Gemeinde-Info

 

Ausgabe 9 - Dezember 2003

 

Inhalt : Neue Prämie für den Ankauf von alten Häusern

Warum müssen auch in AMEL die organischen Abfälle getrennt werden?

DAS ZWEI-TÜTEN-SYSTEM : Durchsichtige Plastiktüte

Biologisch abbaubare Tüte aus Stärkemehl

Verboten sind in Bio-Tüte und in der Tüte für Restabfälle

Neue Steuer- und Gebührensätze auf die Müllabfuhr

Zurverfügungstellung von Rinnsteinen

Kurz notiert

Hundehaltung

Sicherheitsdienst bei Veranstaltungen in der Eifel

Neuigkeiten betreffend Reisepässe

 

 

Neue Prämie für den Ankauf von alten Häusern

 

Schon seit mehreren Jahren gibt es in der Gemeinde Amel eine Wohnungsbauprämie in Höhe von 1.240 €. Diese wird allen Personen gewährt, die sich eine erste Wohnung (=Hauptwohnsitz) in der Gemeinde Amel schaffen, sei es durch Neubau, Umbau, Ankauf oder Erwerb in Erbfolge. Die weiteren Bedingungen zum Erhalt dieser Prämie können Sie bei der Gemeindeverwaltung anfragen oder sind unter www.amel.be abrufbar.

Ist das Haus, das man kauft oder erwirbt, mindestens 50 Jahre alt, dann kommt der Antragsteller in den Genuss eines erhöhten Tarifes, der sog. Altbauprämie.

Nachstehend finden Sie die Begründung und den eigentlichen Gemeinderatsbeschluss der Altbauprämie, die ab dem 1. Januar 2004 gültig ist und für Ankäufe oder Erwerb in Erbfolge von Altbauten gilt, die ab diesem Datum notariell beurkundet worden sind.

 

·     In Erwägung, dass in vielen Ortschaften der Gemeinde Amel, insbesondere in den Ortskernen, zahlreiche alte Häuser entweder leer stehen bzw. in absehbarer Zeit nicht mehr bewohnt sein werden;

·     In Erwägung, dass dadurch nicht nur wertvolle Bausubstanz ungenutzt ist oder sein wird, sondern auch die Gefahr besteht, dass die Dorfkerne mehr und mehr entvölkert werden;

·     In Erwägung, dass es aus Gründen der sozialen Beziehungen sowie der Pflege und der Aufwertung der Ortschaften sinnvoll ist, diese Altbauten weiterhin als Wohnraum zu nutzen;

·     In Erwägung, dass diese Thematik im Rahmen der Dorfversammlungen zur Ländlichen Entwicklung in der Gemeinde Amel immer wieder zur Sprache kam, verbunden mit der Bitte seitens der Bevölkerung an die Gemeinde, in diesem Bereich aktiv zu werden;

 

Beschließt der Gemeinderat eine Prämie für den Ankauf oder Erwerb in Erbfolge von Altbauten zu gewähren, dies unter folgenden Bedingungen :

1.  Der Altbau muss mindestens 50 Jahre oder älter sein und muss sich auf dem Gebiet der Gemeinde Amel befinden.

2.  Der Antragsteller muss Besitzer des Altbaus sein und er muss hier seinen Hauptwohnsitz einrichten.

3.  Diese Prämie ist auf 2.500 Euro festgelegt und wird erst nach Eintragung des Wohnsitzes im Bevölkerungsregister der Gemeinde Amel sowie nach Vorlage der notariellen Urkunde gewährt.

4.  Bei Ankauf oder Erwerb in Erbfolge muss der Antragsteller bei Beantragung der Prämie für den Ankauf oder Erwerb in Erbfolge von Altbauten den schriftlichen Nachweis erbringen, dass er innerhalb eines Monates nach Tätigung der Ankaufs- oder Erwerbsurkunde entweder die Energieberatungsstelle der Wallonischen Region oder die Verbraucherschutzzentrale konsultiert hat, dies im Hinblick auf einer energiebewussten Sanierung seines Gebäudes.

5.  Die Prämie wird nur dann zur Auszahlung kommen, wenn die unter den Punkten 1 bis 4 angeführten Bedingungen erfüllt sind und nachdem die Gemeinde durch Kontrolle festgestellt hat, dass die für das fragliche Objekt eingebauten Klärsysteme sowie Öl- und Gastanks den diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

6.  Die Prämie für den Ankauf oder Erwerb in Erbfolge von Altbauten ist nicht mit der Wohnungsbauprämie der Gemeinde kumulierbar.

7.  Die Prämie für den Ankauf oder Erwerb in Erbfolge von Altbauten ist an die Gemeinde zurückzuzahlen, wenn der Nutznießer der Prämie für den Ankauf oder Erwerb in Erbfolge von Altbauten seinen Hauptwohnsitz wechselt oder das betreffende Objekt verkauft bzw. vermietet.

In dem vorgenannten Fall ist der Nutznießer der Prämie für den Ankauf oder Erwerb in Erbfolge von Altbauten verpflichtet, diese gemäß nachstehender Staffelung an die Gemeinde zurückzuzahlen:

·     Innerhalb der 5 ersten Jahre nach Inanspruchnahme dieser Prämie: Rückzahlung des gesamten Betrages in Höhe von 2.500 Euro

·     im 6. Jahr: Rückzahlung von 2.000 Euro

·     im 7. Jahr: Rückzahlung von 1.500 Euro

·     im 8. Jahr: Rückzahlung von 1.000 Euro

·     im 9. Jahr: Rückzahlung von 500 Euro

·     ab dem 10. Jahr: keine Rückzahlung mehr

 

                                                                                                                                                                          

Warum müssen auch in AMEL die organischen Abfälle getrennt werden?

 

Ab 2004/05 wird es verboten sein, organische Abfälle im Technischen Vergrabungszentrum von Tenneville (TVZ) zu entsorgen. Alle 55 der IDELUX angeschlossenen Gemeinden werden bis Ende 2004 die selektive Sammlung der organischen Abfälle einführen. In Amel gilt die selektive (getrennte) Müllsammlung ab dem 1. April 2004.

Die Qualitätsnormen des hergestellten Kompostes werden immer strenger, so dass die Erzeugung eines Kompostes aus nicht sortierten, gemischten Abfällen nicht mehr gestattet sein wird.

Die organischen Abfälle machen etwa 35 % des Gewichtes der erzeugten Abfälle aus und lassen sich problemlos trennen und verwerten.

Anmerkung für alle Erzeuger großer Mengen organischer Abfälle (Restaurants, Campingplatzbetreiber, Herbergen,...): Aus hygienischen Gründen verbietet ein belgisches Gesetz die Verfütterung organischer Abfälle an Zuchttiere.

 

DAS ZWEI-TÜTEN-SYSTEM

Ordnungsgemäße Verwendung der Tüten

 

DURCHSICHTIGE PLASTIKTÜTE:

die Restabfälle (die NICHT verwertbaren Abfälle)

·     Verschmutzte Lebensmittelverpackungen, verschmutzte Plastikfolien (Bsp. Joghurtbecher, Fleischschalen, usw.)

·     Hygieneartikel (Windeln, Watte, Hygienetücher, Ohrenstäbchen, Papiertaschentücher, usw.)

·     Alte, nicht mehr tragbare Kleider (Schuhe, Strumpfhosen, usw.)

·     nicht biologisch abbaubare Katzenstreu

·     Leder-, Kerzenreste, usw.

·     Synthetische Materialien (Kugelschreiber, Bleistifte, Zahnbürsten...)

·     Spiegel- oder Glasscherben usw.

·     Keramik, Porzellan, Ton

·     Abfälle vom Staubsauger, Kehricht, Zigarettenstummel

·     Kalte Asche, Holzkohle, usw.

 

Scherben von zerbrochenen Spiegeln, Tellern... müssen in Zeitungspapier eingewickelt werden, um ein Reißen der Tüten, vor allem aber um Verletzungen (Schnitt-, Stichwunden) des Sammelpersonals zu verhindern.

Diese Abfälle werden in technische Vergrabungszentren (TVZ) entsorgt.

 

BIOLOGISCH ABBAUBARE TÜTE AUS STÄRKEMEHL:

die zu kompostierenden Abfälle (die biologisch abbaubaren Abfälle)

Ø  KÜCHENABFÄLLE

·     Obst- und Gemüseschalen und Reste (auch Zitrusfrüchte)

·     Nahrungsmittel- (Brot, Käse, Torten,…) und Essensreste (Fleisch, Knochen, usw.)

·     verschmutztes und fettiges Küchenpapier

·     Eier- und Nuss-Schalen.

·     Muschel-, Austernschalen, ...

·     Abgelaufene Nahrungsmittel

·     Teeblätter und Teebeutel, Kaffeefilter und Kaffeesatz, usw.

Ø  Gartenabfälle

·     verwelkte Blumen, Schnittblumen

·     Zimmerpflanzen

·     Unkraut

·     Gemüse- und Ziergartenreste, usw.

 

Küchenabfälle können Sie in Papier einwickeln (Brottüten, Zeitungen,...) einwickeln, um die Haltbarkeit der Bio-Tüte zu gewährleisten.

Diese Stoffe werden zu einem qualitativ hochwertigen Kompost verarbeitet, der den Landwirten und in unseren Containerparks verkauft wird.

 

ACHTUNG !

 

Ab dem 01. April 2004 wird also in AMEL die selektive Müllsammlung eingefuhrt (Sack für Biomull und Sack für Restmüll). Aufgrund von Kontrollen können Tüten, die schlecht sortiert Abfälle enthalten, nicht mehr angenommen werden. Ab Frühjahr 2004 sind für die Abgabe des Biomülls biologisch abbaubare Tüten bei der Gemeinde erhältlich.

Informationsversammlungen zu diesem Thema werden im März 2004 abgehalten. Daten und Orte werden zum gegebenen Zeitpunkt mitgeteilt.

 

UND PLASTIKFLASCHEN, KONSERVENDOSEN UND GETRÄNKEKARTONS?

Diese müssen zum Containerpark gebracht werden, damit sie verwertet werden können. Plastikflaschen, Konservendosen

und Getränkekartons werden nicht in den Restabfällen geduldet.

 

VERBOTEN sind in der Bio-Tüte und in der Tüte für Restabfälle !!!

·     Trockene Papier- und Kartonabfälle: diese müssen über den Containerpark entsorgt werden.

·     Flaschen und Behälter aus Glas: diese Abfälle sind in die Glascontainer Ihrer Dorfes oder im Containerpark zu entsorgen.

·     Flüssige Stoffe

·     Tierkadaver (Kontaktieren Sie eine Tierkadaverentsorgungseinrichtung: 083/21.17.28)

·     Bauschutt (Steine,...): im Containerpark zu entsorgen.

·     Gefährliche und giftige Abfälle: (Batterien, Farben, Medikamente, Lösungsmittel, …): im Containerpark abzugeben.

·     Metalle: im Containerpark zu entsorgen

·     Holz, Rasen- und Heckenschnitt: diese können im Containerpark entsorgt werden

 

 

Neue Steuer- und Gebührensätze auf die Müllabfuhr

 

2002 belief sich übrigens das erwirtschaftete Defizit in der Müllentsorgung in der Gemeinde Amel auf etwa 50.000 Euro, dies bei einer Gesamtausgabe von ± 186.000 Euro und einer Gesamteinnahme von 132.644 Euro (Müllsteuer 79.744 Euro + Gebühr Mülltüten 52.900 Euro).

Da der Gemeinderat mehrheitlich der Meinung ist, dass dieses Defizit in der Müllentsorgung progressiv abgebaut werden muss, ist folgende Erhöhung der Steuersätze auf die Müllabfuhr beschlossen worden:

·     Haushaltsmüllsteuer, Einpersonenhaushalt: 40 Euro

·     Haushaltsmüllsteuer, Mehrpersonenhaushalt: 65 Euro

·     Betriebsmüllsteuer: 40 Euro

·     Müllsteuer auf Campingplätze: 65 Euro

·     Müllsteuer auf Zweitwohnungen: 65 Euro

·     Müllsteuer auf Ferienhäuser und Ferienwohnungen: 40 Euro

·     Müllsteuer auf Jugend- und Ferienlager: 65 Euro;

(Die Gemeinde gewährt eine Ermäßigung in Höhe von 15 Euro auf die Sätze der Haushaltsmüllsteuer sowohl für die Einpersonenhaushalte als auch für die Mehrpersonenhaushalte, wenn gegen Beleg erwiesen ist, dass das Einkommen des Einpersonenhaushaltes oder des Mehrpersonenhaushalts unter dem Eingliederungseinkommen oder gleichgestellter Einkünfte liegt).

Da ab 1. April 2004 die selektive Einsammlung des Haushaltsmülls (organischer und nichtorganischer Müll) im 'Zwei-Tüten-System' in der Gemeinde AMEL eingeführt wird, wird ab diesem Datum für den Verkauf von Müllsäcken mit der Aufschrift "Gemeinde Amel" eine Gebühr von 1,25 Euro pro Müllsack von 60 Liter und 0,50 Euro pro Biotüte von 15 Liter erhoben.

 

Zurverfügungstellung von Rinnsteinen

 

Auf vorherigen schriftlichen Antrag stellt die Gemeinde allen Grundstückseigentümern, die den Hofbereich auf privatem und/oder öffentlichen Gelände vor einem Gebäude innerhalb der Bauzone, entlang der öffentlichen Straßen und Wege, befestigen wollen, Wasserrinnen oder Wasserrinnen mit Bordsteinen kostenlos zur Verfügung.

Pro Gebäude werden höchstens 30 Meter Rinnen bewilligt, sollten mehr Steine gebraucht werden, können diese zum Selbstkostenpreis von der Gemeinde erworben werden. Die Gemeinde legt fest, welche Steine an der gegebenen Stelle verlegt werden dürfen und liefert nach Vereinbarung.

Die Antragsteller verpflichten sich:

a)  die Verlegung der Steine nach den Richtlinien des Bauamtes innerhalb einer Frist von sechs Monaten durchzuführen;

b)  die Erdarbeiten, das Magerbetonbett von mindestens 10 cm und das Ausfugen der Steine zu übernehmen;

c)  die Lücke zwischen der Wasserrinne und der Straße mit Magerbeton bis auf 6 cm aufzufüllen; das eventuell erforderliche Ausschneiden und die Reparatur der Straßendecke erfolgt durch den Gemeindedienst;

d)  eine Fläche von 1,50 m Breite ab Wasserrinne so anzulegen, dass sie - ob auf öffentlichem oder privatem Eigentum - als Gehweg bzw. Bürgersteig genutzt werden kann; hierbei muss auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass diese Fläche nicht mehr als 4 % Gefälle aufweist;

e)  dafür Sorge zu tragen, dass das Regenwasser der Straße und des Hofbereichs in einen Graben oder einen Kanal geleitet wird; ist dies nicht möglich, muss gegebenenfalls das Einverständnis des Nachbarn eingeholt, bzw. eine vom Bürgermeister- und Schöffenkollegium genehmigte Lösung gefunden werden;

f)   während der Arbeiten die Baustelle vorschriftsmäßig zu sichern, ohne in irgendeiner Form die Verantwortung oder die Haftung der Gemeinde in Anspruch nehmen zu können;

g)  für die Ausleihe der Verlegezange eine Kaution von 50 e zu stellen;

h)  eventuelle zusätzlich festgelegte Bedingungen, die sich nach erfolgter Überprüfung des Antrages durch den zuständigen Schöffen auf Grund der besonderen Lage vor Ort ergeben, zu erfüllen.

 

KURZ NOTIERT

 

Ø  Der Gemeinderat hat eine Tonnage-Begrenzung für Lkw’s beschlossen, und zwar für den kleinen Gemeindeweg ab Bauma in Richtung Meyerode und von Schoppen nach Bütgenbach (entlang der Pumpstation).

Ø  Das Reinigen der Schornsteine wird ab sofort nicht mehr durch die Gemeinde übernommen. Grund: Um der Privatwirtschaft keine Konkurrenz zu machen.

Ø  Wer Stangenholz benötigt, kann sich mit dem zuständigen Revierförster in Verbindung setzen.

Ø  Entlang des Radwanderweges Weismes-St.Vith muss noch junges Birkenholz entfernt werden, da ansonsten die Mähmaschine der Gemeinde nicht mehr durchkommt. Wer Interesse an diesem Holz hat, stellt einen Antrag an das Bürgermeister- und Schöffenkollegium.

 

Hundehaltung

 

Alle auf dem Territorium der Gemeinde Amel gehaltenen Hunde müssen von deren Eigentümern oder Haltern bei der Gemeindeverwaltung ab sofort gemeldet werden. Des Weiteren müssen die Hunde laut dem in Belgien geltendem Recht mittels einer Hundemarke identifiziert werden.

Diese Hundemarke ist bei Maria Bastin, Gemeindeverwaltung (Büro 4, Tel. 080348120) zum Preis von 1 Euro erhältlich.

Die entsprechenden Anmeldungsformulare liegen dem Gemeindeinfoblatt bei und müssen beim Ankauf der Hundemarke bei Frau Bastin hinterlegt werden.

 

Sicherheitsdienst bei Veranstaltungen in der Eifel

 

Nach Beratung im Kollegium der Polizeizone Eifel gilt es künftig folgende Bedingungen bei der Genehmigung einer Ballveranstaltung zu erfüllen :

1)  der Antragsteller muss volljährig sein. Diese Person muss die Hauptverantwortung dieser Veranstaltung übernehmen.

2)  Ein Taxidienst ist zu besorgen

3)  es muss ein anerkannter Sicherheitsdienst während der Veranstaltung anwesend sein. Die fünf Bürgermeister der Eifelgemeinden haben sich auf eine einheitliche Handhabung bei der Einsetzung eines Überwachungsdienstes geeinigt.

Es wurde beschlossen bei Veranstaltungen, die von Jugendlichen, Schülern und Studenten organisiert werden, diesen Überwachungsdienst verpflichtend zu machen, ebenso bei Großveranstaltungen (Zeltfeste). Dies mit dem Ziel, die Sicherheit zu gewährleisten und um eine vorbeugende Wirkung zu erzielen. Die Anwesenheit von Sicherheitsbeamten bietet viele Vorteile. Allein durch ihre Präsenz übt das Sicherheitspersonal eine beruhigende Wirkung auf die Veranstaltung aus. Die Leute sind geschult und können Streitigkeiten schon im Vorfeld unterbinden. Auch wurden bei Veranstaltungen, wo anerkannte Sicherheitsbeamte eingesetzt werden, wesentlich weniger Beschädigungen festgestellt.

Weitere Auskünfte werden beim Dienststellenleiter der Polizei Amel erteilt: Tel. 080/340509.

 

Neuigkeiten betreffend Reisepässe

 

1. Neue Tarife Reisepässe

Seit dem 12. November 2003 gelten neue Tarife für die Ausstellung von Reisepässen. Diese erhöhen sich leicht für die normale Prozedur und erheblich für das dringende Verfahren.

Dies sieht im Detail folgendermaßen aus:

• Normale Prozedur: 1 Jahr: 32 € / 5 Jahre: 72 € (Ausstellungsfrist: 1 Woche)

• Dringende Prozedur: 1 Jahr: 198 € / 5 Jahre: 238 € (Ausstellungsfrist: 1 Werktag)

Grund für diese Preisänderung: neue Ausstellungsfirma, schnellere Bearbeitung. Der Anteil der Gemeindesteuer (5 € bzw. 8 €) bleibt unverändert !

2. Reise in die U.S.A.

Wer in die Vereinigten Staaten von Amerika reisen möchte (Aufenthalt von max. drei Monaten), muss ein maschinenlesbares Reisedokument besitzen.

Für die Inhaber eines Reisepasses, der nach dem 15. März 2001 ausgestellt wurde, sind keine besonderen Formalitäten zu erledigen. Dieses Reisedokument ist automatisch maschinenlesbar und wird problemlos von den amerikanischen Einreisebehörden akzeptiert.

Für die Inhaber eines (noch gültigen) Reisepasses, der zwischen dem 1. September 1998 und dem 15. März 2001 ausgestellt wurde, bestehen zwei Möglichkeiten :

1)  ein spezielles maschinenlesbares Einreisevisum beantragen, das von der amerikanischen Botschaft in Brüssel ausgestellt wird (Adresse und Telefonnummer erhältlich bei der Gemeindeverwaltung);

2)  einen neuen maschinenlesbaren Reisepass beantragen (gegen Abgabe des noch gültigen Reisedokumentes).

Die vorgenannten Regeln müssen unbedingt eingehalten werden, da Sie sonst entweder am Abflughafen oder bei der Einreisekontrolle in den U.S.A. zurückgewiesen werden.

Lassen Sie es nicht auf eine böse Überraschung ankommen !!