Protokoll
der Sitzung vom 27. Februar 2004
Anwesend : H.H. SCHUMACHER, Bürgermeister;
PAUELS, WIESEMES und MARQUET, Schöffen;
MARGREVE, KÖTTEN, LENTZ, Frau
SCHRÖDER-MARAITE, MARAITE, SCHRÖDER, Frau JUFFERN-SCHMITZ, Frau
REINERTZ-MARAITE, PAUELS F.J., NEUENS und Frau BASTIN-VEITHEN, Mitglieder;
BOULANGER, Sekretär.
Abwesend : Frau REINERTZ-MARAITE
I., Mitglied, entschuldigt.
Projekt für den Bau einer neuen Schule in der
Ortschaft SCHOPPEN : Genehmigung des Lastenheftes – Festlegung der Vergabeart
- Finanzierung – Antrag auf Zuschuss
DER GEMEINDERAT,
In Anbetracht dessen, dass auf Grund des aktuellen Zustandes des
Hauptgebäudes der Gemeindeschule SCHOPPEN der Bau einer neuen Schule
erforderlich ist;
In Erwägung dessen, dass das obengenannte Vorhaben im Infrastrukturplan 2003-2004 für das Jahr 2004 aufgenommen worden ist;
In Erwägung dessen, dass im Rahmen des neuen Infrastrukturdekretes vom
18.03.2002, welches die Bedingungen festlegt, unter denen die Regierung der
Deutschsprachigen Gemeinschaft Zuschüsse für Infrastrukturvorhaben im Gebiet
deutscher Sprache gewährt, eine Bezuschussung in Höhe von 80 % erfolgen kann;
Nach Durchsicht des durch den Projektautor, Herrn P. WIESEMES,
aufgestellten Projektes und der diesbezüglichen Pläne;
Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen Betrag von 874.814,64
€, MwSt. einbegriffen, für die Ausführung der obenerwähnten Arbeiten vorsieht;
Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117,
Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;
Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge
und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel
13, 14 und 15;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von
öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 10;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung
der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der
Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 2 und 3, §
1;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im Haushalt des
Jahres 2004 unter Artikel 722/722/60 eingetragen sind bzw. gegebenenfalls im
Rahmen der nächsten Haushaltsplanabänderung erhöht werden;
In Erwägung dessen, dass die Fraktion „Hof von AMEL“ diesem Projekt
vorbehaltlos zustimmen wird, das es absolute Notwendigkeit ist;
In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied KÖTTEN darauf hinweist, des es
hierbei um einen reellen Bedarf handelt und zudem eine Investition in die
Zukunft darstellt;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST
EINSTIMMIG :
1.
Es wird ein
Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet: Bau einer
neuen Schule in der Ortschaft SCHOPPEN (in 15 Losen).
2.
Die
Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Arbeiten ist auf 874.814,64 €,
MwSt. einbegriffen, festgesetzt.
3.
Der unter
Punkt 1 angeführte Auftrag wird mittels öffentlicher Ausschreibung vergeben.
4.
Die auf
diesen Auftrag anwendbaren Auftragsbedingungen sind diejenigen, die in dem diesem
Beschluss beigefügten Lastenheft enthalten sind.
5.
Die für
diese Arbeiten vorgesehenen Zuschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft in
Höhe von 80 % zu beantragen.
6.
Den der
Gemeinde anfallenden Anteil der Gesamtausgabe mittels des unter Artikel
722/722/60 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2004 zu
finanzieren.
7.
Den
gegenwärtigen Beschluss mit allen Unterlagen dem Ministerium der Deutschsprachigen
Gemeinschaft – Dienste des Generalsekretärs (Infrastrukturdienst) – zur
weiteren Veranlassung zu übermitteln.
Für den Gemeinderat :
Der Gemeindesekretär, Der
Vorsitzende,
gez. BOULANGER Fr. SCHUMACHER
Kl.