Protokoll
der Sitzung vom 26. Januar 2006
Anwesend
: H.H. SCHUMACHER, Bürgermeister;
PAUELS, WIESEMES und MARQUET,
Schöffen;
MARGREVE, KÖTTEN, LENTZ, Frau
SCHRÖDER-MARAITE, MARAITE, SCHRÖDER, Frau JUFFERN-SCHMITZ, Frau
REINERTZ-MARAITE, NEUENS, Frau BASTIN-VEITHEN und Frau JODOCY, Mitglieder;
BOULANGER, Sekretär.
Abwesend :
In öffentlicher Sitzung
Genehmigung des Protokolls der
Gemeinderatssitzung vom 29. Dezember 2005
Das Protokoll dieser Sitzung wird einstimmig
genehmigt.
BEGUTACHTUNG
Begutachtung eines Beschlusses der
Kirchenfabrik IVELDINGEN-MONTENAU vom 05.01.2006 : Haushaltsplan 2005 – 1.
Kreditabänderung
DER GEMEINDERAT,
Nach Kenntnisnahme dieses Beschlusses und der
beiliegenden Unterlagen;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST
EINSTIMMIG den Beschluss der
Kirchenfabrik IVELDINGEN-MONTENAU vom 05.01.2006 in oben genannter
Angelegenheit günstig zu begutachten.
IMMOBILIEN
Prinzipielle Beschlüsse
An- und Verkauf verschiedener
Trennstücke bzw. Wegeabsplisse längs eines kleinen
Gemeindeweges in der Ortschaft MONTENAU
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass zwecks Regularisierung
der Eigentumsverhältnisse längs eines kleinen Gemeindeweges in der Ortschaft
MONTENAU einerseits Gelände erworben werden muss und andererseits Wegeabsplisse an verschiedene Anlieger veräußert werden
können;
In Erwägung dessen, dass laut beiliegendem Vermessungsplan Trennstücke
mit einem Gesamtflächeninhalt von 576 m² erworben werden müssen und Wegeabsplisse mit einem Gesamtflächeninhalt von 556 m²
verkauft werden können;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Prinzipiell längs eines kleinen Gemeindeweges in der
Ortschaft MONTENAU einerseits Trennstücke mit einem Gesamtflächeninhalt von 576
m² und andererseits Wegeabsplisse mit einem
Gesamtflächeninhalt von 556 m² zum Preise in Höhe von 3,50 €/m² zu erwerben.
2. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens
zu beauftragen.
Gewerbezone KAISERBARACKE
: Abänderung des Beschlusses vom 10.06.2005 betreffend den Verkauf eines
Geländeteilstückes aus der Gemeindeparzelle Gem. 15, Flur A, Nr. 21 Y8 an die
DELHEZ-BOIS A.G. aus 4820 DISON, rue de Mont 201
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses vom 10.06.2005, laut welchem endgültig
beschlossen worden ist, ein Geländeteilstück von 8 Ha 66 Ar 69 Ca aus der in
der Gewerbezone KAISERBARACKE gelegenen Gemeindeparzelle Gem. 15, Flur A, Nr.
21Y8 an die DELHEZ-BOIS A.G. aus 4820 DISON, rue de Mont 201zu veräußern;
Nach Durchsicht des beiliegenden Vermessungsplanes des Landmessers F.
SCHMITZ vom 21.12.2005, auf welchem das zusätzlich an die DELHEZ-BOIS A.G. zu
verkaufende Teilstück in violetter Farbe eingezeichnet ist;
In Erwägung dessen, dass es sich bei diesem Geländeteilstück um eine
zusätzliche Fläche von 1 Ha 52 Ar 66 Ca handelt;
In Erwägung dessen, dass die DELHEZ-BOIS A.G. bereit ist, einen Preis
in Höhe von 3,5 €/m² für den Erwerb dieses Geländes zu zahlen;
Nach Durchsicht des vorliegenden Entwurfes der Verkaufsurkunde,
insbesondere die festgelegten Bedingungen betreffend den Verkauf des
zusätzlichen Geländeteilstückes von 1 Ha 52 Ar 66 Ca;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Den Gemeinderatsbeschluss vom 10.06.2005
in oben genannter Angelegenheit wie folgt abzuändern : Der DELHEZ-BOIS A.G. aus
4820 DISON, rue de Mont 201 wird die auf beiliegendem Vermessungsplan vom
21.12.2005 des Landmessers SCHMITZ F. in grüner und in violetter Farbe
eingezeichneten Geländeteilstücke aus der in der Gewerbezone KAISERBARACKE
gelegenen Gemeindeparzelle Gem. 15, Flur A, Nr. 21Y8 mit einem
Gesamtflächeninhalt von 10 Ha 19 Ar 35 Ca zum Gesamtpreis in Höhe von
356.772,50 € veräußert.
2. Der Verkauf erfolgt zu den in dem
beiliegenden Urkundenentwurf festgelegten Bedingungen.
3. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Endgültiger Beschluss
Ankauf der Waldparzellen Gem. 7, Flur
E, Nr. 483 A und 483 B (insgesamt 65 Ar 40 Ca groß), Eigentum der Frau Witwe
ARIMONT-TRANTES Christine aus 4771 HEPSCHEID 34
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses vom 30.
November 2005, laut welchem prinzipiell beschlossen worden ist, die im Revier
HEPPENBACH „Nesselborn“ gelegenen Waldparzellen Gemarkung 7, Flur E, Nr. 483 A,
28 Ar 62 Ca groß und Nr. 483 B, 36 Ar 78 Ca groß, Eigentum der Frau Wwe.
ARIMONT-TRANTES Ch. aus 4771 HEPSCHEID 34, zum Gesamtpreis in Höhe von 2.035 €
zu erwerben;
In Erwägung dessen, dass die fraglichen Parzellen zwischen den
Distrikten 75 und 78 „Nesselborn“ des Reviers HEPPENBACH liegen;
In Erwägung dessen, dass die Gemeinde daher an einem Ankauf des
besagten Geländes inklusive Bestockung zum Gesamtpreis in Höhe von 2.035 €
interessiert ist;
In Erwägung dessen, dass während des vom 07.12.2005 bis zum 23.12.2005
durchgeführten Untersuchungsverfahrens keinerlei
Einsprüche gegen dieses Immobiliengeschäft eingegangen sind;
Nach Durchsicht des Verkaufsversprechens, des Abschätzungsberichtes,
der Katasterunterlagen und des Entwurfes der Ankaufsurkunde;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Die im Revier HEPPENBACH „Nesselborn“
gelegenen Waldparzellen, Gemarkung 7, Flur E, Nr. 483 A, 28 Ar 62 Ca groß und
Nr. 483 B, 36 Ar 78 Ca groß, Eigentum der Frau Wwe. ARIMONT-TRANTES Christine
aus 4771 HEPSCHEID 34, zum Gesamtpreis in Höhe von 2.035 € zu erwerben.
2. Dem im Punkt 1 erwähnten Ankauf den Charakter des
öffentlichen Nutzens zuzuerkennen.
3. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium
mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
FINANZIELLE ANGELEGENHEITEN
Antrag der Kirchenfabrik MEYERODE auf
finanzielle Unterstützung für den Innenanstrich der Kirche MEDELL
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des vorliegenden Antrages der Kirchenfabrik MEYERODE vom
31. Dezember 2005;
In Erwägung dessen, dass es sich hierbei um die Beteiligung der
Gemeinde an den Kosten für den Innenanstrich der Kirche MEDELL handelt, welche
sich nach Abzug der finanziellen Intervention der Versicherungsgesellschaft im
Rahmen des Schadensfalles an der Heizungsanlage auf 24.176,95 €, MwSt.
einbegriffen, belaufen;
Nach Anhörung eines diesbezüglichen Berichtes des Vorsitzenden;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Der Kirchenfabrik MEYERODE eine
finanzielle Beteiligung in Höhe von 50 % eines maximalen Betrages von 24.176,95
€, MwSt. einbegriffen, an den Kosten für den Innenanstrich der Kirche MEDELL zu
gewähren.
2. Die Berechnung und die Auszahlung des
diesbezüglichen Zuschusses erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Rechnung
seitens der Kirchenfabrik MEYERODE.
Jahresbericht - Artikel 96 des
Gemeindegesetzes
DER
GEMEINDERAT
NIMMT diesen Bericht ZUR KENNTNIS.
Alle drei Fraktionen weisen darauf hin, dass dieser
Jahresbericht, welcher die Vielfältigkeit der Tätigkeiten in der Gemeinde AMEL
aufführt, wie bereits in den vergangenen Jahren ausführlich und überblicklich aufgestellt worden ist und drücken den
zuständigen Verwaltungsangestellten für diese hervorragende Arbeit ihr Lob aus.
Haushaltsplan 2006 der Gemeinde
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des
vorliegenden Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2006;
In Erwägung dessen, dass
der Vorsitzende in seiner Eigenschaft als Finanzschöffe darauf hinweist, dass
der ordentlichen Haushalt 2006 im Verhältnis zum ordentlichen Haushaltsplan
2005 keine schwerwiegenden Änderungen erfahren hat;
In Erwägung, dass der
Vorsitzende im Rahmen seines Berichtes zum außerordentlichen Haushaltsplan
2006 alle neu vorzunehmenden Investitionen aufzählt, wobei die Schwerpunkte
in 2006 einerseits in der Ausführung der nachstehenden Projekte:
- Erste Vorhaben des
Förderprogramms der Ländlichen Entwicklung;
- Projekt zur Sanierung einer
Industriebrache in MONTENAU;
- Projekt zur Neugestaltung
des Kirchweges in AMEL (Plan Mercure);
- Projekt zur Erneuerung
verschiedener Bürgersteigsabschnitte;
- Fertigstellung der
Aufbereitungsanlage HEPSCHEID;
- Einleitung der Phase 2 des
vom Gemeinderat festgesetzten Wasserversorgungskonzeptes;
und andererseits in der Erneuerung des Geräteparks
im Bauhof und der Anschaffung von neuem Schulmobiliar liegen;
In Erwägung dessen, dass
der Vorsitzende darauf hinweist, dass nach Durchsicht des Haushaltsplanes
2006 alles darauf hindeutet, dass die Verschuldung aufgrund der im
Hauhaltsplan 2006 angeführten aufzunehmenden Anleihen im Verhältnis zu den
Vorjahren steigt, dass aber aufgrund der Tatsache, dass in 2006 zwei
beträchtliche Anleihen auslaufen werden, diese Verschuldung relativiert werden
muss;
In Erwägung dessen, dass
der Vorsitzende bemerkt, dass die Schuldenlast pro Einwohner in der Gemeinde
AMEL bei weitem unter dem Durchschnitt der Schuldenlast pro Einwohner aller
Gemeinden der Provinz Lüttich liegt;
In Erwägung dessen, dass
der Vorsitzende letztendlich darauf hinweist, dass in 2006 der Reservefonds der
Gemeinde AMEL von 700.000 € auf 1.000.000 € mittels Einnahmen aus dem Verkauf
von Gewerbegelände der Gemeinde an die SPI+ aufgestockt werden wird;
In Erwägung dessen, dass
Ratsmitglied KÖTTEN S. im Rahmen des ordentlichen Haushaltsplanes darauf
hinweist, dass dieser zum größten Teil aus Pflichtausgaben besteht;
In Erwägung dessen, dass
Ratsmitglied KÖTTEN S. im Rahmen des außerordentlichen Haushaltsplanes feststellt, dass einige
Projekte von 2005 auf das Jahr 2006 verschoben worden sind und dass die erhöhte
Verschuldung durch bereits beschlossene Investitionen gerechtfertigt wird;
In Erwägung dessen, dass
Ratsmitglied KÖTTEN S. die Ausführung der Projekte im Rahmen der Ländlichen
Entwicklung und der Projekte „Plan Mercure“ und
Erneuerung verschiedener Bürgersteigsabschnitte begrüßt und eine definitive
Gestaltung der Kreuzung in SCHOPPEN erwartet;
In Erwägung dessen, dass
Ratsmitglied REINERTZ-MARAITE I., namens der Fraktion Hof von AMEL darauf
hinweist, dass in 2006 die Pro-Kopf-Verschuldung aufgrund aufzunehmender
Anleihen noch anwachsen wird;
In Erwägung dessen, dass der
Vorsitzende in diesem Rahmen darauf hinweist, dass der Gemeinderat die
Ausführung fast aller Investitionsprojekte einstimmig beschlossen hat;
In Erwägung dessen, dass
Ratsmitglied REINERTZ-MARAITE I., namens der Fraktion Hof von AMEL zum
außerordentlichen Haushaltsplan der Gemeinde bemerkt, dass ihre Fraktion zwar
alle vorgesehenen Investitionen begrüßt, denselben aber ablehnen wird, da keine
Gelder für die Sanierung der Quellfassungen in demselben vorgesehen worden
sind;
In Erwägung dessen, dass
alle Ratsmitglieder einstimmig feststellen, dass die Mitfinanzierung der
Gemeinde im Sozialbereich (Notarztdienst, Seniorenheime, Ö.S.H.Z) den Haushalt
der Gemeinde immer mehr belastet;
Nach eingehender Diskussion
und auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT den
ordentlichen Teil desselben, welcher wie folgt abschließt:
EINNAHMEN : 7.525.383,31 Euro
AUSGABEN : 7.529.671,98 Euro
ÜBERSCHUSS : 4.288,67 Euro
einstimmig zu
genehmigen
und den außerordentlichen Teil
desselben, welcher wie folgt abschließt :
EINNAHMEN : 1.630.471,20 Euro
AUSGABEN : 1.630.471,20 Euro
mit 10 JA-Stimmen
gegen 5 NEIN-Stimmen zu
genehmigen.
VERSCHIEDENES
Abschluss einer Konvention zwischen
der GEIE-Marketing Ardennes-Eifel
und der A.s.b.l. Chemin du Rail – Kostenbeteiligung der Gemeinde AMEL für die zu
erstellende Studie eines Fahrradweges auf dem Gebiet der Gemeinden AMEL,
BURG-REULAND, ST.VITH, GOUVY, VIELSALM und TROISVIERGES
DER GEMEINDERAT,
Auf Grund des Schreibens der Wallonischen Region, Generaldirektion für
Städtebau und Gebietsplanung, vom 07.11.2005, womit mitgeteilt wird, dass der
Regionalminister ANTOINE beschlossen hat, die Kosten für die Erstellung einer
Studie zur Realisierung eines Pré-RAVeLs auf dem
Gebiet der Gemeinde AMEL zu 60 % zu bezuschussen;
In Erwägung dessen, dass es sich für die Gemeinde AMEL um das auf dem
Gebiet der Gemeinde AMEL gelegene Teilstück der stillgelegten Eisenbahnlinie
47 A (Vielsalm-Born) handelt;
In Erwägung dessen, dass sich die Kostenbeteiligung der Gemeinde AMEL
für das vorgenannte Teilstück von 4,5 Km auf 2.250,00 € beläuft;
In Erwägung dessen, dass im Artikel 42102/733/51 des außerordentlichen
Haushaltsplanes 2006 ein entsprechender Kredit zur Finanzierung dieser Studie
vorgesehen ist;
Nach Kenntnisnahme der Erläuterungen des Vorsitzenden;
Nach Durchsicht des Artikels 234 des neuen Gemeindegesetzes;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Dem Abschluss einer Konvention zwischen der GEIE-Marketing Ardennes-Eifel und
der A.s.b.l. Chemin du Rail für die zu erstellende Studie eines Fahrradweges auf
dem Gebiet der Gemeinden AMEL, BURG-REULAND, ST.VITH, VIELSALM, GOUVY und
TROISVIERGES gemäß den Bedingungen des vorliegenden Vertragsentwurfes
zuzustimmen.
2. die Kostenbeteiligung der Gemeinde AMEL in Höhe von
2.250,00 € für das auf dem Gebiet der Gemeinde AMEL gelegene Teilstück von 4,5
Km der stillgelegten Eisenbahnlinie 47A (Vielsalm-Born)
zu genehmigen.
3. Die Gesamtausgabe mittels des unter Artikel
42102/733/51 des außerordentlichen Haushaltsplanes 2006 eingetragenen Kredites
zu finanzieren.
4. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Für den Gemeinderat :
Der Gemeindesekretär, Der
Vorsitzende,
gez. BOULANGER Fr. SCHUMACHER Kl.