mehr
entvölkert werden;
·
In
Erwägung, dass es aus Gründen der sozialen Beziehungen sowie der Pflege und der
Aufwertung der Ortschaften sinnvoll ist, diese Altbauten weiterhin als Wohnraum
zu nutzen;
·
In
Erwägung, dass diese Thematik im Rahmen der Dorfversammlungen zur Ländlichen
Entwicklung in der Gemeinde Amel immer wieder zur
Sprache kam, verbunden mit der Bitte seitens der Bevölkerung an die Gemeinde,
in diesem Bereich aktiv zu werden;
Beschließt
der Gemeinderat eine
Prämie für den Ankauf oder Erwerb in Erbfolge von Altbauten zu gewähren, dies
unter folgenden Bedingungen :
1. Der Altbau muss mindestens 50 Jahre oder
älter sein und muss sich auf dem Gebiet der Gemeinde Amel
befinden.
2. Der Antragsteller muss Besitzer des
Altbaus sein und er muss hier seinen Hauptwohnsitz einrichten.
3. Diese Prämie ist auf 2.500 Euro festgelegt
und wird erst nach Eintragung des Wohnsitzes im Bevölkerungsregister der
Gemeinde Amel sowie nach Vorlage der notariellen
Urkunde gewährt.
4. Bei Ankauf oder Erwerb in Erbfolge muss
der Antragsteller bei Beantragung der Prämie für den Ankauf oder Erwerb in
Erbfolge von Altbauten den schriftlichen Nachweis erbringen, dass er innerhalb
eines Monates nach Tätigung der Ankaufs- oder Erwerbsurkunde entweder die
Energieberatungsstelle der Wallonischen Region oder die
Verbraucherschutzzentrale konsultiert hat, dies im Hinblick auf einer
energiebewussten Sanierung seines Gebäudes.
5. Die Prämie wird nur dann zur Auszahlung
kommen, wenn die unter den Punkten 1 bis 4 angeführten Bedingungen erfüllt sind
und nachdem die Gemeinde durch Kontrolle festgestellt hat, dass die für das
fragliche Objekt eingebauten Klärsysteme sowie Öl- und Gastanks den
diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
6. Die Prämie für den Ankauf oder Erwerb in
Erbfolge von Altbauten ist nicht mit der Wohnungsbauprämie der Gemeinde
kumulierbar.
7. Die Prämie für den Ankauf oder Erwerb in
Erbfolge von Altbauten ist an die Gemeinde zurückzuzahlen, wenn der Nutznießer
der Prämie für den Ankauf oder Erwerb in Erbfolge von Altbauten seinen
Hauptwohnsitz wechselt oder das betreffende Objekt verkauft bzw. vermietet.
In dem
vorgenannten Fall ist der Nutznießer der Prämie für den Ankauf oder Erwerb in
Erbfolge von Altbauten verpflichtet, diese gemäß nachstehender Staffelung an
die Gemeinde zurückzuzahlen:
·
Innerhalb
der 5 ersten Jahre nach Inanspruchnahme dieser Prämie: Rückzahlung des gesamten
Betrages in Höhe von 2.500 Euro
·
im 6.
Jahr: Rückzahlung von 2.000 Euro
·
im 7.
Jahr: Rückzahlung von 1.500 Euro
·
im 8.
Jahr: Rückzahlung von 1.000 Euro
·
im 9.
Jahr: Rückzahlung von 500 Euro
·
ab
dem 10. Jahr: keine Rückzahlung mehr
Warum müssen auch in AMEL die organischen Abfälle getrennt werden?
Ab 2004/05 wird es verboten sein,
organische Abfälle im Technischen Vergrabungszentrum von Tenneville
(TVZ) zu entsorgen. Alle 55 der IDELUX angeschlossenen Gemeinden werden bis
Ende 2004 die selektive Sammlung der organischen Abfälle einführen. In Amel gilt die selektive (getrennte) Müllsammlung ab dem 1.
April 2004.
Die Qualitätsnormen des hergestellten
Kompostes werden immer strenger, so dass die Erzeugung eines Kompostes aus
nicht sortierten, gemischten Abfällen nicht mehr gestattet sein wird.
Die organischen Abfälle machen etwa 35 %
des Gewichtes der erzeugten Abfälle aus und lassen sich problemlos trennen und
verwerten.
Anmerkung für alle Erzeuger großer Mengen
organischer Abfälle (Restaurants, Campingplatzbetreiber, Herbergen,...): Aus
hygienischen Gründen verbietet ein belgisches Gesetz die Verfütterung
organischer Abfälle an Zuchttiere.
DAS ZWEI-TÜTEN-SYSTEM
Ordnungsgemäße Verwendung der Tüten
die Restabfälle (die NICHT verwertbaren Abfälle)
·
Verschmutzte
Lebensmittelverpackungen, verschmutzte Plastikfolien (Bsp. Joghurtbecher,
Fleischschalen, usw.)
·
Hygieneartikel
(Windeln, Watte, Hygienetücher, Ohrenstäbchen, Papiertaschentücher, usw.)
·
Alte,
nicht mehr tragbare Kleider (Schuhe, Strumpfhosen, usw.)
·
nicht
biologisch abbaubare Katzenstreu
·
Leder-,
Kerzenreste, usw.
·
Synthetische
Materialien (Kugelschreiber, Bleistifte, Zahnbürsten...)
·
Spiegel-
oder Glasscherben usw.
·
Keramik,
Porzellan, Ton
·
Abfälle
vom Staubsauger, Kehricht, Zigarettenstummel
·
Kalte
Asche, Holzkohle, usw.
Scherben von zerbrochenen Spiegeln,
Tellern... müssen in Zeitungspapier eingewickelt werden, um ein Reißen der
Tüten, vor allem aber um Verletzungen (Schnitt-, Stichwunden) des
Sammelpersonals zu verhindern.
Diese Abfälle werden in technische Vergrabungszentren
(TVZ) entsorgt.
BIOLOGISCH ABBAUBARE TÜTE AUS STÄRKEMEHL:
die zu kompostierenden Abfälle (die biologisch abbaubaren Abfälle)
Ø KÜCHENABFÄLLE
·
Obst-
und Gemüseschalen und Reste (auch Zitrusfrüchte)
·
Nahrungsmittel-
(Brot, Käse, Torten,…) und Essensreste (Fleisch, Knochen, usw.)
·
verschmutztes
und fettiges Küchenpapier
·
Eier-
und Nuss-Schalen.
·
Muschel-,
Austernschalen, ...
·
Abgelaufene
Nahrungsmittel
·
Teeblätter
und Teebeutel, Kaffeefilter und Kaffeesatz, usw.
Ø Gartenabfälle
·
verwelkte
Blumen, Schnittblumen
·
Zimmerpflanzen
·
Unkraut
·
Gemüse-
und Ziergartenreste, usw.
Küchenabfälle können Sie in Papier
einwickeln (Brottüten, Zeitungen,...) einwickeln, um die Haltbarkeit der
Bio-Tüte zu gewährleisten.
Diese Stoffe werden zu einem qualitativ
hochwertigen Kompost verarbeitet, der den Landwirten und in unseren
Containerparks verkauft wird.
ACHTUNG !
Ab dem 01. April 2004 wird also in AMEL
die selektive Müllsammlung eingefuhrt (Sack für
Biomull und Sack für Restmüll). Aufgrund von Kontrollen können Tüten, die
schlecht sortiert Abfälle enthalten, nicht mehr angenommen werden. Ab Frühjahr
2004 sind für die Abgabe des Biomülls biologisch abbaubare Tüten bei der
Gemeinde erhältlich.
Informationsversammlungen zu diesem Thema
werden im März 2004 abgehalten. Daten und Orte werden zum gegebenen Zeitpunkt
mitgeteilt.
UND PLASTIKFLASCHEN,
KONSERVENDOSEN UND GETRÄNKEKARTONS?
Diese müssen zum Containerpark gebracht
werden, damit sie verwertet werden können. Plastikflaschen, Konservendosen
und Getränkekartons werden nicht in den
Restabfällen geduldet.
VERBOTEN
sind in der Bio-Tüte und in der Tüte für
Restabfälle !!!
·
Trockene
Papier- und Kartonabfälle: diese
müssen über den Containerpark entsorgt werden.
·
Flaschen
und Behälter aus Glas: diese
Abfälle sind in die Glascontainer Ihrer Dorfes oder im Containerpark zu
entsorgen.
· Flüssige Stoffe
·
Tierkadaver
(Kontaktieren Sie eine
Tierkadaverentsorgungseinrichtung: 083/21.17.28)
·
Bauschutt
(Steine,...): im
Containerpark zu entsorgen.
·
Gefährliche
und giftige Abfälle: (Batterien,
Farben, Medikamente, Lösungsmittel, …): im Containerpark abzugeben.
·
Metalle:
im Containerpark zu
entsorgen
·
Holz,
Rasen- und Heckenschnitt: diese
können im Containerpark entsorgt werden
Neue Steuer- und Gebührensätze auf die Müllabfuhr
2002 belief sich übrigens das
erwirtschaftete Defizit in der Müllentsorgung in der Gemeinde Amel auf etwa 50.000 Euro, dies bei einer Gesamtausgabe von
± 186.000 Euro und einer Gesamteinnahme von 132.644 Euro (Müllsteuer 79.744
Euro + Gebühr Mülltüten 52.900 Euro).
Da der Gemeinderat mehrheitlich der
Meinung ist, dass dieses Defizit in der Müllentsorgung progressiv abgebaut
werden muss, ist folgende Erhöhung der Steuersätze auf die Müllabfuhr
beschlossen worden:
·
Haushaltsmüllsteuer,
Einpersonenhaushalt: 40 Euro
·
Haushaltsmüllsteuer,
Mehrpersonenhaushalt: 65 Euro
·
Betriebsmüllsteuer:
40 Euro
·
Müllsteuer
auf Campingplätze: 65 Euro
·
Müllsteuer
auf Zweitwohnungen: 65 Euro
·
Müllsteuer
auf Ferienhäuser und Ferienwohnungen: 40 Euro
·
Müllsteuer
auf Jugend- und Ferienlager: 65 Euro;
(Die Gemeinde gewährt eine Ermäßigung in
Höhe von 15 Euro auf die Sätze der Haushaltsmüllsteuer sowohl für die
Einpersonenhaushalte als auch für die Mehrpersonenhaushalte, wenn gegen Beleg
erwiesen ist, dass das Einkommen des Einpersonenhaushaltes oder des
Mehrpersonenhaushalts unter dem Eingliederungseinkommen oder gleichgestellter
Einkünfte liegt).
Da ab 1. April 2004 die selektive
Einsammlung des Haushaltsmülls (organischer und nichtorganischer Müll) im 'Zwei-Tüten-System'
in der Gemeinde AMEL eingeführt wird, wird ab diesem Datum für den Verkauf von
Müllsäcken mit der Aufschrift "Gemeinde Amel"
eine Gebühr von 1,25 Euro pro Müllsack von 60 Liter und 0,50 Euro pro Biotüte
von 15 Liter erhoben.
Zurverfügungstellung von Rinnsteinen
Auf vorherigen schriftlichen Antrag stellt
die Gemeinde allen Grundstückseigentümern, die den Hofbereich auf privatem und/oder öffentlichen Gelände vor einem Gebäude
innerhalb der Bauzone, entlang der öffentlichen Straßen und Wege, befestigen
wollen, Wasserrinnen oder Wasserrinnen mit Bordsteinen kostenlos zur Verfügung.
Pro Gebäude werden höchstens 30 Meter
Rinnen bewilligt, sollten mehr Steine gebraucht werden, können diese zum
Selbstkostenpreis von der Gemeinde erworben werden. Die Gemeinde legt fest,
welche Steine an der gegebenen Stelle verlegt werden dürfen und liefert nach
Vereinbarung.
Die Antragsteller verpflichten sich:
a) die Verlegung der Steine nach den
Richtlinien des Bauamtes innerhalb einer Frist von sechs Monaten durchzuführen;
b) die Erdarbeiten, das Magerbetonbett von
mindestens 10 cm und das Ausfugen der Steine zu übernehmen;
c) die Lücke zwischen der Wasserrinne
und der Straße mit Magerbeton bis auf 6 cm aufzufüllen; das eventuell
erforderliche Ausschneiden und die Reparatur der Straßendecke erfolgt durch den
Gemeindedienst;
d) eine Fläche von 1,50 m Breite ab Wasserrinne so anzulegen, dass sie - ob auf öffentlichem
oder privatem Eigentum - als Gehweg bzw. Bürgersteig genutzt werden kann;
hierbei muss auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass diese Fläche nicht
mehr als 4 % Gefälle aufweist;
e) dafür Sorge zu tragen, dass das
Regenwasser der Straße und des Hofbereichs in einen Graben oder einen Kanal
geleitet wird; ist dies nicht möglich, muss gegebenenfalls das Einverständnis
des Nachbarn eingeholt, bzw. eine vom Bürgermeister- und Schöffenkollegium
genehmigte Lösung gefunden werden;
f)
während
der Arbeiten die Baustelle vorschriftsmäßig zu sichern, ohne in irgendeiner Form
die Verantwortung oder die Haftung der Gemeinde in Anspruch nehmen zu können;
g) für die Ausleihe der Verlegezange
eine Kaution von 50 e zu stellen;
h) eventuelle zusätzlich festgelegte
Bedingungen, die sich nach erfolgter Überprüfung des Antrages durch den
zuständigen Schöffen auf Grund der besonderen Lage vor Ort ergeben, zu
erfüllen.
Ø Der Gemeinderat hat eine
Tonnage-Begrenzung für Lkw’s beschlossen, und zwar
für den kleinen
Gemeindeweg ab Bauma in Richtung Meyerode und von
Schoppen nach Bütgenbach (entlang der Pumpstation).
Ø Das Reinigen der Schornsteine wird ab
sofort nicht mehr durch die Gemeinde übernommen. Grund: Um der Privatwirtschaft
keine Konkurrenz zu machen.
Ø Wer Stangenholz benötigt, kann sich mit
dem zuständigen Revierförster in Verbindung setzen.
Ø Entlang des Radwanderweges Weismes-St.Vith muss noch junges Birkenholz entfernt
werden, da ansonsten die Mähmaschine der Gemeinde nicht mehr durchkommt. Wer
Interesse an diesem Holz hat, stellt einen Antrag an das Bürgermeister- und
Schöffenkollegium.
Alle auf dem Territorium der Gemeinde Amel gehaltenen Hunde müssen von deren Eigentümern oder
Haltern bei der Gemeindeverwaltung ab sofort gemeldet werden. Des Weiteren
müssen die Hunde laut dem in Belgien geltendem Recht mittels einer Hundemarke
identifiziert werden.
Diese Hundemarke ist bei Maria Bastin, Gemeindeverwaltung (Büro 4, Tel. 080348120) zum
Preis von 1 Euro erhältlich.
Die entsprechenden Anmeldungsformulare
liegen dem Gemeindeinfoblatt bei und müssen beim Ankauf der Hundemarke bei Frau
Bastin hinterlegt werden.
Sicherheitsdienst bei Veranstaltungen in der Eifel
Nach Beratung im Kollegium der Polizeizone
Eifel gilt es künftig folgende Bedingungen bei der Genehmigung einer
Ballveranstaltung zu erfüllen :
1) der Antragsteller muss volljährig sein.
Diese Person muss die Hauptverantwortung dieser Veranstaltung übernehmen.
2) Ein Taxidienst ist zu besorgen
3) es muss ein anerkannter Sicherheitsdienst
während der Veranstaltung anwesend sein. Die fünf Bürgermeister der
Eifelgemeinden haben sich auf eine einheitliche Handhabung bei der Einsetzung
eines Überwachungsdienstes geeinigt.
Es wurde beschlossen bei Veranstaltungen,
die von Jugendlichen, Schülern und Studenten organisiert werden, diesen
Überwachungsdienst verpflichtend zu machen, ebenso bei Großveranstaltungen
(Zeltfeste). Dies mit dem Ziel, die Sicherheit zu gewährleisten und um eine
vorbeugende Wirkung zu erzielen. Die Anwesenheit von Sicherheitsbeamten bietet
viele Vorteile. Allein durch ihre Präsenz übt das Sicherheitspersonal eine
beruhigende Wirkung auf die Veranstaltung aus. Die Leute sind geschult und
können Streitigkeiten schon im Vorfeld unterbinden. Auch wurden bei
Veranstaltungen, wo anerkannte Sicherheitsbeamte eingesetzt werden, wesentlich
weniger Beschädigungen festgestellt.
Weitere Auskünfte werden beim
Dienststellenleiter der Polizei Amel erteilt: Tel.
080/340509.
Neuigkeiten betreffend Reisepässe
1. Neue Tarife
Reisepässe
Seit dem 12. November 2003 gelten neue
Tarife für die Ausstellung von Reisepässen. Diese erhöhen sich leicht für die
normale Prozedur und erheblich für das dringende Verfahren.
Dies sieht im Detail folgendermaßen aus:
• Normale Prozedur: 1 Jahr: 32 € / 5
Jahre: 72 € (Ausstellungsfrist: 1 Woche)
• Dringende Prozedur: 1 Jahr: 198 € / 5
Jahre: 238 € (Ausstellungsfrist: 1 Werktag)
Grund für diese Preisänderung: neue
Ausstellungsfirma, schnellere Bearbeitung. Der Anteil der Gemeindesteuer (5 €
bzw. 8 €) bleibt unverändert !
2. Reise in die U.S.A.
Wer in die Vereinigten Staaten von Amerika
reisen möchte (Aufenthalt von max. drei Monaten), muss ein maschinenlesbares
Reisedokument besitzen.
Für die Inhaber eines Reisepasses, der
nach dem 15. März 2001 ausgestellt wurde, sind keine besonderen Formalitäten zu
erledigen. Dieses Reisedokument ist automatisch maschinenlesbar und wird
problemlos von den amerikanischen Einreisebehörden akzeptiert.
Für die Inhaber eines (noch gültigen)
Reisepasses, der zwischen dem 1. September 1998 und dem 15. März 2001
ausgestellt wurde, bestehen zwei Möglichkeiten :
1) ein spezielles maschinenlesbares
Einreisevisum beantragen, das von der amerikanischen Botschaft in Brüssel
ausgestellt wird (Adresse und Telefonnummer erhältlich bei der
Gemeindeverwaltung);
2) einen neuen maschinenlesbaren Reisepass
beantragen (gegen Abgabe des noch gültigen Reisedokumentes).
Die vorgenannten Regeln müssen unbedingt
eingehalten werden, da Sie sonst entweder am Abflughafen oder bei der
Einreisekontrolle in den U.S.A. zurückgewiesen werden.
Lassen Sie es nicht auf eine böse
Überraschung ankommen !!