Protokoll der Sitzung vom 2. Mai 2002

 

 

Anwesend : H.H. SCHUMACHER, Bürgermeister;

 

PAUELS, WIESEMES und MARQUET, Schöffen;

 

MARGREVE, KÖTTEN, LENTZ, Frau SCHRÖDER-MARAITE, MARAITE, SCHRÖDER, Frau JUFFERN-SCHMITZ, Frau REINERTZ-MARAITE, PAUELS F.J. und NEUENS, Mitglieder;

 

BOULANGER, Sekretär.

 

Abwesend : MARGRAFF W., Mitglied, entschuldigt.

 

In öffentlicher Sitzung

 

Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 25. März 2002

Das Protokoll dieser Sitzung wird einstimmig genehmigt.

 

ZURKENNTNISNAHME

 

Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 24.04.2002 : Holzverkauf vom 24. April 2002 : TEIL 1 - Bezeichnung der vorläufigen Ersteher

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 24.04.2002, womit die verschiedenen Ersteher des Holzverkaufes vom 24.04.2002 (1. Teil) bezeichnet worden sind;

 

Nach Durchsicht des Submissionseröffnungsprotokolls;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

NIMMT den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 24. April 2002 in obengenannter Angelegenheit ZUR KENNTNIS.

 

Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 24.04.2002 : Holzverkauf vom 24. April 2002 : TEIL 2 - Bezeichnung der vorläufigen Ersteher

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 24.04.2002, womit die verschiedenen Ersteher des Holzverkaufes vom 24.04.2002 (2. Teil) bezeichnet worden sind;

 

Nach Durchsicht des Submissionseröffnungsprotokolls;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

NIMMT den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 24. April 2002 in obengenannter Angelegenheit ZUR KENNTNIS.

 

BEGUTACHTUNG

 

Begutachtung der Beschlüsse der nachstehenden Kirchenfabriken

Kirchenfabrik AMEL vom 07.04.2002 : Rechnungsablage 2001

Kirchenfabrik AMEL - Kapelle SCHOPPEN vom 07.04.2002 : Rechnungsablage 2001

Kirchenfabrik BORN vom 11.04.2002 : Rechnungsablage 2001

Kirchenfabrik HEPPENBACH vom 09.04.2002 : Rechnungsablage 2001

Kirchenfabrik HERRESBACH vom 22.03.2002 : Rechnungsablage 2001

Kirchenfabrik IVELDINGEN-MONTENAU vom 11.04.2002 : Rechnungsablage 2001

Kirchenfabrik MEYERODE vom 10.04.2002 : Rechnungsablage 2001

Evangelische Kirchengemeinde MALMEDY- ST.VITH vom 27.01.2002 : Rechnungsablage 2001

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Kenntnisnahme dieser Beschlüsse und der beiliegenden Unterlagen;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG die obenerwähnten Beschlüsse der verschiedenen Kirchenfabriken zu den Rechnungsablagen des Haushaltsjahres 2001 günstig zu begutachten.

 

IMMOBILIEN                                                                                                                               Prinzipieller Beschluss

 

Kostenlose Abtretung eines Teilstückes von 1 Ar 11 Ca aus der Gemeindeparzelle Gem. 7, Flur D, Nr. 150/03

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Antrages der Wwe. BONGARTZ-SERVAIS A. und Kinder auf kostenlosen Ankauf eines Teilstückes von 111 m² aus der Gemeinde­parzelle Gem. 7, Flur D, Nr. 150/03;

 

In Anbetracht dessen, dass die Gemeinde keine Verwendung für dieses Geländeteilstück hat, welches längs den der Frau Wwe. BONGARTZ-SERVAIS A. und Kinder gehörenden Parzellen Nr. 150a und Nr. 149f verläuft;

 

In Erwägung dessen, dass einerseits das der obengenannten Antragstellerin zu veräußernde Teilstück auf dem beiliegenden Vermessungsplan in gelber Farbe und andererseits das zwecks eventueller Anlegung eines Bürgersteiges in das öffentliche Eigentum der Gemeinde einzuverleibende Teilstück in roter Farbe eingezeichnet ist;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

                   BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Prinzipiell der Frau Wwe. BONGARTZ-SERVAIS A. und Kinder ein Teilstück von 1 Ar 11 Ca aus der Gemeindeparzelle Gem. 7, Flur D, Nr. 150/03 kostenlos zu veräußern.

2.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens zu beauftragen.

 

                                                                                                                                                        Endgültiger Beschluss

 

Verkauf eines Wegeabsplisses von 1 Ar 20 Ca längs des großen Gemeindeweges Nr. 702 in DEIDENBERG an die V.o.E. Pfarrwerke St. Hubertus

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung seines Beschlusses vom 25. März 2002, womit prinzipiell beschlossen worden ist, der V.O.E. Pfarrwerke St. Hubertus aus 4770 AMEL einen Wegeabspliss zum Preise von 1 € zu verkaufen, unter der Bedingung, dass der Erlös bei einem eventuellen Verkauf dieser Immobilie für soziale oder kulturelle Zwecke verwendet wird;

 

In Erwägung des beiliegenden Vermessungsplanes auf welchem dieser Wegeabspliss mit einem Gesamtflächeninhalt von 120 m² in roter Farbe eingezeichnet ist;

 

In Erwägung dessen, dass die Gemeinde keine Verwendung für dieses Geländeteilstück hat;

 

In Erwägung dessen, dass während des vom 03.04.2002 bis zum 19.04.2002 durchgeführten Untersuchungsverfahrens keinerlei Einsprüche gegen dieses Immobiliengeschäft eingegangen sind;

 

Nach Durchsicht der Ankaufsverpflichtung, der Kataster­unterlagen und des Entwurfes der Verkaufsurkunde;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Der V.O.E. Pfarrwerke St. Hubertus aus 4770 AMEL, Möderscheiderweg 149 den auf beiliegendem Vermessungsplan in roter Farbe eingezeichneten Wegeabspliss mit einem Gesamtflächeninhalt von 120 m² zum Preis in Höhe von 1 € zu verkaufen, unter der Bedingung, dass der Erlös bei einem eventuellen Verkauf dieser Immobilie für soziale oder kulturelle Zwecke ver­wendet wird.

2.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

FORST

 

Aufforstungsarbeiten im Revier MONTENAU "Wolfsbusch" (D. 218, 222, 223 und 229) - Antrag auf Auszahlung der zugesagten Zuschüsse der Walloni­schen Region

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht dessen, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 26.11.1997 die Bewilligung von 30 % bzw. 60 % Zuschüsse der Wallonischen Region für auszuführende Aufforstungsarbeiten in den Waldungen des Reviers MONTENAU „Wolfsbusch“ (D.218, 222, 223 und 229) beantragt hat;

 

In Erwägung dessen, dass dieser Antrag unter der Bedingung, dass die Beweisstücke für die ausgeführten Arbeiten beigebracht werden, am 19. März 1998 unter Nr. 328 (Kostenanschlag B. 5276) durch den Minister der Wallonischen Region genehmigt worden ist;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Unter Hinweis auf die beigebrachten Beweisstücke die Auszahlung der zugesagten Zuschüsse der Wallonischen Region zu beantragen.

2.  die vollständige Akte bezüglich der Auszahlung der Zuschüsse dem Forstamt BÜLLINGEN zu übermitteln.

 

Aufforstungsarbeiten im Revier MONTENAU "Wolfsbusch und Schwarzenvenn" (D. 230/1, 233/1, 236/1, 237/1, 241/1 und 255) - Antrag auf Auszahlung der zugesagten Zuschüsse der Wallonischen Region

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht dessen, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 04.12.1998 die Bewilligung von 30 %, 45 % bzw. 60 % Zuschüsse der Wallonischen Region für auszuführende Aufforstungsarbeiten in den Waldungen des Reviers MONTENAU „Wolfsbusch und Schwarzenvenn“ (D.230/1, 233/1, 236/1, 237/1, 241/1 und 255) beantragt hat;

 

In Erwägung dessen, dass dieser Antrag unter der Bedingung, dass die Beweisstücke für die ausgeführten Arbeiten beigebracht werden, am 18. Februar 1999 unter Nr. 333 (Kostenanschlag B. 5346) durch den Minister der Wallonischen Region genehmigt worden ist;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Unter Hinweis auf die beigebrachten Beweisstücke die Auszahlung der zugesagten Zuschüsse der Wallonischen Region zu beantragen.

2.  die vollständige Akte bezüglich der Auszahlung der Zuschüsse dem Forstamt BÜLLINGEN zu übermitteln.

 

Bodenbearbeitung in Buchenbeständen zur Saatbeetvorbereitung in den Revieren HEPPENBACH, AMEL und MONTENAU - Antrag auf Auszahlung der zugesagten Zuschüsse der Wallonischen Region

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht dessen, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 30.10.2000 die Bewilligung von 60 % Zuschüsse der Wallonischen Region für auszuführende Aufforstungsarbeiten in den Waldungen der Reviere HEPPENBACH, AMEL und MONTENAU beantragt hat;

 

In Erwägung dessen, dass dieser Antrag unter der Bedingung, dass die Beweisstücke für die ausgeführten Arbeiten beigebracht werden, am 14. Juni 2001 unter Nr. 348 (Kostenanschlag B. 5715) durch den Minister der Wallonischen Region genehmigt worden ist;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Unter Hinweis auf die beigebrachten Beweisstücke die Auszahlung der zugesagten Zuschüsse der Wallonischen Region zu beantragen.

2.  die vollständige Akte bezüglich der Auszahlung der Zuschüsse dem Forstamt BÜLLINGEN zu übermitteln.

 

ÖFFENTLICHE ARBEITEN

 

Trinkwasserversorgung MEYERODE – Einrichten von neuen Schaltschränken in der Pumpstation und im Hochbehälter : Ausführung – Vergabeart – Finanzierung

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht dessen, dass das auf Grund der zu hohen Stromkosten in Höhe von 6.200 € pro Jahr für die Trinkwasserversorgung MEYERODE die Erneuerung der diesbezüglichen Elektroanlage erforderlich ist;

 

Nach Durchsicht des Prinzipschemas zum Einrichten je eines neuen Schaltschrankes in der Pumpstation und im Hochbehälter MEYERODE;

 

Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen Betrag in Höhe von 6.985 €, ohne MwSt., für die Ausführung der obenerwähnten Arbeiten vorsieht;

 

Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 17, § 1 und § 2, 1° a);

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 120;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 3, § 2;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im außerordentlichen Dienst des Haushaltplanes des Jahres 2002 im Rahmen der nächsten Haushaltsplanabänderung eingetragen werden;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet: Einrichten von neuen Schaltschränken in der Pumpstation und im Hochbehälter der Trinkwasserversorgung MEYERODE.

2.  Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Arbeiten ist auf 6.985 €, ohne MwSt., festgesetzt.

3.  Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten, wobei, wenn möglich, mindestens drei Unternehmen befragt werden.

4.  Die Finanzierung dieses Auftrags erfolgt mittels des im außerordentlichen Haushaltsplan 2002 im Rahmen der nächsten Haushalts­planabänderung vorzusehenden Kredites.

5.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Projekt zur Neuinstandsetzung des kleinen Gemeindeweges MEYERODE-MEDELL, Teilstück ab Kreuzung mit dem großen Gemeindeweg Nr. 556 bis Haus FEYEN N. : Ausführung – Genehmigung der Kostenschätzung - Finanzierung

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht dessen, dass das Teilstück ab Kreuzung mit dem großen Gemeindeweg Nr. 556 bis Haus FEYEN N. des kleinen Gemeindeweges MEDELL-MEYERODE einer dringenden Neuinstandsetzung bedarf;

 

Nach Durchsicht des durch das Bürgermeister- und Schöffenkollegium am 19.03.2002 aufgestellten Projektes zu den Instandsetzungsarbeiten des obengenannten Wegeabschnittes;

 

Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen Betrag in Höhe von 38.532,45 €, MwSt. einbegriffen, für die Ausführung der obenerwähnten Arbeiten vorsieht;

 

In Erwägung dessen, dass die kostengünstige Lösung zur Erneuerung des Wegeabschnittes bevorzugt worden ist, da einerseits das betreffende Projekt nicht im Dreijahresplan 2001-2003 der bezuschussbaren Arbeiten der Wallonischen Region berücksichtigt worden ist und andererseits der komplette Ausbau in Höhe von 186.000 € den budgetären Rahmen des Haushaltsplanes 2002 gesprengt hätte;

 

In Erwägung dessen, dass die Oppositionsfraktion „Hof von AMEL“ der Ansicht ist, dass die vorgesehenen Maßnahmen eher eine Reparatur als eine grundlegende Erneuerung des Straßenabschnittes darstellt und daher den Belastungen des Schwerlastverkehrs niemals standhalten werden, da die Ausschachtungstiefe der Fahrbahnverbreiterung und der auszubessernden Schwachstellen nur 35 cm beträgt;

 

Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 17, § 1 und § 2, 1° a);

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 120;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 3, § 2;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im außerordentlichen Dienst des Haushaltplanes des Jahres 2002 unter Artikel 42102/735/60 eingetragen sind;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT MIT NEUN JA-Stimmen gegen FÜNF Nein-Stimmen :

 

1.  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet: Neuinstandsetzung des kleinen Gemeind­eweges MEYERODE-MEDELL, Teilstück ab Kreuzung mit dem großen Gemeindeweg Nr. 556 bis Haus FEYEN N..

2.  Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Arbeiten ist auf 38.532,45 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.

3.  Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten, wobei mindestens drei Unternehmen befragt werden.

4.  Die Finanzierung dieses Auftrags erfolgt mittels des unter Artikel 42102/735/60 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2002.

5.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Projekt zur Verlegung eines Asphaltkaltbelages auf einen Abschnitt des großen Gemeindeweges Nr. 552 (Abschnitt MIRFELD-HALENFELD) sowie auf einem Abschnitt des großen Gemeindeweges Nr. 1 in SCHOPPEN (Abschnitt Haus Nr. 23 bis Haus Nr. 68) : Ausführung - Finanzierung

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht dessen, dass auf einen Abschnitt des großen Gemeindeweges Nr. 552 (Abschnitt MIRFELD-HALENFELD) sowie auf einem Abschnitt des großen Gemeindeweges Nr. 1 in SCHOPPEN (Abschnitt Haus Nr. 23 bis Haus Nr. 68) ein Asphaltkaltbelag verlegt werden muss;

 

Nach Durchsicht des durch das Bürgermeister- und Schöffenkollegium am 17.04.2002 aufgestellten Projektes zu den Instandsetzungsarbeiten der beiden obengenannten Wegeabschnitte;

 

Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen Betrag in Höhe von 39.195,77 €, MwSt. einbegriffen, für die Ausführung der obenerwähnten Arbeiten vorsieht;

 

Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 17, § 1 und § 2, 1° a);

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 120;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 3, § 2;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im außerordentlichen Dienst des Haushaltplanes des Jahres 2002 unter Artikel 42101/735/60 bzw. 42112/735/60 eingetragen sind;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet: Verlegung eines Asphaltkaltbelages auf einen Abschnitt des großen Gemeindeweges Nr. 552 (Abschnitt MIRFELD-HALENFELD) sowie auf einem Abschnitt des großen Gemeindeweges Nr. 1 in SCHOPPEN (Abschnitt Haus Nr. 23 bis Haus Nr. 68).

2.  Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Arbeiten ist auf 39.195,77 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.

3.  Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten, wobei, wenn möglich, mindestens drei Unternehmen befragt werden.

4.  Die Finanzierung dieses Auftrags erfolgt mittels der unter Artikel 42101/735/60  und 42112/735/60 eingetragenen Kredite des außerordentlichen Haushaltsplanes 2002.

5.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Projekt zur Verlegung eines Tarmacbelages auf verschiedene Gemeindewege in AMEL, HALENFELD, HEPPENBACH und HERRESBACH : Ausführung – Finanzierung

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht dessen, dass auf vier verschiedenen Gemeindewegteilstücke in den Ortschaften AMEL, HALENFELD, HEPPENBACH und HERRESBACH ein neuer Tarmacbelag verlegt werden muss;

 

Nach Durchsicht des durch das Bürgermeister- und Schöffenkollegium am 17.04.2002 aufgestellten Projektes zu den Instandsetzungsarbeiten der vier obengenannten Wegeabschnitte;

 

Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen Betrag in Höhe von 56.725,22 €, MwSt. einbegriffen, für die Ausführung der obenerwähnten Arbeiten vorsieht;

 

Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 17, § 1 und § 2, 1° a);

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 120;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 3, § 2;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im außerordentlichen Dienst des Haushaltplanes des Jahres 2002 unter Artikel 42103/735/60 bzw. 42107/735/60 eingetragen sind;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet: Verlegung eines Tarmacbelages auf verschie­dene Gemeindewege in AMEL, HALENFELD, HEPPENBACH und HERRESBACH.

2.  Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Arbeiten ist auf 56.725,22 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.

3.  Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten, wobei, wenn möglich, mindestens drei Unternehmen befragt werden.

4.  Die Finanzierung dieses Auftrags erfolgt mittels der unter Artikel 42103/735/60  und 42107/735/60 eingetragenen Kredite des außerordentlichen Haushaltsplanes 2002.

5.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Vorlage des Projektes zum Anbau einer Sanitäranlage an der Gemeindeschule HEPPENBACH : Ausführung – Genehmigung des Lastenheftes – Finanzierung – Antrag auf Zuschuss

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht dessen, dass die bestehenden sanitären Anlagen sich in einem desolaten Zustand und zudem in einem Nebengebäude des Schulgebäudes befinden, welche über den Schulhof zu erreichen sind;

 

In Erwägung dessen, dass es daher erforderlich ist, die neuen sanitären Anlagen mittels Anbau eines Sanitärtraktes im Hauptgebäude der  Gemeindeschule HEPPENBACH zu integrieren;

 

In Erwägung dessen, dass gemäss seines Beschlusses vom 01.06.2001 das obengenannte Vorhaben im Infrastrukturplan 2002-2004 der Gemeinde für das Jahr 2002 eingetragen ist;

 

In Erwägung dessen, dass im Rahmen des neuen Infrastruktur­dekretes, welches die Bedingungen festlegt, unter denen die Regierung der Deutsch­sprachigen Gemeinschaft Zuschüsse für Infrastrukturvorhaben im Gebiet deutscher Sprache gewährt, eine Bezuschussung in Höhe von 80 % erfolgen kann;

 

Nach Durchsicht des durch den Projektautor, Herrn R. BONGARTZ, aufgestellten Projektes und der diesbezüglichen Pläne;

 

Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen Betrag von 104.289,41 €, MwSt. einbegriffen, für die Ausführung der obenerwähnten Arbeiten vorsieht;

 

Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 13, 14 und 15;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 10;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 2 und 3, § 1;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im Haushalt des Jahres 2002 unter Artikel 72201/724/60 eingetragen sind bzw. gegebenenfalls im Rahmen der nächsten Haushaltsplanabänderung erhöht werden;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet: Anbau einer Sanitäranlage an der Gemeindeschule HEPPENBACH.

2.  Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Arbeiten ist auf 104.289,41 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.

3.  Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird mittels öffentlicher Ausschreibung vergeben.

4.  Die auf diesen Auftrag anwendbaren Auftragsbedingungen sind diejenigen, die in dem diesem Beschluss beigefügten Lastenheft enthalten sind.

5.  Die für diese Arbeiten vorgesehenen Zuschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 80 % zu beantragen.

6.  Den der Gemeinde anfallenden Anteil der Gesamtausgabe mittels des unter Artikel 72201/724/60 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2002 zu finanzieren.

7.  Den gegenwärtigen Beschluss mit allen Unterlagen dem Ministerium der Deutsch­sprachigen Gemeinschaft – Dienste des Generalsekretärs (Infrastrukturdienst) – zur weiteren Veranlassung zu übermitteln.

 

Projekt zur Erweiterung des Kindergartens der Gemeindeschule HERRESBACH (Phase 2) : Abänderung der Vergabeart

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht dessen, dass der Gemeinderat die Pläne, das Lastenheft und die Kostenschätzung des Projektes zur Erweiterung des Kindergartens der Gemeindeschule HERRESBACH (2. Phase) in seiner Sitzung vom 14. Februar 2002 genehmigt hat und die diesbezüglichen Zuschüsse in Höhe von 80 % beantragt hat;

 

Nach Kenntnisnahme des Schreibens vom 29.04.2002 des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, laut welchem das beschlossene Vergabeverfahren nicht zulässig ist, da der Gesamtpreis der Arbeiten in Höhe von 90.843,58 €, ohne MwSt., eine Ausschreibung mit Bekanntmachung im belgischen Anzeiger der Ausschreibungen erforderlich macht

 

In Erwägung dessen, dass zudem bei der Überarbeitung des Lastenheftes die Bemerkungen des Infrastrukturdienstes berücksichtigt werden müssen;

 

Nach Durchsicht des durch den Projektautor, Herrn R. BONGARTZ, angepassten Projektes und der diesbezüglichen Pläne;

 

Nach Durchsicht der dementsprechend abgeänderten Kosten­schätzung, welche einen Betrag von 110.640,61 €, MwSt. einbegriffen, für die Ausführung der obenerwähnten Arbeiten vorsieht;

 

Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 13, 14 und 15;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 10;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 2 und 3, § 1;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Der Auftrag zur Erweiterung des Kindergartens der Gemeindeschule HERRESBACH (Phase 2) wird mittels öffentlicher Ausschreibung vergeben.

2.  Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Arbeiten ist auf 110.640,61 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.

3.  Die auf diesen Auftrag anwendbaren Auftragsbedingungen sind diejenigen, die in dem diesem Beschluss beigefügten, angepassten Lastenheft enthalten sind.

4.  Die für diese Arbeiten vorgesehenen Zuschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 80 % zu beantragen.

5.  Den der Gemeinde anfallenden Anteil der Gesamtausgabe mittels des unter Artikel 72203/722/60 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2002 zu finanzieren.

6.  Den gegenwärtigen Beschluss mit allen Unterlagen dem Ministerium der Deutsch­sprachigen Gemeinschaft – Dienste des Generalsekretärs (Infrastrukturdienst) – zur weiteren Veranlassung zu übermitteln.

 

FINANZIELLE ANGELEGENHEITEN

 

Antrag der Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL) auf finanzielle Unterstützung für die Organisation einer Ausstellung mit Animation zum Thema "Gewalt und Angst"

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des vorliegenden Antrages vom 31. Januar 2002 der Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewäl­tigung (ASL) auf finanzielle Unterstützung in Höhe von 248 €;

 

In Anbetracht dessen, dass die kommunale Arbeitsgruppe der ASL mit der lokalen und föderalen Polizei vom 18.02. bis zum 29.03.2002 eine Ausstellung mit dem Thema „Gewalt und Angst“ organisiert hat;

 

In Anbetracht, dass diese Ausstellung mit Unkosten (Miete, Strom, Heizkosten, Versicherung) in Höhe von 1.735 € verbunden ist;

 

In Erwägung, dass u.a. auch Schüler und Jugendliche der Gemeinde AMEL dieses Ausstellung besichtigt haben;

 

Auf Grund des Artikels 117 des neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG der Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewäl­tigung (ASL) für die Organisation einer Ausstellung mit Animation zum Thema „Gewalt und Angst“ eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 248 € zu gewähren.

 

Antrag des Behindertensportclubs (Leistungszentrum der D.G.) auf Zuschuss

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des vorliegenden Antrages vom 13. Dezember 2001 des Behindertensportclubs (Leistungszentrum der D.G.) auf Zuschuss für das Jahr 2002;

 

In Erwägung der Mitteilung des Behindertensportclubs vom 29. April 2002, laut welchem sieben Athleten aus der Gemeinde AMEL als aktive Sportler in diesem Verein tätig sind;

 

In Erwägung, dass es u.a. zur Aufgabe der Gemeinde gehört, diese Einrichtungen zu unterstützen, auch wenn die Finanzierung solcher Einrichtungen nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt;

 

Auf Grund des Artikels 117 des neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG dem Behindertensportclub (Leistungszentrum der D.G.) einen Zuschuss in Höhe von 125 € für das Jahr 2002 zu gewähren.

 

Abkommen zwischen der Gemeinde AMEL und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hinsichtlich der Bezuschussung lokaler Behörden für Beschäftigung von bezuschussten Vertragsarbeitnehmer – Zuteilung von Punkten aus der Basiszuwendung an die Interkommunale für das Sozial- und Gesundheitswesen der Gemeinden AMEL, BÜLLINGEN, BURG-REULAND, BÜTGENBACH und ST.VITH

DER GEMEINDERAT,

 

Aufgrund des Reformerlasses der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 20.12.2001 über die Gewährung von Zuschüssen an lokale Behörden, die bezuschusste Vertragsarbeitnehmer (BVA) beschäftigen;

 

In Erwägung, dass die Arbeitgeber der BVA-Kräfte mit der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Abkommen zur Nutzung der diesbezüglichen Zuschüsse abschlieben können, und zwar für die Zeitspanne 2002-2004;

 

In Erwägung , dass die Interkommunale für das Sozial- und Gesundheitswesen der Gemeinden AMEL, BÜLLINGEN, BURG REULAND, BÜTGENBACH und ST.VITH, als weitere Vertragspartei angeschlossen wird und ein bestimmtes Punktekontingent seitens der Gemeinde übertragen bekommt;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEbT EINSTIMMIG :

 

Einziger Artikel – Der Interkommunalen für das Sozial- und Gesundheitswesen  der Gemeinden AMEL, BÜLLINGEN, BURG REULAND, BÜTGENBACH und ST.VITH werden  für das Jahr 2002 ,  3 Punkte aus der Basiszuwendung zugeteilt.

 

Billigung des Beschlusses des Ö.S.H.Z. vom 02.04.2002 in der Angelegenheit "Abänderung der Artikel 26 und 26bis der Geschäftsordnung des Sozialhilferates betreffend Bildung eines Kassenvorschusses zwecks Ausführung der Beschlüsse des Präsidenten zur Gewährung einer Unterstützung im Dringlichkeitsfall"

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Durchsicht des Beschlusses vom 02.04.2002, mit dem der Sozialhilferat die Abänderung der Artikel 26 und 26bis der Geschäfts­ordnung des Sozialhilferates betreffend Bildung eines Kassenvorschusses zwecks Ausführung der Beschlüsse des Präsidenten zur Gewährung einer Unterstützung im Dringlichkeitsfall angenommen hat;

 

Auf Grund der Dekrete des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 02.05.1995 und 04.03.1996 über die Abänderung des Grundlagengesetzes vom 08.07.1976 über die Ö.S.H.Z., insbesondere Artikel 40;

 

Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  den Beschluss des Sozialhilferates vom 02.04.2002 über die Abänderung der Artikel 26 und 26bis der Geschäfts­ordnung des Sozialhilferates betreffend Bildung eines Kassenvorschusses zwecks Ausführung der Beschlüsse des Präsidenten zur Gewährung einer Unterstützung im Dringlichkeitsfall zu billigen.

2.  der gegenwärtige Beschluss wird dem Ö.S.H.Z. AMEL und dem Regionaleinnehmer zur Kenntnisnahme zugestellt.

 

Vorlage der Jahresrechnungen des Rechnungsjahres 2001

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Durchsicht der durch den für die Gemeinde AMEL zuständi­gen Regionaleinnehmer Peter MÜLLER aufgestellten Gemeinderechnung 2001 der budgetären Buchführung, Bilanz und Ergebnisrechnung 2001 der allgemeinen Buch­führung;

 

In Erwägung dessen, dass der Vorsitzende darauf hinweist, dass für das Haushaltsjahr 2001 einerseits die Einnahmen aus den Holzverkäufen aufgrund der schlechten Wirtschaftslage im Holzsektor sehr niedrig waren und dass andererseits den Gemeinden zusätzliche Ausgabeverpflichtungen in Sachen Gehaltsmasse des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums und Einführung der Polizeireform aufgebür­det worden sind;

 

In Erwägung dessen, dass der Vorsitzende zudem darauf hinweist, dass die augenblicklichen finanziellen Defizite in der Wasserversorgung und in der Müllentsorgung zukünftig abgebaut werden müssen;

 

In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied KÖTTEN und die Opposi­tionsfraktion "Hof von AMEL" darauf hinweisen, dass die Finanzreserven ausge­schöpft sind und dass daher in Zukunft strikt gespart werden muss;

 

In Erwägung dessen, dass im Rahmen der Diskussion Ratsmitglied KÖTTEN darauf hinweist, dass der gute Ertrag des jüngsten Holzverkaufes der Ge­meinde AMEL ihn für die Zukunft optimistisch stimmt;

 

Auf Grund der Artikel 74ff. des Königlichen Erlasses vom 02.08.1990 zur Einführung der allgemeinen Buchführungsordnung;

 

Auf Grund der Artikel 240ff. des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Die Gemeinderechnung 2001 der budgetären Buchführung, welche wie folgt ab­schließt, zu genehmigen :

 

a) Haushaltsergebnis :

 

 

 

Netto-festgestellte Einnahmeanrechte

Ausgabeverpflich-tungen

Haushalts-ergebnis

Ordentlicher Dienst

284.322.431 FB

249.682.882 FB

34.639.549 FB

Außerord. Dienst

 53.037.530 FB

 54.137.530 FB

- 1.100.000 FB

Gesamtbeträge

337.359.961 FB

303.820.412 FB

33.539.549 FB

 

b) Buchführungsergebnis

 

 

Netto-festgestellte Einnahmeanrechte

Ausgabeanrech-nungen

Buchführungs-

Ergebnis

Ordentlicher Dienst

284.322.431 FB

239.876.380 FB

44.446.051 FB

Außerord. Dienst

 53.037.530 FB

 48.491.081 FB

  4.546.449 FB

Gesamtbeträge

337.359.961 FB

288.367.461 FB

48.992.500 FB

 

2.  Die Ergebnisrechnung und Bilanzrechnung 2001 der allgemeinen Buchführung, welche wie folgt abschließen, zu genehmigen :

 

a) Ergebnisrechnung

 

Betriebsdefizit                                                                              : - 37.922.198 FB

Außergewöhnlichen Überschuss                                                    :   42.279.240 FB

Überschuss Rechnungsjahr 2001                                                   :     4.357.042 FB

 

b) Bilanz

 

Aktiva am  31.12.2001                                                                   : 3.338.456.144 FB

Passiva am 31.12.2001                                                                  : 3.338.456.144 FB

 

3.  Den gegenwärtigen Beschluss nebst den Jahresrechnungen 2001 der Gemeinde dem Ständigen Ausschuss des Provinzialrates zwecks Billigung und dem für die Gemeinde zuständigen Regionaleinnehmer zur Information zuzustellen.

 

VERSCHIEDENES

 

Abänderung des allgemeinen Abwasserplanes für das Gebiet der Gemeinde AMEL

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des am 26. November 1997 endgültig durch den Ge­meinderat festgelegten Abwasserplanes für das Gebiet der Gemeinde AMEL;

 

In Erwägung dessen, dass dieser Abwasserplan am 12. Juni 1998 durch den zuständigen Regionalminister G. LÜTGEN genehmigt worden ist;

 

In Erwägung dessen, dass die Gemeinde der AIDE angeschlossen ist;

 

In Erwägung dessen, dass seitens der AIDE die Einrichtung einer zentralen Kläranlage zur Aufnahme der Abwasser der Ortschaften MIRFELD-AMEL-EIBERTINGEN und DEIDENBERG nicht in Betracht gezogen worden ist, weil einer­seits die festgelegte Norm von 2000 Einwohnergleichwerte und andererseits die er­forderliche Schmutznorm nicht erreicht worden sind;

 

In Erwägung dessen, dass gemäss Angaben der zuständigen Ge­sellschaft für Wasserbewirtschaftung (S.P.G.E.) und gemäss den Angaben der Wallo­nischen Region der Bau einer öffentlichen Kläranlage auf dem Gebiet der Gemeinde AMEL mit einem Einzugsgebiet von ± 2000 Einwohnergleichwerte nicht in den ersten 15-20 Jahren in Betracht gezogen werden kann;

 

In Erwägung dessen, dass der Gemeinderat daher in seiner Sitzung vom 28. November 2001 beschlossen hat, keinen Dienstvertrag zur öffentlichen Abwasser­reinigung mit der S.P.G.E. abzuschließen;

 

In Erwägung dessen, dass die Gemeinde die Fertigstellung der vorgesehenen kollektiven Zonen inklusive öffentliche Kläranlagen nicht integral selbst finanzieren kann;

 

In Erwägung dessen, dass die Gemeinde dafür sorgen muss, dass die Abwässer aller auf dem Gebiet der Gemeinde AMEL befindlichen Anlagen inner­halb der durch die Wallonischen Region festgelegten Frist gereinigt werden;

 

In Erwägung dessen, dass gemäss festgelegten und genehmigten Abwasserplan die nachstehenden Ortschaften in der kollektiven Zone gelegen sind : AMEL, EIBERTINGEN, DEIDENBERG, MONTENAU-IVELDINGEN, SCHOPPEN, HEPPENBACH, HALENFELD, WERETH, MIRFELD, BORN, MEDELL und MEYERODE;

 

In Erwägung dessen, dass die Mehrheitsfraktion vorschlägt, dass die vorgenannten Ortschaften aus finanziellen Gründen und im Sinne der Gleichheit aller Bürger der individuellen Zone zugeführt werden;

 

In Erwägung dessen, dass die Zuweisung dieser Ortschaften in die individuelle Zone, den Bürgern dieser Ortschaften die Möglichkeit eröffnet, Zu­schüsse der Wallonischen Region für die Einrichtung von individuellen oder Anpas­sung von vorhandenen Kläranlagen an bestehende Wohneinheiten zu erhalten;

 

In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied KÖTTEN bemerkt, dass dies eine schwerwiegende Entscheidung gegenüber dem Bürger der Gemeinde ist und plädiert daher für eine umfassende Information der Bürger der Gemeinde in dieser Angelegenheit, wobei seitens der Gemeinde die eventuelle Gewährung von finanziel­len Beihilfen und Anlegung von Kleinkläranlagen für bestimmte Ortsteile ins Auge gefasst werden sollte;

 

In Erwägung dessen, dass der Vorsitzende sich diesen Vorschlägen nicht verschließt;

 

In Erwägung dessen, dass die Oppositionsfraktion "Hof von AMEL"  sich mangels genügender Informationen zu diesem Thema sich der Stimme enthalten wird;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT mit NEUN JA-Stimmen bei FÜNF Enthaltungen :

 

1.  Den am 26. November 1997 endgültig durch den Gemeinderat festgelegten und am  12. Juni 1998 durch den zuständigen Regionalminister G. LÜTGEN genehmigten Abwasserplan für das Gebiet der Gemeinde AMEL dahingehend abzuändern, dass die in der kollektiven Zone eingetragenen Ortschaften AMEL, EIBERTINGEN, DEIDENBERG, MONTENAU-IVELDINGEN, SCHOPPEN, HEPPENBACH, HALENFELD, WERETH, MIRFELD, BORN, MEDELL und MEYERODE der individuellen Zone zugewiesen werden.

2.  Den gegenwärtigen Beschluss dem zuständigen Regionalminister zur Genehmigung vorzule­gen.

 

Verabschiedung eines Dreijahresplanes zum kommunalen Aktionsprogramm im Bereich Wohnungswesen

DER GEMEINDERAT,

 

Auf Grund der Artikel 188 und 189 des Dekretes vom 29. Oktober 1998 über das Wallonische  Wohngesetz­buch;

 

Auf Grund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 19. Juli 2001 über das  kommunale Aktions­programm in Sachen Wohnungswesen und des ministeriellen Erlasses vom 19. September 2001 zur Ausführung dieses Erlasses;

 

In Erwägung des Beschlusses des Gemeinderates vom 07. September 2001;

 

Nach Anhörung des Herrn K.H. MARQUET, Schöffe für Soziales;

 

In Erwägung, dass Ratsmitglied KÖTTEN das Projekt von 4 Sozialwohnungen in AMEL als sehr dürftig an­sieht und gleichfalls Hilfeleistungen bei der Anpassung von Wohnungen für ältere Personen vorschlägt;

 

In Erwägung, dass der Gemeinderat sich bereit erklärt hat, diesen Vorschlag betreffend Hilfeleistungen für angepasste Wohnungen für ältere Personen in das Aktionsprogramm aufzunehmen;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums ;

 

BESCHLIEßT :

 

Artikel 1.- Den Dreijahresplan 2001-2003 für Aktionen im Wohnbereich gemäss beiliegendem Dokument zu genehmigen.

Artikel 2.-  Eine Abschrift vorliegender Entscheidung wird zur Information und Verfügung an die D.G.A.T.L.P., an den Herrn Provinzgouverneur, an die Wallonische Gesellschaft für Wohnungsfragen, an die Wohnungsbaugesellschaften und an das O.S.H.Z. Amel weitergeleitet.

 

Resolution an den Herrn Finanzminister – Doppelbesteuerungsabkommen mit der B.R.D.

DER GEMEINDERAT vertagt EINSTIMMIG in Ermangelung einer diskussionsreifen Unterlage diesen Tagesordnungspunkt.

 

Für den Gemeinderat :

 

Der Gemeindesekretär,                                                                                                                                                                      Der Vorsitzende,

gez. BOULANGER Fr.                                                                                                                                                                     Gez. SCHUMACHER Kl.