Protokoll der Sitzung vom 27. Februar 2004

 

 

Anwesend : H.H. SCHUMACHER, Bürgermeister;

PAUELS, WIESEMES und MARQUET, Schöffen;

MARGREVE, KÖTTEN, LENTZ, Frau SCHRÖDER-MARAITE, MARAITE, SCHRÖDER, Frau JUFFERN-SCHMITZ, Frau REINERTZ-MARAITE, PAUELS F.J., NEUENS und Frau BASTIN-VEITHEN, Mitglieder;

 

BOULANGER, Sekretär.

 

Abwesend : Frau REINERTZ-MARAITE I.,  Mitglied, entschuldigt.

 

In öffentlicher Sitzung

 

Projekt für den Bau einer neuen Schule in der Ortschaft SCHOPPEN : Genehmi­gung des Lastenheftes – Festlegung der Vergabeart - Finanzierung – Antrag auf Zuschuss

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht dessen, dass auf Grund des aktuellen Zustandes des Hauptgebäudes der Gemeindeschule SCHOPPEN der Bau einer neuen Schule erforderlich ist;

 

In Erwägung dessen, dass das obengenannte Vorhaben im Infrastrukturplan 2003-2004 für das Jahr 2004 aufgenommen worden ist;

 

In Erwägung dessen, dass im Rahmen des neuen Infrastruktur­dekretes vom 18.03.2002, welches die Bedingungen festlegt, unter denen die Regierung der Deutsch­sprachigen Gemeinschaft Zuschüsse für Infrastrukturvorhaben im Gebiet deutscher Sprache gewährt, eine Bezuschussung in Höhe von 80 % erfolgen kann;

 

Nach Durchsicht des durch den Projektautor, Herrn P. WIESEMES, aufgestellten Projektes und der diesbezüglichen Pläne;

 

Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen Betrag von 874.814,64 €, MwSt. einbegriffen, für die Ausführung der obenerwähnten Arbeiten vorsieht;

 

Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 13, 14 und 15;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 10;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 2 und 3, § 1;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im Haushalt des Jahres 2004 unter Artikel 722/722/60 eingetragen sind bzw. gegebenenfalls im Rahmen der nächsten Haushaltsplanabänderung erhöht werden;

 

In Erwägung dessen, dass die Fraktion „Hof von AMEL“ diesem Projekt vorbehaltlos zustimmen wird, das es absolute Notwendigkeit ist;

 

In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied KÖTTEN darauf hinweist, des es hierbei um einen reellen Bedarf handelt und zudem eine Investition in die Zukunft darstellt;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG :

 

1.  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet: Bau einer neuen Schule in der Ortschaft SCHOPPEN (in 15 Losen).

2.  Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Arbeiten ist auf 874.814,64 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.

3.  Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird mittels öffentlicher Ausschreibung vergeben.

4.  Die auf diesen Auftrag anwendbaren Auftragsbedingungen sind diejenigen, die in dem diesem Beschluss beigefügten Lastenheft enthalten sind.

5.  Die für diese Arbeiten vorgesehenen Zuschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 80 % zu beantragen.

6.  Den der Gemeinde anfallenden Anteil der Gesamtausgabe mittels des unter Artikel 722/722/60 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2004 zu finanzieren.

7.  Den gegenwärtigen Beschluss mit allen Unterlagen dem Ministerium der Deutsch­sprachigen Gemeinschaft – Dienste des Generalsekretärs (Infrastrukturdienst) – zur weiteren Veranlassung zu übermitteln.

 

Für den Gemeinderat :

 

Der Gemeindesekretär,                                                                                                                                                                                 Der Vorsitzende,

gez. BOULANGER Fr.                                                                                                                                                                                SCHUMACHER Kl.