Protokoll der Sitzung vom 30. April 2003

 

 

Anwesend : H.H. SCHUMACHER, Bürgermeister;

 

PAUELS, WIESEMES und MARQUET, Schöffen;

 

MARGREVE, KÖTTEN, LENTZ, Frau SCHRÖDER-MARAITE, MARAITE, SCHRÖDER, Frau JUFFERN-SCHMITZ, Frau REINERTZ-MARAITE, PAUELS F.J., NEUENS und Frau BASTIN-VEITHEN, Mitglieder;

 

BOULANGER, Sekretär.

 

Abwesend : KÖTTEN Siegfried, Mitglied, entschuldigt.

 

In öffentlicher Sitzung

 

Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 28. März 2003

Das Protokoll dieser Sitzung wird einstimmig genehmigt.

 

 

ZURKENNTNISNAHME

 

Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 05.04.2003 : Verpachtung des Jagdrechtes in den Gemeindewaldungen für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 – Öffentliche Neuversteigerung vom 05.04.2003 der Lose 1 (HEPPENBACH), 5 (DICKVENN) und 6 (MIRFELDERBUSCH)

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 05.04.2003, womit die verschiedenen Anpächter der Lose 5 (DICKVENN) und 6 (MIRFELDERBUSCH) infolge der am 05.04.2003 erfolgten öffentlichen Neuversteigerung der vorerwähnten Lose bezeichnet worden sind;

 

In Erwägung dessen, dass infolge des besagten Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums das Los 1 (HEPPENBACH) auf Grund des als unzureichend betrachtenden Höchstpreises nicht zugeschlagen worden ist und in einer zweiten Sitzung am 18.04.2003 auf dem Submissionswege versteigert werden muss;

 

Nach Durchsicht des Submissionseröffnungsprotokolls, laut welchem die Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 4.000 € für das Los 5 bzw. 2.200 € für das Los 6 erzielen konnte;

 

Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

NIMMT den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 05. April 2003 in obengenannter Angelegenheit ZUR KENNTNIS.

 

Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 23.04.2003 : Holzver­kauf vom 23. April 2003 : TEIL 1 - Bezeichnung der vorläufigen Ersteher

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 23.04.2003, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von 5.861 Fm Nadelholz (7 Lose) vom 23.04.2003 (1. Teil) bezeichnet worden sind;

 

Nach Durchsicht des Submissionseröffnungsprotokolls, laut welchem die Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 253.400,21 € (Unkosten und MwSt. einbegriffen) erzielen konnte;

 

Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

NIMMT den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 23. April 2003 in obengenannter Angelegenheit ZUR KENNTNIS.

 

Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 23.04.2003 : Holzver­kauf vom 23. April 2003 : TEIL 2 - Bezeichnung der vorläufigen Ersteher

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 23.04.2003, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von 2.000 Fm Nadelholz (2 Lose) vom 23.04.2003 (2. Teil) bezeichnet worden sind;

 

Nach Durchsicht des Submissionseröffnungsprotokolls, laut welchem die Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 99.844,39 € (Unkosten und MwSt. einbegriffen) erzielen konnte;

 

Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

NIMMT den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 23. April 2003 in obengenannter Angelegenheit ZUR KENNTNIS.

 

 

IMMOBILIEN

 

Antrag der Ost-Belgischen Bürgerinitiative für Tierschutz (OBIT) V.o.E. auf Übernahme des zwischen der Gemeinde AMEL und der Frau AUTMANNS-MARICHAL aus 4770 SCHOPPEN 143 am 24.10.1997 getätigten Erbpachtvertrages für Gelände in der Gewerbezone SCHOPPEN (Trennstück von 28,38 Ar aus der Gemeindeparzelle Gem. 6, Flur A, Nr. 167 K3)

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des am 24.10.1997 zwischen der Gemeinde AMEL und der Frau AUTMANNS-MARICHAL aus 4770 SCHOPPEN 143 am 24.10.1997 abgeschlossenen Erbpachtvertrages für ein Geländeteilstück mit einem Flächeninhalt von 28,38 Ar in der Gewerbezone SCHOPPEN;

 

In Erwägung des vorliegenden Antrages der Frau AUTMANNS-MARICHAL auf Abtretung der Erbpachtrechte zu Gunsten der V.o.E. Ost-Belgischen Bürgerinitiative für Tierschutz (OBIT) bezüglich der Parzelle Gem. 6, Flur A, Nr. 167K3;

 

Nach Durchsicht das Artikels 10 des obenerwähnten Erbpachtvertrages vom 24.10.1997;

 

Nach Durchsicht des diesbezüglichen Katasterunterlagen;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  sein Einverständnis zur beabsichtigten Abtretung der Erbpachtrechte der Frau AUTMANNS-MARICHAL bezüglich der bisher in der Gewerbezone SCHOPPEN gepachteten Parzelle Gem. 6, Flur A, Nr. 167K3, 28 Ar 38 Ca groß, zugunsten der V.o.E. Ost-Belgischen Bürgerinitiative für Tierschutz (OBIT) zu geben.

2.  Der Beschluss wird erst wirksam nach Vorlage der Umweltgenehmigung (2. Klasse) sowie der Genehmigung der Veterinär­inspektion zur Inbetriebnahme der auf obenerwähnten Parzelle errichteten Halle als Tierheim.

3.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

 

ÖFFENTLICHE ARBEITEN

 

Erstellung eines Projektes für die Verlegung einer neuen Kanalisation sowie von Trink­wasserleitungen längs der RN 659 in der Ortsdurchfahrt BORN (2. Phase) : Genehmigung des abzuschließenden Honorarvertrages

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass für die Verlegung einer neuen Kanalisation sowie von Trinkwasserleitungen längs der RN 659 in der Ortsdurchfahrt BORN  (Phase 2) ein Projekt erstellt werden muss;

 

In Erwägung dessen, dass es erforderlich ist, einen Projektautoren mit der Erstellung des gemäss in Sachen öffentliche Aufträge geltenden Gesetzgebung vollständigen Projektes der Bau- und Arbeitsleistungen bezüglich der vorgenannten Arbeiten zu beauftragen;

 

Nach Durchsicht des vorliegenden Dienstleistungshonorar­vertrages in dieser Angelegenheit;

 

In Erwägung dessen, dass zur Finanzierung der im Jahr 2003 vorzusehenden Planungskosten ein Kredit im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2003 der Gemeinde eingetragen werden muss;

 

Nach Durchsicht der Artikel 234 und 235 des neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  den Dienstleistungshonorarvertrag für die Erstellung des gemäss in Sachen öffentliche Aufträge geltenden Gesetzgebung vollständigen Projektes der Bau- und Arbeitsleistungen bezüglich die Verlegung einer neuen Kanalisation sowie von Trinkwasserleitungen längs der RN 659 in der Ortsdurchfahrt BORN  (Phase 2)  zu genehmigen.

2.  Diesen Auftrag im Verhandlungsverfahren zu vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten, wobei, wenn möglich, mehrere Projektautoren befragt werden.

3.  Die Finanzierung erfolgt mittels des im außerordentlichen Haushaltsplan 2003 vorzusehenden Kredites.

4.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Wegeunterhaltungsarbeiten 2003 (Teerungen) : Ausführung – Genehmigung des Lastenheftes - Finanzierung

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht dessen, dass verschiedene Gemeindewege durch Wintereinwirkungen gelitten haben und einer dringenden Nachteerung bedürfen;

 

Nach Durchsicht der Liste der betroffenen Wegeabschnitte mit einem Gesamtflächeninhalt von 33.915,85 m²;

 

Nach Durchsicht des durch das Bürgermeister- und Schöffenkollegium am 15.04.2003 aufgestellten Projektes zu den für das Jahr 2003 auszuführenden Wegeunterhaltungsarbeiten;

 

Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen Betrag in Höhe von 137.263,02 €, MwSt. einbegriffen, für die Ausführung der obenerwähnten Arbeiten vorsieht;

 

Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 13, 14 und 15;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 10;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 2 und 3, § 1;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im ordentlichen Dienst des Haushaltplanes des Jahres 2003 unter Artikel 421/140/02 eingetragen sind;

 

In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied NEUENS sich enttäuscht zeigt, dass keine Kommissionssitzung stattgefunden hat, zu der man andere Vorschläge vorbringen konnte;

 

In Erwägung dessen, dass der Vorsitzende darauf hinweist, dass die Haushaltskredite begrenzt sind und daher erst nach erfolgter Submission eventuell noch zusätzliche Wegeabschnitte in das Wegeunterhaltungsprogramm des Jahres 2003 aufgenommen werden können;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet: Wegeunterhaltungsarbeiten 2003 , Teerungen, gemäß beiliegender Liste.

2.  Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Arbeiten ist auf 137.263,02 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.

3.  Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird mittels öffentlicher Ausschreibung vergeben.

4.  Die auf diesen Auftrag anwendbaren Auftragsbedingungen sind diejenigen, die in dem diesem Beschluss beigefügten Lastenheft enthalten sind.

5.  Die Finanzierung dieses Auftrags erfolgt mittels des unter Artikel 421/140/02 eingetragenen Kredites des ordentlichen Haushaltsplanes 2003.

6.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

 

FINANZIELLE ANGELEGENHEITEN

 

Vorlage eines Antrages der V.o.E. Telefonhilfe - Anonyme Lebenshilfe in der Deutschspra­chigen Gemeinschaft auf Zu­schuss für das Jahr 2003

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des vorliegenden Antrages vom 14. März 2003 der V.o.E. Telefonhilfe – Anonyme Lebenshilfe in der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf Zuschuss für das Jahr 2003;

 

In Erwägung, dass es u.a. zur Aufgabe der Gemeinde gehört, diese Einrichtungen zu unterstützen, auch wenn die Finanzierung solcher Einrichtungen nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt;

 

Auf Grund des Artikels 117 des neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG der V.o.E. Telefonhilfe – Anonyme Lebenshilfe in der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Zuschuss in Höhe von 0,05 € pro Einwohner für das Jahr 2003 zu gewähren.

 

Antrag der Kirchenfabrik St. Gangolf HERRESBACH auf Einrichtung eines Badezimmers auf der ersten Etage des Pfarrhauses HERRESBACH

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Antrages der Kirchenfabrik St. Gangolf HERRESBACH auf Einrichtung eines Badezimmers auf der ersten Etage des Pfarr­hauses HERRESBACH;

 

In Erwägung des Beschlusses des Gemeinderates vom 26. Oktober 2000, womit beschlossen worden ist, der Kirchenfabrik HERRESBACH eine finan­zielle Beteiligung in Höhe von 500.000 BF  an den Kosten für den Bau einer neuen Garage am Pfarrhaus in HERRESBACH zu gewähren;

 

In Erwägung dessen, dass die vorgenannte Garage noch nicht ge­baut worden ist und dass die Kirchenfabrik die Einrichtung eines neuen Badezimmers mit einem Schätzwert von circa 9.000 Euro im Pfarrhaus HERRESBACH dem Neubau dieser Garage vorzieht;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG sein Einverständnis zum Antrag der Kirchenfabrik HERRESBACH auf Umbuchung des am 26.10.2000 zugesagten Zu­schusses für den Neubau einer Garage am Pfarrhaus in HERRESBACH auf die Ein­richtung eines neuen Badezimmers im Pfarrhaus HERRESBACH zu geben.

 

Vorlage der Jahresrechnungen des Rechnungsjahres 2002

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Durchsicht der durch den für die Gemeinde AMEL zuständi­gen Regionaleinnehmer Peter MÜLLER aufgestellten Gemeinderechnung 2002 der budgetären Buchführung, Bilanz und Ergebnisrechnung 2002 der allgemeinen Buch­führung;

 

In Erwägung dessen, dass der Vorsitzende darauf hinweist, dass die Gemeinde AMEL von den Erträgen aus den Holzverkäufen lebt und dass dafür die Gemeinderechnung für das Jahr 2002 aufgrund der guten Erträge aus den Holzverkäufen des Jahres 2002 positiv ausfällt;

 

In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied SCHRÖDER W. namens der Opposition seinen Dank an die Adresse des Regionaleinnehmers MÜLLER Peter für seine klare und kompetente Buchführungsarbeit zu Gunsten der Gemeinde AMEL richtet;

 

In Erwägung dessen, dass die Mehrheitsfraktion sich dem Dank der Oppositionsfraktion an die Adresse des Herrn MÜLLER Peter anschließt;

 

Auf Grund der Artikel 74ff. des Königlichen Erlasses vom 02.08.1990 zur Einführung der allgemeinen Buchführungsordnung;

 

Auf Grund der Artikel 240ff. des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Die Gemeinderechnung 2002 der budgetären Buchführung, welche wie folgt ab­schließt, zu genehmigen :

 

a) Haushaltsergebnis :

 

 

Netto-festgestellte Einnahmeanrechte

Ausgabeverpflichtungen

Haushaltsergebnis

Ordentlicher Dienst

7.517.793,89 €

6.210.460,81 €

1.307.333,08 €

Außerord. Dienst

 1.274.134,39 €

 1.274.134,39 €

0 €

Gesamtbeträge

8.791.928,28 €

7.484.595,20 €

1.307.333,08 €

 

b) Buchführungsergebnis

 

 

Netto-festgestellte Einnahmeanrechte

Ausgabeanrechnungen

Buchführungs-

Ergebnis

Ordentlicher Dienst

7.517.793,89 €

5.940.520,21 €

1.577.273,68 €

Außerord. Dienst

 1.274.134,39 €

   765.701,30 €

  508.433,09 €

Gesamtbeträge

8.791.928,28 €

6.706.221,51 €

2.085.706,77 €

 

2.  Die Ergebnisrechnung und Bilanzrechnung 2002 der allgemeinen Buchführung, welche wie folgt abschließen, zu genehmigen :

 

a) Ergebnisrechnung

 

Betriebsüberschuss :                         397.968,39 €

Außergewöhnlicher Überschuss :      45.417,23 €

Überschuss Rechnungsjahr 2002 :   443.385,62 €

 

b) Bilanz

 

Aktiva am  31.12.2002 :             83.015.332,75 €

Passiva am 31.12.2002 :             83.015.332,75 €

 

3.  Den gegenwärtigen Beschluss nebst den Jahresrechnungen 2002 der Gemeinde dem Ständigen Ausschuss des Provinzialrates zwecks Billigung und dem für die Gemeinde zuständigen Regionaleinnehmer zur Information zuzustellen.

 

 

Die nachstehende Punkte werden einstimmig gemäß Artikel 97, § 2 des Gemeindegesetzes zur Tagesordnung hinzugezogen :

 

Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.03.2003 in der Angelegenheit „Antrag der Kirchenfabrik der „Sankt Hubertus“ Pfarre auf finanzielle Unterstützung für die Neugestaltung des vorderen Berings der Kapelle VALENDER sowie für das Anlegen eines behindertengerechten Eingangs an dieser Kapelle“

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 28.03.2003 beschlossen hat, der Kirchenfabrik der „St. Hubertus“ Pfarre eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 3.695 € an den Baumaterialkosten für die Neugestaltung des vorderen Berings der Kapelle VALENDER sowie für das Anlegen eines behindertengerechten Eingangs an dieser Kapelle zu gewähren;

 

In Erwägung dessen, dass nach Überprüfung der Unterlagen festgestellt worden ist, dass die Kapelle VALENDER nebst Bering Domäne der Gemeinde AMEL ist;

 

In Anbetracht dessen, dass daher die diesbezüglichen Baumaterialkosten für die Neugestaltung des vorderen Berings der Kapelle VALENDER sowie für das Anlegen eines behindertengerechten Eingangs an dieser Kapelle über den Haushaltskredit 766/721/60 (Arbeiten an Grundstücken) der Gemeinde AMEL finanziert werden muss;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  seinen Beschluss vom 28.03.2003 in obengenannter Angelegenheit dahingehend abzuändern, dass die Baumaterialkosten für die Neugestaltung des vorderen Berings der Kapelle VALENDER sowie für das Anlegen eines behindertengerechten Eingangs an dieser Kapelle über den Haushaltskredit 766/721/60 der Gemeinde AMEL finanziert werden.

2.  Die erforderlichen Kredite im Haushalt des Jahres 2003 unter Artikel 766/721/60 im Rahmen der nächsten Haushaltsplanabänderung einzutragen.

 

Vorlage der Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung der G.o.E. "Konzertierte Aktion Nordeifel" vom 08.05.2003 im Gemeinde­haus in BÜLLINGEN

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung der vorliegenden Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung der G.o.E. "Konzertierte Aktion Nordeifel" vom 08.05.2003 im Gemeindehaus in BÜLLINGEN, welche die Behandlung der nachstehenden Tages­ordnungspunkte vorsieht :

 

1.  Auflöung der G.o.E. K.A.N.E (Konzertierte Aktion Nordeifel)

2.  Bezeichnung eines Liquidators

 

In Erwägung dessen, dass gemäss Bericht des Vorsitzenden, die vorgenannte G.o.E. seit Jahren keine Aktivitäten nachweisen kann und dass daher nichts gegen einer Auflösung dieser G.o.E. spricht;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG ein günstiges Gutachten zur Auf­lösung der G.o.E. K.A.N.E. abzugeben.

 

Für den Gemeinderat :

 

Der Gemeindesekretär,                                                                                                                                                                                 Der Vorsitzende,

gez. BOULANGER Fr.                                                                                                                                                                                SCHUMACHER Kl.