Protokoll
der Sitzung vom 2. Mai 2002
Anwesend : H.H. SCHUMACHER, Bürgermeister;
PAUELS, WIESEMES und MARQUET, Schöffen;
MARGREVE, KÖTTEN, LENTZ, Frau SCHRÖDER-MARAITE,
MARAITE, SCHRÖDER, Frau JUFFERN-SCHMITZ, Frau REINERTZ-MARAITE, PAUELS F.J. und
NEUENS, Mitglieder;
BOULANGER, Sekretär.
Abwesend : MARGRAFF W., Mitglied,
entschuldigt.
Genehmigung des Protokolls der
Gemeinderatssitzung vom 25. März 2002
Das Protokoll dieser Sitzung wird einstimmig
genehmigt.
Zurkenntnisnahme des Beschlusses des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 24.04.2002 : Holzverkauf vom 24.
April 2002 : TEIL 1 - Bezeichnung der vorläufigen Ersteher
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums
vom 24.04.2002, womit die verschiedenen Ersteher des Holzverkaufes vom
24.04.2002 (1. Teil) bezeichnet worden sind;
Nach Durchsicht des Submissionseröffnungsprotokolls;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
NIMMT den Beschluss des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 24. April 2002 in obengenannter
Angelegenheit ZUR KENNTNIS.
Zurkenntnisnahme
des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 24.04.2002 :
Holzverkauf vom 24. April 2002 : TEIL 2 - Bezeichnung der vorläufigen Ersteher
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums
vom 24.04.2002, womit die verschiedenen Ersteher des Holzverkaufes vom
24.04.2002 (2. Teil) bezeichnet worden sind;
Nach Durchsicht des Submissionseröffnungsprotokolls;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
NIMMT den Beschluss des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 24. April 2002 in obengenannter
Angelegenheit ZUR KENNTNIS.
Kirchenfabrik AMEL vom
07.04.2002 : Rechnungsablage 2001
Kirchenfabrik AMEL - Kapelle
SCHOPPEN vom 07.04.2002 : Rechnungsablage 2001
Kirchenfabrik BORN vom 11.04.2002
: Rechnungsablage 2001
Kirchenfabrik HEPPENBACH vom
09.04.2002 : Rechnungsablage 2001
Kirchenfabrik HERRESBACH vom
22.03.2002 : Rechnungsablage 2001
Kirchenfabrik
IVELDINGEN-MONTENAU vom 11.04.2002 : Rechnungsablage 2001
Kirchenfabrik MEYERODE vom
10.04.2002 : Rechnungsablage 2001
Evangelische Kirchengemeinde
MALMEDY- ST.VITH vom 27.01.2002 : Rechnungsablage 2001
DER GEMEINDERAT,
Nach Kenntnisnahme dieser Beschlüsse und der beiliegenden Unterlagen;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG die obenerwähnten Beschlüsse der verschiedenen
Kirchenfabriken zu den Rechnungsablagen des Haushaltsjahres 2001 günstig zu
begutachten.
IMMOBILIEN
Prinzipieller Beschluss
Kostenlose
Abtretung eines Teilstückes von 1 Ar 11 Ca aus der Gemeindeparzelle Gem. 7,
Flur D, Nr. 150/03
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Antrages der Wwe.
BONGARTZ-SERVAIS A. und Kinder auf kostenlosen Ankauf eines Teilstückes von 111
m² aus der Gemeindeparzelle Gem. 7, Flur D, Nr. 150/03;
In Anbetracht dessen, dass die Gemeinde keine Verwendung für dieses
Geländeteilstück hat, welches längs den der Frau Wwe. BONGARTZ-SERVAIS A. und
Kinder gehörenden Parzellen Nr. 150a und Nr. 149f verläuft;
In Erwägung dessen, dass einerseits das der obengenannten
Antragstellerin zu veräußernde Teilstück auf dem beiliegenden Vermessungsplan
in gelber Farbe und andererseits das zwecks eventueller Anlegung eines Bürgersteiges
in das öffentliche Eigentum der Gemeinde einzuverleibende Teilstück in roter
Farbe eingezeichnet ist;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT
EINSTIMMIG :
1. Prinzipiell der Frau Wwe. BONGARTZ-SERVAIS A. und Kinder ein Teilstück von 1 Ar 11 Ca aus der Gemeindeparzelle Gem. 7, Flur D, Nr. 150/03 kostenlos zu veräußern.
2. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens zu beauftragen.
Endgültiger Beschluss
Verkauf eines
Wegeabsplisses von 1 Ar 20 Ca längs des großen Gemeindeweges Nr. 702 in
DEIDENBERG an die V.o.E. Pfarrwerke St. Hubertus
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung seines Beschlusses vom 25.
März 2002, womit prinzipiell beschlossen worden ist, der V.O.E. Pfarrwerke St.
Hubertus aus 4770 AMEL einen Wegeabspliss zum Preise von 1 € zu verkaufen,
unter der Bedingung, dass der Erlös bei einem eventuellen Verkauf dieser
Immobilie für soziale oder kulturelle Zwecke verwendet wird;
In Erwägung des beiliegenden Vermessungsplanes auf welchem dieser
Wegeabspliss mit einem Gesamtflächeninhalt von 120 m² in roter Farbe
eingezeichnet ist;
In Erwägung dessen, dass die Gemeinde keine Verwendung für dieses
Geländeteilstück hat;
In Erwägung dessen, dass während des vom 03.04.2002 bis zum 19.04.2002
durchgeführten Untersuchungsverfahrens keinerlei Einsprüche gegen dieses
Immobiliengeschäft eingegangen sind;
Nach Durchsicht der Ankaufsverpflichtung, der Katasterunterlagen und
des Entwurfes der Verkaufsurkunde;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1. Der V.O.E. Pfarrwerke St. Hubertus aus 4770 AMEL, Möderscheiderweg 149 den auf beiliegendem Vermessungsplan in roter Farbe eingezeichneten Wegeabspliss mit einem Gesamtflächeninhalt von 120 m² zum Preis in Höhe von 1 € zu verkaufen, unter der Bedingung, dass der Erlös bei einem eventuellen Verkauf dieser Immobilie für soziale oder kulturelle Zwecke verwendet wird.
2.
Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Aufforstungsarbeiten im Revier MONTENAU
"Wolfsbusch" (D. 218, 222, 223 und 229) - Antrag auf Auszahlung der
zugesagten Zuschüsse der Wallonischen Region
DER GEMEINDERAT,
In Anbetracht dessen, dass der
Gemeinderat in seiner Sitzung vom 26.11.1997 die Bewilligung von 30 % bzw. 60 %
Zuschüsse der Wallonischen Region für auszuführende Aufforstungsarbeiten in den
Waldungen des Reviers MONTENAU „Wolfsbusch“ (D.218, 222, 223 und 229) beantragt
hat;
In Erwägung dessen, dass dieser Antrag unter der Bedingung, dass die
Beweisstücke für die ausgeführten Arbeiten beigebracht werden, am 19. März 1998
unter Nr. 328 (Kostenanschlag B. 5276) durch den Minister der Wallonischen
Region genehmigt worden ist;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1. Unter Hinweis auf die beigebrachten Beweisstücke die Auszahlung der zugesagten Zuschüsse der Wallonischen Region zu beantragen.
2.
die
vollständige Akte bezüglich der Auszahlung der Zuschüsse dem Forstamt BÜLLINGEN
zu übermitteln.
Aufforstungsarbeiten
im Revier MONTENAU "Wolfsbusch und Schwarzenvenn" (D. 230/1, 233/1,
236/1, 237/1, 241/1 und 255) - Antrag auf Auszahlung der zugesagten Zuschüsse
der Wallonischen Region
DER GEMEINDERAT,
In Anbetracht dessen, dass der
Gemeinderat in seiner Sitzung vom 04.12.1998 die Bewilligung von 30 %, 45 %
bzw. 60 % Zuschüsse der Wallonischen Region für auszuführende
Aufforstungsarbeiten in den Waldungen des Reviers MONTENAU „Wolfsbusch und
Schwarzenvenn“ (D.230/1, 233/1, 236/1, 237/1, 241/1 und 255) beantragt hat;
In Erwägung dessen, dass dieser Antrag unter der Bedingung, dass die Beweisstücke für die ausgeführten Arbeiten beigebracht werden, am 18. Februar 1999 unter Nr. 333 (Kostenanschlag B. 5346) durch den Minister der Wallonischen Region genehmigt worden ist;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1. Unter Hinweis auf die beigebrachten Beweisstücke die Auszahlung der zugesagten Zuschüsse der Wallonischen Region zu beantragen.
2. die vollständige Akte bezüglich der Auszahlung der Zuschüsse
dem Forstamt BÜLLINGEN zu übermitteln.
Bodenbearbeitung
in Buchenbeständen zur Saatbeetvorbereitung in den Revieren HEPPENBACH, AMEL
und MONTENAU - Antrag auf Auszahlung der zugesagten Zuschüsse der Wallonischen
Region
DER GEMEINDERAT,
In Anbetracht dessen, dass der
Gemeinderat in seiner Sitzung vom 30.10.2000 die Bewilligung von 60 % Zuschüsse
der Wallonischen Region für auszuführende Aufforstungsarbeiten in den Waldungen
der Reviere HEPPENBACH, AMEL und MONTENAU beantragt hat;
In Erwägung dessen, dass dieser Antrag unter der Bedingung, dass die
Beweisstücke für die ausgeführten Arbeiten beigebracht werden, am 14. Juni 2001
unter Nr. 348 (Kostenanschlag B. 5715) durch den Minister der Wallonischen
Region genehmigt worden ist;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1. Unter Hinweis auf die beigebrachten Beweisstücke die Auszahlung der zugesagten Zuschüsse der Wallonischen Region zu beantragen.
2. die vollständige Akte bezüglich der Auszahlung der Zuschüsse
dem Forstamt BÜLLINGEN zu übermitteln.
Trinkwasserversorgung MEYERODE – Einrichten
von neuen Schaltschränken in der Pumpstation und im Hochbehälter : Ausführung –
Vergabeart – Finanzierung
DER GEMEINDERAT,
In Anbetracht dessen, dass das auf Grund der zu hohen Stromkosten in
Höhe von 6.200 € pro Jahr für die Trinkwasserversorgung MEYERODE die Erneuerung
der diesbezüglichen Elektroanlage erforderlich ist;
Nach Durchsicht des Prinzipschemas zum Einrichten je eines neuen Schaltschrankes
in der Pumpstation und im Hochbehälter MEYERODE;
Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen Betrag in Höhe von
6.985 €, ohne MwSt., für die Ausführung der obenerwähnten Arbeiten vorsieht;
Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117,
Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;
Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge
und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel
17, § 1 und § 2, 1° a);
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von
öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 120;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung
der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der
Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 3, § 2;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im
außerordentlichen Dienst des Haushaltplanes des Jahres 2002 im Rahmen der
nächsten Haushaltsplanabänderung eingetragen werden;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT
EINSTIMMIG :
1. Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet: Einrichten von neuen Schaltschränken in der Pumpstation und im Hochbehälter der Trinkwasserversorgung MEYERODE.
2. Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Arbeiten ist auf 6.985 €, ohne MwSt., festgesetzt.
3. Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten, wobei, wenn möglich, mindestens drei Unternehmen befragt werden.
4. Die Finanzierung dieses Auftrags erfolgt mittels des im außerordentlichen Haushaltsplan 2002 im Rahmen der nächsten Haushaltsplanabänderung vorzusehenden Kredites.
5. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Projekt zur
Neuinstandsetzung des kleinen Gemeindeweges MEYERODE-MEDELL, Teilstück ab
Kreuzung mit dem großen Gemeindeweg Nr. 556 bis Haus FEYEN N. : Ausführung –
Genehmigung der Kostenschätzung - Finanzierung
DER GEMEINDERAT,
In Anbetracht dessen, dass das Teilstück ab Kreuzung
mit dem großen Gemeindeweg Nr. 556 bis Haus FEYEN N. des kleinen Gemeindeweges
MEDELL-MEYERODE einer dringenden Neuinstandsetzung bedarf;
Nach Durchsicht des durch das Bürgermeister-
und Schöffenkollegium am 19.03.2002 aufgestellten Projektes zu den
Instandsetzungsarbeiten des obengenannten Wegeabschnittes;
Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche
einen Betrag in Höhe von 38.532,45 €, MwSt. einbegriffen, für die Ausführung
der obenerwähnten Arbeiten vorsieht;
In Erwägung dessen, dass die kostengünstige
Lösung zur Erneuerung des Wegeabschnittes bevorzugt worden ist, da einerseits
das betreffende Projekt nicht im Dreijahresplan 2001-2003 der bezuschussbaren
Arbeiten der Wallonischen Region berücksichtigt worden ist und andererseits der
komplette Ausbau in Höhe von 186.000 € den budgetären Rahmen des
Haushaltsplanes 2002 gesprengt hätte;
In Erwägung dessen, dass die
Oppositionsfraktion „Hof von AMEL“ der Ansicht ist, dass die vorgesehenen
Maßnahmen eher eine Reparatur als eine grundlegende Erneuerung des
Straßenabschnittes darstellt und daher den Belastungen des Schwerlastverkehrs
niemals standhalten werden, da die Ausschachtungstiefe der
Fahrbahnverbreiterung und der auszubessernden Schwachstellen nur 35 cm beträgt;
Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes,
insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;
Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993
über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und
Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 17, § 1 und § 2, 1° a);
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar
1996 über die öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie
über die Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel
120;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September
1996 über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der
öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen,
insbesondere dessen Artikel 3, § 2;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen
Kredite im außerordentlichen Dienst des Haushaltplanes des Jahres 2002 unter
Artikel 42102/735/60 eingetragen sind;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT
MIT NEUN JA-Stimmen gegen FÜNF Nein-Stimmen :
1. Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet: Neuinstandsetzung des kleinen Gemeindeweges MEYERODE-MEDELL, Teilstück ab Kreuzung mit dem großen Gemeindeweg Nr. 556 bis Haus FEYEN N..
2. Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Arbeiten ist auf 38.532,45 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.
3. Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten, wobei mindestens drei Unternehmen befragt werden.
4. Die Finanzierung dieses Auftrags erfolgt mittels des unter Artikel 42102/735/60 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2002.
5. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Projekt zur
Verlegung eines Asphaltkaltbelages auf einen Abschnitt des großen Gemeindeweges
Nr. 552 (Abschnitt MIRFELD-HALENFELD) sowie auf einem Abschnitt des großen
Gemeindeweges Nr. 1 in SCHOPPEN (Abschnitt Haus Nr. 23 bis Haus Nr. 68) :
Ausführung - Finanzierung
DER GEMEINDERAT,
In Anbetracht dessen, dass auf einen Abschnitt
des großen Gemeindeweges Nr. 552 (Abschnitt MIRFELD-HALENFELD) sowie auf einem
Abschnitt des großen Gemeindeweges Nr. 1 in SCHOPPEN (Abschnitt Haus Nr. 23 bis
Haus Nr. 68) ein Asphaltkaltbelag verlegt werden muss;
Nach Durchsicht des durch das Bürgermeister-
und Schöffenkollegium am 17.04.2002 aufgestellten Projektes zu den
Instandsetzungsarbeiten der beiden obengenannten Wegeabschnitte;
Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche
einen Betrag in Höhe von 39.195,77 €, MwSt. einbegriffen, für die Ausführung
der obenerwähnten Arbeiten vorsieht;
Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes,
insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;
Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993
über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und
Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 17, § 1 und § 2, 1° a);
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar
1996 über die öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie
über die Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel
120;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September
1996 über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der
öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen,
insbesondere dessen Artikel 3, § 2;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen
Kredite im außerordentlichen Dienst des Haushaltplanes des Jahres 2002 unter
Artikel 42101/735/60 bzw. 42112/735/60 eingetragen sind;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT
EINSTIMMIG :
1. Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet: Verlegung eines Asphaltkaltbelages auf einen Abschnitt des großen Gemeindeweges Nr. 552 (Abschnitt MIRFELD-HALENFELD) sowie auf einem Abschnitt des großen Gemeindeweges Nr. 1 in SCHOPPEN (Abschnitt Haus Nr. 23 bis Haus Nr. 68).
2. Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Arbeiten ist auf 39.195,77 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.
3. Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten, wobei, wenn möglich, mindestens drei Unternehmen befragt werden.
4. Die Finanzierung dieses Auftrags erfolgt mittels der unter Artikel 42101/735/60 und 42112/735/60 eingetragenen Kredite des außerordentlichen Haushaltsplanes 2002.
5. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Projekt zur
Verlegung eines Tarmacbelages auf verschiedene Gemeindewege in AMEL, HALENFELD,
HEPPENBACH und HERRESBACH : Ausführung – Finanzierung
DER GEMEINDERAT,
In Anbetracht dessen, dass auf vier verschiedenen
Gemeindewegteilstücke in den Ortschaften AMEL, HALENFELD, HEPPENBACH und
HERRESBACH ein neuer Tarmacbelag verlegt werden muss;
Nach Durchsicht des durch das Bürgermeister-
und Schöffenkollegium am 17.04.2002 aufgestellten Projektes zu den Instandsetzungsarbeiten
der vier obengenannten Wegeabschnitte;
Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche
einen Betrag in Höhe von 56.725,22 €, MwSt. einbegriffen, für die Ausführung
der obenerwähnten Arbeiten vorsieht;
Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes,
insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;
Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 17, § 1 und § 2, 1° a);
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar
1996 über die öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie
über die Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel
120;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September
1996 über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der
öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen,
insbesondere dessen Artikel 3, § 2;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen
Kredite im außerordentlichen Dienst des Haushaltplanes des Jahres 2002 unter
Artikel 42103/735/60 bzw. 42107/735/60 eingetragen sind;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT
EINSTIMMIG :
1. Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet: Verlegung eines Tarmacbelages auf verschiedene Gemeindewege in AMEL, HALENFELD, HEPPENBACH und HERRESBACH.
2. Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Arbeiten ist auf 56.725,22 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.
3. Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten, wobei, wenn möglich, mindestens drei Unternehmen befragt werden.
4. Die Finanzierung dieses Auftrags erfolgt mittels der unter Artikel 42103/735/60 und 42107/735/60 eingetragenen Kredite des außerordentlichen Haushaltsplanes 2002.
5. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Vorlage des
Projektes zum Anbau einer Sanitäranlage an der Gemeindeschule HEPPENBACH :
Ausführung – Genehmigung des Lastenheftes – Finanzierung – Antrag auf Zuschuss
DER GEMEINDERAT,
In Anbetracht dessen, dass die bestehenden
sanitären Anlagen sich in einem desolaten Zustand und zudem in einem
Nebengebäude des Schulgebäudes befinden, welche über den Schulhof zu erreichen
sind;
In Erwägung dessen, dass es daher erforderlich ist, die neuen sanitären Anlagen mittels Anbau eines Sanitärtraktes im Hauptgebäude der Gemeindeschule HEPPENBACH zu integrieren;
In Erwägung dessen, dass gemäss seines
Beschlusses vom 01.06.2001 das obengenannte Vorhaben im Infrastrukturplan
2002-2004 der Gemeinde für das Jahr 2002 eingetragen ist;
In Erwägung dessen, dass im Rahmen des neuen
Infrastrukturdekretes, welches die Bedingungen festlegt, unter denen die
Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Zuschüsse für
Infrastrukturvorhaben im Gebiet deutscher Sprache gewährt, eine Bezuschussung
in Höhe von 80 % erfolgen kann;
Nach Durchsicht des durch den Projektautor,
Herrn R. BONGARTZ, aufgestellten Projektes und der diesbezüglichen Pläne;
Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche
einen Betrag von 104.289,41 €, MwSt. einbegriffen, für die Ausführung der
obenerwähnten Arbeiten vorsieht;
Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes,
insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;
Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993
über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und
Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 13, 14 und 15;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar
1996 über die öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie
über die Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel
10;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 2 und 3, § 1;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen
Kredite im Haushalt des Jahres 2002 unter Artikel 72201/724/60 eingetragen sind
bzw. gegebenenfalls im Rahmen der nächsten Haushaltsplanabänderung erhöht
werden;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT
EINSTIMMIG :
1. Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet: Anbau einer Sanitäranlage an der Gemeindeschule HEPPENBACH.
2. Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Arbeiten ist auf 104.289,41 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.
3. Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird mittels öffentlicher Ausschreibung vergeben.
4. Die auf diesen Auftrag anwendbaren Auftragsbedingungen sind diejenigen, die in dem diesem Beschluss beigefügten Lastenheft enthalten sind.
5. Die für diese Arbeiten vorgesehenen Zuschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 80 % zu beantragen.
6. Den der Gemeinde anfallenden Anteil der Gesamtausgabe mittels des unter Artikel 72201/724/60 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2002 zu finanzieren.
7. Den gegenwärtigen Beschluss mit allen Unterlagen dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft – Dienste des Generalsekretärs (Infrastrukturdienst) – zur weiteren Veranlassung zu übermitteln.
Projekt zur
Erweiterung des Kindergartens der Gemeindeschule HERRESBACH (Phase 2) :
Abänderung der Vergabeart
DER GEMEINDERAT,
In Anbetracht dessen, dass der Gemeinderat die Pläne,
das Lastenheft und die Kostenschätzung des Projektes zur Erweiterung des
Kindergartens der Gemeindeschule HERRESBACH (2. Phase) in seiner Sitzung vom
14. Februar 2002 genehmigt hat und die diesbezüglichen Zuschüsse in Höhe von 80
% beantragt hat;
Nach Kenntnisnahme des Schreibens vom 29.04.2002 des
Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, laut welchem das beschlossene
Vergabeverfahren nicht zulässig ist, da der Gesamtpreis der Arbeiten in Höhe
von 90.843,58 €, ohne MwSt., eine Ausschreibung mit Bekanntmachung im
belgischen Anzeiger der Ausschreibungen erforderlich macht
In Erwägung dessen, dass zudem bei der Überarbeitung
des Lastenheftes die Bemerkungen des Infrastrukturdienstes berücksichtigt
werden müssen;
Nach Durchsicht des durch den Projektautor, Herrn R.
BONGARTZ, angepassten Projektes und der diesbezüglichen Pläne;
Nach Durchsicht der dementsprechend abgeänderten
Kostenschätzung, welche einen Betrag von 110.640,61 €, MwSt. einbegriffen, für
die Ausführung der obenerwähnten Arbeiten vorsieht;
Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere
dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;
Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über
öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge,
insbesondere Artikel 13, 14 und 15;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die
öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die
Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 10;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996
über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen
Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen
Artikel 2 und 3, § 1;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1. Der Auftrag zur Erweiterung des Kindergartens der Gemeindeschule HERRESBACH (Phase 2) wird mittels öffentlicher Ausschreibung vergeben.
2. Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Arbeiten ist auf 110.640,61 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.
3. Die auf diesen Auftrag anwendbaren Auftragsbedingungen sind diejenigen, die in dem diesem Beschluss beigefügten, angepassten Lastenheft enthalten sind.
4. Die für diese Arbeiten vorgesehenen Zuschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 80 % zu beantragen.
5. Den der Gemeinde anfallenden Anteil der Gesamtausgabe mittels des unter Artikel 72203/722/60 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2002 zu finanzieren.
6. Den gegenwärtigen Beschluss mit allen Unterlagen dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft – Dienste des Generalsekretärs (Infrastrukturdienst) – zur weiteren Veranlassung zu übermitteln.
Antrag der
Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL) auf
finanzielle Unterstützung für die Organisation einer Ausstellung mit Animation
zum Thema "Gewalt und Angst"
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des vorliegenden Antrages vom 31. Januar 2002 der Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL) auf finanzielle Unterstützung in Höhe von 248 €;
In Anbetracht dessen, dass die kommunale
Arbeitsgruppe der ASL mit der lokalen und föderalen Polizei vom 18.02. bis zum
29.03.2002 eine Ausstellung mit dem Thema „Gewalt und Angst“ organisiert hat;
In Anbetracht, dass diese Ausstellung mit
Unkosten (Miete, Strom, Heizkosten, Versicherung) in Höhe von 1.735 € verbunden
ist;
In Erwägung, dass u.a. auch Schüler und
Jugendliche der Gemeinde AMEL dieses Ausstellung besichtigt haben;
Auf Grund des Artikels 117 des neuen
Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG der Arbeitsgemeinschaft für
Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL) für die Organisation einer
Ausstellung mit Animation zum Thema „Gewalt und Angst“ eine finanzielle
Unterstützung in Höhe von 248 € zu gewähren.
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des vorliegenden Antrages vom 13. Dezember 2001 des Behindertensportclubs (Leistungszentrum der D.G.) auf Zuschuss für das Jahr 2002;
In Erwägung der Mitteilung des
Behindertensportclubs vom 29. April 2002, laut welchem sieben Athleten aus der
Gemeinde AMEL als aktive Sportler in diesem Verein tätig sind;
In Erwägung, dass es u.a. zur Aufgabe der
Gemeinde gehört, diese Einrichtungen zu unterstützen, auch wenn die
Finanzierung solcher Einrichtungen nicht ausschließlich in den
Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt;
Auf Grund des Artikels 117 des neuen
Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG dem Behindertensportclub
(Leistungszentrum der D.G.) einen Zuschuss in Höhe von 125 € für das Jahr 2002
zu gewähren.
Abkommen zwischen der
Gemeinde AMEL und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hinsichtlich
der Bezuschussung lokaler Behörden für Beschäftigung von bezuschussten
Vertragsarbeitnehmer – Zuteilung von Punkten aus der Basiszuwendung an die
Interkommunale für das Sozial- und Gesundheitswesen der Gemeinden AMEL,
BÜLLINGEN, BURG-REULAND, BÜTGENBACH und ST.VITH
DER
GEMEINDERAT,
Aufgrund des Reformerlasses
der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 20.12.2001 über die
Gewährung von Zuschüssen an lokale Behörden, die bezuschusste
Vertragsarbeitnehmer (BVA) beschäftigen;
In Erwägung, dass die
Arbeitgeber der BVA-Kräfte mit der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
ein Abkommen zur Nutzung der diesbezüglichen Zuschüsse abschlieben können, und zwar für die Zeitspanne
2002-2004;
In Erwägung , dass die
Interkommunale für das Sozial- und Gesundheitswesen der Gemeinden AMEL,
BÜLLINGEN, BURG REULAND, BÜTGENBACH und ST.VITH, als weitere Vertragspartei
angeschlossen wird und ein bestimmtes Punktekontingent seitens der Gemeinde
übertragen bekommt;
Auf Vorschlag des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEbT EINSTIMMIG :
Einziger Artikel – Der Interkommunalen für das Sozial- und
Gesundheitswesen der Gemeinden AMEL,
BÜLLINGEN, BURG REULAND, BÜTGENBACH und ST.VITH werden für das Jahr 2002 , 3 Punkte aus der Basiszuwendung zugeteilt.
Billigung des
Beschlusses des Ö.S.H.Z. vom 02.04.2002 in der Angelegenheit "Abänderung
der Artikel 26 und 26bis der Geschäftsordnung des Sozialhilferates betreffend
Bildung eines Kassenvorschusses zwecks Ausführung der Beschlüsse des
Präsidenten zur Gewährung einer Unterstützung im Dringlichkeitsfall"
DER GEMEINDERAT,
Nach Durchsicht des Beschlusses vom 02.04.2002, mit dem der Sozialhilferat die Abänderung der Artikel 26 und 26bis der Geschäftsordnung des Sozialhilferates betreffend Bildung eines Kassenvorschusses zwecks Ausführung der Beschlüsse des Präsidenten zur Gewährung einer Unterstützung im Dringlichkeitsfall angenommen hat;
Auf Grund der Dekrete des Rates der
Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 02.05.1995 und 04.03.1996 über die
Abänderung des Grundlagengesetzes vom 08.07.1976 über die Ö.S.H.Z.,
insbesondere Artikel 40;
Auf Grund des Artikels 117 des Neuen
Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1. den Beschluss des Sozialhilferates vom 02.04.2002 über die Abänderung der Artikel 26 und 26bis der Geschäftsordnung des Sozialhilferates betreffend Bildung eines Kassenvorschusses zwecks Ausführung der Beschlüsse des Präsidenten zur Gewährung einer Unterstützung im Dringlichkeitsfall zu billigen.
2.
der
gegenwärtige Beschluss wird dem Ö.S.H.Z. AMEL und dem Regionaleinnehmer zur
Kenntnisnahme zugestellt.
DER
GEMEINDERAT,
Nach Durchsicht der durch
den für die Gemeinde AMEL zuständigen Regionaleinnehmer Peter MÜLLER
aufgestellten Gemeinderechnung 2001 der budgetären Buchführung, Bilanz und
Ergebnisrechnung 2001 der allgemeinen Buchführung;
In Erwägung dessen, dass der
Vorsitzende darauf hinweist, dass für das Haushaltsjahr 2001 einerseits die
Einnahmen aus den Holzverkäufen aufgrund der schlechten Wirtschaftslage im
Holzsektor sehr niedrig waren und dass andererseits den Gemeinden zusätzliche
Ausgabeverpflichtungen in Sachen Gehaltsmasse des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums und Einführung der Polizeireform aufgebürdet worden sind;
In Erwägung dessen, dass der
Vorsitzende zudem darauf hinweist, dass die augenblicklichen finanziellen
Defizite in der Wasserversorgung und in der Müllentsorgung zukünftig abgebaut
werden müssen;
In Erwägung dessen, dass
Ratsmitglied KÖTTEN und die Oppositionsfraktion "Hof von AMEL"
darauf hinweisen, dass die Finanzreserven ausgeschöpft sind und dass daher in
Zukunft strikt gespart werden muss;
In Erwägung dessen, dass im
Rahmen der Diskussion Ratsmitglied KÖTTEN darauf hinweist, dass der gute Ertrag
des jüngsten Holzverkaufes der Gemeinde AMEL ihn für die Zukunft optimistisch
stimmt;
Auf Grund der Artikel 74ff.
des Königlichen Erlasses vom 02.08.1990 zur Einführung der allgemeinen
Buchführungsordnung;
Auf Grund der Artikel 240ff.
des Neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1.
Die
Gemeinderechnung 2001 der budgetären Buchführung, welche wie folgt abschließt,
zu genehmigen :
a) Haushaltsergebnis
:
|
|
Netto-festgestellte
Einnahmeanrechte |
Ausgabeverpflich-tungen |
Haushalts-ergebnis |
|
Ordentlicher
Dienst |
284.322.431 FB |
249.682.882 FB |
34.639.549 FB |
|
Außerord.
Dienst |
53.037.530 FB |
54.137.530 FB |
- 1.100.000 FB |
|
Gesamtbeträge |
337.359.961 FB |
303.820.412 FB |
33.539.549 FB |
b) Buchführungsergebnis
|
|
Netto-festgestellte
Einnahmeanrechte |
Ausgabeanrech-nungen |
Buchführungs- Ergebnis |
|
Ordentlicher
Dienst |
284.322.431 FB |
239.876.380 FB |
44.446.051 FB |
|
Außerord.
Dienst |
53.037.530 FB |
48.491.081 FB |
4.546.449 FB |
|
Gesamtbeträge |
337.359.961 FB |
288.367.461 FB |
48.992.500 FB |
2.
Die
Ergebnisrechnung und Bilanzrechnung 2001 der allgemeinen Buchführung, welche
wie folgt abschließen, zu genehmigen :
a) Ergebnisrechnung
Betriebsdefizit :
- 37.922.198 FB
Außergewöhnlichen Überschuss : 42.279.240 FB
Überschuss Rechnungsjahr 2001 : 4.357.042 FB
b) Bilanz
Aktiva am 31.12.2001 :
3.338.456.144 FB
Passiva am 31.12.2001 : 3.338.456.144 FB
3.
Den
gegenwärtigen Beschluss nebst den Jahresrechnungen 2001 der Gemeinde dem
Ständigen Ausschuss des Provinzialrates zwecks Billigung und dem für die
Gemeinde zuständigen Regionaleinnehmer zur Information zuzustellen.
DER
GEMEINDERAT,
In Erwägung des am 26.
November 1997 endgültig durch den Gemeinderat festgelegten Abwasserplanes für
das Gebiet der Gemeinde AMEL;
In Erwägung dessen, dass
dieser Abwasserplan am 12. Juni 1998 durch den zuständigen Regionalminister G.
LÜTGEN genehmigt worden ist;
In Erwägung dessen, dass die
Gemeinde der AIDE angeschlossen ist;
In Erwägung dessen, dass
seitens der AIDE die Einrichtung einer zentralen Kläranlage zur Aufnahme der
Abwasser der Ortschaften MIRFELD-AMEL-EIBERTINGEN und DEIDENBERG nicht in
Betracht gezogen worden ist, weil einerseits die festgelegte Norm von 2000
Einwohnergleichwerte und andererseits die erforderliche Schmutznorm nicht
erreicht worden sind;
In Erwägung dessen, dass
gemäss Angaben der zuständigen Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung
(S.P.G.E.) und gemäss den Angaben der Wallonischen Region der Bau einer
öffentlichen Kläranlage auf dem Gebiet der Gemeinde AMEL mit einem
Einzugsgebiet von ± 2000 Einwohnergleichwerte nicht in den ersten 15-20 Jahren
in Betracht gezogen werden kann;
In Erwägung dessen, dass der
Gemeinderat daher in seiner Sitzung vom 28. November 2001 beschlossen hat,
keinen Dienstvertrag zur öffentlichen Abwasserreinigung mit der S.P.G.E.
abzuschließen;
In Erwägung dessen, dass die
Gemeinde die Fertigstellung der vorgesehenen kollektiven Zonen inklusive
öffentliche Kläranlagen nicht integral selbst finanzieren kann;
In Erwägung dessen, dass die
Gemeinde dafür sorgen muss, dass die Abwässer aller auf dem Gebiet der Gemeinde
AMEL befindlichen Anlagen innerhalb der durch die Wallonischen Region festgelegten
Frist gereinigt werden;
In Erwägung dessen, dass
gemäss festgelegten und genehmigten Abwasserplan die nachstehenden Ortschaften
in der kollektiven Zone gelegen sind : AMEL, EIBERTINGEN, DEIDENBERG,
MONTENAU-IVELDINGEN, SCHOPPEN, HEPPENBACH, HALENFELD, WERETH, MIRFELD, BORN,
MEDELL und MEYERODE;
In Erwägung dessen, dass die
Mehrheitsfraktion vorschlägt, dass die vorgenannten Ortschaften aus
finanziellen Gründen und im Sinne der Gleichheit aller Bürger der individuellen
Zone zugeführt werden;
In Erwägung dessen, dass die
Zuweisung dieser Ortschaften in die individuelle Zone, den Bürgern dieser
Ortschaften die Möglichkeit eröffnet, Zuschüsse der Wallonischen Region für
die Einrichtung von individuellen oder Anpassung von vorhandenen Kläranlagen an
bestehende Wohneinheiten zu erhalten;
In Erwägung dessen, dass
Ratsmitglied KÖTTEN bemerkt, dass dies eine schwerwiegende Entscheidung
gegenüber dem Bürger der Gemeinde ist und plädiert daher für eine umfassende
Information der Bürger der Gemeinde in dieser Angelegenheit, wobei seitens der
Gemeinde die eventuelle Gewährung von finanziellen Beihilfen und Anlegung von
Kleinkläranlagen für bestimmte Ortsteile ins Auge gefasst werden sollte;
In Erwägung dessen, dass der
Vorsitzende sich diesen Vorschlägen nicht verschließt;
In Erwägung dessen, dass die Oppositionsfraktion "Hof von AMEL" sich mangels genügender Informationen zu diesem Thema sich der Stimme enthalten wird;
Auf Vorschlag des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT mit NEUN
JA-Stimmen bei FÜNF Enthaltungen :
1.
Den
am 26. November 1997 endgültig durch den Gemeinderat festgelegten und am 12. Juni 1998 durch den zuständigen
Regionalminister G. LÜTGEN genehmigten Abwasserplan für das Gebiet der Gemeinde
AMEL dahingehend abzuändern, dass die in der kollektiven Zone eingetragenen
Ortschaften AMEL, EIBERTINGEN, DEIDENBERG, MONTENAU-IVELDINGEN, SCHOPPEN,
HEPPENBACH, HALENFELD, WERETH, MIRFELD, BORN, MEDELL und MEYERODE der
individuellen Zone zugewiesen werden.
2.
Den
gegenwärtigen Beschluss dem zuständigen Regionalminister zur Genehmigung
vorzulegen.
Verabschiedung eines
Dreijahresplanes zum kommunalen Aktionsprogramm im Bereich Wohnungswesen
DER
GEMEINDERAT,
Auf Grund der Artikel 188
und 189 des Dekretes vom 29. Oktober 1998 über das Wallonische Wohngesetzbuch;
Auf Grund des
Erlasses der Wallonischen Regierung vom 19. Juli 2001 über das kommunale Aktionsprogramm in Sachen
Wohnungswesen und des ministeriellen Erlasses vom 19. September 2001 zur
Ausführung dieses Erlasses;
In Erwägung des Beschlusses
des Gemeinderates vom 07. September 2001;
Nach Anhörung des Herrn K.H.
MARQUET, Schöffe für Soziales;
In Erwägung, dass
Ratsmitglied KÖTTEN das Projekt von 4 Sozialwohnungen in AMEL als sehr dürftig
ansieht und gleichfalls Hilfeleistungen bei der Anpassung von Wohnungen für
ältere Personen vorschlägt;
In Erwägung, dass der
Gemeinderat sich bereit erklärt hat, diesen Vorschlag betreffend
Hilfeleistungen für angepasste Wohnungen für ältere Personen in das
Aktionsprogramm aufzunehmen;
Auf Vorschlag des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums ;
BESCHLIEßT :
Artikel 1.- Den Dreijahresplan
2001-2003 für Aktionen im Wohnbereich gemäss beiliegendem Dokument zu genehmigen.
Artikel 2.- Eine Abschrift vorliegender Entscheidung wird zur Information und
Verfügung an die D.G.A.T.L.P., an den Herrn Provinzgouverneur, an die
Wallonische Gesellschaft für Wohnungsfragen, an die Wohnungsbaugesellschaften
und an das O.S.H.Z. Amel weitergeleitet.
Resolution an den Herrn Finanzminister –
Doppelbesteuerungsabkommen mit der B.R.D.
DER GEMEINDERAT vertagt EINSTIMMIG in
Ermangelung einer diskussionsreifen Unterlage diesen Tagesordnungspunkt.
Für den
Gemeinderat :
Der Gemeindesekretär, Der
Vorsitzende,
gez. BOULANGER Fr. Gez.
SCHUMACHER Kl.