Protokoll
der Sitzung vom 28. März 2003
Anwesend : H.H. SCHUMACHER, Bürgermeister;
PAUELS, WIESEMES und MARQUET, Schöffen;
MARGREVE, KÖTTEN, LENTZ, Frau SCHRÖDER-MARAITE,
MARAITE, SCHRÖDER, Frau JUFFERN-SCHMITZ, Frau REINERTZ-MARAITE, PAUELS F.J.,
NEUENS und Frau BASTIN-VEITHEN, Mitglieder;
BOULANGER, Sekretär.
Abwesend :
Das Protokoll dieser Sitzung wird einstimmig
genehmigt.
des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 07.03.2003 : Öffentlicher Verkauf von 1.110,14 Fm Eichen- und Buchenholz (120 Lose) vom 07. März 2003 – Wirtschaftsjahr 2003 : Bezeichnung der vorläufigen Ersteher
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 07.03.2003, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von 1.110,14 Fm Eichen- und Buchenholz (120 Lose) vom 07. März 2003 bezeichnet worden sind;
Nach Durchsicht des diesbezüglichen Versteigerungsprotokolls,
laut welchem die Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 20.256,28 € erzielen konnte;
Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
NIMMT den
Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 07. März 2003 in
obengenannter Angelegenheit ZUR KENNTNIS.
des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 12.03.2003 : Öffentlicher Verkauf von 1.565,50 Fm Eichen- und Buchenholz (210 Lose) vom 12. März 2003 – Wirtschaftsjahr 2003 : Bezeichnung der vorläufigen Ersteher
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 12.03.2003, womit die verschiedenen
Ersteher des öffentlichen Verkaufs von 1.565,50 Fm Eichen- und Buchenholz (210
Lose) vom 12. März 2003 bezeichnet worden sind;
Nach Durchsicht des diesbezüglichen Versteigerungsprotokolls, laut
welchem die Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 24.837,90 € erzielen konnte;
Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
NIMMT den Beschluss des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 12. März 2003 in obengenannter
Angelegenheit ZUR KENNTNIS.
IMMOBILIEN
Prinzipieller
Beschluss
Ankauf der in der Ortschaft MONTENAU gelegenen Parzellen Gem. 5, Flur A, Nr. 7 K13 (2,45 Ar) und Nr. 7 N12 (32,26 Ar), sowie Flur C, Nr. 103 A (11,56 Ar)
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass die Gemeinde AMEL im Rahmen der im Artikel 167
des W.G.R.S.E. vorgesehenen Prozedur das stillgelegte Betriebsgelände der
ehemaligen Sägerei WEBER erwerben und sanieren möchte;
In Erwägung dessen, dass es sich bei diesem Gelände um die in der
Ortschaft MONTENAU gelegenen Parzellen Gemarkung 5, Flur A, Nr. 7 K13 (2,45 Ar)
und Nr. 7 N12 (32,26 Ar) sowie Flur C, Nr. 103 A (11,56 Ar) handelt;
In Erwägung dessen, dass die Eigentümer prinzipiell einverstanden sind,
die obengenannten Parzellen an die Gemeinde zu verkaufen;
In Erwägung
dessen, dass im Rahmen der vorerwähnten Gesetzgebung seitens der Wallonischen
Region eine Bezuschussung in Höhe von 50 % für den Ankauf des ehemaligen
Betriebsgeländes und in Höhe von 100 % für die anschließende Sanierung
desselben erfolgen kann;
In Erwägung dessen, dass dieses in der Bauzone gelegen Gelände nach
erfolgter Sanierung zwecks Schaffung mehrerer Baustellen parzelliert werden
soll;
In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied KÖTTEN die vorgesehene Sanierung
des Ortskerns begrüßt;
In Erwägung dessen, dass die Oppositionsfraktion „Hof von AMEL“ diesem
Immobiliengeschäft nur unter der Bedingung zustimmen wird, wenn seitens der
Wallonischen Region die endgültigen Zuschusszusagen bzgl. den Ankauf und die
Sanierung vorliegen;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG :
- Prinzipiell die in der Ortschaft MONTENAU gelegenen Parzellen Gemarkung 5, Flur A, Nr. 7 K13 (2,45 Ar) und Nr. 7 N12 (32,26 Ar) sowie Flur C, Nr. 103 A (11,56 Ar) zu erwerben.
- Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens zu beauftragen.
- Die für dieses Immobiliengeschäft vorgesehenen Zuschüsse der Wallonischen Region in Höhe von 50 % zu beantragen.
- Die für die Sanierung des stillgelegten Betriebsgeländes der früheren Sägerei WEBER vorgesehenen Zuschüsse der Wallonischen Region in Höhe von 100 % zu beantragen.
Verpachtung des Jagdrechtes in den Gemeindewaldungen für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 – Vergabe unter der Hand : Bezeichnung der Anpächter der verschiedenen Lose in Anwendung des Artikels 3 der Lastenhefte
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses vom 25.07.2002, womit der Gemeinderat die
beiden Lastenhefte für die Verpachtung des Jagdrechtes in den Gemeindewaldungen
für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 genehmigt hat;
In Erwägung der durch den Waldschöffen, Herrn MARQUET K.H., abgegebenen
Erläuterungen, laut welchem nur 3 der 16 bisherigen Pächter nicht ihr
Einverständnis zu den Bedingungen des Lastenheftes und zur Zahlung des
laufenden Pachtpreis gegeben haben und daher die Lose 1 (Heppenbach), Los 5
(Dickvenn) und Los 6 (Mirfelderbusch) öffentlich versteigert werden;
In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied
MARGREVE, stellvertretend für die Fraktion „Hof von AMEL“, sich gegen die
Übergabe der Jagrechte der Gemeinde unter der Hand ausspricht, da man bereits
gegen die Annahme des diesbezüglichen Lastenheftes abgestimmt hatte;
Auf Grund des Artikels 122 des Neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST mit ZEHN JA-Stimmen gegen FÜNF NEIN-Stimmen :
1. Folgende Anpächter für die nachstehenden Lose 1 bis 7 zu bezeichnen :
1 HEPPENBACH ----------------------- --------------
820 Ha
2 OMMERSCHEID BUSCH Max-Ottfried 26.120,26
€
627 Ha Bismarckstrasse,
141
D 41542
DORMAGEN-NIEVENHEIM
3 MEYERODE-MEDELL LAMBRECHT Philippe 25.796,78
€
872 Ha Ooigemstraat,
19
8710 WIELSBEKE
4 WOLFSBUSCH I SCHYNS René 18.657,29
€
895 Ha Es
Bosse, 36
4650 CHAINEUX
5 DICKVENN ---------------------------- ------------
141 Ha
6 MIRFELDERBUSCH ---------------------------- ------------
50 Ha
7 BAMBUSCH PRÜMMER Herbert 5.597,22
€
136 Ha Purweiderweg,
10
D 52070 AACHEN
2.
Folgende Anpächter
für die nachstehenden Lose A bis
I zu bezeichnen :
A SCHLEID HERMANN
Pierre 380,57
€
34 Ha rue
de la Hasse, 3
4950
FAYMONVILLE
B BÜTGENBACHER
DE HULSTERS Dirk 200,00
€
HECK Rodenburgplein,
35
12 Ha 8510
MARKE
C MÖDERSCHEID LENTZ Willy 649,28
€
58 Ha Möderscheid,
17
4771
AMEL
D NIEDERHARDT KREUSCH Joseph 160,38
€
9,5 Ha Auf
dem Kamp, 179
4770
AMEL
E HUNDHEIM MARGREVE Franz Joseph
1.184,28 €
41 Ha Schoppen, 130
4770
AMEL
F LAMBERTSALLE KREUSCH Kurt 534,37
€
OBERSTER HERREN- Auf dem Kamp, 179
BERG : 18,5 Ha 4770 AMEL
G HART-KAHLERT NEUENS Helmut 812,73
€
81 Ha Deidenberg,
69
4770
– AMEL
H HEERFURTH VON FRÜHBUSS Ernst 382,50
€
19 Ha Wallerode,
17
4780
– ST.VITH
I WOLFSBUSCH
II SAMPERMANS J.E.F.M. 1.806,45 €
74 Ha Willemstraat, 78
NL 6412 AT HEERLEN
3. Den gegenwärtigen Beschluss der Forstdirektion MALMEDY sowie den Forstämtern BÜLLINGEN, ELSENBORN und ST.VITH zur Kenntnisnahme vorzugelegen.
4. die verschiedenen Anpächter über den gegenwärtigen Beschluss und die diesbezüglichen Zahlungsbedingungen zu informieren.
Verpachtung des Jagdrechtes in den Gemeindewaldungen für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 – Los 6 – Mirfelderbusch : Vorlage verschiedener Vereinbarungen betreffend Anpachtung von Privatparzellen durch die Gemeinde AMEL
Frau MARAITE-SCHRÖDER verlässt den Sitzungssaal während der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes.
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass im Rahmen der
Verpachtung des Jagdrechtes in den Gemeindewaldungen für die Dauer vom
01.05.2003 bis zum 30.04.2009 das alleinige Jagdrecht auf verschiedenen an den
Mirfelderbusch (Los 6) angrenzenden Privatparzellen durch die Gemeinde AMEL
angepachtet werden kann;
In Erwägung der vorliegenden Vertragsentwürfe, welcher die Gemeinde
AMEL mit den Herren JOST Aloys bzw. JOST Freddy, SCHRÖDER-MARAITE M.,
DRÖMMER-VEITHEN J. und Frau Wwe. LENTZ-MAUS H. abzuschließen beabsichtigt;
Nach Anhörung der Erklärungen des Herrn MARQUET K.H., Waldschöffe;
Auf Grund des Artikels 122 des Neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG :
1. Eine Vereinbarung für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 gemäss den Bedingungen des vorliegenden Vertragsentwurfes zwischen den Herren JOST Aloys aus 4771 MIRFELD 138 bzw. JOST Freddy aus 4771 MIRFELD 137a und der Gemeinde AMEL zwecks Anpachtung des alleinigen Jagdrechtes auf den Parzellen, katastriert Gem. 8, Flur B, Nr. 42c, 43, 89b, 91, 95, 102a und 102b mit einem Gesamtflächeninhalt von 3 Ha 83 Ar 19 Ca abzuschließen.
2. Eine Vereinbarung für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 gemäss den Bedingungen des vorliegenden Vertragsentwurfes zwischen dem Herrn SCHRÖDER-MARAITE Martin aus 4771 MIRFELD 44 und der Gemeinde AMEL zwecks Anpachtung des alleinigen Jagdrechtes auf den Parzellen, katastriert Gem. 8, Flur B, Nr. 92a und 93a mit einem Gesamtflächeninhalt von 1 Ha 17 Ar 93 Ca abzuschließen.
3. Eine Vereinbarung für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 gemäss den Bedingungen des vorliegenden Vertragsentwurfes zwischen dem Herrn DRÖMMER-VEITHEN Johann aus 4771 MIRFELD 26 und der Gemeinde AMEL zwecks Anpachtung des alleinigen Jagdrechtes auf den Parzellen, katastriert Gem. 8, Flur B, Nr. 87, 88 und 89a mit einem Gesamtflächeninhalt von 56 Ar 19 Ca abzuschließen.
4. Eine Vereinbarung für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 gemäss den Bedingungen des vorliegenden Vertragsentwurfes zwischen der Frau Wwe. LENTZ-MAUS Helene aus 4771 MIRFELD 113 und der Gemeinde AMEL zwecks Anpachtung des alleinigen Jagdrechtes auf der Parzelle, katastriert Gem. 8, Flur B, Nr. 94 mit einem Gesamtflächeninhalt von 53 Ar 94 Ca abzuschließen.
5. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Verpachtung des Jagdrechtes in den Gemeindewaldungen für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 – Vereinbarung mit dem Herrn KRINGS Alwin aus 4771 HALENFELD 92 betreffend Tausch von Parzellen
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass im Rahmen der
Verpachtung des Jagdrechtes in den Gemeindewaldungen für die Dauer vom
01.05.2003 bis zum 30.04.2009 das alleinige Jagdrecht auf verschiedenen
Parzellen zwischen dem Herrn KRINGS A. und der Gemeinde AMEL ausgetauscht
werden kann;
In Erwägung des vorliegenden Vertragsentwurfes, welcher die Gemeinde
AMEL mit dem Herrn KRINGS Alwin aus 4771 HALENFELD 92 abzuschließen beabsichtigt;
Nach Anhörung der Erklärungen des Herrn MARQUET K.H., Waldschöffe;
Auf Grund des Artikels 122 des Neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG :
1. Eine Vereinbarung für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 gemäss den Bedingungen des vorliegenden Vertragsentwurfes zwischen dem Herrn KRINGS Alwin aus 4771 HALENFELD 92 und der Gemeinde AMEL zwecks Austausch des alleinigen Jagdrechtes auf den nachstehenden Parzellen abzuschließen :
a) die Gemeinde AMEL verpachtet dem Herrn KRINGS A. das Jagdrecht auf einer Fläche von 21 Ha 15 Ar Wald, bestehend aus einem Teilstück aus der Parzelle katastriert Gem. 8, Flur B, Nr. 110d sowie auf einer Fläche von 30 Ha 35 Ar 24 Ca Wiesen, bestehend aus den Parzellen katastriert Gem. 8, Flur B, Nr. 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 65, 66, 67, 68, 70, 71, 72a, 72b, 73, 74, 75a, 75b, 76a, 76b, 77a, 77b, 78, 79, 80, 98, 99, 100 und 101, sowie Flur C, Nr. 62, 63, 64, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72 und 73.
b) der Herr KRINGS A. verpachtet der Gemeinde AMEL das Jagdrecht auf einer Fläche von 20 Ha 54 Ar 98 Ca, bestehend aus den Parzellen katastriert Gem. 7, Flur E, Nr. 153c, 153d, 179a2, 179b, 179c, 179d,179e, 179e2, 179g, 179k, 179p, 179r, 179s, 179y und 179z sowie Flur C, Nr. 69, 73, 74a, 74b, 74c, 74d, 74e, 75a, 76a, 78a, 79, 80, 81c, 82 und Gemarkung 8, Flur B, Nr. 112b und 112k.
2.
Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung
des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Verpachtung des Jagdrechtes in den Gemeindewaldungen für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 - Vereinbarung mit den Herren ZEIMERS Peter aus 4771 HALENFELD 10 und ZEIMERS Lambert aus 4771 HEPPENBACH 71 betreffend Tausch von Parzellen
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass im Rahmen der
Verpachtung des Jagdrechtes in den Gemeindewaldungen für die Dauer vom
01.05.2003 bis zum 30.04.2009 das alleinige Jagdrecht auf verschiedenen
Parzellen zwischen den Herren ZEIMERS Peter bzw. ZEIMERS Lambert und der
Gemeinde AMEL ausgetauscht werden kann;
In Erwägung des vorliegenden Vertragsentwurfes, welcher die Gemeinde
AMEL mit den Herren ZEIMERS Peter aus 4771 HALENFELD 10 und ZEIMERS Lambert aus
4771 HEPPENBACH 71 abzuschließen beabsichtigt;
Nach Anhörung der Erklärungen des Herrn MARQUET K.H., Waldschöffe;
Auf Grund des Artikels 122 des Neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG :
1. Eine Vereinbarung für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 gemäss den Bedingungen des vorliegenden Vertragsentwurfes zwischen den Herren ZEIMERS Peter aus 4771 HALENFELD 10 bzw. ZEIMERS Lambert aus 4771 HEPPENBACH 71 und der Gemeinde AMEL zwecks Austausch des alleinigen Jagdrechtes auf den nachstehenden Parzellen abzuschließen :
a) die Gemeinde AMEL verpachtet den Herren ZEIMERS Peter bzw. ZEIMERS Lambert das Jagdrecht auf einer Fläche von 15 Ha 50 Ar Wald, bestehend aus den Parzellen in der Gemarkung 7, Flur E, Distrikt 62/1 (8,77 Ha) und Distrikt 53/1 (teilw. - 6,73 Ha) sowie auf einer Fläche von 22 Ha 50 Ar Wiesen, bestehend aus den Parzellen katastriert Gem. 7, Flur E, Nr. 767e (teilw.) und Nr. 767d (teilw.).
b) die Herren ZEIMERS Peter bzw. ZEIMERS Lambert verpachten der Gemeinde AMEL das Jagdrecht auf einer Fläche von 24 Ha, bestehend aus den Parzellen katastriert Gem. 7, Flur D, Nr. 196, 197a, 197b, 197c, 198a, 207, 208, 209a, 209b, 210a, 210b, 210c, 211a, 212a, 213, 214, 215a, 216a, 217a, 218a, 218b, 220, 221a, 221b, 223, 224, 225, 226, 199a und Flur E, Nr. 823a, 823b, 824a, 824b, 824c, 825, 826, 827, 828, 829, 830a, 830b, 831a, 831b, 831c, 832, 833a, 441a, 441b, 441c, 443, 444, 475, 476, 480a und 480b sowie die Waldparzelle 4 gelegen im Distrikt 49.
2.
Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung
des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Lieferung der Verfahrenstechnik (Phase 3) für die Aufbereitungsanlage Hepscheid : Genehmigung der Kostenschätzung sowie Festlegung der Vergabeart und der Auftragsbedingungen
DER GEMEINDERAT,
In Anbetracht dessen, dass die Verfahrenstechnik (Phase 3 – Luftverteilung
Filterkessel, Beatmung Behälter, Absatzbecken und Rückschlagventil) für die
Aufbereitungsanlage HEPSCHEID angeschafft werden muss;
Nach Durchsicht der vorliegenden Auflistung für den Ankauf des
erforderlichen Materials und des diesbezüglichen Planes;
Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen Betrag von 6.200 €,
ohne MwSt., für die Durchführung des obenerwähnten Lieferungsauftrages
vorsieht;
Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117,
Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;
Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge
und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel
17, § 1 und § 2, 1° a);
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von
öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 120;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung
der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der
Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 3, § 2;
In Anbetracht
dessen, dass die erforderlichen Kredite im Haushalt des Jahres 2003 unter
Artikel 87412/732/60 eingetragen worden sind;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST
EINSTIMMIG :
1. Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Lieferungen beinhaltet: Ankauf der Verfahrenstechnik (Phase 3 – Luftverteilung Filterkessel, Beatmung Behälter, Absatzbecken und Rückschlagventil) für die Aufbereitungsanlage in HEPSCHEID.
2. Die Kostenschätzung des unter Punkt 1 angeführten
Auftrags ist auf 6.200 €, ohne MwSt., festgesetzt.
3. Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im
Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die
Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten, wobei, wenn möglich, mehrere
Lieferanten befragt werden.
4. Die auf diesen Auftrag anwendbaren Auftragsbedingungen
sind diejenigen, die in dem diesem Beschluss beigefügten Lastenheft enthalten
sind.
5. Diesen Lieferungsauftrag mittels des unter Artikel
87412/732/60 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2003
zu finanzieren.
6. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Ankauf eines Hochdruckreinigers für den
Wegedienst der Gemeinde
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass mit dem
aktuellen Hochdruckreiniger momentan nur noch das Reinigen mit Kaltwasser
jedoch nicht mehr mit Warmwasser möglich ist;
In Anbetracht dessen, dass das Bürgermeister- und Schöffenkollegium dem
Gemeinderat eine Abänderung des Tagesordnungspunktes 11 vorschlagen wird, die
dahin zielt, den Punkt „Ankauf eines gebrauchten Transportfahrzeuges mit
offener Ladefläche für den Wegedienst“ durch den Punkt „Ankauf eines neuen
Transportfahrzeuges mit offener Ladefläche für den Wegedienst“ zu ersetzen;
In Anbetracht dessen, dass aus Verschleißgründen sich der Ankauf eines
neuen Transportfahrzeuges mit offener Ladefläche für den Wegedienst als
dringend notwendig erweist;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im Haushalt des
Jahres 2003 unter Artikel 421/742/52 im Rahmen der Haushaltsplanabänderung Nr.
1 erhöht werden müssen;
In Erwägung dessen, dass daher aus finanziellen
Gründen der Ankauf eines 3.000 € teuren Hochdruckreinigers auf das
Haushaltsjahr 2004 vertagt werden soll;
BESCHLIESST
EINSTIMMIG :
1) Den Auftrag zum Ankauf eines neuen Hochdruckreinigers für den Wegedienst der Gemeinde auf das Haushaltsjahr 2004 zu vertagen.
2) Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Ankauf eines gebrauchten Transportfahrzeuges mit offener Ladefläche für den Wegedienst der Gemeinde
Auf Grund des Artikels 97 des neuen Gemeindegesetzes
und nach Anhörung des Vorsitzenden in seinen Ausführungen über den Vorschlag
des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums den Punkt „Ankauf eines gebrauchten
Transportfahrzeuges mit offener Ladefläche für den Wegedienst“ durch den Punkt
„Ankauf eines neuen Transportfahrzeuges mit offener Ladefläche für den
Wegedienst“ zu ersetzen; BESCHLIESST DER GEMEINDERAT EINSTIMMIG die
Tagesordnung gemäß dem vorerwähnten Vorschlag des Kollegiums abzuändern : Ankauf
eines neuen Transportfahrzeuges mit offener Ladefläche für den Wegedienst der
Gemeinde
DER GEMEINDERAT,
In Anbetracht dessen, dass aus Verschleißgründen sich der Ankauf eines
neuen Transportfahrzeuges mit offener Ladefläche für den Wegedienst als
notwendig erweist;
Nach Durchsicht des vorliegenden Lastenheftes für den Ankauf eines
neuen Transportfahrzeuges mit offener Ladefläche für den Wegedienst der
Gemeinde, welches durch das Bürgermeister- und Schöffenkollegium aufgestellt
worden ist;
In Erwägung dessen, dass der Betrag des Lieferungsauftrages sich auf
schätzungsweise 20.350 €, MwSt. einbegriffen, belaufen wird;
Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117,
Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;
Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge
und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel
17, § 1 und § 2, 1° a);
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von
öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 120;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung
der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der
Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 3, § 2;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im Haushalt des
Jahres 2003 unter Artikel 421/742/52 im Rahmen der Haushaltsplanabänderung Nr.
1 eingetragen werden;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST
EINSTIMMIG :
1) Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Lieferungen beinhaltet: Ankauf eines neuen Transportfahrzeuges mit offener Ladefläche für den Wegedienst der Gemeinde.
2) Die Kostenschätzung des unter Punkt 1 angeführten
Auftrags ist auf 20.350,- €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.
3) Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im
Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die
Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten, wobei mindestens fünf Lieferanten –
vorzugsweise in der Gemeinde AMEL - befragt werden.
4) Die auf diesen Auftrag anwendbaren Auftragsbedingungen
sind diejenigen, die in dem diesem Beschluss beigefügten Lastenheft enthalten
sind.
5) Diesen Lieferungsauftrag mittels des unter Artikel
421/742/52 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2003 zu
finanzieren und den zusätzlichen Haushaltsmittelbetrag im Rahmen der
Haushaltsplanabänderung Nr. 1 einzutragen.
6) Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Antrag der Kirchenfabrik der "Sankt Hubertus" Pfarre auf finanzielle Unterstützung für die Neugestaltung des vorderen Berings der Kapelle VALENDER sowie für das Anlegen eines behindertengerechten Eingangs an dieser Kapelle
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des vorliegenden Antrages der
Kirchenfabrik der „Sankt Hubertus“ Pfarre vom 07. März 2003;
In Erwägung dessen, dass es sich hierbei um die Beteiligung an den
Baumaterialkosten für die Neugestaltung des vorderen Berings der Kapelle
VALENDER sowie für das Anlegen eines behindertengerechten Eingangs an dieser
Kapelle handelt, welche sich laut beiliegender Kostenschätzung auf 3.695 €,
MwSt. einbegriffen, belaufen;
In Erwägung dessen, dass die Dorfgemeinschaft auf Grund der günstigen
Witterung und der Anfang Mai anstehenden Goldhochzeit bereits mit der
Ausführung der Arbeiten begonnen hat;
In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied KÖTTEN diese Dorfinitiative
begrüßt, die zu einer deutlichen Aufwertung des Dorfkerns beitragen wird;
In Erwägung dessen, dass die Oppositionsfraktion bemerkt, dass es sich
um eine nachahmenswerte Initiative handelt, deren Beispiel auch andere Dörfer
folgen sollten;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG :
1) Der Kirchenfabrik der „St. Hubertus“ Pfarre eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 3.695 € an den Baumaterialkosten für die Neugestaltung des vorderen Berings der Kapelle VALENDER sowie für das Anlegen eines behindertengerechten Eingangs an dieser Kapelle zu gewähren.
2) Den diesbezüglichen Zuschuss nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen auszuzahlen.
Garantieübernahme für die Finanzierung der Investition im Bereich Elektrizität der Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 der Interkommunalen INTEROST
DER GEMEINDERAT,
Auf Grund der Anträge der
Interkommunalen INTEROST auf Garantieübernahme für die Finanzierung der
Investitionen im Bereich Elektrizität der Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002;
Nach Durchsicht des Gemeinderatsbeschlusses vom 25. Oktober 1996, womit der Gemeinderat sich verpflichtet hat, im Hinblick auf die Finanzierung von Stromverteileranlagen für die zu diesem Zweck von der Interkommunalen eingegangenen Anleihen zu bürgen und zwar in Höhe des Anteils der Gemeinde;
Auf Grund der Statuten der
Interkommunalen INTEROST;
In Anbetracht, dass sich die
Anteile der Gemeinde AMEL für die Investitionen der Jahre 1999, 2000, 2001 und
2002 wie folgt darstellen:
-
573.891
BEF für ein Darlehen über 20 Jahren in Höhe von 96.083.265 BEF für Investitionen
im Jahre 1999;
-
69.307,31
€ für ein Darlehen über 20 Jahre in Höhe von 4.745.154,15 € für Investitionen
im Jahre 2000;
-
216.841,43
€ für ein Darlehen über 20 Jahre in Höhe von 5.666.499,85 € für Investitionen
im Jahre 2001;
-
85.500,00
€ für ein Darlehen über 20 Jahre in Höhe von 4.500.000 € für Investitionen im
Jahre 2002.
Auf Grund des Neuen
Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des
Bürgermeister‑ und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG die vorerwähnte Garantie zu
übernehmen für die Finanzierung der Investitionen der Interkommunalen INTEROST
im Bereich Elektrizität für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002.
Vorlage des Hilfeleistungsabkommen der Feuerwehrdienste der Hilfeleistungszone Nr. 6 der Provinz Lüttich
DER
GEMEINDERAT,
Nach Kenntnisnahme des
Hilfeleistungsabkommens der Feuerwehrdienste der Hilfeleistungszone Nr. 6 der
Provinz Lüttich, welches am 10. Dezember 2002 durch den Verwaltungsausschuss
dieser Zone verabschiedet worden ist;
In Erwägung des Berichtes
des Vorsitzenden, aus dem hervorgeht, dass das Hilfeleistungsabkommen im
Wesentlichen eine gegenseitige kostenlose Hilfeleistung der Feuerwehrdienste in
dieser Zone vorsieht;
In Erwägung dessen, dass
Ratsmitglied KÖTTEN bemerkt, dass dieses Abkommen verständlich verfasst worden
ist und zur effizienten Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Wehren
beitragen wird;
In Erwägung dessen, dass
Ratsmitglied REINERTZ-MARAITE I. sich namens der Oppositionsfraktion den
Bemerkungen des Ratsmitgliedes KÖTTEN anschließt;
Auf Grund des Schreibens des
Herrn Provinzgouverneurs vom 24. Februar 2003, wonach dieses Abkommen den
betroffenen Gemeinderäten zur Genehmigung unterbreitet werden muss;
Auf Grund des Kgl. Erlasses
vom 11. April 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Schaffung und die
Arbeitsweise der Hilfeleistungszonen, insbesondere Artikel 8;
Auf Grund des Neuen
Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG das Hilfeleistungsabkommen
der Feuerwehrdienste der Hilfeleistungszone Nr. 6 der Provinz Lüttich zu
genehmigen.
DER
GEMEINDERAT,
In Anbetracht der Tatsache,
dass es angebracht ist, das Lärmproblem möglichst in seiner Gesamtheit durch
eine Verordnung einzudämmen;
Nach Anhörung eines
diesbezügliches Berichtes des Vorsitzenden;
In Erwägung dessen, dass
Ratsmitglied KÖTTEN bemerkt, dass diese Polizeiverordnung zwar zur Verbesserung
der Lebensqualität der Dorfbevölkerung beiträgt, dass er aber aufgrund der
Tatsache, dass diese Verordnung keine Messwerte betreffend den Geräuschpegel
beinhaltet, sich bei der Beschlussfassung über diese Verordnung enthalten wird;
In Erwägung dessen, dass der
Vorsitzende dazu bemerkt, dass auf Empfehlung des Gemeinde- und Städteverbandes
keine Messwerte betreffend den Geräuschpegel in dieser Verordnung angegeben
worden sind, da diese Materie bereits durch Gesetz geregelt wird;
In Erwägung dessen, dass
Ratsmitglied NEUENS den Erlass dieser Verordnung begrüßt, jedoch auch erwartet
hätte, dass der Polizeirat bei der Ausarbeitung dieser Verordnung einen Schritt
weiter gegangen wäre, indem die Musikkapellen auch mit in der Verantwortung
gezogen worden wären;
Aus Gründen der Ordnung,
Sicherheit und Volksgesundheit, die es auf dem Gemeindegebiet zu wahren gilt;
Auf Grund des Gesetzes vom
18.07.1973 über die Bekämpfung des Lärms;
Auf Grund des Königlichen
Erlasses vom 24.02.1977 und des Ministeriellen Erlasses vom 21.03.1984 über die
akustischen Normen;
Auf Grund des Königlichen
Erlasses vom 10.12.1998 über den zulässigen Geräuschpegel von Rasenmähern;
Auf Grund des
Gemeindegesetzes;
Auf Grund des günstigen
Gutachtens des Gemeinde‑ und Städteverbandes;
Auf Empfehlung des
Polizeirates der Polizeizone EIFEL;
BESCHLIEßT mit VIERZEHN JA-Stimmen und bei EINER Enthaltung die nachstehende Polizeiverordnung zu erlassen :
1.
Allgemeines
Artikel 1:
Jeglicher mutwillig verursachte Lärm, der durch
Personen und Tiere auf dem Gebiet der Gemeinde ‑auf öffentlichen oder
Privatgrundstücken ‑ verursacht wird und die Ruhe oder den Schlaf der
Einwohner stört, ist verboten.
2.
Besondere Bestimmungen
Artikel 2:
Auf den öffentlichen Strassen und an den
öffentlichen Orten unter freiem Himmel sind verboten:
a) der Gebrauch von Verstärkern,
Lautsprechern, Musikinstrumenten und anderen
schallerzeugenden Geräten, wenn sie auf der öffentlichen Strasse gehört
werden können;
b) das Schiessen mit Feuerwaffen, das
Abbrennen von Feuerwerkskörpern. und das Werfen von Knallkörpern.
Artikel 3:
Wenn dadurch
die Ruhe der Einwohner
gestört wird, ist auf der öffentlichen Strasse jeder Lärm zwischen 22.00 und
6.00 Uhr verboten, der durch die Ausführung von Arbeiten, das Be- und Entladen
bzw. die Bedienung von Maschinen, Materialien und Gegenständen verursacht wird.
Während der Erntezeit ist den Landwirten erlaubt, auch außerhalb der oben
erwähnten Zeiten sowie an Sonn‑ und Feiertagen, die Ernte einzufahren.
Artikel 4:
Der Gebrauch von Geräten, die einen
außergewöhnlichen Lärm verursachen, wie Motor‑ oder Kreissägen,
Rasenmäher, Heckenscheren usw., ... ist an Sonn‑ und Feiertagen
untersagt, sowie an Wochentagen von 22.00 bis 6.00 Uhr.
Artikel 5:
Der Gebrauch von motorisierten Modellen (Autos,
Schiffe, Flugzeuge,...) ist nur auf dafür bestimmten, vom Bürgermeister
zugelassenen Grundstücken von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 20.00 Uhr
erlaubt. Die lärmerzeugenden Modelle müssen mit einem Schalldämpfer versehen
sein, wie er von dem internationalen Modellfliegerverband beschrieben ist.
Artikel 6:
Bei Tieren, die bellen, schreien usw., ... und somit
die Ruhe der Anwohner stören, sind deren Besitzer angehalten Maßnahmen zur
Eindämmung dieser Belästigung zu ergreifen.
Artikel 7:
Die Betreiber von Gaststätten, Tanzsälen, ... und
allgemein allen der Öffentlichkeit zugänglichen Einrichtungen sind verpflichtet
darauf zu achten, dass der im Innern dieser Einrichtung verursachte Lärm nicht die Ruhe und den Schlaf der
Anwohner stört.
Artikel 8:
Die in Artikel 7 formulierte Verpflichtung ist
ebenfalls auf die Veranstalter von öffentlichen oder privaten Veranstaltungen
anwendbar.
Artikel 9:
Das Verursachen von unnötigem Lärm durch Klopfen,
Schreien,.... bei Tag oder Nacht ist untersagt.
3.
Abweichungen
Artikel 10:
Der Bürgermeister kann Abweichungen zu den Artikeln
2, 7 und 8 gewähren.
4. Strafen
Artikel 11:
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen
werden mit gewöhnlichen Polizeistrafen geahndet, insofern das Gesetz keine
anderen Strafen vorsieht.
Artikel 12:
Gegenwärtige Verordnung wird gemäss Artikel 112 des
Gemeindegesetzes veröffentlicht und tritt am Tage der Veröffentlichung in
Kraft.
Für den Gemeinderat :
Der Gemeindesekretär, Der
Vorsitzende,
gez. BOULANGER Fr. SCHUMACHER
Kl.