Protokoll der Sitzung vom 28. März 2003

 

 

Anwesend : H.H. SCHUMACHER, Bürgermeister;

 

PAUELS, WIESEMES und MARQUET, Schöffen;

 

MARGREVE, KÖTTEN, LENTZ, Frau SCHRÖDER-MARAITE, MARAITE, SCHRÖDER, Frau JUFFERN-SCHMITZ, Frau REINERTZ-MARAITE, PAUELS F.J., NEUENS und Frau BASTIN-VEITHEN, Mitglieder;

 

BOULANGER, Sekretär.

 

Abwesend :

 

In öffentlicher Sitzung

 

Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2003

Das Protokoll dieser Sitzung wird einstimmig genehmigt.

 

ZURKENNTNISNAHME

 

des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 07.03.2003 : Öffentli­cher Verkauf von 1.110,14 Fm Eichen- und Buchenholz (120 Lose) vom 07. März 2003 – Wirtschaftsjahr 2003 : Bezeichnung der vorläufigen Ersteher

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 07.03.2003, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von 1.110,14 Fm Eichen- und Buchenholz (120 Lose) vom 07. März 2003 bezeichnet worden sind;

 

Nach Durchsicht des diesbezüglichen Versteigerungs­protokolls, laut welchem die Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 20.256,28 € erzielen konnte;

 

Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

NIMMT den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 07. März 2003 in obengenannter Angelegenheit ZUR KENNTNIS.

 

des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 12.03.2003 : Öffentli­cher Verkauf von 1.565,50 Fm Eichen- und Buchenholz (210 Lose) vom 12. März 2003 – Wirtschaftsjahr 2003 : Bezeichnung der vorläufigen Ersteher

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 12.03.2003, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von 1.565,50 Fm Eichen- und Buchenholz (210 Lose) vom 12. März 2003 bezeichnet worden sind;

 

Nach Durchsicht des diesbezüglichen Versteigerungs­protokolls, laut welchem die Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 24.837,90 € erzielen konnte;

 

Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

NIMMT den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 12. März 2003 in obengenannter Angelegenheit ZUR KENNTNIS.

 

 

IMMOBILIEN                                                                                                                                                                              Prinzipieller Beschluss

 

Ankauf der in der Ortschaft MONTENAU gelegenen Parzellen Gem. 5, Flur A, Nr. 7 K13 (2,45 Ar) und Nr. 7 N12 (32,26 Ar), sowie Flur C, Nr. 103 A (11,56 Ar)

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass die Gemeinde AMEL im Rahmen der im Artikel 167 des W.G.R.S.E. vorgesehenen Prozedur das stillgelegte Betriebsgelände der ehemaligen Sägerei WEBER erwerben und sanieren möchte;

 

In Erwägung dessen, dass es sich bei diesem Gelände um die in der Ortschaft MONTENAU gelegenen Parzellen Gemarkung 5, Flur A, Nr. 7 K13 (2,45 Ar) und Nr. 7 N12 (32,26 Ar) sowie Flur C, Nr. 103 A (11,56 Ar) handelt;

 

In Erwägung dessen, dass die Eigentümer prinzipiell einverstanden sind, die obengenannten Parzellen an die Gemeinde zu verkaufen;

 

In Erwägung dessen, dass im Rahmen der vorerwähnten Gesetzgebung seitens der Wallonischen Region eine Bezuschussung in Höhe von 50 % für den Ankauf des ehemaligen Betriebsgeländes und in Höhe von 100 % für die anschließende Sanierung desselben erfolgen kann;

 

In Erwägung dessen, dass dieses in der Bauzone gelegen Gelände nach erfolgter Sanierung zwecks Schaffung mehrerer Baustellen parzelliert werden soll;

 

In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied KÖTTEN die vorgesehene Sanierung des Ortskerns begrüßt;

 

In Erwägung dessen, dass die Oppositionsfraktion „Hof von AMEL“ diesem Immobiliengeschäft nur unter der Bedingung zustimmen wird, wenn seitens der Wallonischen Region die endgültigen Zuschusszusagen bzgl. den Ankauf und die Sanierung vorliegen;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG :

 

-      Prinzipiell die in der Ortschaft MONTENAU gelegenen Parzellen Gemarkung 5, Flur A, Nr. 7 K13 (2,45 Ar) und Nr. 7 N12 (32,26 Ar) sowie Flur C, Nr. 103 A (11,56 Ar) zu erwerben.

-      Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens zu beauftragen.

-      Die für dieses Immobiliengeschäft vorgesehenen Zuschüsse der Wallonischen Region in Höhe von 50 % zu beantragen.

-      Die für die Sanierung des stillgelegten Betriebsgeländes der früheren Sägerei WEBER vorgesehenen Zuschüsse der Wallonischen Region in Höhe von 100 % zu beantragen.

 

 

FORSTWESEN

 

Verpachtung des Jagdrechtes in den Gemeindewaldungen für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 – Vergabe unter der Hand : Bezeichnung der Anpächter der ver­schiedenen Lose in Anwendung des Artikels 3 der Lastenhefte

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Beschlusses vom 25.07.2002, womit der Gemeinderat die beiden Lastenhefte für die Verpachtung des Jagdrechtes in den Gemeindewaldungen für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 genehmigt hat;

 

In Erwägung der durch den Waldschöffen, Herrn MARQUET K.H., abgegebenen Erläuterungen, laut welchem nur 3 der 16 bisherigen Pächter nicht ihr Einverständnis zu den Bedingungen des Lastenheftes und zur Zahlung des laufenden Pachtpreis gegeben haben und daher die Lose 1 (Heppenbach), Los 5 (Dickvenn) und Los 6 (Mirfelderbusch) öffentlich versteigert werden;

 

In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied MARGREVE, stellvertretend für die Fraktion „Hof von AMEL“, sich gegen die Übergabe der Jagrechte der Gemeinde unter der Hand ausspricht, da man bereits gegen die Annahme des diesbezüglichen Lastenheftes abgestimmt hatte;

 

Auf Grund des Artikels 122 des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST mit ZEHN JA-Stimmen gegen FÜNF NEIN-Stimmen :

 

1.  Folgende Anpächter für die nachstehenden Lose 1 bis 7 zu bezeichnen :

 

LOS BEZEICHNUNG              Anpächter, Adresse                                                                                                                                  Preis

 1       HEPPENBACH                  -----------------------                                                                                                                                   --------------

          820 Ha

 2       OMMERSCHEID               BUSCH Max-Ottfried                                                                                                                              26.120,26 €

          627 Ha                                Bismarckstrasse, 141

                                                    D 41542 DORMAGEN-NIEVENHEIM

 3       MEYERODE-MEDELL      LAMBRECHT Philippe                                                                                                                            25.796,78 €

          872 Ha                                Ooigemstraat, 19

                                                    8710 WIELSBEKE

 4       WOLFSBUSCH I               SCHYNS René                                                                                                                                        18.657,29 €

          895 Ha                                Es Bosse, 36

                                                    4650 CHAINEUX

 5       DICKVENN                       ----------------------------                                                                                                                            ------------

          141 Ha

 6       MIRFELDERBUSCH         ----------------------------                                                                                                                            ------------

          50 Ha

 7       BAMBUSCH                      PRÜMMER Herbert                                                                                                                               5.597,22 €

          136 Ha                                Purweiderweg, 10

                                                    D 52070 AACHEN

2.  Folgende Anpächter für die nachstehenden Lose A bis I zu bezeichnen :

 

LOS BEZEICHNUNG              Anpächter, Adresse                                                                                                                                  Preis

A       SCHLEID                           HERMANN Pierre                                                                                                                                   380,57 €

          34 Ha                                  rue de la Hasse, 3

                                                    4950 FAYMONVILLE

 B      BÜTGENBACHER            DE HULSTERS Dirk                                                                                                                               200,00 €

          HECK                                Rodenburgplein, 35

          12 Ha                                  8510 MARKE

 C      MÖDERSCHEID                LENTZ Willy                                                                                                                                           649,28 €

          58 Ha                                  Möderscheid, 17

                                                    4771 AMEL

 D      NIEDERHARDT                KREUSCH Joseph                                                                                                                                   160,38 €

          9,5 Ha                                 Auf dem Kamp, 179

                                                    4770 AMEL

 E      HUNDHEIM                      MARGREVE Franz Joseph                                                                                                                   1.184,28 €

          41 Ha                                  Schoppen, 130

                                                    4770 AMEL

 F       LAMBERTSALLE             KREUSCH Kurt                                                                                                                                      534,37 €

          OBERSTER HERREN-      Auf dem Kamp, 179

          BERG : 18,5 Ha                   4770 AMEL

 G      HART-KAHLERT              NEUENS Helmut                                                                                                                                     812,73 €

          81 Ha                                  Deidenberg, 69

                                                    4770 – AMEL

 H      HEERFURTH                     VON FRÜHBUSS Ernst                                                                                                                          382,50 €

          19 Ha                                  Wallerode, 17

                                                    4780 – ST.VITH

 I       WOLFSBUSCH II              SAMPERMANS J.E.F.M.                                                                                                                     1.806,45 €

          74 Ha                                  Willemstraat, 78

                                                    NL 6412 AT HEERLEN

3.  Den gegenwärtigen Beschluss der Forstdirektion MALMEDY sowie den Forst­ämtern BÜLLINGEN, ELSENBORN und ST.VITH zur Kenntnisnahme vorzugelegen.

4.  die verschiedenen Anpächter über den gegenwärtigen Beschluss und die diesbezüglichen Zahlungsbedingungen zu informieren.

 

Verpachtung des Jagdrechtes in den Gemeindewaldungen für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 – Los 6 – Mirfelderbusch : Vorlage verschiedener Vereinbarungen betreffend Anpachtung von Privatparzellen durch die Gemeinde AMEL

Frau MARAITE-SCHRÖDER verlässt den Sitzungssaal während der Behandlung dieses Tagesord­nungspunktes.

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass im Rahmen der Verpachtung des Jagdrechtes in den Gemeindewaldungen für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 das alleinige Jagdrecht auf verschiedenen an den Mirfelderbusch (Los 6) angrenzenden Privatparzellen durch die Gemeinde AMEL angepachtet werden kann;

 

In Erwägung der vorliegenden Vertragsentwürfe, welcher die Gemeinde AMEL mit den Herren JOST Aloys bzw. JOST Freddy, SCHRÖDER-MARAITE M., DRÖMMER-VEITHEN J. und Frau Wwe. LENTZ-MAUS H. abzuschließen beabsichtigt;

 

Nach Anhörung der Erklärungen des Herrn MARQUET K.H., Waldschöffe;

 

Auf Grund des Artikels 122 des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG :

 

1.  Eine Vereinbarung für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 gemäss den Bedingungen des vorliegenden Vertragsentwurfes zwischen den Herren JOST Aloys aus 4771 MIRFELD 138 bzw. JOST Freddy aus 4771 MIRFELD 137a  und der Gemeinde AMEL zwecks Anpachtung des alleinigen Jagdrechtes auf den Parzellen, katastriert Gem. 8, Flur B, Nr. 42c, 43, 89b, 91, 95, 102a und 102b mit einem Gesamtflächeninhalt von 3 Ha 83 Ar 19 Ca abzuschließen.

2.  Eine Vereinbarung für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 gemäss den Bedingungen des vorliegenden Vertragsentwurfes zwischen dem Herrn SCHRÖDER-MARAITE Martin aus 4771 MIRFELD 44  und der Gemeinde AMEL zwecks Anpachtung des alleinigen Jagdrechtes auf den Parzellen, katastriert Gem. 8, Flur B, Nr. 92a und 93a mit einem Gesamtflächeninhalt von 1 Ha 17 Ar 93 Ca abzuschließen.

3.  Eine Vereinbarung für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 gemäss den Bedingungen des vorliegenden Vertragsentwurfes zwischen dem Herrn DRÖMMER-VEITHEN Johann aus 4771 MIRFELD 26  und der Gemeinde AMEL zwecks Anpachtung des alleinigen Jagdrechtes auf den Parzellen, katastriert Gem. 8, Flur B, Nr. 87, 88 und 89a mit einem Gesamtflächeninhalt von 56 Ar 19 Ca abzuschließen.

4.  Eine Vereinbarung für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 gemäss den Bedingungen des vorliegenden Vertragsentwurfes zwischen der Frau Wwe. LENTZ-MAUS Helene aus 4771 MIRFELD 113  und der Gemeinde AMEL zwecks Anpachtung des alleinigen Jagdrechtes auf der Parzelle, katastriert Gem. 8, Flur B, Nr. 94 mit einem Gesamtflächeninhalt von 53 Ar 94 Ca abzuschließen.

5.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Verpachtung des Jagdrechtes in den Gemeindewaldungen für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 – Vereinbarung mit dem Herrn KRINGS Alwin aus 4771 HALENFELD 92 betreffend Tausch von Parzellen

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass im Rahmen der Verpachtung des Jagdrechtes in den Gemeindewaldungen für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 das alleinige Jagdrecht auf verschiedenen Parzellen zwischen dem Herrn KRINGS A. und der Gemeinde AMEL ausgetauscht werden kann;

 

In Erwägung des vorliegenden Vertragsentwurfes, welcher die Gemeinde AMEL mit dem Herrn KRINGS Alwin aus 4771 HALENFELD 92  abzu­schließen beabsichtigt;

 

Nach Anhörung der Erklärungen des Herrn MARQUET K.H., Waldschöffe;

 

Auf Grund des Artikels 122 des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG :

 

1.  Eine Vereinbarung für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 gemäss den Bedingungen des vorliegenden Vertragsentwurfes zwischen dem Herrn KRINGS Alwin aus 4771 HALENFELD 92 und der Gemeinde AMEL zwecks Austausch des alleinigen Jagdrechtes auf den nachstehenden Parzellen abzuschließen :

a) die Gemeinde AMEL verpachtet dem Herrn KRINGS A. das Jagdrecht auf einer Fläche von 21 Ha 15 Ar Wald, bestehend aus einem Teilstück aus der Parzelle katastriert Gem. 8, Flur B, Nr. 110d sowie auf einer Fläche von 30 Ha 35 Ar 24 Ca Wiesen, bestehend aus den Parzellen katastriert Gem. 8, Flur B, Nr. 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 65, 66, 67, 68, 70, 71, 72a, 72b, 73, 74, 75a, 75b, 76a, 76b, 77a, 77b, 78, 79, 80, 98, 99, 100 und 101, sowie Flur C, Nr. 62, 63, 64, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72 und 73.

b) der Herr KRINGS A. verpachtet der Gemeinde AMEL das Jagdrecht auf einer Fläche von 20 Ha 54 Ar 98 Ca, bestehend aus den Parzellen katastriert Gem. 7, Flur E, Nr. 153c, 153d, 179a2, 179b, 179c, 179d,179e, 179e2, 179g, 179k, 179p, 179r, 179s, 179y und 179z sowie Flur C, Nr. 69, 73, 74a, 74b, 74c, 74d, 74e, 75a, 76a, 78a, 79, 80, 81c, 82 und Gemarkung 8, Flur B, Nr. 112b und 112k.

2.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Verpachtung des Jagdrechtes in den Gemeindewaldungen für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 - Vereinbarung mit den Herren ZEIMERS Peter aus 4771 HALENFELD 10 und ZEIMERS Lambert aus 4771 HEPPENBACH 71 betreffend Tausch von Parzellen

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass im Rahmen der Verpachtung des Jagdrechtes in den Gemeindewaldungen für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 das alleinige Jagdrecht auf verschiedenen Parzellen zwischen den Herren ZEIMERS Peter bzw. ZEIMERS Lambert und der Gemeinde AMEL ausgetauscht werden kann;

 

In Erwägung des vorliegenden Vertragsentwurfes, welcher die Gemeinde AMEL mit den Herren ZEIMERS Peter aus 4771 HALENFELD 10 und ZEIMERS Lambert aus 4771 HEPPENBACH 71 abzu­schließen beabsichtigt;

 

Nach Anhörung der Erklärungen des Herrn MARQUET K.H., Waldschöffe;

 

Auf Grund des Artikels 122 des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG :

 

1.  Eine Vereinbarung für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 gemäss den Bedingungen des vorliegenden Vertragsentwurfes zwischen den Herren ZEIMERS Peter aus 4771 HALENFELD 10 bzw. ZEIMERS Lambert aus 4771 HEPPENBACH 71 und der Gemeinde AMEL zwecks Austausch des alleinigen Jagdrechtes auf den nachstehenden Parzellen abzuschließen :

a) die Gemeinde AMEL verpachtet den Herren ZEIMERS Peter bzw. ZEIMERS Lambert das Jagdrecht auf einer Fläche von 15 Ha 50 Ar Wald, bestehend aus den Parzellen in der Gemarkung 7, Flur E, Distrikt 62/1 (8,77 Ha) und Distrikt 53/1 (teilw. - 6,73 Ha) sowie auf einer Fläche von 22 Ha 50 Ar Wiesen, bestehend aus den Parzellen katastriert Gem. 7, Flur E, Nr. 767e (teilw.) und Nr. 767d (teilw.).

b) die Herren ZEIMERS Peter bzw. ZEIMERS Lambert verpachten der Gemeinde AMEL das Jagdrecht auf einer Fläche von 24 Ha, bestehend aus den Parzellen katastriert Gem. 7, Flur D, Nr. 196, 197a, 197b, 197c, 198a, 207, 208, 209a, 209b, 210a, 210b, 210c, 211a, 212a, 213, 214, 215a, 216a, 217a, 218a, 218b, 220, 221a, 221b, 223, 224, 225, 226, 199a und Flur E, Nr. 823a, 823b, 824a, 824b, 824c, 825, 826, 827, 828, 829, 830a, 830b, 831a, 831b, 831c, 832, 833a, 441a, 441b, 441c, 443, 444, 475, 476, 480a und 480b sowie die Waldparzelle 4 gelegen im Distrikt 49.

2.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

 

ÖFFENTLICHE ARBEITEN

 

Lieferung der Verfahrenstechnik (Phase 3) für die Aufbereitungsanlage Hepscheid : Genehmigung der Kostenschätzung sowie Festlegung der Vergabeart und der Auftrags­bedingungen

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht dessen, dass die Verfahrenstechnik (Phase 3 – Luftverteilung Filterkessel, Beatmung Behälter, Absatzbecken und Rückschlagventil) für die Aufbereitungsanlage HEPSCHEID angeschafft werden muss;

 

Nach Durchsicht der vorliegenden Auflistung für den Ankauf des erforderlichen Materials und des diesbezüglichen Planes;

 

Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen Betrag von 6.200 €, ohne MwSt., für die Durchführung des obenerwähnten Lieferungsauftrages vorsieht;

 

Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 17, § 1 und § 2, 1° a);

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 120;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 3, § 2;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im Haushalt des Jahres 2003 unter Artikel 87412/732/60 eingetragen worden sind;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG :

 

1.  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Lieferungen beinhaltet: Ankauf der Verfahrenstechnik (Phase 3 – Luftverteilung Filterkessel, Beatmung Behälter, Absatzbecken und Rückschlagventil) für die Aufbereitungsanlage in HEPSCHEID.

2.  Die Kostenschätzung des unter Punkt 1 angeführten Auftrags ist auf 6.200 €, ohne MwSt., festgesetzt.

3.  Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten, wobei, wenn möglich, mehrere Lieferanten befragt werden.

4.  Die auf diesen Auftrag anwendbaren Auftragsbedingungen sind diejenigen, die in dem diesem Beschluss beigefügten Lastenheft enthalten sind.

5.  Diesen Lieferungsauftrag mittels des unter Artikel 87412/732/60 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2003 zu finanzieren.

6.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

 

FINANZIELLE ANGELEGENHEITEN

 

Ankauf eines Hochdruckreinigers für den Wegedienst der Gemeinde

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass mit dem aktuellen Hochdruckreiniger momentan nur noch das Reinigen mit Kaltwasser jedoch nicht mehr mit Warmwasser möglich ist;

 

In Anbetracht dessen, dass das Bürgermeister- und Schöffenkollegium dem Gemeinderat eine Abänderung des Tagesordnungspunktes 11 vorschlagen wird, die dahin zielt, den Punkt „Ankauf eines gebrauchten Transport­fahrzeuges mit offener Ladefläche für den Wegedienst“ durch den Punkt „Ankauf eines neuen Transport­fahrzeuges mit offener Ladefläche für den Wegedienst“ zu ersetzen;

 

In Anbetracht dessen, dass aus Verschleißgründen sich der Ankauf eines neuen Transportfahrzeuges mit offener Ladefläche für den Wegedienst als dringend notwendig erweist;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im Haushalt des Jahres 2003 unter Artikel 421/742/52 im Rahmen der Haushaltsplan­abänderung Nr. 1 erhöht werden müssen;

 

In Erwägung dessen, dass daher aus finanziellen Gründen der Ankauf eines 3.000 € teuren Hochdruckreinigers auf das Haushaltsjahr 2004 vertagt werden soll;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG :

 

1)  Den Auftrag zum Ankauf eines neuen Hochdruckreinigers für den Wegedienst der Gemeinde auf das Haushaltsjahr 2004 zu vertagen.

2)  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Ankauf eines gebrauchten Transportfahrzeuges mit offener Ladefläche für den Wegedienst der Gemeinde

Abänderung der Tagesordnung

Auf Grund des Artikels 97 des neuen Gemeindegesetzes und nach Anhörung des Vorsitzenden in seinen Ausführungen über den Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums den Punkt „Ankauf eines gebrauchten Transport­fahrzeuges mit offener Ladefläche für den Wegedienst“ durch den Punkt „Ankauf eines neuen Transport­fahrzeuges mit offener Ladefläche für den Wegedienst“ zu ersetzen; BESCHLIESST DER GEMEINDERAT EINSTIMMIG die Tagesordnung gemäß dem vorerwähnten Vorschlag des Kollegiums abzuändern : Ankauf eines neuen Transportfahrzeuges mit offener Ladefläche für den Wegedienst der Gemeinde

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht dessen, dass aus Verschleißgründen sich der Ankauf eines neuen Transportfahrzeuges mit offener Ladefläche für den Wegedienst als notwendig erweist;

 

Nach Durchsicht des vorliegenden Lastenheftes für den Ankauf eines neuen Transportfahrzeuges mit offener Ladefläche für den Wegedienst der Gemeinde, welches durch das Bürgermeister- und Schöffenkollegium aufgestellt worden ist;

 

In Erwägung dessen, dass der Betrag des Lieferungsauftrages sich auf schätzungsweise 20.350 €, MwSt. einbegriffen, belaufen wird;

 

Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 17, § 1 und § 2, 1° a);

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 120;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 3, § 2;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im Haushalt des Jahres 2003 unter Artikel 421/742/52 im Rahmen der Haushaltsplan­abänderung Nr. 1 eingetragen werden;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG :

 

1)  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Lieferungen beinhaltet: Ankauf eines neuen Transportfahrzeuges mit offener Ladefläche für den Wegedienst der Gemeinde.

2)  Die Kostenschätzung des unter Punkt 1 angeführten Auftrags ist auf 20.350,- €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.

3)  Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten, wobei mindestens fünf Lieferanten – vorzugsweise in der Gemeinde AMEL - befragt werden.

4)  Die auf diesen Auftrag anwendbaren Auftragsbedingungen sind diejenigen, die in dem diesem Beschluss beigefügten Lastenheft enthalten sind.

5)  Diesen Lieferungsauftrag mittels des unter Artikel 421/742/52 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2003 zu finanzieren und den zusätzlichen Haushaltsmittelbetrag im Rahmen der Haushaltsplanabänderung Nr. 1 einzutragen.

6)  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Antrag der Kirchenfabrik der "Sankt Hubertus" Pfarre auf finanzielle Unterstützung für die Neugestaltung des vorderen Berings der Kapelle VALENDER sowie für das Anlegen eines behindertengerechten Eingangs an dieser Kapelle

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des vorliegenden Antrages der Kirchenfabrik der „Sankt Hubertus“ Pfarre vom 07. März 2003;

 

In Erwägung dessen, dass es sich hierbei um die Beteiligung an den Baumaterialkosten für die Neugestaltung des vorderen Berings der Kapelle VALENDER sowie für das Anlegen eines behindertengerechten Eingangs an dieser Kapelle handelt, welche sich laut beiliegender Kostenschätzung auf 3.695 €, MwSt. einbegriffen, belaufen;

 

In Erwägung dessen, dass die Dorfgemeinschaft auf Grund der günstigen Witterung und der Anfang Mai anstehenden Goldhochzeit bereits mit der Ausführung der Arbeiten begonnen hat;

 

In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied KÖTTEN diese Dorf­initiative begrüßt, die zu einer deutlichen Aufwertung des Dorfkerns beitragen wird;

 

In Erwägung dessen, dass die Oppositionsfraktion bemerkt, dass es sich um eine nachahmenswerte Initiative handelt, deren Beispiel auch andere Dörfer folgen sollten;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG :

 

1)  Der Kirchenfabrik der „St. Hubertus“ Pfarre eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 3.695 € an den Baumaterialkosten für die Neugestaltung des vorderen Berings der Kapelle VALENDER sowie für das Anlegen eines behindertengerechten Eingangs an dieser Kapelle zu gewähren.

2)  Den diesbezüglichen Zuschuss nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen auszuzahlen.

 

Garantieübernahme für die Finanzierung der Investition im Bereich Elektrizität der Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 der Interkommunalen INTEROST

DER GEMEINDERAT,

 

Auf Grund der Anträge der Interkommunalen INTEROST auf Garantieübernahme für die Finanzierung der Investitionen im Bereich Elektrizität der Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002;

 

Nach Durchsicht des Gemeinderatsbeschlusses vom 25. Oktober 1996, womit der Gemeinderat sich verpflichtet hat, im Hinblick auf die Finanzierung von Stromverteileranlagen für die zu diesem Zweck von der Interkommunalen einge­gangenen Anleihen zu bürgen und zwar in Höhe des Anteils der Gemeinde;

 

Auf Grund der Statuten der Interkommunalen INTEROST;

 

In Anbetracht, dass sich die Anteile der Gemeinde AMEL für die Investitionen der Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 wie folgt darstellen:

 

-      573.891 BEF für ein Darlehen über 20 Jahren in Höhe von 96.083.265 BEF für Investitionen im Jahre 1999;

-      69.307,31 € für ein Darlehen über 20 Jahre in Höhe von 4.745.154,15 € für Investitio­nen im Jahre 2000;

-      216.841,43 € für ein Darlehen über 20 Jahre in Höhe von 5.666.499,85 € für Investi­tionen im Jahre 2001;

-      85.500,00 € für ein Darlehen über 20 Jahre in Höhe von 4.500.000 € für Investiti­onen im Jahre 2002.

 

Auf Grund des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister‑ und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG die vorerwähnte Garantie zu über­nehmen für die Finanzierung der Investitionen der Interkommunalen INTEROST im Bereich Elektrizität für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002.

 

 

FEUERWEHR

 

Vorlage des Hilfeleistungsabkommen der Feuerwehrdienste der Hilfeleistungszone Nr. 6 der Provinz Lüttich

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Kenntnisnahme des Hilfeleistungsabkommens der Feuer­wehrdienste der Hilfeleistungszone Nr. 6 der Provinz Lüttich, welches am 10. De­zember 2002 durch den Verwaltungsausschuss dieser Zone verabschiedet worden ist;

 

In Erwägung des Berichtes des Vorsitzenden, aus dem hervorgeht, dass das Hilfeleistungsabkommen im Wesentlichen eine gegenseitige kostenlose Hilfeleistung der Feuerwehrdienste in dieser Zone vorsieht;

 

In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied KÖTTEN bemerkt, dass dieses Abkommen verständlich verfasst worden ist und zur effizienten Zusammen­arbeit zwischen den betroffenen Wehren beitragen wird;

 

In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied REINERTZ-MARAITE I. sich namens der Oppositionsfraktion den Bemerkungen des Ratsmitgliedes KÖTTEN anschließt;

 

Auf Grund des Schreibens des Herrn Provinzgouverneurs vom 24. Februar 2003, wonach dieses Abkommen den betroffenen Gemeinderäten zur Ge­nehmigung unterbreitet werden muss;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 11. April 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Schaffung und die Arbeitsweise der Hilfeleistungszonen, ins­besondere Artikel 8;

 

Auf Grund des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG das Hilfeleistungsabkommen der Feuerwehrdienste der Hilfeleistungszone Nr. 6 der Provinz Lüttich zu genehmigen.

 

 

VERORDNUNG

 

Erlass einer Polizeiverordnung zur Eindämmung der Lärmbelästigung

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht der Tatsache, dass es angebracht ist, das Lärm­problem möglichst in seiner Gesamtheit durch eine Verordnung einzudämmen;

 

Nach Anhörung eines diesbezügliches Berichtes des Vorsitzen­den;

 

In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied KÖTTEN bemerkt, dass diese Polizeiverordnung zwar zur Verbesserung der Lebensqualität der Dorfbevöl­kerung beiträgt, dass er aber aufgrund der Tatsache, dass diese Verordnung keine Messwerte betreffend den Geräuschpegel beinhaltet, sich bei der Beschlussfassung über diese Verordnung enthalten wird;

 

In Erwägung dessen, dass der Vorsitzende dazu bemerkt, dass auf Empfehlung des Gemeinde- und Städteverbandes keine Messwerte betreffend den Geräuschpegel in dieser Verordnung angegeben worden sind, da diese Materie bereits durch Gesetz geregelt wird;

 

In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied NEUENS den Erlass dieser Verordnung begrüßt, jedoch auch erwartet hätte, dass der Polizeirat bei der Ausarbeitung dieser Verordnung einen Schritt weiter gegangen wäre, indem die Musikkapellen auch mit in der Verantwortung gezogen worden wären;

 

Aus Gründen der Ordnung, Sicherheit und Volksgesundheit, die es auf dem Gemeindegebiet zu wahren gilt;

 

Auf Grund des Gesetzes vom 18.07.1973 über die Bekämpfung des Lärms;

 

Auf Grund des Königlichen Erlasses vom 24.02.1977 und des Ministeriellen Erlasses vom 21.03.1984 über die akustischen Normen;

 

Auf Grund des Königlichen Erlasses vom 10.12.1998 über den zulässigen Geräuschpegel von Rasenmähern;

 

Auf Grund des Gemeindegesetzes;

 

Auf Grund des günstigen Gutachtens des Gemeinde‑ und Städte­verbandes;

 

Auf Empfehlung des Polizeirates der Polizeizone EIFEL;

 

BESCHLIEßT mit VIERZEHN JA-Stimmen und bei EINER Enthaltung die nachstehende Polizeiverordnung zu erlassen :

 

1. Allgemeines

Artikel 1:

Jeglicher mutwillig verursachte Lärm, der durch Personen und Tiere auf dem Gebiet der Gemeinde ‑auf öffentlichen oder Privatgrundstücken ‑ verursacht wird und die Ruhe oder den Schlaf der Einwohner stört, ist verboten.

 

2. Besondere Bestimmungen

Artikel 2:

Auf den öffentlichen Strassen und an den öffentlichen Orten unter freiem Himmel sind verboten:

a) der Gebrauch von Verstärkern, Lautsprechern, Musikinstrumenten und anderen  schallerzeugenden Geräten, wenn sie auf der öffentlichen Strasse gehört werden können;

b) das Schiessen mit Feuerwaffen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. und das Werfen von Knallkörpern.

Artikel 3:

Wenn dadurch die Ruhe der Einwohner gestört wird, ist auf der öffentlichen Strasse jeder Lärm zwischen 22.00 und 6.00 Uhr verboten, der durch die Ausführung von Ar­beiten, das Be- und Entladen bzw. die Bedienung von Maschinen, Materialien und Gegenständen verursacht wird. Während der Erntezeit ist den Landwirten erlaubt, auch außerhalb der oben erwähnten Zeiten sowie an Sonn‑ und Feiertagen, die Ernte einzufahren.

Artikel 4:

Der Gebrauch von Geräten, die einen außergewöhnlichen Lärm verursachen, wie Motor‑ oder Kreissägen, Rasenmäher, Heckenscheren usw., ... ist an Sonn‑ und Feiertagen untersagt, sowie an Wochentagen von 22.00 bis 6.00 Uhr.

Artikel 5:

Der Gebrauch von motorisierten Modellen (Autos, Schiffe, Flugzeuge,...) ist nur auf dafür bestimmten, vom Bürgermeister zugelassenen Grundstücken von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 20.00 Uhr erlaubt. Die lärmerzeugenden Modelle müssen mit einem Schalldämpfer versehen sein, wie er von dem internationalen Modellflieger­verband beschrieben ist.

Artikel 6:

Bei Tieren, die bellen, schreien usw., ... und somit die Ruhe der Anwohner stören, sind deren Besitzer angehalten Maßnahmen zur Eindämmung dieser Belästigung zu ergreifen.

Artikel 7:

Die Betreiber von Gaststätten, Tanzsälen, ... und allgemein allen der Öffentlichkeit zugänglichen Einrichtungen sind verpflichtet darauf zu achten, dass der im Innern dieser Einrichtung verursachte Lärm nicht die Ruhe und den Schlaf der Anwohner stört.

Artikel 8:

Die in Artikel 7 formulierte Verpflichtung ist ebenfalls auf die Veranstalter von öffentlichen oder privaten Veranstaltungen anwendbar.

Artikel 9:

Das Verursachen von unnötigem Lärm durch Klopfen, Schreien,.... bei Tag oder Nacht ist untersagt.

 

3. Abweichungen

Artikel 10:

Der Bürgermeister kann Abweichungen zu den Artikeln 2, 7 und 8 gewähren.

 

4. Strafen

Artikel 11:

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit gewöhnlichen Polizeistrafen geahndet, insofern das Gesetz keine anderen Strafen vorsieht.

Artikel 12:

Gegenwärtige Verordnung wird gemäss Artikel 112 des Gemeindegesetzes ver­öffentlicht und tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft.

 

Für den Gemeinderat :

 

Der Gemeindesekretär,                                                                                                                                                                                 Der Vorsitzende,

gez. BOULANGER Fr.                                                                                                                                                                                SCHUMACHER Kl.