Protokoll
der Sitzung vom 31. März 2004
Anwesend : H.H. SCHUMACHER, Bürgermeister;
PAUELS, WIESEMES und MARQUET, Schöffen;
MARGREVE, KÖTTEN, LENTZ, Frau
SCHRÖDER-MARAITE, MARAITE, SCHRÖDER, Frau JUFFERN-SCHMITZ, Frau REINERTZ-MARAITE,
PAUELS F.J., NEUENS und Frau BASTIN-VEITHEN, Mitglieder;
BOULANGER, Sekretär.
Abwesend : KÖTTEN S., Mitglied, entschuldigt.
In
öffentlicher Sitzung
Die Protokolle dieser Sitzungen werden einstimmig
genehmigt.
ZURKENNTNISNAHME
Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 03.03.2004 : Öffentlicher Verkauf von 1.119,35 FM Eichen- und Buchenholz (152 Lose) vom 03. März 2004 – Wirtschaftsjahr 2004 : Bezeichnung der Ersteher
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 03.03.2004, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von 1.119,35 Fm Eichen- und Buchenholz (152 Lose) vom 03. März 2004 bezeichnet worden sind;
Nach Durchsicht des diesbezüglichen Versteigerungsprotokolls, laut
welchem die Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 20.007,85 € für den Verkauf von
1.119,35 Fm Eichen- und Buchenholz (152 Lose)
erzielen konnte;
Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
NIMMT den
Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 03. März 2004 in
obengenannter Angelegenheit ZUR KENNTNIS.
Zurkenntnisnahme des Beschlusses des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 11.03.2004 : Öffentlicher Verkauf
von 894,02 FM Eichen- und Buchenholz (108 Lose) vom 11. März 2004 –
Wirtschaftsjahr 2004 : Bezeichnung der Ersteher
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 11.03.2004, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von 740,91 Fm der angebotenen 894,02 Fm Eichen- und Buchenholz (91 von 108 Lose) vom 11. März 2004 bezeichnet worden sind;
Nach Durchsicht des diesbezüglichen Versteigerungsprotokolls, laut
welchem die Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 10.737,63 € für den Verkauf von
740,91 Fm Eichen- und Buchenholz (91 Lose) erzielen konnte;
Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
NIMMT den Beschluss des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 11. März 2004 in obengenannter
Angelegenheit ZUR KENNTNIS.
Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 25.03.2004 : Holzverkauf vom 25. März 2004: Teil 1 : Bezeichnung der vorläufigen Ersteher
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 25.03.2004, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von 7.466 Fm Nadel- und Laubholz (14 Lose) vom 25.03.2004 (1. Teil) bezeichnet worden sind;
Nach Durchsicht des Submissionseröffnungsprotokolls, laut welchem die
Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 277.525,53 € (Unkosten und MwSt. einbegriffen)
erzielen konnte;
Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
NIMMT den Beschluss des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 25. März 2004 in obengenannter
Angelegenheit ZUR KENNTNIS.
Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 25.03.2004 : Holzverkauf vom 25. März 2004: Teil 2 : Bezeichnung der vorläufigen Ersteher
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums
vom 09.10.2003, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von
11.133 Fm Nadelholz (4 Lose) vom 09.10.2003 (2. Teil) bezeichnet worden sind;
Nach Durchsicht des Submissionseröffnungsprotokolls, laut welchem die
Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 300.951,96 € (Unkosten und MwSt.
einbegriffen) erzielen konnte;
Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
NIMMT den Beschluss des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 09. Oktober 2003 in obengenannter
Angelegenheit ZUR KENNTNIS.
Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 26.03.2004 : Öffentlicher Verkauf von 153,11 FM Eichen- und Buchenholz (17 Lose) vom 26. März 2004 – 2. Sitzung : Bezeichnung der Ersteher
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums
vom 26.03.2004, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von
71,01 Fm der angebotenen 153,11 Fm Eichen- und Buchenholz (8 von 17 Lose) vom
26. März 2004 bezeichnet worden sind;
Nach Durchsicht des diesbezüglichen Versteigerungsprotokolls, laut
welchem die Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 811,66 € für den Verkauf von 71,01
Fm Eichen- und Buchenholz (8 Lose) erzielen konnte;
Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
NIMMT den Beschluss des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 26. März 2004 in obengenannter
Angelegenheit ZUR KENNTNIS.
BEGUTACHTUNG
Begutachtung des Beschlusses des Rates der Kirchenfabrik MEYERODE vom 28.01.2004 : Haushaltsplan 2004 – 1. Kreditabänderung
DER
GEMEINDERAT,
Nach Kenntnisnahme dieses
Beschlusses und der beiliegenden Unterlagen;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG den Beschluss der
Kirchenfabrik MEYERODE vom 28.01.2004 in obengenannter Angelegenheit günstig zu
begutachten.
Begutachtung des Beschlusses des Rates der Evangelische
Kirchengemeinde MALMEDY-ST.VITH vom 15.02.2004 : Haushaltsplan 2004 –
Berichtigung
DER
GEMEINDERAT,
Nach Kenntnisnahme dieses Beschlusses und der
beiliegenden Unterlagen;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG den Beschluss der
Evangelischen Kirchengemeinde MALMEDY-ST.VITH vom 15.02.2004 in obengenannter
Angelegenheit günstig zu begutachten.
IMMOBILIEN
Prinzipieller
Beschluss
Antrag der A.G. EURO-HOLZ aus 4770 AMEL, Auf Eichenhardt, 241 auf Ankauf eines Geländeteilstückes von 1 Ha 40 Ar 17 Ca aus der Pazelle Gemarkung 15, Flur A; Nr. 21 y8
DER GEMEINDERAT,
Nach Kenntnisnahme des vorliegenden Antrages der A.G. EURO-HOLZ aus 4770 AMEL, Auf Eichenhardt 241 auf Erwerb eines
Geländeteilstückes von 1 Ha 40 Ar 17 Ca aus der Gemeindeparzelle Gemarkung 15,
Flur A, Nr. 21y8;
Nach Durchsicht des beiliegenden Vermessungsplanes, laut welchem es
sich um ein in roter Farbe eingezeichnetes Grundstück handelt, welches die
Losbezeichnung 5 trägt;
In Erwägung dessen, dass die A.G. EURO-HOLZ bereit ist, einen Preis von
3,5 €/m² für den Erwerb dieses Geländes zu zahlen;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG:
1. Prinzipiell der A.G. EURO-HOLZ aus 4770 AMEL, Auf Eichenhardt 241 das auf beiliegendem Vermessungsplan in roter Farbe eingezeichnete Gemeindegelände mit einem Flächeninhalt von 1 Ha 40 Ar 17 Ca zum Preis von 3,5 €/m² zu verkaufen.
2. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens zu beauftragen.
Endgültige
Beschlüsse
Ankauf der in der Ortschaft MIRFELD gelegenen Parzelle Gemarkung 8, Flur A, Nr. 185 G, 1 Ha 01 Ar 48 Ca groß
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass die Erben der Frau JOUSTEN-CLOSE K. aus 4770
AMEL, Schoppen 34 der Gemeinde AMEL den Ankauf der in der Ortschaft MIRFELD
gelegenen Parzelle Gemarkung 8, Flur A, Nr. 185 C mit einem Flächeninhalt
101,48 Ar angeboten hat;
In Erwägung dessen, dass es sich hierbei um eine Parzelle längs der
Regionalstrasse Nr. 658 AMEL-BÜLLINGEN handelt, die sich für die Einrichtung
von zwei Baustellen eignet;
In Erwägung dessen, dass Herr JOUSTEN Walter sein Einverständnis zum
Angebot der Gemeinde in Höhe von 28.631,70 € gegeben hat;
In Erwägung dessen, dass durch den Ankauf dieses Baugeländes die bisher
geführte Wohnungsbaupolitik fortgeführt werden soll;
In Erwägung dessen, dass während des vom 07.01.2004 bis zum 23.01.2004
durchgeführten Untersuchungsverfahrens keine Einsprüche gegen dieses
Immobiliengeschäft eingegangen sind;
Nach Durchsicht des Verkaufsversprechens, des Berichtes des
Erbschaftssteuereinnehmers, der
Katasterunterlagen und des Entwurfes der Ankaufsurkunde;
In Erwägung dessen, dass die erforderlichen Kredite im Haushalt des
Jahres 2004 unter Artikel 124/711/52 eingetragen sind;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1. Die in der
Ortschaft MIRFELD gelegene Parzelle, Gemarkung 8, Flur A, Nr. 185 C, Eigentum
der Erben der Frau JOUSTEN-CLOSE K., mit einem Flächeninhalt von 1 Ha 01 Ar 48
Ca zum Gesamtpreis in Höhe von 28.631,70 € zu erwerben.
2. Dem im Punkt 1 erwähnten Ankauf den Charakter des öffentlichen Nutzens zuzuerkennen.
3. Den der Gemeinde anfallenden Anteil der Gesamtausgabe mittels des unter Artikel 124/711/52 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2004 zu finanzieren.
4. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Tausch von Gelände zwischen der Gemeinde AMEL und den Eheleuten SIQUET-BOUR L. sowie den Eheleuten SCHAUS-WECKMANN G. aus 4770 MONTENAU 121 bzw. MONTENAU 122
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass im Rahmen der Regularisierung der
Eigentumsverhältnisse mehrere Geländeteilstücke mit den Eheleuten SIQUET-BOUR
L. sowie den Eheleuten SCHAUS-WECKMANN G. aus 4770 MONTENAU 121 bzw. MONTENAU
122 ausgetauscht werden können;
In Erwägung dessen, dass die zu tauschenden Geländeteilstücke auf den
beiden beiliegenden Vermessungsplänen eingezeichnet sind;
Nach Durchsicht der zwei vorliegenden Vereinbarungen, welche mit den
Eigentümern der betroffenen Parzellen abgeschlossen werden müssen;
In Erwägung dessen, dass während des vom 07.01.2004 bis zum 23.01.2004
durchgeführten Untersuchungsverfahrens keinerlei Einsprüche gegen dieses
Immobiliengeschäft eingegangen sind;
Nach Durchsicht der Katasterunterlagen und des Entwurfes der
Tauschurkunde;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1. folgenden Geländetausch mit den Eheleuten SIQUET-BOUR L. aus 4770 MONTENAU 121 zu den nachstehenden Bedingungen zu tätigen :
"Die Eheleute SIQUET-BOUR L. verpflichten sich der Gemeinde AMEL folgendes Gelände abzutreten :
ein Teilstück von 71 Ca aus der Parzelle Gemarkung 5, Flur A, Nr. 7f15,
welches auf dem beiliegenden Vermessungsplan vom 17.10.2003 des Landmessers
JOSTEN A. die Losnummer 1 trägt;
Die Gemeinde AMEL verpflichtet sich den Eheleuten SIQUET-BOUR L. folgendes Gelände abzutreten :
ein Teilstück von 71 Ca aus der Gemeindeparzelle Gemarkung 5, Flur A, Nr. 2e, welches auf dem beiliegenden Vermessungsplan vom 17.10.2003 des Landmessers JOSTEN A. die Losnummer 2 trägt;“
2. folgenden Geländetausch mit den Eheleuten SCHAUS-WECKMANN G. aus 4770 MONTENAU 122 zu den nachstehenden Bedingungen zu tätigen :
„Die Eheleute SCHAUS-WECKMANN G. verpflichten sich der Gemeinde AMEL folgendes Gelände abzutreten :
ein Teilstück von 3 Ar 92 Ca aus den Parzellen Gemarkung 5, Flur A, Nr. 7z5 und Nr. 7h9, welches auf dem beiliegenden Vermessungsplan vom 21.03.2003 des Landmessers JOSTEN A. in gelber Farbe eingezeichnet ist;
Die Gemeinde AMEL verpflichtet sich den Eheleuten SCHAUS-WECKMANN G. folgendes Gelände abzutreten :
ein Teilstück von 4 Ar 36 Ca aus den Gemeindeparzellen Gemarkung 5, Flur A, Nr. 2e und Nr. 6t2, welches auf dem beiliegenden Vermessungsplan vom 17.10.2003 des Landmessers JOSTEN A. die Losnummer 3 trägt;
Die Eheleute SCHAUS-WECKMANN G. verpflichten sich zudem, der Gemeinde AMEL eine Ausgleichssumme in Höhe von 154 € (44 Ca x 3,5 €/Ca) auszuzahlen.“
3. Dem im Punkt 1 und 2 erwähnten Tauschgeschäft den Charakter des öffentlichen Nutzens zuzuerkennen.
4. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
ÖFFENTLICHE
ARBEITEN
Einrichtung von Büroräumen im Dachgeschoss des Gebäudes der Gemeindeverwaltung AMEL inklusive Einrichtung eines behindertengerechten Aufzuges : Ausführung - Finanzierung
DER
GEMEINDERAT,
In Erwägung seines
prinzipiellen Beschlusses vom 14.02.2003, laut welchem die Ratsmitglieder das
Vorhaben des Kollegiums in obengenannter Angelegenheit zur Kenntnis genommen
und ihr grundsätzliches Einverständnis zu demselben abgegeben haben;
Nach Kenntnisnahme, dass ein
Betrag in Höhe von 125.000 € für die auszuführenden Arbeiten und
Materiallieferungen im Haushaltsplan 2004 vorgesehen sind;
Nach Durchsicht der
diesbezüglichen Pläne der Innenarchitektin A. DAHMEN aus ELSENBORN;
In Erwägung dessen, dass die
Vergabe des Auftrags zur Einrichtung von Büroräumen im Dachgeschoss des
Gebäudes der Gemeindeverwaltung inklusive Einrichtung eines behindertengerechten
Aufzuges sowie zur Lieferung des erforderlichen Baumaterials im
Verhandlungsverfahren erfolgen soll;
Auf Grund des
Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234,
Absatz 1;
In Anbetracht dessen, dass
die erforderlichen Kredite unter Artikel 104/724/60 im außerordentlichen Dienst
des Haushaltsplanes 2004 eingetragen worden sind;
In Erwägung dessen, dass die
Fraktion „Hof von AMEL“ sich anlässlich einer seitens des Schöffenkollegiums
organisierten und am 20.03.2004 stattgefundenen Ortsbesichtigung davon
überzeugen konnte, dass die Planungen im Sinne der Oppositionsfraktion sind;
In Erwägung dessen, dass der
gesamte Gemeinderat der Ansicht ist, dass im Rahmen dieser Arbeiten die
Empfangshalle des Gemeindehauses renoviert werden soll;
Auf Vorschlag des Bürgermeister-
und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1. Es wird je ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten bzw. Lieferungen beinhaltet :
a. Einrichtung von Büroräumen im Dachgeschoss des Gebäudes der Gemeindeverwaltung inklusive Einrichtung eines behindertengerechten Aufzuges
b. Materiallieferungen zur Ausführung der vorgenannten Arbeiten, die teilweise in eigener Regie ausgeführt werden.
Die unter Punkt 1 a) angeführten Aufträge werden teilweise an Privatunternehmen vergeben (Einbau des Behinderten-Plattformlifts, Maurer- und Pliesterarbeiten usw.) und teilweise in eigener Regie ausgeführt. Die unter Punkt 1 b) angeführten Aufträge werden an Privatunternehmen vergeben.
2. Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Aufträge ist auf 125.000,00 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt, welche sich in nachstehende Lose aufteilt :
-
Los
1 : Rohbauarbeiten (Aufzugsschacht) : 20.000,00 €
-
Los
2 : Einbau des Aufzuges : 22.500,00 €
-
Los
3 : Elektro, Heizung und Sanitär : 22.500,00 €
-
Los
4 : Putz und Böden : 12.500,00 €
-
Los
5 : Innenschreinerei : 42.000,00 €
- Los 6 : Außenschreinerei (Dach) : 5.500,00 €
3. Die unter Punkt 1 angeführten Aufträge werden im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten.
4. Die Finanzierung erfolgt mittels des unter Artikel 104/724/60 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2004.
5. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Anbringung von Fahrbahnmarkierungen zwecks Aufteilung verschiedener Gemeindewege in zwei Fahrstreifen : Ausführung - Finanzierung - Antrag auf Zuschuss
DER
GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass der
Artikel 2 der am 26.03.1998 durch den Gemeinderat verabschiedete
Ergänzungsverordnung über den Straßenverkehr die verschiedenen Abschnitte der
großen Gemeindewege festlegt, welche die Anbringung von weißen Linien zwecks
Aufteilung der Fahrbahn in zwei Fahrstreifen vorsieht;
Nach Durchsicht der
diesbezüglichen Aufstellung, woraus hervorgeht dass die Gesamtlänge der
vorzunehmenden Straßenmarkierungen sich auf ± 35.000 m beläuft;
Auf
Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1,
und Artikel 234, Absatz 1 ;
Auf
Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und
bestimmte Bau‑, Liefer‑ und Dienstleistungsaufträge, insbesondere
Artikel 17, §§ 1 et 2, 1° a);
Auf
Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen Bau‑,
Liefer‑ und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von
öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 120;
Auf
Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung der
allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der
Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 3, § 2 ;
In
Anbetracht dessen, dass ein Auftrag erteilt werden soll, welche die Ausführung
der unter Artikel 1 angeführten Arbeiten beinhaltet;
Auf
Vorschlag des Bürgermeister‑ und Schöffenkollegiums
BESCHLIEßT EINSTIMMIG:
Artikel 1.‑
Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten
beinhaltet : Anbringung
von Fahrbahnmarkierungen zwecks Aufteilung verschiedener Gemeindewege in zwei
Fahrstreifen auf einer Länge von ca. 35.000 laufende Meter, d.h. Ausführung von
0,15 m breiten durchgehenden und unterbrochenen Mittellinien mit weißer
Markierungsfarbe Typ A.
Artikel 2.‑
Die Schätzung der unter Artikel 1 angeführten Arbeiten wird auf 8.050 €,
zuzüglich MwSt., festgelegt;
Artikel 3.‑
Der unter Artikel 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben,
ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften
einzuhalten, wobei, wenn möglich, mehrere Unternehmer befragt werden.
Artikel 4.‑
Die Artikel 10,§2, 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 30,§2, 36 und 41 des allgemeinen
Lastenheftes, weiches den Anhang zum Kgl. Erlass vom 26. September 1996 über
die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der
Konzessionen von öffentlichen Aufträgen bildet, sind als allgemeine
administrative Vertragsklauseln auf den in Artikel 1 angeführten Auftrag
anwendbar.
Artikel 5.‑ Die für den in Artikel 1 angeführten Auftrag geltenden Vertragsbedingungen sind :
a)
Preisfestlegung
Der Auftrag erfolgt zu
wahrscheinlichen Mengen.
b)
Ausführungsfristen
Die Ausführungsfrist beträgt
15 Kalendertage.
c)
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung geschieht
innerhalb 60 Kalendertagen ab dem Tag des Eingangs der vom Auftragnehmer
erstellten Schuldforderung.
d)
Preisrevision
Besagter Auftrag untersteht
keiner Preisrevision.
Artikel 6.‑ Die Finanzierung erfolgt mittels des unter
Artikel 423/745/60 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes
2004.
Artikel 7.‑ Die entsprechenden Zuschüsse werden im
Rahmen des Planes "ZEN" beantragt.
Artikel
8.- Das
Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen
Beschlusses zu beauftragen.
Ankauf von Mobiliar für verschiedene Gemeindeschulen : Genehmigung des Lastenheftes – Finanzierung – Antrag auf Zuschuss
DER GEMEINDERAT,
In Anbetracht dessen, dass in den Gemeindeschulen diverses Mobiliar auf Grund der steigenden Schülerzahlentwicklung und aus pädagogischen Gründen ersetzt bzw. ergänzt werden muss;
Nach Durchsicht des Sonderlastenheftes und der vorliegenden Auflistung
(3 Lose) für den Ankauf von Schulmobiliar für die Gemeindeschulen;
Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen Betrag von 30.264,09
€, MwSt. einbegriffen, für die Durchführung des obenerwähnten
Lieferungsauftrages vorsieht;
In Erwägung dessen, seitens der Regierung der Deutschsprachigen
Gemeinschaft eine Bezuschussung in Höhe von 60 % erfolgen kann;
Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117,
Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;
Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge
und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel
17, § 1 und § 2, 1° a);
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von
öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 120;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung
der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der
Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 3, § 2;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im Haushalt des
Jahres 2004 unter Artikel 722/741/98 eingetragen worden sind;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT
EINSTIMMIG :
1.
Es
wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender
Lieferungen beinhaltet: Ankauf von Mobiliar für die verschiedenen
Gemeindeschulen in drei Losen : Los
1 : Pulte und Stühle.
Los 2 : Schränke, Garderobenbänke, usw. (Schule HEPPENBACH)
Los 3 : Sonnenblenden (Schule MEDELL)
2. Die Kostenschätzung des unter
Punkt 1 angeführten Auftrags ist auf 30.264,09 €, MwSt. einbegriffen,
festgesetzt, welche sich wie folgt aufteilt :
Los 1 : 15.857,05 €
Los 2 : 12.367,04 €
Los 3 : 2.040,00 €
3. Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im
Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die
Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten, wobei, wenn möglich, mehrere
Lieferanten befragt werden.
4. Die auf diesen Auftrag anwendbaren Auftragsbedingungen
sind diejenigen, die in dem diesem Beschluss beigefügten Lastenheft enthalten
sind.
5. Die für diesen Ankauf vorgesehenen Zuschüsse der
Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 60 % zu beantragen.
6. Den der Gemeinde anfallenden Anteil der Gesamtausgabe
mittels des unter Artikel 722/741/98 eingetragenen Kredites des
außerordentlichen Haushaltsplanes 2004 zu finanzieren.
7. Den gegenwärtigen Beschluss mit allen Unterlagen dem
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur weiteren Veranlassung zu
übermitteln.
Lieferung und Montage eines freitragenden Schiebetores inklusive Zugangskontrolle für die kommunale Erdaushubdeponie in BORN : Ausführung – Finanzierung
DER
GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass im
Rahmen der Nutzung der kommunalen Erdaushubdeponie in BORN ein freitragendes
Schiebetor inklusive Zugangskontrolle erforderlich ist;
Nach Durchsicht der
Kostenschätzung, welcher einen Betrag in Höhe von 9.000 €, ohne MwSt., für die
in 2004 auszuführenden Arbeiten und Materiallieferungen vorsieht;
In Erwägung dessen, dass die
Vergabe des Auftrags zur Lieferung und Montage eines freitragenden Schiebetores
inklusive Zugangskontrolle für die kommunale Erdaushubdeponie in BORN im
Verhandlungsverfahren erfolgen soll;
Auf Grund des
Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234,
Absatz 1;
In Anbetracht dessen, dass
die erforderlichen Kredite im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2004
eingetragen worden sind;
Auf Vorschlag des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1. Es wird je ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten bzw. Lieferungen beinhaltet :
a) Lieferung und Montage eines freitragenden Schiebetores für die kommunale Erdaushubdeponie in BORN;
b) Lieferung und Montage einer Zugangskontrolle für die vorgenannte Erdaushubdeponie.
Die unter Punkt 1 a) und b) angeführten Aufträge werden an Privatunternehmen vergeben.
2. Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Aufträge ist auf 9.000 €, ohne MwSt., festgesetzt.
3. Die unter Punkt 1 angeführten Aufträge werden im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten.
4. Diesen Auftrag mittels des unter Artikel 879/725/60 im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2004 eingetragenen Kredites zu finanzieren.
5. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Erstellung einer detaillierten Studie für den Anschluss der Windparkanlage HALENFELD-VALENDER "Ober Hardt" an das Umspannwerk in AMEL – Genehmigung des Kostenanschlages
DER
GEMEINDERAT,
In Erwägung
des vorliegenden Kostenanschlages für die Erstellung einer detaillierten Studie
für den Anschluss der Windparkanlage HALENFELD-VALENDER "Ober Hardt"
an das Umspannwerk in AMEL;
Nach Anhörung eines
diesbezüglichen Berichtes des Schöffen PAUELS zu diesem Tagesordnungspunkt;
In Erwägung dessen, dass
Ratsmitglied REINERTZ-MARAITE Irene bedauert, dass das Thema "Einrichtung
einer Windparkanlage in HALENFELD-VALENDER Ober Hardt" bisher noch nicht in
einer inoffiziellen Arbeitssitzung des Gemeinderates besprochen worden ist und
dass daher der Gemeinderat mangels Informationen zu wenig über diese Materie
informiert ist;
In Erwägung dessen, dass
Schöffe PAUELS hierzu bemerkt, dass das Bürgermeister- und Schöffenkollegium in
Abwartung der endgültigen Ergebnissen der vor Ort durchgeführten Windmessungen
nicht mehr informiert ist als der gesamte Gemeinderat;
In Erwägung dessen, dass
Ratsmitglied Wilfred SCHRÖDER namens der Oppositionsfraktion bekräftigt, dass
die Fraktion "Hof von AMEL" auch für die Erzeugung von alternativen
Energien ist und daher der Mehrheitsfraktion vorschlägt, die Beschlussfassung
zu diesem Tagesordnungspunkt bis zur Vorlage der endgültigen Ergebnisse der in
HALENFELD-VALENDER "Ober Hardt" durchgeführten Windmessungen zu
vertagen, damit der gesamte Gemeinderat vorerst in einer inoffiziellen
Arbeitssitzung in genauer Kenntnis der Sachlage über diesen Punkt diskutieren
kann;
In Erwägung dessen, dass der
Vorsitzende dem Ratsmitglied SCHRÖDER für die konstruktive Mitarbeit in diesem
doch für die Gemeinde AMEL wichtigen Punkt dankt;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG die Beschlussfassung zu
diesem Punkt einstweilig zu vertagen.
Anbau einer Sanitäranlage am Gebäude der
Gemeindeschule HEPPENBACH : Genehmigung der Endabrechung der verschiedenen
Lose
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung der vorliegenden Endabrechnungen zu den Arbeiten zwecks Anbau einer Sanitäranlage am Gebäude der Gemeindeschule HEPPENBACH (Lose 1 bis 7), die mit einem Gesamtkostenaufwand in Höhe von 126.450,56 €, Revision und MwSt. einbegriffen, abschließt;
Nach Anhörung der diesbezüglichen Erläuterungen des Vorsitzenden;
Nach Durchsicht der diesbezüglichen Übersichtstabelle;
In Erwägung dessen, dass die Fraktion „Hof von AMEL“ sich anlässlich
der seitens des Schöffenkollegiums organisierten und am 20.03.2004
stattgefundenen Ortsbesichtigung über die gelungene Ausführung dieses Projektes
überzeugen konnte;
Nach Durchsicht des neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1. Die Endabrechnung zu den Arbeiten zwecks Anbau einer Sanitäranlage am Gebäude der Gemeindeschule HEPPENBACH (Lose 1 bis 7), die mit einem Gesamtkostenaufwand in Höhe von 126.450,56 €, Revision und MwSt. einbegriffen, abschließt, zu genehmigen.
2. Den beauftragten Unternehmen die diesbezüglichen Rechnungsbeträge zur Zahlung anzuweisen.
3. Den gegenwärtigen Beschluss mit allen Unterlagen dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwecks Liquidierung der Subsidien zu übermitteln.
4.
Das
Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen
Beschlusses zu beauftragen.
Erweiterung des Kindergartens der Gemeindeschule HERRESBACH (2. Phase) : Genehmigung der Endabrechung der verschiedenen Lose
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung der vorliegenden Endabrechnungen zu den Arbeiten zwecks Erweiterung des Kindergartens der Gemeindeschule HERRESBACH (2.Phase:Lose 1 bis 8), die mit einem Gesamtkostenaufwand in Höhe von 138.764,73 €, Revision und MwSt. einbegriffen, abschließt;
Nach Anhörung der diesbezüglichen Erläuterungen des Vorsitzenden;
Nach Durchsicht der diesbezüglichen Übersichtstabelle;
In Erwägung dessen, dass die Fraktion „Hof von AMEL“ sich anlässlich der
seitens des Schöffenkollegiums organisierten und am 20.03.2004 stattgefundenen
Ortsbesichtigung über die gelungene Ausführung dieses Projektes überzeugen
konnte;
Nach Durchsicht des neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1. Die Endabrechnungen zu den Arbeiten zwecks Erweiterung des Kindergartens der Gemeindeschule HERRESBACH (2. Phase : Lose 1 bis 8), die mit einem Gesamtkostenaufwand in Höhe von 138.764,73 €, Revision und MwSt. einbegriffen, abschließt, zu genehmigen.
2. Den beauftragten Unternehmen die diesbezüglichen Rechnungsbeträge zur Zahlung anzuweisen.
3. Den gegenwärtigen Beschluss mit allen Unterlagen dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwecks Liquidierung der Subsidien zu übermitteln.
4.
Das
Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen
Beschlusses zu beauftragen.
FINANZIELLE
ANGELEGENHEITEN
Antrag der V.o.E. OSTBELGIEN FESTIVAL auf finanzielle
Beihilfe für die Durchführung des diesjährigen Ostbelgienfestivals
DER
GEMEINDERAT,
In Erwägung des vorliegenden Antrages vom 19. Januar 2004 der V.o.E. Ostbelgienfestival auf finanzielle Unterstützung für die Organisation des Ostbelgienfestivals 2004;
In Anbetracht der Tatsache, dass
im Rahmen des diesjährigen Ostbelgienfestivals die Durchführung eines
Konzertes in der Pfarrkirche von MONTENAU-IVELDINGEN vorgesehen ist;
Auf Vorschlag des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG der V.o.E. Ostbelgienfestival
eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 125 € für die Organisation des
Ostbelgienfestivals 2004 zu gewähren.
Antrag des Paters PAUELS Leo auf finanzielle
Unterstützung für den Aufbau einer Bildungsstätte in KINSHASA
Vor der Behandlung dieses
Tagesordnungspunktes zieht Herr PAUELS Guido sich aufgrund des Artikels 92,
1.des neuen Gemeindegesetzes zurück.
DER
GEMEINDERAT,
In Erwägung des vorliegenden Antrages des
Paters PAUELS Leo auf finanzielle Unterstützung für den Aufbau einer
Bildungsstätte in KINSHASA;
In Erwägung dessen, dass es sich hierbei
um einen konkreten Antrag der Ordensgemeinschaft der Marianisten aus KINSHASA
(Demokratische Republik Kongo) auf Beihilfe für die Fertigstellung des Rohbaues
der Bildungsstätte LIMETE handelt;
In Erwägung dessen, dass es u.a. zur
Aufgabe der Gemeinde gehört, diese Einrichtungen zu unterstützen, auch wenn
die Finanzierung solcher Einrichtungen nicht ausschließlich in den
Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt;
Auf Grund des Artikels 117 des neuen
Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG der Ordensgemeinschaft der Marianisten
in KINSHASA (Demokratische Republik Kongo) eine finanzielle Beihilfe in Höhe
von 1.240 € für die Fertigstellung des Rohbaues der Bildungsstätte LIMETE in
KINSHASA zu gewähren.
DER
GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass für
den Transport von Material und bei Noteinsätzen ein Kleintransporter für die
Freiwillige Gemeindefeuerwehr AMEL angeschafft werden muss;
Nach Durchsicht eines
Angebotes zum Ankauf eines gebrauchten Kleintransporters der Belgischen Armee
in Höhe von 2.200 €, wobei noch Unkosten für die Instandsetzung und vorschriftsmäßige
Lackierung dieses Fahrzeuges hinzukommen;
In Erwägung dessen, dass
sich bei diesem Ankauf um eine günstige Anschaffung handelt;
Auf Grund des
Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234,
Absatz 1;
In Anbetracht dessen, dass
die erforderlichen Kredite im Rahmen einer Haushaltsabänderung im
außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2004 eingetragen werden;
Auf Vorschlag des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1. Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Lieferungen beinhaltet : Ankauf eines gebrauchten Kleintransporters für die Freiwillige Gemeindefeuerwehr AMEL.
2.
Die
Kostenschätzung des unter Punkt 1 angeführten Lieferungsauftrages ist auf 2.200
€, MwSt. einbegriffen, zuzüglich der Kosten für die Instandsetzung und
Neulackierung des Fahrzeuges, festgesetzt.
3.
Der
unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei
der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten.
4.
Diesen
Lieferungsauftrag mittels des unter Artikel 351/743/98 einzutragenden Kredites
des außerordentlichen Haushaltsplanes 2004 zu finanzieren.
5.
Das
Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen
Beschlusses zu beauftragen.
Gewährung einer Ausfallbürgschaft zur Aufnahme einer Anleihe durch die Interkommunale INTEROST
DER
GEMEINDERAT,
Aufgrund des Beschlusses des
Verwaltungsrates der Interkommunale INTEROST vom 16. September 2003 betreffend
die Aufnahme eines Darlehens bei der Bank ING in Höhe von 5.046.632,68 € zur
Finanzierung von Elektrizitätsnetzen;
In Anbetracht, dass die
aufzunehmende Anleihe (verhältnismäßig zum gezeichneten Kapital) durch die
angeschlossenen Gemeinden garantiert werden sollte;
In Erwägung, dass die
Gemeinde AMEL demnach 184.236,60 € garantieren würde;
In Anbetracht der Tatsache, dass der Gemeinderat einstimmig der Ansicht ist, dass die vorgesehene Frist von 30 Tagen nach der Fälligkeit der geschuldeten Beträge, wo bei nicht erfolgter Zahlung dieser Beträge, die Abhebung derselben von Amtswegen vorgenommen wird, zu kurz ist und daher eine Frist von 90 Tagen vorschlägt;
Auf Vorschlag des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1.
Die
Gemeinde AMEL übernimmt (verhältnismäßig zum gezeichneten Kapital) die Garantie
über einen Betrag in Höhe von 184.236,60 € zur Aufnahme einer Anleihe durch die
Interkommunale INTEROST bei der Bank
ING zur Finanzierung der Errichtung von Elektrizitätsnetzen.
2.
Die
Abänderung von 30 Tagen auf 90 Tagen der im Bürgschaftsabkommen vorgesehene
Frist nach der Fälligkeit der geschuldeten Beträge, wo bei nicht erfolgter
Zahlung dieser Beträge, die Abhebung derselben von Amtswegen vorgenommen wird,
zu beantragen.
3.
Abschrift
hiervon ergeht zur allgemeinen Aufsicht an den Herrn Provinzgouverneur
Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.11.2001 in der Angelegenheit "Festsetzung des Steuersatzes auf die Ausstellung von Verwaltungsdokumenten"
DER
GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses
des Gemeinderates vom 28.11.2001 in der Angelegenheit "Festsetzung des
Steuersatzes auf die Ausstellung von Verwaltungsdokumenten"
In Erwägung dessen, dass im
Herbst dieses Jahres der neue elektronische Personalausweis ausgegeben werden
wird;
In Erwägung dessen, dass aufgrund der vorgesehenen Erhöhung des Selbstkostenpreises des neuen Personalausweises von 4 € auf 10 €, die Gemeindesteuer auf Personalausweise ab Einführung des neuen elektronischen Personalausweises angepasst werden muss;
Auf Vorschlag des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1.
Den
Absatz a) des Artikel 2 des Beschlusses
vom 28.11.2001 betreffend Festsetzung des Steuersatzes auf die Ausstellung von
Verwaltungsdokumenten wie folgt zu ergänzen : Ab offizieller Einführung des
neuen elektronischen Personalausweises beträgt der Steuersatz für das
Ausstellen der belgischen Ausweise 12 Euro, wovon 10 Euro für die Staatskasse
bestimmt sind und 2 Euro als Gemeindesteuer gelten.
2.
Gegenwärtiger
Beschluss wird dem Herrn Provinzgouverneur zwecks Ausübung der allgemeinen
Aufsichtspflicht zugestellt.
VERSCHIEDENES
DER
GEMEINDERAT,
Aufgrund der Tatsache, dass
die V.o.E." Wohnraum für alle" seit dem Jahr 1995 besteht und ihren
Verwaltungssitz in ST. VITH hat;
In Anbetracht dessen, dass
das Ziel der Vereinigung darin besteht, angemessenen, bezahlbaren Wohnraum für
sozial schwächere Menschen zu erschließen;
In Erwägung dessen, dass
sich die Tätigkeit der Vereinigung inzwischen auf die fünf südlichen Gemeinden
des Gebietes deutscher Sprache, d.h. Amel, Büllingen, Bütgenbach, Burg‑Reuland und ST. VITH erstreckt;
In Anbetracht dessen, dass
"Wohnraum für alle" neben der Wohnungsvermittlung auch eine soziale
Begleitung der Mieter, eine Beratung und Mediation bei Konflikten,
Behördengängen usw. gewährt;
In Anbetracht dessen, dass
die Nachfragen nach geeignetem Wohnraum in den vergangenen Jahren ständig
zugenommen haben, was auch aus dem Tätigkeitsbericht von "Wohnraum für
alle" eindeutig hervorgeht;
In Erwägung dessen, dass
wegen akutem Personalmangel derzeit nicht mehr alle Anfragen bearbeitet werden
können;
In Anbetracht dessen, dass
es zum jetzigen Zeitpunkt angemessen erscheint eine soziale Immobilienagentur
anzustreben;
In Erwägung dessen, dass
"Wohnraum für alle" die Anerkennungskriterien erfüllen würde;
Auf Vorschlag des
Bürgermeister‑ und Schöffenkollegiums;
Beschließt einstimmig :
1.
Den
Antrag der V.o.E. "Wohnraum für alle" zur Anerkennung als soziale
Immobilienagentur beim zuständigen Minister, Herrn M. DAERDEN, im Hinblick auf
eine noch bessere Betreuung der Bevölkerung in unserer Gemeinde günstig zu
begutachten und zu unterstützen, wohl mit der Bedingung, dass hierdurch keine
finanziellen Belastungen auf die Gemeinde AMEL zukommen.
2.
Die
V.o.E. "Wohnraum für alle" darauf hinzuweisen, dass sollte die
Gemeinde AMEL für eventuelle finanzielle Belastungen der V.o.E. aufkommen
müssen, diese vorerst mittels Antrag durch den Gemeinderat genehmigt werden
müssen.
3.
Vorstehende
Beschlussfassung wird weitergeleitet an :
-
Herrn
Minister Michel DAERDEN, zuständig für Haushalt, Wohnung, Ausrüstung und öffentliche
Arbeiten über die V.o.E. "Wohnraum für alle";
-
Die
Gemeinden BÜLLINGEN, BURG-REULAND, BÜTGENBACH und ST.VITH;
-
An
die V.o.E. "Wohnraum für alle" in ST.VITH.
DER
GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass
durch die drastische Verkürzung der Jagdzeit für Schwarzwild von sieben auf nur
noch drei Monate, der Wildschweinbestand rapide angestiegen ist;
In Erwägung dessen, dass
große Wildschweinrotten, die auf der Suche nach Nahrung sind, die in
Waldesnähe liegenden Erntebestände verwüsten;
In Erwägung dessen, dass die durch die Wildschweine verursachten Ernteschäden die betroffenen Jagdpächter immer mehr finanziell belasten und dass infolgedessen zu befürchten ist, dass die Preise bei der nächsten Verpachtung zum Nachteil der Gemeinde sinken werden;
In Erwägung des Antrages des
Verbandes der Deutschsprachigen Landwirte auf Unterstützung seiner Petition
gegen die Wildschweinschäden;
Auf Vorschlag aller
Fraktionen;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG :
1.
Der
Gemeinderat der Gemeinde Amel protestiert in aller Schärfe gegen die Flurschäden
angerichtet durch die Wildschweine.
2.
Der
Gemeinderat setzt sich ein, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln
-
für
eine Verringerung des Wildschweinbestandes;
-
gegen
die eingeschränkten Jagdzeiten bei Schwarzwild;
-
für
die Möglichkeit des "Kreisens" ohne langwierige Genehmigungsprozedur;
-
für
die Möglichkeit von Vernichtungsjagden und die Aufhebung des Nachschussverbots
bei zu viel Wildschweinen.
3.
Vorstehende
Beschlussfassung wird weitergeleitet an :
-
Herrn
Minister José HAPPART, Minister der Regierung der Wallonischen Region,
zuständig für Landwirtschaft und Ländliche Erneuerung;
-
Die
Gemeinden BÜLLINGEN, BURG-REULAND, BÜTGENBACH und ST.VITH;
-
An
den Verband der Deutschsprachigen Landwirte.
Die
nachstehenden Punkte werden einstimmig gemäß Artikel 97, § 2 des
Gemeindegesetzes dringlichkeitshalber zur Tagesordnung hinzugezogen.
Bekämpfung
von Forstschädlingen in den Revieren AMEL, HEPPENBACH und MONTENAU : Antrag auf
Zuschuss
DER
GEMEINDERAT,
Nach Durchsicht des
vorliegenden Kostenanschlages bzgl. der im Jahre 2004 in den Gemeindewaldungen
des Forstamtes BÜLLINGEN vorgesehenen Arbeiten zur Bekämpfung von
Forstschädlingen in den Revieren AMEL, HEPPENBACH und MONTENAU;
In Erwägung dessen, dass die
Wallonische Region gewöhnlich für derartige Arbeiten Zuschüsse gewährt;
Auf Grund des
Forstgesetzbuches und des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 1854 über seine
Durchführung;
Auf Vorschlag des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG:
1. Den vorliegenden Kostenanschlag mit einem Kostenaufwand in Höhe von 4.321,00 €, MwSt. einbegriffen, zu genehmigen.
2. Auf die Teilsumme in Höhe von 4.300,00 €, MwSt. nicht einbegriffen, des Kostenanschlages 30 % Zuschüsse der Region zu beantragen.
Bezeichnung
eines Gemeindedelegierten in der Generalversammlung der G.o.E. Städte- und
Gemeindeverband der Wallonie
DER
GEMEINDERAT,
Nach Kenntnisnahme eines
Schreibens vom 23.03.2004 betreffend die am 21.04.2004 in NAMUR stattfindende
außerordentliche Generalversammlung;
Auf Vorschlag des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG für die Dauer der jetzigen
Legislaturperiode den Herrn SCHUMACHER Klaus, Bürgermeister, wohnhaft in 4771
HALENFELD 81 als Vertreter der Gemeinde AMEL für die kommenden ordentlichen und
außerordentlichen Generalversammlungen der G.o.E. Städte- und Gemeindeverband
der Wallonie zu bezeichnen.
Für den Gemeinderat :
Der Gemeindesekretär, Der
Vorsitzende,
gez. BOULANGER Fr. SCHUMACHER
Kl.