Protokoll der Sitzung vom 31. März 2004

 

 

Anwesend : H.H. SCHUMACHER, Bürgermeister;

PAUELS, WIESEMES und MARQUET, Schöffen;

MARGREVE, KÖTTEN, LENTZ, Frau SCHRÖDER-MARAITE, MARAITE, SCHRÖDER, Frau JUFFERN-SCHMITZ, Frau REINERTZ-MARAITE, PAUELS F.J., NEUENS und Frau BASTIN-VEITHEN, Mitglieder;

 

BOULANGER, Sekretär.

 

Abwesend : KÖTTEN S.,  Mitglied, entschuldigt.

 

In öffentlicher Sitzung

 

Genehmigung der Protokolle der Gemeinderatssitzungen vom 11. und 27. Februar 2004

Die Protokolle dieser Sitzungen werden einstimmig genehmigt.

 

ZURKENNTNISNAHME

 

Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 03.03.2004 : Öffentli­cher Verkauf von 1.119,35 FM Eichen- und Buchenholz (152 Lose) vom 03. März 2004 – Wirtschaftsjahr 2004 : Bezeichnung der Ersteher

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 03.03.2004, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von 1.119,35 Fm Eichen- und Buchenholz (152 Lose) vom 03. März 2004 bezeichnet worden sind;

 

Nach Durchsicht des diesbezüglichen Versteigerungs­protokolls, laut welchem die Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 20.007,85 € für den Verkauf von 1.119,35 Fm Eichen- und Buchenholz (152 Lose)  erzielen konnte;

 

Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

NIMMT den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 03. März 2004 in obengenannter Angelegenheit ZUR KENNTNIS.

 

Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 11.03.2004 : Öffentli­cher Verkauf von 894,02 FM Eichen- und Buchenholz (108 Lose) vom 11. März 2004 – Wirtschaftsjahr 2004 : Bezeichnung der Ersteher

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 11.03.2004, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von 740,91 Fm der angebotenen 894,02 Fm Eichen- und Buchenholz (91 von 108 Lose) vom 11. März 2004 bezeichnet worden sind;

 

Nach Durchsicht des diesbezüglichen Versteigerungs­protokolls, laut welchem die Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 10.737,63 € für den Verkauf von 740,91 Fm Eichen- und Buchenholz (91 Lose) erzielen konnte;

 

Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

NIMMT den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 11. März 2004 in obengenannter Angelegenheit ZUR KENNTNIS.

 

Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 25.03.2004 : Holz­verkauf vom 25. März 2004: Teil 1 : Bezeichnung der vorläufigen Ersteher

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 25.03.2004, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von 7.466 Fm Nadel- und Laubholz (14 Lose) vom 25.03.2004 (1. Teil) bezeichnet worden sind;

 

Nach Durchsicht des Submissionseröffnungsprotokolls, laut welchem die Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 277.525,53 € (Unkosten und MwSt. einbegriffen) erzielen konnte;

 

Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

NIMMT den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 25. März 2004 in obengenannter Angelegenheit ZUR KENNTNIS.

 

Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 25.03.2004 : Holz­verkauf vom 25. März 2004: Teil 2 : Bezeichnung der vorläufigen Ersteher

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 09.10.2003, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von 11.133 Fm Nadelholz (4 Lose) vom 09.10.2003 (2. Teil) bezeichnet worden sind;

 

Nach Durchsicht des Submissionseröffnungsprotokolls, laut welchem die Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 300.951,96 € (Unkosten und MwSt. einbegriffen) erzielen konnte;

 

Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

NIMMT den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 09. Oktober 2003 in obengenannter Angelegenheit ZUR KENNTNIS.

 

Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 26.03.2004 : Öffentli­cher Verkauf von 153,11 FM Eichen- und Buchenholz (17 Lose) vom 26. März 2004 – 2. Sitzung : Bezeichnung der Ersteher

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 26.03.2004, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von 71,01 Fm der angebotenen 153,11 Fm Eichen- und Buchenholz (8 von 17 Lose) vom 26. März 2004 bezeichnet worden sind;

 

Nach Durchsicht des diesbezüglichen Versteigerungs­protokolls, laut welchem die Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 811,66 € für den Verkauf von 71,01 Fm Eichen- und Buchenholz (8 Lose) erzielen konnte;

 

Auf Grund des Artikels 117 des Neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

NIMMT den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 26. März 2004 in obengenannter Angelegenheit ZUR KENNTNIS.

 

 

BEGUTACHTUNG

 

Begutachtung des Beschlusses des Rates der Kirchenfabrik MEYERODE vom 28.01.2004 : Haushalts­plan 2004 – 1. Kreditabänderung

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Kenntnisnahme dieses Beschlusses und der beiliegenden Unterlagen;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG den Beschluss der Kirchenfabrik MEYERODE vom 28.01.2004 in obengenannter Angelegenheit günstig zu begutachten.

 

Begutachtung des Beschlusses des Rates der Evangelische Kirchengemeinde MALMEDY-ST.VITH vom 15.02.2004 : Haushaltsplan 2004 – Berichtigung

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Kenntnisnahme dieses Beschlusses und der beiliegenden Unterlagen;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG den Beschluss der Evangelischen Kirchen­gemeinde MALMEDY-ST.VITH vom 15.02.2004 in obengenannter Angelegenheit günstig zu begut­achten.

 

 

IMMOBILIEN

 

Prinzipieller Beschluss

 

Antrag der A.G. EURO-HOLZ aus 4770 AMEL, Auf Eichenhardt, 241 auf Ankauf eines Geländeteilstückes von 1 Ha 40 Ar 17 Ca  aus der Pazelle Gemarkung 15, Flur A; Nr. 21 y8

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Kenntnisnahme des vorliegenden Antrages der A.G.  EURO-HOLZ aus 4770 AMEL,  Auf Eichenhardt 241 auf Erwerb eines Geländeteil­stückes von 1 Ha 40 Ar 17 Ca aus der Gemeindeparzelle Gemarkung 15, Flur A, Nr. 21y8;

 

Nach Durchsicht des beiliegenden Vermessungsplanes, laut welchem es sich um ein in roter Farbe eingezeichnetes Grundstück handelt, welches die Losbezeichnung 5 trägt;

 

In Erwägung dessen, dass die A.G. EURO-HOLZ bereit ist, einen Preis von 3,5 €/m² für den Erwerb dieses Geländes zu zahlen;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  Prinzipiell der A.G.  EURO-HOLZ aus 4770 AMEL,  Auf Eichenhardt 241 das auf beiliegendem Vermessungsplan in roter Farbe eingezeichnete Gemeindegelände mit einem Flächeninhalt von 1 Ha 40 Ar 17 Ca zum Preis von 3,5 €/m² zu verkaufen.

2.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens zu beauftragen.

 

Endgültige Beschlüsse

 

Ankauf der in der Ortschaft MIRFELD gelegenen Parzelle Gemarkung 8, Flur A, Nr. 185 G, 1 Ha 01 Ar 48 Ca groß

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass die Erben der Frau JOUSTEN-CLOSE K. aus 4770 AMEL, Schoppen 34 der Gemeinde AMEL den Ankauf der in der Ortschaft MIRFELD gelegenen Parzelle Gemarkung 8, Flur A, Nr. 185 C mit einem Flächeninhalt 101,48 Ar angeboten hat;

 

In Erwägung dessen, dass es sich hierbei um eine Parzelle längs der Regionalstrasse Nr. 658 AMEL-BÜLLINGEN handelt, die sich für die Einrichtung von zwei Baustellen eignet;

 

In Erwägung dessen, dass Herr JOUSTEN Walter sein Einverständnis zum Angebot der Gemeinde in Höhe von 28.631,70 € gegeben hat;

 

In Erwägung dessen, dass durch den Ankauf dieses Baugeländes die bisher geführte Wohnungsbaupolitik fortgeführt werden soll;

In Erwägung dessen, dass während des vom 07.01.2004 bis zum 23.01.2004 durchgeführten Untersuchungsverfahrens keine Einsprüche gegen dieses Immobiliengeschäft eingegangen sind;

 

Nach Durchsicht des Verkaufsversprechens, des Berichtes des Erbschaftssteuerein­nehmers,  der Kataster­unterlagen und des Entwurfes der Ankaufsurkunde;

 

In Erwägung dessen, dass die erforderlichen Kredite im Haushalt des Jahres 2004 unter Artikel 124/711/52 eingetragen sind;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Die in der Ortschaft MIRFELD gelegene Parzelle, Gemarkung 8, Flur A, Nr. 185 C, Eigentum der Erben der Frau JOUSTEN-CLOSE K., mit einem Flächen­inhalt von 1 Ha 01 Ar 48 Ca zum Gesamtpreis in Höhe von 28.631,70 € zu er­werben.

2.  Dem im Punkt 1 erwähnten Ankauf den Charakter des öffentlichen Nutzens zuzu­erkennen.

3.  Den der Gemeinde anfallenden Anteil der Gesamtausgabe mittels des unter Artikel 124/711/52 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2004 zu finanzieren.

4.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegen­wärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Tausch von Gelände zwischen der Gemeinde AMEL und den Eheleuten SIQUET-BOUR L. sowie den Eheleuten SCHAUS-WECKMANN G. aus 4770 MONTENAU 121 bzw. MONTENAU 122

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass im Rahmen der Regularisierung der Eigentumsverhältnisse mehrere Geländeteilstücke mit den Eheleuten SIQUET-BOUR L. sowie den Eheleuten SCHAUS-WECKMANN G. aus 4770 MONTENAU 121 bzw. MONTENAU 122 ausgetauscht werden können;

 

In Erwägung dessen, dass die zu tauschenden Geländeteilstücke auf den beiden beiliegenden Vermessungsplänen eingezeichnet sind;

 

Nach Durchsicht der zwei vorliegenden Vereinbarungen, welche mit den Eigentümern der betroffenen Parzellen abgeschlossen werden müssen;

 

In Erwägung dessen, dass während des vom 07.01.2004 bis zum 23.01.2004 durchgeführten Untersuchungsverfahrens keinerlei Einsprüche gegen dieses Immobiliengeschäft eingegangen sind;

 

Nach Durchsicht der Katasterunterlagen und des Entwurfes der Tauschurkunde;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  folgenden Geländetausch mit den Eheleuten SIQUET-BOUR L. aus 4770 MONTENAU 121 zu den nachstehenden Bedingungen zu tätigen :

"Die Eheleute SIQUET-BOUR L. verpflichten sich der Gemeinde AMEL folgendes Gelände abzu­treten :

ein Teilstück von 71 Ca aus der Parzelle Gemarkung 5, Flur A, Nr. 7f15, welches auf dem beilie­genden Vermessungsplan vom 17.10.2003 des Landmessers JOSTEN A. die Losnummer 1 trägt;

Die Gemeinde AMEL verpflichtet sich den Eheleuten SIQUET-BOUR L. folgendes Gelände abzu­treten :

ein Teilstück von 71 Ca aus der Gemeindeparzelle Gemarkung 5, Flur A, Nr. 2e, welches auf dem beiliegenden Vermessungsplan vom 17.10.2003 des Landmessers JOSTEN A. die Losnummer 2 trägt;“

2.  folgenden Geländetausch mit den Eheleuten SCHAUS-WECKMANN G. aus 4770 MONTENAU 122 zu den nachstehenden Bedingungen zu tätigen :

„Die Eheleute SCHAUS-WECKMANN G. verpflichten sich der Gemeinde AMEL folgendes Gelände abzutreten :

ein Teilstück von 3 Ar 92 Ca aus den Parzellen Gemarkung 5, Flur A, Nr. 7z5 und Nr. 7h9, welches auf dem beiliegenden Vermessungsplan vom 21.03.2003 des Landmessers JOSTEN A. in gelber Farbe eingezeichnet ist;

Die Gemeinde AMEL verpflichtet sich den Eheleuten SCHAUS-WECKMANN G. folgendes Gelände abzutreten :

ein Teilstück von 4 Ar 36 Ca aus den Gemeindeparzellen Gemarkung 5, Flur A, Nr. 2e und Nr. 6t2, welches auf dem beiliegenden Vermessungsplan vom 17.10.2003 des Landmessers JOSTEN A. die Losnummer 3 trägt;

Die Eheleute SCHAUS-WECKMANN G. verpflichten sich zudem, der Gemeinde AMEL eine Ausgleichssumme in Höhe von 154 € (44 Ca x 3,5 €/Ca) auszuzahlen.“

3.  Dem im Punkt 1 und 2 erwähnten Tauschgeschäft den Charakter des öffentlichen Nutzens zuzuerken­nen.

4.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

 

ÖFFENTLICHE ARBEITEN

 

Einrichtung von Büroräumen im Dachgeschoss des Gebäudes der Gemeindeverwaltung AMEL inklusive Einrichtung eines behindertengerechten Aufzuges : Ausführung - Finanzierung

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung seines prinzipiellen Beschlusses vom 14.02.2003, laut welchem die Ratsmitglieder das Vorhaben des Kollegiums in obengenannter Angelegenheit zur Kenntnis genom­men und ihr grundsätzliches Einverständnis zu demselben abgegeben haben;

 

Nach Kenntnisnahme, dass ein Betrag in Höhe von 125.000 € für die auszuführen­den Arbeiten und Materiallieferungen im Haushaltsplan 2004 vorgesehen sind;

 

Nach Durchsicht der diesbezüglichen Pläne der Innen­architektin A. DAHMEN aus ELSENBORN;

 

In Erwägung dessen, dass die Vergabe des Auftrags zur Einrichtung von Büroräu­men im Dachgeschoss des Gebäudes der Gemeindever­waltung inklusive Einrichtung eines behinder­ten­gerechten Aufzuges sowie zur Lieferung des erforderlichen Baumaterials im Verhandlungsverfah­ren erfolgen soll;

 

Auf Grund des Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite unter Artikel 104/724/60 im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2004 eingetragen worden sind;

 

In Erwägung dessen, dass die Fraktion „Hof von AMEL“ sich anlässlich einer seitens des Schöffenkollegiums organisierten und am 20.03.2004 stattgefundenen Ortsbesichtigung davon überzeugen konnte, dass die Planungen im Sinne der Oppositionsfraktion sind;

 

In Erwägung dessen, dass der gesamte Gemeinderat der Ansicht ist, dass im Rahmen dieser Arbeiten die Empfangshalle des Gemeindehauses renoviert werden soll;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Es wird je ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten bzw. Lieferungen beinhaltet :

a.  Einrichtung von Büroräumen im Dachgeschoss des Gebäudes der Gemeindever­waltung inklusive Einrichtung eines behinderten­gerechten Aufzuges

b.  Materiallieferungen zur Ausführung der vorgenannten Arbeiten, die teilweise in eigener Regie ausgeführt werden.

Die unter Punkt 1 a) angeführten Aufträge werden teilweise an Privat­unternehmen vergeben (Einbau des Behinderten-Plattformlifts, Maurer- und Pliesterarbeiten usw.) und teilweise in eigener Regie ausgeführt.  Die unter Punkt 1 b) angeführten Aufträge werden an Privat­unternehmen vergeben.

2.  Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Aufträge ist auf 125.000,00 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt, welche sich in nachstehende Lose aufteilt :

-      Los 1 : Rohbauarbeiten (Aufzugsschacht) : 20.000,00 €

-      Los 2 : Einbau des Aufzuges : 22.500,00 €

-      Los 3 : Elektro, Heizung und Sanitär : 22.500,00 €

-      Los 4 : Putz und Böden : 12.500,00 €

-      Los 5 : Innenschreinerei : 42.000,00 €

-      Los 6 : Außenschreinerei (Dach) : 5.500,00 €

3.  Die unter Punkt 1 angeführten Aufträge werden im Verhandlungs­verfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekannt­machungs­­vorschriften einzuhalten.

4.  Die Finanzierung erfolgt mittels des unter Artikel 104/724/60 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2004.

5.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Anbringung von Fahrbahnmarkierungen zwecks Aufteilung verschiedener Gemeinde­wege in zwei Fahrstreifen : Ausführung - Finanzierung - Antrag auf Zuschuss

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass der Artikel 2 der am 26.03.1998 durch den Gemeinderat verabschiedete Ergänzungsverordnung über den Straßenverkehr die verschiedenen Abschnitte der großen Gemeindewege festlegt, welche die Anbringung von weißen Linien zwecks Aufteilung der Fahrbahn in zwei Fahrstreifen vorsieht;

 

Nach Durchsicht der diesbezüglichen Aufstellung, woraus hervorgeht dass die Gesamtlänge der vorzunehmenden Straßenmarkierungen sich auf ± 35.000 m beläuft;

Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1 ;

 

Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau‑, Liefer‑ und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Ar­tikel 17, §§ 1 et 2, 1° a);

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen Bau‑, Liefer‑ und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von öffent­lichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 120;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festle­gung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 3, § 2 ;

 

In Anbetracht dessen, dass ein Auftrag erteilt werden soll, welche die Ausführung der unter Artikel 1 angeführten Arbeiten beinhaltet;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister‑ und Schöffenkollegiums

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

Artikel 1.‑ Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet : Anbringung von Fahrbahnmarkierungen zwecks Aufteilung verschiedener Gemeindewege in zwei Fahrstreifen auf einer Länge von ca. 35.000 laufende Meter, d.h. Ausführung von 0,15 m breiten durch­gehenden und unterbrochenen Mittellinien mit weißer Markierungsfarbe Typ A.

Artikel 2.‑ Die Schätzung der unter Artikel 1 angeführten Arbeiten wird auf 8.050 €, zuzüglich MwSt., festgelegt;

Artikel 3.‑ Der unter Artikel 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten, wobei, wenn möglich, mehrere Unternehmer befragt werden.

Artikel 4.‑ Die Artikel 10,§2, 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 30,§2, 36 und 41 des allge­meinen Lastenheftes, weiches den Anhang zum Kgl. Erlass vom 26. September 1996 über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen bildet, sind als allgemeine administrative Vertragsklauseln auf den in Artikel 1 angeführten Auftrag anwendbar.

Artikel 5.‑ Die für den in Artikel 1 angeführten Auftrag geltenden Vertragsbedingun­gen sind :

a)                                                                                                                                           Preisfestlegung

Der Auftrag erfolgt zu wahrscheinlichen Mengen.

b)                                                                                                                                           Ausführungsfristen

Die Ausführungsfrist beträgt 15 Kalendertage.

c)                                                                                                                                           Zahlungsbedingungen

Die Zahlung geschieht innerhalb 60 Kalendertagen ab dem Tag des Eingangs der vom Auftragnehmer erstellten Schuldforderung.

d)                                                                                                                                           Preisrevision

Besagter Auftrag untersteht keiner Preisrevision.

Artikel 6.‑ Die Finanzierung erfolgt mittels des unter Artikel 423/745/60 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2004.

Artikel 7.‑ Die entsprechenden Zuschüsse werden im Rahmen des Planes "ZEN" be­antragt.

Artikel 8.- Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Ankauf von Mobiliar für verschiedene Gemeindeschulen : Genehmigung des Lastenheftes – Finanzierung – Antrag auf Zuschuss

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht dessen, dass in den Gemeindeschulen diverses Mobiliar auf Grund der steigenden Schülerzahlentwicklung und aus pädagogischen Gründen ersetzt bzw. ergänzt werden muss;

 

Nach Durchsicht des Sonderlastenheftes und der vorliegenden Auflistung (3 Lose) für den Ankauf von Schulmobiliar für die Gemeindeschulen;

 

Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen Betrag von 30.264,09 €, MwSt. einbegriffen, für die Durchführung des obenerwähnten Lieferungsauftrages vorsieht;

 

In Erwägung dessen, seitens der Regierung der Deutsch­sprachigen Gemeinschaft eine Bezuschussung in Höhe von 60 % erfolgen kann;

 

Auf Grund des neuen Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 17, § 1 und § 2, 1° a);

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 120;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 3, § 2;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im Haushalt des Jahres 2004 unter Artikel 722/741/98 eingetragen worden sind;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Lieferungen beinhaltet: Ankauf von Mobiliar für die verschiedenen Gemeindeschulen in drei Losen :                                                                                      Los 1 : Pulte und Stühle.

Los 2 : Schränke, Garderobenbänke, usw. (Schule HEPPENBACH)

Los 3 : Sonnenblenden (Schule MEDELL)

2.  Die Kostenschätzung des unter Punkt 1 angeführten Auftrags ist auf 30.264,09 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt, welche sich wie folgt aufteilt :

Los 1 : 15.857,05 €

Los 2 : 12.367,04 €

Los 3 :   2.040,00 €

3.  Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten, wobei, wenn möglich, mehrere Lieferanten befragt werden.

4.  Die auf diesen Auftrag anwendbaren Auftragsbedingungen sind diejenigen, die in dem diesem Beschluss beigefügten Lastenheft enthalten sind.

5.  Die für diesen Ankauf vorgesehenen Zuschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 60 % zu beantragen.

6.  Den der Gemeinde anfallenden Anteil der Gesamtausgabe mittels des unter Artikel 722/741/98 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2004 zu finanzieren.

7.  Den gegenwärtigen Beschluss mit allen Unterlagen dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur weiteren Veranlassung zu übermitteln.

 

Lieferung und Montage eines freitragenden Schiebetores inklusive Zugangskontrolle für die kommunale Erdaushubdeponie in BORN : Ausführung – Finanzierung

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass im Rahmen der Nutzung der kommunalen Erdaushub­deponie in BORN ein freitragendes Schiebetor inklusive Zugangskontrolle erforderlich ist;

 

Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welcher einen Betrag in Höhe von 9.000 €, ohne MwSt., für die in 2004 auszuführenden Arbeiten und Materiallieferungen vorsieht;

 

In Erwägung dessen, dass die Vergabe des Auftrags zur Lieferung und Montage eines freitragenden Schiebetores inklusive Zugangs­kontrolle für die kommunale Erdaushubdeponie in BORN im Verhandlungsver­fahren erfolgen soll;

 

Auf Grund des Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2004 eingetragen worden sind;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Es wird je ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten bzw. Lieferungen beinhaltet :

a)  Lieferung und Montage eines freitragenden Schiebetores für die kommunale Erdaushubdeponie in BORN;

b)  Lieferung und Montage einer Zugangskontrolle für die vorgenannte Erdaushubdeponie.

Die unter Punkt 1 a) und b) angeführten Aufträge werden an Privat­unternehmen vergeben.

2.  Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Aufträge ist auf 9.000 €, ohne MwSt., festgesetzt.

3.  Die unter Punkt 1 angeführten Aufträge werden im Verhandlungs­verfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekannt­machungs­­vorschriften einzuhalten.

4.  Diesen Auftrag mittels des unter Artikel  879/725/60 im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2004 eingetragenen Kredites zu finanzieren.

5.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Erstellung einer detaillierten Studie für den Anschluss der Windparkanlage HALENFELD-VALENDER "Ober Hardt" an das Umspannwerk in AMEL – Genehmigung des Kostenanschlages

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des vorliegenden Kostenanschlages für die Erstellung einer detaillierten Studie für den Anschluss der Windparkanlage HALENFELD-VALENDER "Ober Hardt" an das Umspannwerk in AMEL;

 

Nach Anhörung eines diesbezüglichen Berichtes des Schöffen PAUELS zu diesem Tagesordnungspunkt;

 

In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied REINERTZ-MARAITE Irene bedauert, dass das Thema "Einrichtung einer Windparkanlage in HALENFELD-VALENDER Ober Hardt" bisher noch nicht in einer inoffiziellen Arbeitssitzung des Gemeinderates besprochen worden ist und dass daher der Gemeinderat mangels In­formationen zu wenig über diese Materie informiert ist;

 

In Erwägung dessen, dass Schöffe PAUELS hierzu bemerkt, dass das Bürgermeister- und Schöffenkollegium in Abwartung der endgültigen Ergebnis­sen der vor Ort durchgeführten Windmessungen nicht mehr informiert ist als der ge­samte Gemeinderat;

 

In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied Wilfred SCHRÖDER namens der Oppositionsfraktion bekräftigt, dass die Fraktion "Hof von AMEL" auch für die Erzeugung von alternativen Energien ist und daher der Mehrheitsfraktion vor­schlägt, die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt bis zur Vorlage der endgültigen Ergebnisse der in HALENFELD-VALENDER "Ober Hardt" durch­geführten Windmessungen zu vertagen, damit der gesamte Gemeinderat vorerst in einer inoffiziellen Arbeitssitzung in genauer Kenntnis der Sachlage über diesen Punkt diskutieren kann;

 

In Erwägung dessen, dass der Vorsitzende dem Ratsmitglied SCHRÖDER für die konstruktive Mitarbeit in diesem doch für die Gemeinde AMEL wichtigen Punkt dankt;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG die Beschlussfassung zu diesem Punkt einstweilig zu vertagen.

 

Anbau einer Sanitäranlage am Gebäude der Gemeindeschule HEPPENBACH : Genehmi­gung der Endabrechung der verschiedenen Lose

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung der vorliegenden Endabrechnungen zu den Arbeiten zwecks Anbau einer Sanitäranlage am Gebäude der Gemeindeschule HEPPENBACH (Lose 1 bis 7), die mit einem Gesamtkostenaufwand in Höhe von 126.450,56 €, Revision und MwSt. einbegriffen, abschließt;

 

Nach Anhörung der diesbezüglichen Erläuterungen des Vorsitzenden;

 

Nach Durchsicht der diesbezüglichen Übersichtstabelle;

 

In Erwägung dessen, dass die Fraktion „Hof von AMEL“ sich anlässlich der seitens des Schöffenkollegiums organisierten und am 20.03.2004 stattgefundenen Ortsbesichtigung über die gelungene Ausführung dieses Projektes überzeugen konnte;

 

Nach Durchsicht des neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Die Endabrechnung zu den Arbeiten zwecks Anbau einer Sanitäranlage am Gebäude der Gemeindeschule HEPPENBACH (Lose 1 bis 7), die mit einem Gesamtkosten­aufwand in Höhe von 126.450,56 €, Revision und MwSt. einbegriffen, abschließt, zu genehmigen.

2.  Den beauftragten Unternehmen die diesbezüglichen Rechnungsbeträge zur Zahlung anzuweisen.

3.  Den gegenwärtigen Beschluss mit allen Unterlagen dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwecks Liquidierung der Subsidien zu übermitteln.

4.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Erweiterung des Kindergartens der Gemeindeschule HERRESBACH (2. Phase) : Genehmi­gung der Endabrechung der verschiedenen Lose

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung der vorliegenden Endabrechnungen zu den Arbeiten zwecks Erweiterung des Kindergartens der Gemeindeschule HERRESBACH (2.Phase:Lose 1 bis 8), die mit einem Gesamtkostenaufwand in Höhe von 138.764,73 €, Revision und MwSt. einbegriffen, abschließt;

 

Nach Anhörung der diesbezüglichen Erläuterungen des Vorsitzenden;

 

Nach Durchsicht der diesbezüglichen Übersichtstabelle;

 

In Erwägung dessen, dass die Fraktion „Hof von AMEL“ sich anlässlich der seitens des Schöffenkollegiums organisierten und am 20.03.2004 stattgefundenen Ortsbesichtigung über die gelungene Ausführung dieses Projektes überzeugen konnte;

 

Nach Durchsicht des neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Die Endabrechnungen zu den Arbeiten zwecks Erweiterung des Kindergartens der Gemeindeschule HERRESBACH (2. Phase : Lose 1 bis 8), die mit einem Gesamtkosten­aufwand in Höhe von 138.764,73 €, Revision und MwSt. einbegriffen, abschließt, zu genehmigen.

2.  Den beauftragten Unternehmen die diesbezüglichen Rechnungsbeträge zur Zahlung anzuweisen.

3.  Den gegenwärtigen Beschluss mit allen Unterlagen dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwecks Liquidierung der Subsidien zu übermitteln.

4.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

 

FINANZIELLE ANGELEGENHEITEN

 

Antrag der V.o.E. OSTBELGIEN FESTIVAL auf finanzielle Beihilfe für die Durchfüh­rung des diesjährigen Ostbelgienfestivals

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des vorliegenden Antrages vom 19. Januar 2004 der V.o.E. Ostbelgienfestival auf finanzielle Unterstützung für die Organisation des Ost­belgienfestivals 2004;

 

In Anbetracht der Tatsache, dass im Rahmen des diesjährigen Ost­belgienfestivals die Durchführung eines Konzertes in der Pfarrkirche von MONTENAU-IVELDINGEN vorgesehen ist;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG der V.o.E. Ostbelgien­festival eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 125 € für die Organisation des Ostbelgienfesti­vals 2004 zu gewähren.

 

Antrag des Paters PAUELS Leo auf finanzielle Unterstützung für den Aufbau einer Bildungsstätte in KINSHASA

Vor der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes zieht Herr PAUELS Guido sich aufgrund des Artikels 92, 1.des neuen Gemeindegesetzes zurück.

 

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des vorliegenden Antrages des Paters PAUELS Leo auf finanzielle Unterstützung für den Aufbau einer Bildungsstätte in KINSHASA;

 

In Erwägung dessen, dass es sich hierbei um einen konkreten Antrag der Ordensgemeinschaft der Marianisten aus KINSHASA (Demokratische Republik Kongo) auf Beihilfe für die Fertigstellung des Rohbaues der Bildungsstätte LIMETE handelt;

 

In Erwägung dessen, dass es u.a. zur Aufgabe der Gemeinde gehört, diese Ein­richtungen zu unterstützen, auch wenn die Finanzierung solcher Einrichtungen nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt;

 

Auf Grund des Artikels 117 des neuen Gemeindegeset­zes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkolle­giums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG der Ordensgemeinschaft der Marianisten in KINSHASA (Demokratische Republik Kongo) eine finanzielle Beihilfe in Höhe von 1.240 € für die Fertigstellung des Rohbaues der Bildungsstätte LIMETE in KINSHASA zu gewähren.

 

Ankauf eines gebrauchten Kleintransporters für die Freiwillige Gemeindefeuerwehr AMEL

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass für den Transport von Material und bei Noteinsätzen ein Kleintransporter für die Freiwillige Gemeindefeuerwehr AMEL angeschafft werden muss;

 

Nach Durchsicht eines Angebotes zum Ankauf eines gebrauchten Kleintransporters der Belgischen Armee in Höhe von 2.200 €, wobei noch Unkosten für die Instandsetzung und vor­schriftsmäßige Lackierung dieses Fahrzeuges hinzukommen;

 

In Erwägung dessen, dass sich bei diesem Ankauf um eine günstige Anschaffung handelt;

 

Auf Grund des Gemeindegesetzes, insbesondere dessen Artikel 117, Absatz 1, und Artikel 234, Absatz 1;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im Rahmen einer Haushalts­abänderung im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2004 eingetragen werden;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Lieferungen beinhaltet : Ankauf eines gebrauchten Kleintransporters für die Freiwillige Gemeindefeuerwehr AMEL.

2.  Die Kostenschätzung des unter Punkt 1 angeführten Lieferungsauftrages ist auf 2.200 €, MwSt. einbegriffen, zuzüglich der Kosten für die Instandsetzung und Neulackierung des Fahrzeuges, fest­gesetzt.

3.  Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einlei­tung des Verfahrens die Bekanntmachungs­vorschriften einzuhalten.

4.  Diesen Lieferungsauftrag mittels des unter Artikel 351/743/98 einzutragenden Kredites des außeror­dentlichen Haushaltsplanes 2004 zu finanzieren.

5.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Gewährung einer Ausfallbürgschaft zur Aufnahme einer Anleihe durch die Interkommu­nale INTEROST

DER GEMEINDERAT,

 

Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsrates der Interkommu­nale INTEROST vom 16. September 2003 betreffend die Aufnahme eines Darlehens bei der Bank ING in Höhe von 5.046.632,68 € zur Finanzierung von Elektrizitäts­netzen;

 

In Anbetracht, dass die aufzunehmende Anleihe (verhältnismäßig zum gezeichneten Kapital) durch die angeschlossenen Gemeinden garantiert werden sollte;

In Erwägung, dass die Gemeinde AMEL demnach 184.236,60 € garantieren würde;

 

In Anbetracht der Tatsache, dass der Gemeinderat einstimmig der Ansicht ist, dass die vorgesehene Frist von 30 Tagen nach der Fälligkeit der geschul­deten Beträge, wo bei nicht erfolgter Zahlung dieser Beträge, die Abhebung derselben von Amtswegen vorgenommen wird, zu kurz ist und daher eine Frist von 90 Tagen vorschlägt;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Die Gemeinde AMEL übernimmt (verhältnismäßig zum gezeichneten Kapital) die Ga­rantie über einen Betrag in Höhe von 184.236,60 € zur Aufnahme einer Anleihe durch die Interkommunale  INTEROST bei der Bank ING zur Finanzierung der Er­richtung von Elektrizitätsnetzen.

2.  Die Abänderung von 30 Tagen auf 90 Tagen der im Bürgschaftsabkommen vorgesehene Frist nach der Fälligkeit der geschuldeten Beträge, wo bei nicht erfolgter Zahlung dieser Beträge, die Abhebung derselben von Amtswegen vorgenommen wird, zu beantragen.

3.  Abschrift hiervon ergeht zur allgemeinen Aufsicht an den Herrn Provinzgouverneur

 

Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.11.2001 in der Angelegenheit "Fest­setzung des Steuersatzes auf die Ausstellung von Verwaltungsdokumenten"

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Beschlusses des Gemeinderates vom 28.11.2001 in der Angelegenheit "Fest­setzung des Steuersatzes auf die Ausstellung von Verwal­tungsdokumenten"

 

In Erwägung dessen, dass im Herbst dieses Jahres der neue elektronische Personalausweis ausgegeben werden wird;

 

In Erwägung dessen, dass aufgrund der vorgesehenen Erhöhung des Selbstkostenpreises des neuen Personalausweises von 4 € auf 10 €, die Gemeinde­steuer auf Personalausweise ab Einführung des neuen elektronischen Personalaus­weises angepasst werden muss;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Den Absatz  a) des Artikel 2 des Beschlusses vom 28.11.2001 betreffend Festset­zung des Steuersatzes auf die Ausstellung von Verwaltungsdokumenten wie folgt zu ergänzen : Ab offizieller Einführung des neuen elektronischen Personalaus­weises beträgt der Steuersatz für das Ausstellen der belgischen Ausweise 12 Euro, wovon 10 Euro für die Staatskasse bestimmt sind und 2 Euro als Gemeindesteuer gelten.

2.  Gegenwärtiger Beschluss wird dem Herrn Provinzgouverneur zwecks Ausübung der allgemeinen Aufsichtspflicht zugestellt.

 

 

VERSCHIEDENES

 

Anerkennung der V.o.E. „Wohnraum für alle“ als soziale Immobilienagentur

DER GEMEINDERAT,

 

Aufgrund der Tatsache, dass die V.o.E." Wohnraum für alle" seit dem Jahr 1995 besteht und ihren Verwaltungssitz in ST. VITH hat;

 

In Anbetracht dessen, dass das Ziel der Vereinigung darin besteht, angemessenen, bezahlbaren Wohnraum für sozial schwächere Menschen zu erschließen;

 

In Erwägung dessen, dass sich die Tätigkeit der Vereinigung inzwischen auf die fünf südlichen Gemeinden des Gebietes deutscher Sprache, d.h. Amel, Büllingen, Bütgenbach, BurgReuland und ST. VITH erstreckt;

 

In Anbetracht dessen, dass "Wohnraum für alle" neben der Wohnungsvermittlung auch eine soziale Begleitung der Mieter, eine Beratung und Mediation bei Konflikten, Behördengängen usw. gewährt;

 

In Anbetracht dessen, dass die Nachfragen nach geeignetem Wohnraum in den vergangenen Jahren ständig zugenommen haben, was auch aus dem Tätigkeitsbericht von "Wohnraum für alle" eindeutig hervorgeht;

 

In Erwägung dessen, dass wegen akutem Personalmangel derzeit nicht mehr alle Anfragen bearbeitet werden können;

 

In Anbetracht dessen, dass es zum jetzigen Zeitpunkt angemessen erscheint eine soziale Immobilienagentur anzustreben;

 

In Erwägung dessen, dass "Wohnraum für alle" die Anerkennungskriterien erfüllen würde;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister‑ und Schöffenkollegiums;

 

Beschließt einstimmig :

 

1.  Den Antrag der V.o.E. "Wohnraum für alle" zur Anerkennung als soziale Immobilienagentur beim zuständigen Minister, Herrn M. DAERDEN, im Hinblick auf eine noch bessere Betreuung der Bevölkerung in unserer Gemeinde günstig zu begutachten und zu unterstützen, wohl mit der Bedingung, dass hierdurch keine finanziellen Belastungen auf die Gemeinde AMEL zukommen.

2.  Die V.o.E. "Wohnraum für alle" darauf hinzuweisen, dass sollte die Gemeinde AMEL für eventuelle finanzielle Belastungen der V.o.E. aufkommen müssen, diese vorerst mittels Antrag durch den Gemeinderat genehmigt werden müssen.

3.  Vorstehende Beschlussfassung wird weitergeleitet an :

-      Herrn Minister Michel DAERDEN, zuständig für Haushalt, Wohnung, Ausrüstung und öffent­liche Arbeiten über die V.o.E. "Wohnraum für alle";

-      Die Gemeinden BÜLLINGEN, BURG-REULAND, BÜTGENBACH und ST.VITH;

-      An die V.o.E. "Wohnraum für alle" in ST.VITH.

 

Petition gegen Wildschweinschäden

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass durch die drastische Verkürzung der Jagdzeit für Schwarzwild von sieben auf nur noch drei Monate, der Wildschweinbestand rapide angestiegen ist;

 

In Erwägung dessen, dass große Wildschweinrotten, die auf der Suche nach Nah­rung sind, die in Waldesnähe liegenden Erntebestände verwüsten;

 

In Erwägung dessen, dass die durch die Wildschweine verursachten Ernteschäden die betroffenen Jagdpächter immer mehr finanziell belasten und dass infolgedessen zu befürchten ist, dass die Preise bei der nächsten Verpachtung zum Nachteil der Gemeinde sinken werden;

 

In Erwägung des Antrages des Verbandes der Deutschsprachigen Landwirte auf Unterstützung seiner Petition gegen die Wildschweinschäden;

 

Auf Vorschlag aller Fraktionen;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG :

 

1.  Der Gemeinderat der Gemeinde Amel protestiert in aller Schärfe gegen die Flur­schäden angerichtet durch die Wildschweine.

2.  Der Gemeinderat setzt sich ein, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln

-                                                                                                                       für eine Verringerung des Wildschweinbestandes;

-                                                                                                                       gegen die eingeschränkten Jagdzeiten bei Schwarzwild;

-                                                                                                                       für die Möglichkeit des "Kreisens" ohne langwierige Genehmigungsprozedur;

-                                                                                                                       für die Möglichkeit von Vernichtungsjagden und die Aufhebung des Nachschuss­verbots bei zu viel Wildschweinen.

3.  Vorstehende Beschlussfassung wird weitergeleitet an :

-                                                                                                                       Herrn Minister José HAPPART, Minister der Regierung der Wallonischen Region, zuständig für Landwirtschaft und Ländliche Erneuerung;

-                                                                                                                       Die Gemeinden BÜLLINGEN, BURG-REULAND, BÜTGENBACH und ST.VITH;

-                                                                                                                       An den Verband der Deutschsprachigen Landwirte.

 

Die nachstehenden Punkte werden einstimmig gemäß Artikel 97, § 2 des Gemeindegesetzes dringlichkeitshalber zur Tagesordnung hinzugezogen.

 

Bekämpfung von Forstschädlingen in den Revieren AMEL, HEPPENBACH und MONTENAU : Antrag auf Zuschuss

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Durchsicht des vorliegenden Kostenanschlages bzgl. der im Jahre 2004 in den Gemeindewaldungen des Forstamtes BÜLLINGEN vorge­sehenen Arbeiten zur Bekämpfung von Forstschädlingen in den Revieren AMEL, HEPPENBACH und MONTENAU;

 

In Erwägung dessen, dass die Wallonische Region gewöhnlich für derartige Ar­beiten Zuschüsse gewährt;

 

Auf Grund des Forstgesetzbuches und des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 1854 über seine Durchführung;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  Den vorliegenden Kostenanschlag mit einem Kostenaufwand in Höhe von 4.321,00 €, MwSt. einbegriffen, zu genehmigen.

2.  Auf die Teilsumme in Höhe von 4.300,00 €, MwSt. nicht einbegriffen, des Kostenan­schlages 30 % Zuschüsse der Region zu beantragen.

 

Bezeichnung eines Gemeindedelegierten in der Generalver­sammlung der G.o.E. Städte- und Gemeindeverband der Wallonie

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Kenntnisnahme eines Schreibens vom 23.03.2004 betreffend die am 21.04.2004 in NAMUR stattfindende außerordentliche Generalversammlung;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG für die Dauer der jetzigen Legislaturperiode den Herrn SCHUMACHER Klaus, Bürgermeister, wohnhaft in 4771 HALENFELD 81 als Vertreter der Gemeinde AMEL für die kommenden ordentlichen und außerordentlichen Generalversammlungen der G.o.E. Städte- und Gemeindeverband der Wallonie zu bezeichnen.

 

Für den Gemeinderat :

Der Gemeindesekretär,                                                                                                                                                                                 Der Vorsitzende,

gez. BOULANGER Fr.                                                                                                                                                                                SCHUMACHER Kl.