Protokoll der Sitzung vom 26. Januar 2006

 

 

Anwesend : H.H. SCHUMACHER, Bürgermeister;

PAUELS, WIESEMES und MARQUET, Schöffen;

MARGREVE, KÖTTEN, LENTZ, Frau SCHRÖDER-MARAITE, MARAITE, SCHRÖDER, Frau JUFFERN-SCHMITZ, Frau REINERTZ-MARAITE, NEUENS, Frau BASTIN-VEITHEN und Frau JODOCY,  Mitglieder;

 

BOULANGER, Sekretär.

 

Abwesend :

 

In öffentlicher Sitzung

 

 

Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 29. Dezember 2005

Das Protokoll dieser Sitzung wird einstimmig genehmigt.

 

BEGUTACHTUNG

 

Begutachtung eines Beschlusses der Kirchenfabrik IVELDINGEN-MONTENAU vom 05.01.2006 : Haushaltsplan 2005 – 1. Kreditabänderung

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Kenntnisnahme dieses Beschlusses und der beiliegenden Unterlagen;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG den Beschluss der Kirchenfabrik IVELDINGEN-MONTENAU vom 05.01.2006 in oben genannter Angelegenheit günstig zu begutachten.

 

 

IMMOBILIEN

 

Prinzipielle Beschlüsse

 

An- und Verkauf verschiedener Trennstücke bzw. Wegeabsplisse längs eines kleinen Gemeindeweges in der Ortschaft MONTENAU

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass zwecks Regularisierung der Eigentumsverhältnisse längs eines kleinen Gemeindeweges in der Ortschaft MONTENAU einerseits Gelände erworben werden muss und andererseits Wegeabsplisse an verschiedene Anlieger veräußert werden können;

 

In Erwägung dessen, dass laut beiliegendem Vermessungsplan Trennstücke mit einem Gesamtflächeninhalt von 576 m² erworben werden müssen und Wegeabsplisse mit einem Gesamtflächeninhalt von 556 m² verkauft werden können;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Prinzipiell längs eines kleinen Gemeindeweges in der Ortschaft MONTENAU einerseits Trennstücke mit einem Gesamtflächeninhalt von 576 m² und andererseits Wegeabsplisse mit einem Gesamtflächeninhalt von 556 m² zum Preise in Höhe von 3,50 €/m² zu erwerben.

2.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens zu beauftragen.

 

Gewerbezone KAISERBARACKE : Abänderung des Beschlusses vom 10.06.2005 betreffend den Verkauf eines Geländeteilstückes aus der Gemeindeparzelle Gem. 15, Flur A, Nr. 21 Y8 an die DELHEZ-BOIS A.G. aus 4820 DISON, rue de Mont 201

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Beschlusses vom 10.06.2005, laut welchem endgültig beschlossen worden ist, ein Geländeteilstück von 8 Ha 66 Ar 69 Ca aus der in der Gewerbezone KAISERBARACKE gelegenen Gemeindeparzelle Gem. 15, Flur A, Nr. 21Y8 an die DELHEZ-BOIS A.G. aus 4820 DISON, rue de Mont 201zu veräußern;

 

Nach Durchsicht des beiliegenden Vermessungsplanes des Landmessers F. SCHMITZ vom 21.12.2005, auf welchem das zusätzlich an die DELHEZ-BOIS A.G. zu verkaufende Teilstück in violetter Farbe eingezeichnet ist;

 

In Erwägung dessen, dass es sich bei diesem Geländeteilstück um eine zusätzliche Fläche von 1 Ha 52 Ar 66 Ca handelt;

 

In Erwägung dessen, dass die DELHEZ-BOIS A.G. bereit ist, einen Preis in Höhe von 3,5 €/m² für den Erwerb dieses Geländes zu zahlen;

 

Nach Durchsicht des vorliegenden Entwurfes der Verkaufs­urkunde, insbesondere die festgelegten Bedingungen betreffend den Verkauf des zusätzlichen Geländeteilstückes von 1 Ha 52 Ar 66 Ca;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Den Gemeinderatsbeschluss vom 10.06.2005 in oben genannter Angelegenheit wie folgt abzuändern : Der DELHEZ-BOIS A.G. aus 4820 DISON, rue de Mont 201 wird die auf beiliegendem Vermessungsplan vom 21.12.2005 des Landmessers SCHMITZ F. in grüner und in violetter Farbe eingezeichneten Geländeteilstücke aus der in der Gewerbezone KAISERBARACKE gelegenen Gemeindeparzelle Gem. 15, Flur A, Nr. 21Y8 mit einem Gesamtflächeninhalt von 10 Ha 19 Ar 35 Ca zum Gesamtpreis in Höhe von 356.772,50 € veräußert.

2.  Der Verkauf erfolgt zu den in dem beiliegenden Urkundenentwurf festgelegten Bedingungen.

3.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Endgültiger Beschluss

 

Ankauf der Waldparzellen Gem. 7, Flur E, Nr. 483 A und 483 B (insgesamt 65 Ar 40 Ca groß), Eigentum der Frau Witwe ARIMONT-TRANTES Christine aus 4771 HEPSCHEID 34

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Beschlusses vom 30. November 2005, laut welchem prinzipiell beschlossen worden ist, die im Revier HEPPENBACH „Nesselborn“ gelegenen Waldparzellen Gemarkung 7, Flur E, Nr. 483 A, 28 Ar 62 Ca groß und Nr. 483 B, 36 Ar 78 Ca groß, Eigentum der Frau Wwe. ARIMONT-TRANTES Ch. aus 4771 HEPSCHEID 34, zum Gesamtpreis in Höhe von 2.035 € zu erwerben;

 

In Erwägung dessen, dass die fraglichen Parzellen zwischen den Distrikten 75 und 78 „Nesselborn“ des Reviers HEPPENBACH liegen;

 

In Erwägung dessen, dass die Gemeinde daher an einem Ankauf des besagten Geländes inklusive Bestockung zum Gesamtpreis in Höhe von 2.035 € interessiert ist;

 

In Erwägung dessen, dass während des vom 07.12.2005 bis zum 23.12.2005 durchgeführten Untersuchungsverfahrens keinerlei Einsprüche gegen dieses Immobiliengeschäft eingegangen sind;

 

Nach Durchsicht des Verkaufsversprechens, des Abschätzungs­berichtes, der Katasterunterlagen und des Entwurfes der Ankaufsurkunde;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Die im Revier HEPPENBACH „Nesselborn“ gelegenen Waldparzellen, Gemarkung 7, Flur E, Nr. 483 A, 28 Ar 62 Ca groß und Nr. 483 B, 36 Ar 78 Ca groß, Eigentum der Frau Wwe. ARIMONT-TRANTES Christine aus 4771 HEPSCHEID 34, zum Gesamtpreis in Höhe von 2.035 € zu erwerben.

2.  Dem im Punkt 1 erwähnten Ankauf den Charakter des öffentlichen Nutzens zuzuerkennen.

3.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

 

FINANZIELLE ANGELEGENHEITEN

 

Antrag der Kirchenfabrik MEYERODE auf finanzielle Unterstützung für den Innenanstrich der Kirche MEDELL

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des vorliegenden Antrages der Kirchenfabrik MEYERODE vom 31. Dezember 2005;

 

In Erwägung dessen, dass es sich hierbei um die Beteiligung der Gemeinde an den Kosten für den Innenanstrich der Kirche MEDELL handelt, welche sich nach Abzug der finanziellen Intervention der Versicherungsgesellschaft im Rahmen des Schadensfalles an der Heizungsanlage auf 24.176,95 €, MwSt. einbegriffen, belaufen;

 

Nach Anhörung eines diesbezüglichen Berichtes des Vorsitzenden;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.       Der Kirchenfabrik MEYERODE eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 50 % eines maximalen Betrages von 24.176,95 €, MwSt. einbegriffen, an den Kosten für den Innenanstrich der Kirche MEDELL zu gewähren.

2.       Die Berechnung und die Auszahlung des diesbezüglichen Zuschusses erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Rechnung seitens der Kirchenfabrik MEYERODE.

 

Jahresbericht - Artikel 96 des Gemeindegesetzes

DER GEMEINDERAT NIMMT diesen Bericht ZUR KENNTNIS.

Alle drei Fraktionen weisen darauf hin, dass dieser Jahresbericht, welcher die Vielfältigkeit der Tätig­keiten in der Gemeinde AMEL aufführt, wie bereits in den vergangenen Jahren ausführlich und überblicklich aufgestellt worden ist und drücken den zuständigen Verwaltungsangestellten für diese hervorragende Arbeit ihr Lob aus.

 

Haushaltsplan 2006 der Gemeinde

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwä­gung des vorliegenden Haus­haltsplanentwurfes für das Jahr 2006;

 

In Erwä­gung dessen, dass der Vor­sitzende in seiner Eigen­schaft als Finanzschöffe darauf hinweist, dass der ordentlichen Haushalt 2006 im Verhältnis zum ordentlichen Haushalts­plan 2005 keine schwer­wiegenden Änderungen erfah­ren hat;

 

In Erwä­gung, dass der Vorsitzende im Rahmen seines Berichtes zum außerordentlichen Haushalts­plan 2006 alle neu vorzu­neh­men­den Investitionen auf­zählt, wobei die Schwerpunkte in 2006 einerseits in der Ausfüh­rung der nachstehenden Pro­jekte:

-     Erste Vorhaben des Förderprogramms der Ländlichen Entwicklung;

-     Projekt zur Sanierung einer Industriebrache in MONTENAU;

-     Projekt zur Neugestaltung des Kirchweges in AMEL (Plan Mercure);

-     Projekt zur Erneuerung verschiedener Bürgersteigsabschnitte;

-     Fertigstellung der Aufbereitungsanlage HEPSCHEID;

-     Einleitung der Phase 2 des vom Gemeinderat fest­gesetzten Wasserversor­gungskonzeptes;

und ande­rerseits in der Erneuerung des Geräteparks im Bauhof und der Anschaffung von neuem Schulmobiliar liegen;

 

In Erwä­gung dessen, dass der Vor­sitzende darauf hinweist, dass nach Durchsicht des Haus­haltsplanes 2006 alles darauf hindeutet, dass die Verschul­dung aufgrund der im Hauhaltsplan 2006 ange­führten aufzunehmenden An­leihen im Verhältnis zu den Vorjahren steigt, dass aber aufgrund der Tatsache, dass in 2006 zwei beträchtliche Anleihen auslaufen werden, diese Verschuldung relativiert werden muss;

 

In Erwä­gung dessen, dass der Vor­sitzende bemerkt, dass die Schuldenlast pro Einwohner in der Gemeinde AMEL bei weitem unter dem Durchschnitt der Schuldenlast pro Ein­wohner aller Gemeinden der Provinz Lüttich liegt;

 

In Erwä­gung dessen, dass der Vorsitzende letztendlich darauf hinweist, dass in 2006 der Reservefonds der Gemeinde AMEL von 700.000 € auf 1.000.000 € mittels Einnahmen aus dem Verkauf von Gewerbegelände der Gemeinde an die SPI+ aufgestockt werden wird;

 

In Erwä­gung dessen, dass Ratsmitglied KÖTTEN S. im Rahmen des ordentlichen Haushaltsplanes darauf hinweist, dass dieser zum größten Teil aus Pflichtausgaben besteht;

 

In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied KÖTTEN S. im Rahmen des außerordentlichen  Haushaltsplanes feststellt, dass einige Projekte von 2005 auf das Jahr 2006 verschoben worden sind und dass die erhöhte Verschuldung durch bereits beschlossene Investitionen gerechtfertigt wird;

 

In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied KÖTTEN S. die Ausführung der Projekte im Rahmen der Ländlichen Entwicklung und der Projekte „Plan Mercure“ und Erneuerung verschiedener Bürgersteigsabschnitte begrüßt und eine definitive Gestaltung der Kreuzung in SCHOPPEN erwartet;

 

In Erwä­gung dessen, dass Rats­mitglied REINERTZ-MARAITE I., namens der Fraktion Hof von AMEL darauf hinweist, dass in 2006 die Pro-Kopf-Verschuldung aufgrund aufzunehmender Anleihen noch anwachsen wird;

 

In Erwägung dessen, dass der Vorsitzende in diesem Rahmen darauf hinweist, dass der Gemeinderat die Ausführung fast aller Investitionsprojekte einstimmig beschlossen hat;

 

In Erwä­gung dessen, dass Rats­mitglied REINERTZ-MARAITE I., namens der Fraktion Hof von AMEL zum außerordentlichen Haushaltsplan der Gemeinde bemerkt, dass ihre Fraktion zwar alle vorgesehenen Investitionen begrüßt, denselben aber ablehnen wird, da keine Gelder für die Sanierung der Quellfassungen in demselben vorgesehen worden sind;

 

In Erwägung dessen, dass alle Ratsmitglieder einstimmig feststellen, dass die Mitfinanzierung der Gemeinde im Sozialbereich (Notarztdienst, Seniorenheime, Ö.S.H.Z) den Haushalt der Gemeinde immer mehr belastet;

 

Nach ein­gehender Diskussion und auf Vorschlag des Bürger­meister- und Schöffenkolle­giums;

 

BESCHLIEßT den ordentlichen Teil desselben, welcher wie folgt abschließt:

 

EINNAHMEN             :     7.525.383,31 Euro

AUSGABEN                :     7.529.671,98 Euro

ÜBERSCHUSS            :            4.288,67 Euro

 

einstimmig zu genehmigen

 

und den außerordentlichen Teil desselben, welcher wie folgt ab­schließt :

 

EINNAHMEN             :     1.630.471,20 Euro

AUSGABEN                :     1.630.471,20 Euro

 

mit 10 JA-Stimmen gegen 5 NEIN-Stimmen zu genehmigen.

 

 

VERSCHIEDENES

 

Abschluss einer Konvention zwischen der GEIE-Marketing Ardennes-Eifel und der A.s.b.l. Chemin du Rail – Kostenbeteiligung der Gemeinde AMEL für die zu erstellende Studie eines Fahrradweges auf dem Gebiet der Gemeinden AMEL, BURG-REULAND, ST.VITH, GOUVY, VIELSALM und TROISVIERGES

DER GEMEINDERAT,

 

Auf Grund des Schreibens der Wallonischen Region, Generaldirektion für Städtebau und Gebietsplanung, vom 07.11.2005, womit mitgeteilt wird, dass der Regionalminister ANTOINE beschlossen hat, die Kosten für die Erstellung einer Studie zur Realisierung eines Pré-RAVeLs auf dem Gebiet der Gemeinde AMEL zu 60 % zu bezuschussen;

 

In Erwägung dessen, dass es sich für die Gemeinde AMEL um das auf dem Gebiet der Gemeinde AMEL gelegene Teilstück der stillgelegten Eisen­bahnlinie 47 A (Vielsalm-Born) handelt;

 

In Erwägung dessen, dass sich die Kostenbeteiligung der Gemeinde AMEL für das vorgenannte Teilstück von 4,5 Km auf 2.250,00 € beläuft;

 

In Erwägung dessen, dass im Artikel 42102/733/51 des außerordentlichen Haushaltsplanes 2006 ein entsprechender Kredit zur Finanzierung dieser Studie vorgesehen ist;

 

Nach Kenntnisnahme der Erläuterungen des Vorsitzenden;

 

Nach Durchsicht des Artikels 234 des neuen Gemeindegesetzes;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Dem Abschluss einer Konvention zwischen der GEIE-Marketing Ardennes-Eifel und der A.s.b.l. Chemin du Rail für die zu erstellende Studie eines Fahrradweges auf dem Gebiet der Gemeinden AMEL, BURG-REULAND, ST.VITH, VIELSALM, GOUVY und TROISVIERGES gemäß den Bedingungen des vorliegenden Vertragsentwurfes zuzustimmen.

2.  die Kostenbeteiligung der Gemeinde AMEL in Höhe von 2.250,00 € für das auf dem Gebiet der Gemeinde AMEL gelegene Teilstück von 4,5 Km der stillgelegten Eisenbahnlinie 47A (Vielsalm-Born) zu genehmigen.

3.  Die Gesamtausgabe mittels des unter Artikel 42102/733/51 des außerordentlichen Haushaltsplanes 2006 eingetragenen Kredites zu finanzieren.

4.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Für den Gemeinderat :

 

Der Gemeindesekretär,                                                                                                                                                                                 Der Vorsitzende,

gez. BOULANGER Fr.                                                                                                                                                                                SCHUMACHER Kl.