Protokoll
der Sitzung vom 30. April 2003
Anwesend : H.H. SCHUMACHER, Bürgermeister;
PAUELS, WIESEMES und MARQUET, Schöffen;
MARGREVE, KÖTTEN, LENTZ, Frau
SCHRÖDER-MARAITE, MARAITE, SCHRÖDER, Frau JUFFERN-SCHMITZ, Frau
REINERTZ-MARAITE, PAUELS F.J., NEUENS und Frau BASTIN-VEITHEN, Mitglieder;
BOULANGER, Sekretär.
Abwesend : KÖTTEN Siegfried,
Mitglied, entschuldigt.
Das Protokoll dieser Sitzung wird einstimmig
genehmigt.
Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister-
und Schöffenkollegiums vom 05.04.2003 : Verpachtung des Jagdrechtes in den
Gemeindewaldungen für die Dauer vom 01.05.2003 bis zum 30.04.2009 – Öffentliche
Neuversteigerung vom 05.04.2003 der Lose 1 (HEPPENBACH), 5 (DICKVENN) und 6
(MIRFELDERBUSCH)
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung
des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 05.04.2003, womit
die verschiedenen Anpächter der Lose 5 (DICKVENN) und 6 (MIRFELDERBUSCH)
infolge der am 05.04.2003 erfolgten öffentlichen Neuversteigerung der
vorerwähnten Lose bezeichnet worden sind;
In Erwägung dessen, dass infolge des besagten Beschlusses des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums das Los 1 (HEPPENBACH) auf Grund des als
unzureichend betrachtenden Höchstpreises nicht zugeschlagen worden ist und in
einer zweiten Sitzung am 18.04.2003 auf dem Submissionswege versteigert werden
muss;
Nach Durchsicht des Submissionseröffnungsprotokolls, laut welchem die
Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 4.000 € für das Los 5 bzw. 2.200 € für das
Los 6 erzielen konnte;
Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
NIMMT den Beschluss des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 05. April 2003 in obengenannter
Angelegenheit ZUR KENNTNIS.
Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister-
und Schöffenkollegiums vom 23.04.2003 : Holzverkauf vom 23. April 2003 : TEIL
1 - Bezeichnung der vorläufigen Ersteher
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums
vom 23.04.2003, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von
5.861 Fm Nadelholz (7 Lose) vom 23.04.2003 (1. Teil) bezeichnet worden sind;
Nach Durchsicht des Submissionseröffnungsprotokolls, laut welchem die
Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 253.400,21 € (Unkosten und MwSt.
einbegriffen) erzielen konnte;
Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
NIMMT den Beschluss des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 23. April 2003 in obengenannter
Angelegenheit ZUR KENNTNIS.
Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister-
und Schöffenkollegiums vom 23.04.2003 : Holzverkauf vom 23. April 2003 : TEIL
2 - Bezeichnung der vorläufigen Ersteher
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung
des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 23.04.2003, womit
die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von 2.000 Fm Nadelholz (2
Lose) vom 23.04.2003 (2. Teil) bezeichnet worden sind;
Nach Durchsicht des Submissionseröffnungsprotokolls, laut welchem die
Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 99.844,39 € (Unkosten und MwSt. einbegriffen)
erzielen konnte;
Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
NIMMT den Beschluss des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 23. April 2003 in obengenannter
Angelegenheit ZUR KENNTNIS.
Antrag der Ost-Belgischen Bürgerinitiative für Tierschutz (OBIT) V.o.E. auf Übernahme des zwischen der Gemeinde AMEL und der Frau AUTMANNS-MARICHAL aus 4770 SCHOPPEN 143 am 24.10.1997 getätigten Erbpachtvertrages für Gelände in der Gewerbezone SCHOPPEN (Trennstück von 28,38 Ar aus der Gemeindeparzelle Gem. 6, Flur A, Nr. 167 K3)
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung
des am 24.10.1997 zwischen der Gemeinde AMEL und der Frau AUTMANNS-MARICHAL aus
4770 SCHOPPEN 143 am 24.10.1997 abgeschlossenen Erbpachtvertrages für ein
Geländeteilstück mit einem Flächeninhalt von 28,38 Ar in der Gewerbezone
SCHOPPEN;
In Erwägung des vorliegenden Antrages der Frau AUTMANNS-MARICHAL auf Abtretung der Erbpachtrechte zu Gunsten der V.o.E. Ost-Belgischen Bürgerinitiative für Tierschutz (OBIT) bezüglich der Parzelle Gem. 6, Flur A, Nr. 167K3;
Nach Durchsicht das Artikels 10 des obenerwähnten Erbpachtvertrages vom
24.10.1997;
Nach Durchsicht des diesbezüglichen Katasterunterlagen;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1.
sein
Einverständnis zur beabsichtigten Abtretung der Erbpachtrechte der Frau
AUTMANNS-MARICHAL bezüglich der bisher in der Gewerbezone SCHOPPEN gepachteten
Parzelle Gem. 6, Flur A, Nr. 167K3, 28 Ar 38 Ca groß, zugunsten der V.o.E.
Ost-Belgischen Bürgerinitiative für Tierschutz (OBIT) zu geben.
2.
Der
Beschluss wird erst wirksam nach Vorlage der Umweltgenehmigung (2. Klasse)
sowie der Genehmigung der Veterinärinspektion zur Inbetriebnahme der auf
obenerwähnten Parzelle errichteten Halle als Tierheim.
3. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Erstellung eines Projektes für die Verlegung einer neuen Kanalisation sowie von Trinkwasserleitungen längs der RN 659 in
der Ortsdurchfahrt BORN (2. Phase) : Genehmigung des abzuschließenden
Honorarvertrages
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass für die Verlegung einer neuen Kanalisation
sowie von Trinkwasserleitungen längs der RN 659 in der Ortsdurchfahrt BORN (Phase 2) ein Projekt erstellt werden muss;
In Erwägung dessen, dass es erforderlich ist, einen Projektautoren mit
der Erstellung des gemäss in Sachen öffentliche Aufträge geltenden Gesetzgebung
vollständigen Projektes der Bau- und Arbeitsleistungen bezüglich der
vorgenannten Arbeiten zu beauftragen;
Nach Durchsicht des vorliegenden Dienstleistungshonorarvertrages in
dieser Angelegenheit;
In Erwägung dessen, dass zur Finanzierung der im Jahr 2003
vorzusehenden Planungskosten ein Kredit im außerordentlichen Dienst des
Haushaltsplanes 2003 der Gemeinde eingetragen werden muss;
Nach Durchsicht der Artikel 234 und 235 des neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1.
den
Dienstleistungshonorarvertrag für die Erstellung des gemäss in Sachen öffentliche
Aufträge geltenden Gesetzgebung vollständigen Projektes der Bau- und
Arbeitsleistungen bezüglich die Verlegung einer neuen Kanalisation sowie von
Trinkwasserleitungen längs der RN 659 in der Ortsdurchfahrt BORN (Phase 2)
zu genehmigen.
2. Diesen Auftrag im Verhandlungsverfahren zu vergeben,
ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften
einzuhalten, wobei, wenn möglich, mehrere Projektautoren befragt werden.
3. Die Finanzierung erfolgt mittels des im
außerordentlichen Haushaltsplan 2003 vorzusehenden Kredites.
4. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Wegeunterhaltungsarbeiten 2003 (Teerungen) : Ausführung – Genehmigung des Lastenheftes -
Finanzierung
DER GEMEINDERAT,
In Anbetracht dessen, dass verschiedene Gemeindewege durch
Wintereinwirkungen gelitten haben und einer dringenden Nachteerung bedürfen;
Nach Durchsicht der Liste der betroffenen Wegeabschnitte mit einem
Gesamtflächeninhalt von 33.915,85 m²;
Nach Durchsicht des durch das Bürgermeister- und Schöffenkollegium am 15.04.2003 aufgestellten Projektes zu den für das Jahr 2003 auszuführenden Wegeunterhaltungsarbeiten;
Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen Betrag in Höhe von
137.263,02 €, MwSt. einbegriffen, für die Ausführung der obenerwähnten Arbeiten
vorsieht;
Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117,
Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;
Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge
und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel
13, 14 und 15;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von
öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 10;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung
der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der
Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 2 und 3, §
1;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im ordentlichen
Dienst des Haushaltplanes des Jahres 2003 unter Artikel 421/140/02 eingetragen
sind;
In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied NEUENS sich enttäuscht zeigt,
dass keine Kommissionssitzung stattgefunden hat, zu der man andere Vorschläge
vorbringen konnte;
In Erwägung dessen, dass der Vorsitzende darauf hinweist, dass die
Haushaltskredite begrenzt sind und daher erst nach erfolgter Submission
eventuell noch zusätzliche Wegeabschnitte in das Wegeunterhaltungsprogramm des
Jahres 2003 aufgenommen werden können;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT
EINSTIMMIG :
1.
Es wird ein
Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet:
Wegeunterhaltungsarbeiten 2003 , Teerungen, gemäß beiliegender Liste.
2.
Die
Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Arbeiten ist auf 137.263,02 €,
MwSt. einbegriffen, festgesetzt.
3.
Der unter
Punkt 1 angeführte Auftrag wird mittels öffentlicher Ausschreibung vergeben.
4.
Die auf
diesen Auftrag anwendbaren Auftragsbedingungen sind diejenigen, die in dem
diesem Beschluss beigefügten Lastenheft enthalten sind.
5.
Die
Finanzierung dieses Auftrags erfolgt mittels des unter Artikel 421/140/02
eingetragenen Kredites des ordentlichen Haushaltsplanes 2003.
6.
Das
Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen
Beschlusses zu beauftragen.
Vorlage eines Antrages der V.o.E.
Telefonhilfe - Anonyme Lebenshilfe in der Deutschsprachigen
Gemeinschaft auf Zuschuss für das Jahr 2003
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des vorliegenden Antrages vom 14. März 2003 der V.o.E. Telefonhilfe – Anonyme Lebenshilfe in der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf Zuschuss für das Jahr 2003;
In Erwägung, dass es u.a. zur Aufgabe der Gemeinde gehört, diese
Einrichtungen zu unterstützen, auch wenn die Finanzierung solcher Einrichtungen
nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt;
Auf Grund des Artikels 117 des neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG der
V.o.E. Telefonhilfe – Anonyme Lebenshilfe in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
einen Zuschuss in Höhe von 0,05 € pro Einwohner für das Jahr 2003 zu gewähren.
Antrag der Kirchenfabrik St. Gangolf HERRESBACH auf Einrichtung eines Badezimmers auf der ersten Etage des Pfarrhauses HERRESBACH
DER
GEMEINDERAT,
In Erwägung des Antrages der
Kirchenfabrik St. Gangolf HERRESBACH auf Einrichtung eines Badezimmers auf der
ersten Etage des Pfarrhauses HERRESBACH;
In Erwägung des Beschlusses des Gemeinderates
vom 26. Oktober 2000, womit beschlossen worden ist, der Kirchenfabrik
HERRESBACH eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 500.000 BF an den Kosten für den Bau einer neuen Garage
am Pfarrhaus in HERRESBACH zu gewähren;
In Erwägung dessen, dass die
vorgenannte Garage noch nicht gebaut worden ist und dass die Kirchenfabrik die
Einrichtung eines neuen Badezimmers mit einem Schätzwert von circa 9.000 Euro
im Pfarrhaus HERRESBACH dem Neubau dieser Garage vorzieht;
Auf Vorschlag des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG sein Einverständnis zum
Antrag der Kirchenfabrik HERRESBACH auf Umbuchung des am 26.10.2000 zugesagten
Zuschusses für den Neubau einer Garage am Pfarrhaus in HERRESBACH auf die Einrichtung
eines neuen Badezimmers im Pfarrhaus HERRESBACH zu geben.
Vorlage der Jahresrechnungen des Rechnungsjahres 2002
DER
GEMEINDERAT,
Nach Durchsicht der durch
den für die Gemeinde AMEL zuständigen Regionaleinnehmer Peter MÜLLER
aufgestellten Gemeinderechnung 2002 der budgetären Buchführung, Bilanz und
Ergebnisrechnung 2002 der allgemeinen Buchführung;
In Erwägung dessen, dass der
Vorsitzende darauf hinweist, dass die Gemeinde AMEL von den Erträgen aus den
Holzverkäufen lebt und dass dafür die Gemeinderechnung für das Jahr 2002
aufgrund der guten Erträge aus den Holzverkäufen des Jahres 2002 positiv
ausfällt;
In Erwägung dessen, dass
Ratsmitglied SCHRÖDER W. namens der Opposition seinen Dank an die Adresse des
Regionaleinnehmers MÜLLER Peter für seine klare und kompetente
Buchführungsarbeit zu Gunsten der Gemeinde AMEL richtet;
In Erwägung dessen, dass die
Mehrheitsfraktion sich dem Dank der Oppositionsfraktion an die Adresse des
Herrn MÜLLER Peter anschließt;
Auf Grund der Artikel 74ff.
des Königlichen Erlasses vom 02.08.1990 zur Einführung der allgemeinen
Buchführungsordnung;
Auf Grund der Artikel 240ff.
des Neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1.
Die
Gemeinderechnung 2002 der budgetären Buchführung, welche wie folgt abschließt,
zu genehmigen :
a) Haushaltsergebnis :
|
|
Netto-festgestellte
Einnahmeanrechte |
Ausgabeverpflichtungen |
Haushaltsergebnis |
|
Ordentlicher
Dienst |
7.517.793,89 € |
6.210.460,81 € |
1.307.333,08 € |
|
Außerord.
Dienst |
1.274.134,39 € |
1.274.134,39 € |
0 € |
|
Gesamtbeträge |
8.791.928,28 € |
7.484.595,20 € |
1.307.333,08 € |
b) Buchführungsergebnis
|
|
Netto-festgestellte
Einnahmeanrechte |
Ausgabeanrechnungen |
Buchführungs- Ergebnis |
|
Ordentlicher
Dienst |
7.517.793,89 € |
5.940.520,21 € |
1.577.273,68 € |
|
Außerord.
Dienst |
1.274.134,39 € |
765.701,30 € |
508.433,09 € |
|
Gesamtbeträge |
8.791.928,28 € |
6.706.221,51 € |
2.085.706,77 € |
2.
Die
Ergebnisrechnung und Bilanzrechnung 2002 der allgemeinen Buchführung, welche
wie folgt abschließen, zu genehmigen :
a) Ergebnisrechnung
Betriebsüberschuss : 397.968,39 €
Außergewöhnlicher Überschuss
: 45.417,23 €
Überschuss Rechnungsjahr
2002 : 443.385,62 €
b) Bilanz
Aktiva am 31.12.2002 : 83.015.332,75
€
Passiva am 31.12.2002 : 83.015.332,75 €
3.
Den
gegenwärtigen Beschluss nebst den Jahresrechnungen 2002 der Gemeinde dem
Ständigen Ausschuss des Provinzialrates zwecks Billigung und dem für die
Gemeinde zuständigen Regionaleinnehmer zur Information zuzustellen.
Die nachstehende
Punkte werden einstimmig gemäß Artikel 97, § 2 des Gemeindegesetzes zur
Tagesordnung hinzugezogen :
Abänderung des
Gemeinderatsbeschlusses vom 28.03.2003 in der Angelegenheit „Antrag der
Kirchenfabrik der „Sankt Hubertus“ Pfarre auf finanzielle Unterstützung für die
Neugestaltung des vorderen Berings der Kapelle VALENDER sowie für das Anlegen
eines behindertengerechten Eingangs an dieser Kapelle“
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom
28.03.2003 beschlossen hat, der Kirchenfabrik der „St. Hubertus“ Pfarre eine
finanzielle Beteiligung in Höhe von 3.695 € an den Baumaterialkosten für die
Neugestaltung des vorderen Berings der Kapelle VALENDER sowie für das Anlegen
eines behindertengerechten Eingangs an dieser Kapelle zu gewähren;
In Erwägung dessen, dass nach Überprüfung der Unterlagen festgestellt
worden ist, dass die Kapelle VALENDER nebst Bering Domäne der Gemeinde AMEL
ist;
In Anbetracht dessen, dass daher die diesbezüglichen Baumaterialkosten
für die Neugestaltung des vorderen Berings der Kapelle VALENDER sowie für das
Anlegen eines behindertengerechten Eingangs an dieser Kapelle über den
Haushaltskredit 766/721/60 (Arbeiten an Grundstücken) der Gemeinde AMEL
finanziert werden muss;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1.
seinen
Beschluss vom 28.03.2003 in obengenannter Angelegenheit dahingehend abzuändern,
dass die Baumaterialkosten für die Neugestaltung des vorderen Berings der
Kapelle VALENDER sowie für das Anlegen eines behindertengerechten Eingangs an
dieser Kapelle über den Haushaltskredit 766/721/60 der Gemeinde AMEL finanziert
werden.
2.
Die
erforderlichen Kredite im Haushalt des Jahres 2003 unter Artikel 766/721/60 im
Rahmen der nächsten Haushaltsplanabänderung einzutragen.
Vorlage
der Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung der G.o.E.
"Konzertierte Aktion Nordeifel" vom 08.05.2003 im Gemeindehaus in
BÜLLINGEN
DER
GEMEINDERAT,
In Erwägung der vorliegenden Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung der G.o.E. "Konzertierte Aktion Nordeifel" vom 08.05.2003 im Gemeindehaus in BÜLLINGEN, welche die Behandlung der nachstehenden Tagesordnungspunkte vorsieht :
1.
Auflöung
der G.o.E. K.A.N.E (Konzertierte Aktion Nordeifel)
2.
Bezeichnung
eines Liquidators
In Erwägung dessen, dass gemäss Bericht des Vorsitzenden, die vorgenannte G.o.E. seit Jahren keine Aktivitäten nachweisen kann und dass daher nichts gegen einer Auflösung dieser G.o.E. spricht;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG ein günstiges Gutachten zur Auflösung der G.o.E. K.A.N.E. abzugeben.
Für den Gemeinderat :
Der Gemeindesekretär, Der
Vorsitzende,
gez. BOULANGER Fr. SCHUMACHER
Kl.