Protokoll
der Sitzung vom 04. Mai 2006
Anwesend
: H.H. SCHUMACHER, Bürgermeister;
PAUELS, WIESEMES und MARQUET,
Schöffen;
MARGREVE, KÖTTEN,
LENTZ, Frau SCHRÖDER-MARAITE, MARAITE, SCHRÖDER, Frau JUFFERN-SCHMITZ, Frau
REINERTZ-MARAITE, NEUENS, Frau BASTIN-VEITHEN und Frau JODOCY, Mitglieder;
BOULANGER, Sekretär.
Abwesend: KÖTTEN S., Mitglied, entschuldigt.
In öffentlicher Sitzung
Genehmigung
des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 16. März 2006
Das Protokoll dieser Sitzung
wird einstimmig genehmigt.
ZURKENNTNISNAHME
Zurkenntnisnahme des
Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 17.01.2006 : Vorlage
eines Preisangebotes der Firma Elektro DUPONT aus
4770 MEDELL 44 für die Lieferung eines neuen Einbaukühlschrankes in der
Gemeindeschule MEDELL
DER GEMEINDERAT,
Nach Kenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums vom 17.01.2006 betreffend die Vergabe des Auftrags zum
Ankauf eines neuen Einbaukühlschrankes für die Gemeindeschule MEDELL;
In Erwägung der Erläuterungen des Vorsitzenden;
Nach Durchsicht des Artikels L1222-3 des Kodex der lokalen Demokratie
und der Dezentralisierung;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
NIMMT den Beschluss des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 17.01.2006 betreffend die Vergabe des
Auftrags zum Ankauf eines neuen Einbaukühlschrankes für die Gemeindeschule
MEDELL zum Gesamtpreis in Höhe von 519,83 €, ohne MwSt., an die Firma Elektro DUPONT. aus 4770 MEDELL 44 ZUR KENNTNIS.
Zurkenntnisnahme des
Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 28.03.2006 : Ankauf
eines gebrauchten Traktors für die Gemeindedienste : Zuschlagserteilung und Auftrag
zur Lieferung
DER GEMEINDERAT,
Nach Kenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums vom 28.03.2006 betreffend die Vergabe des Auftrags zur
Lieferung eines gebrauchten Traktors für die Gemeindedienste;
In Erwägung der Erläuterungen des Vorsitzenden;
Nach Durchsicht des Artikels L1222-3 des Kodex der lokalen Demokratie
und der Dezentralisierung;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
NIMMT den Beschluss des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 28.03.2006 betreffend den Ankauf
eines gebrauchten Traktors für die Gemeindedienste zum Preis in Höhe von
2.100,00 €, MwSt. einbegriffen, bei dem Herrn JACOBS Werner aus 4770 MEDELL 129
ZUR KENNTNIS.
BEGUTACHTUNG
Begutachtung eines Beschlusses der
Evangelischen Kirchengemeinde vom 17.01.2006 : Haushaltsplan 2005 – 1.
Kreditabänderung
DER GEMEINDERAT,
Nach Kenntnisnahme dieses Beschlusses und der
beiliegenden Unterlagen;
Auf
Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG den Beschluss der Evangelischen Kirchengemeinde
MALMEDY-ST.VITH vom 17.01.2006 in oben genannter Angelegenheit günstig zu
begutachten.
Begutachtung eines Beschlusses der
Evangelischen Kirchengemeinde vom 19.03.2006 : Rechnungsablage 2005
DER GEMEINDERAT,
Nach
Kenntnisnahme dieses Beschlusses und der beiliegenden Unterlagen;
Auf
Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG den Beschluss der Evangelischen Kirchengemeinde
MALMEDY-ST.VITH vom 19.03.2006 in oben genannter Angelegenheit günstig zu
begutachten.
Begutachtung eines Beschlusses der
Kirchenfabrik BORN vom 02.03.2006 : Haushaltsplan 2006 – 1. Kreditabänderung
DER GEMEINDERAT,
Nach
Kenntnisnahme dieses Beschlusses und der beiliegenden Unterlagen;
Auf
Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG den Beschluss der Kirchenfabrik BORN vom 02.03.2006
in oben genannter Angelegenheit günstig zu begutachten.
Begutachtung eines Beschlusses der
Kirchenfabrik WALLERODE vom 17.01.2006 : Haushaltsplan 2006 – 1.
Kreditabänderung
DER GEMEINDERAT,
Nach
Kenntnisnahme dieses Beschlusses und der beiliegenden Unterlagen;
Auf
Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG den Beschluss der Kirchenfabrik WALLERODE vom
17.01.2006 in oben genannter Angelegenheit günstig zu begutachten.
IMMOBILIEN
Endgültige Beschlüsse
Zurückziehung des
Gemeinderatsbeschlusses vom 30. April 2003 in der Angelegenheit " Antrag
der Ost-Belgischen Bürgerinitiative für Tierschutz (OBIT) V.o.E.
auf Übernahme des zwischen der Gemeinde AMEL und der Frau AUTMANNS-MARICHAL aus
4770 SCHOPPEN 143 am 24.10.1997 getätigten Erbpachtvertrages für Gelände in der
Gewerbezone SCHOPPEN (Trennstück von 28,38 Ar aus der Gemeindeparzelle Gem. 6,
Flur A, Nr. 167K3"
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung seines Beschlusses vom 30. April 2003 in der Angelegenheit
„Antrag der Ost-Belgischen Bürgerinitiative für Tierschutz (OBIT) V.o.E. auf Übernahme des zwischen der Gemeinde AMEL und der
Frau AUTMANNS-MARICHAL aus 4770 SCHOPPEN 143 am 24.10.1997 getätigten
Erbpachtvertrages für Gelände in der Gewerbezone SCHOPPEN (Trennstück von 28,38
Ar aus der Gemeindeparzelle Gem. 6, Flur A, Nr. 167K3)“;
In Erwägung dessen, dass dieser Beschluss erst nach Vorlage der
Umweltgenehmigung (2. Klasse) sowie der Genehmigung der Veterinärinspektion zur
Inbetriebnahme der auf oben erwähnten Parzelle errichteten Halle als Tierheim
wirksam wird;
In Erwägung dessen dass die OBIT V.o.E. die
angefragten Unterlagen nicht eingereicht hat und nunmehr ein Antrag seitens der
V.o.G. Tierheim SCHOPPEN auf Übernahme des zwischen
der Gemeinde AMEL und der Frau AUTMANNS-MARICHAL aus 4770 SCHOPPEN 143 am
24.10.1997 getätigten Erbpachtvertrages für Gelände in der Gewerbezone SCHOPPEN
vorliegt;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Den Beschluss des Gemeinderates vom 30.
April 2003 in der Angelegenheit „Antrag der Ost-Belgischen Bürgerinitiative für
Tierschutz (OBIT) V.o.E. auf Übernahme des zwischen
der Gemeinde AMEL und der Frau AUTMANNS-MARICHAL aus 4770 SCHOPPEN 143 am
24.10.1997 getätigten Erbpachtvertrages für Gelände in der Gewerbezone SCHOPPEN
(Trennstück von 28,38 Ar aus der Gemeindeparzelle Gem. 6, Flur A, Nr. 167K3)“
zurückzuziehen.
2. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Antrag der V.o.G.
Tierheim SCHOPPEN auf Übernahme des zwischen der Gemeinde AMEL und der Frau
AUTMANNS-MARICHAL aus 4770 SCHOPPEN 143 am 24.10.1997 getätigten
Erbpachtvertrages für Gelände in der Gewerbezone SCHOPPEN (Trennstück von 28,38
Ar aus der Gemeindeparzelle Gem. 6, Flur A, Nr. 167K3), inklusive
Grenzberichtigung
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des am 24.10.1997 zwischen der Gemeinde AMEL und der Frau
AUTMANNS-MARICHAL aus 4770 SCHOPPEN 143 am 24.10.1997 abgeschlossenen
Erbpachtvertrages für ein Geländeteilstück mit einem Flächeninhalt von 28,38 Ar
in der Gewerbezone SCHOPPEN;
In Erwägung des vorliegenden Antrages vom 05.04.2006 der V.o.G. Tierheim SCHOPPEN auf Übernahme der Erbpachtrechte
bezüglich der Parzelle Gem. 6, Flur A, Nr. 167K3, 28,38 Ar groß;
Nach Durchsicht das Artikels 10 des oben erwähnten Erbpachtvertrages
vom 24.10.1997;
Nach Durchsicht des beiliegenden Vermessungsplanes des Landmessers E.
PIRONT vom 07.10.2004, auf welchem im Rahmen der Grenzregulierung die ebenfalls
dem Erbpachtvertrag hinzufügenden Geländeteilstücke mit einem Flächeninhalt von
5,72 Ar und 13,31 Ar in roter bzw. gelber Farbe eingezeichnet sind;
Nach Durchsicht des diesbezüglichen Katasterunterlagen;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Sein Einverständnis zur beabsichtigten
Übernahme der Erbpachtrechte der Frau AUTMANNS-MARICHAL bezüglich der bisher in
der Gewerbezone SCHOPPEN gepachteten Parzelle Gem. 6, Flur A, Nr. 167K3, 28 Ar
38 Ca groß, durch die V.o.G. Tierheim SCHOPPEN zu
geben.
2. Die auf beiliegendem Vermessungsplan des
Landmessers E. PIRONT vom 07.10.2004 in roter bzw. in gelber Farbe
eingezeichneten Geländeteilstücke mit einem Flächeninhalt von 5,72 Ar und 13,31
Ar im Rahmen der Grenzregulierung
ebenfalls der V.o.G. Tierheim mittels des vor
erwähnten Erbpachtvertrages zu Verfügung zu stellen
3. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium
mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
An- und Verkauf verschiedener
Trennstücke bzw. Wegeabsplisse längs eines kleinen
Gemeindeweges in der Ortschaft MONTENAU
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass zwecks Regularisierung
der Eigentumsverhältnisse längs eines kleinen Gemeindeweges in der Ortschaft
MONTENAU einerseits Gelände erworben werden muss und andererseits Wegeabsplisse an verschiedene Anlieger veräußert werden
können;
In Erwägung dessen, dass laut beiliegendem Vermessungsplan Trennstücke
mit einem Gesamtflächeninhalt von 576 m² erworben werden müssen und Wegeabsplisse mit einem Gesamtflächeninhalt von 556 m²
verkauft werden können
In Erwägung dessen, dass während des vom 01.02.2006 bis zum 17.02.2006
durchgeführten Untersuchungsverfahrens keine
Einsprüche gegen dieses Immobiliengeschäft eingegangen sind;
Nach Durchsicht der Verkaufsversprechen, der Ankaufsverpflichtungen,
des Berichtes des Erbschaftssteuereinnehmers, der Katasterunterlagen und des
Entwurfes der An- und Verkaufsurkunde;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Die auf beiliegender Tabelle
verzeichneten Trennstücke, gehörend den Konsorten WEBER Ewald und anderen, mit
einem Gesamtflächeninhalt von 576 m² zum Gesamtpreis in Höhe von 2.016,00 € zu
erwerben.
2. Die auf beiliegendem Vermessungsplan in
gelber Farbe verzeichneten Trennstücke mit einem Gesamtflächeninhalt von 576 m²
in die Wegemasse einzuverleiben.
3. Den Konsorten GROTHAUSEN Anna und anderen die auf
beiliegendem Vermessungsplan in blauer bzw. roter Farbe eingezeichneten Wegeabsplisse mit einem Gesamtflächeninhalt von 556 m² zum
Gesamtpreis in Höhe von 1.946,00 € zu verkaufen.
4. Dem in den Punkten 1 und 3 erwähnten An- und Verkauf
den Charakter des öffentlichen Nutzens zuzuerkennen.
5. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Ankauf der Parzellen Gem. 4, Flur B,
Nr. 159 A (13,22 Ar), Nr. 159 B (13,43 Ar) und Nr. 158 C (20,60 Ar), Eigentum
des Herrn SCHRÖDER-SPRIEWALD Johann aus 4770 IVELDINGEN 40
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung seines
Beschlusses vom 16. März 2006, laut welchem prinzipiell beschlossen worden ist,
die in der Ortschaft IVELDINGEN gelegenen Parzellen Gemarkung 4, Flur B, Nr.
159 A (13,22 Ar), Nr. 159 B (13,43 Ar) und Nr. 158 C (20,60 Ar), Eigentum des
Herrn SCHRÖDER-SPRIEWALD Johann aus 4770 IVELDINGEN 40 zum Gesamtpreis in Höhe
von 5.000 € zu erwerben;
In Erwägung dessen, dass die fraglichen Parzellen im Bereich der
Quellfassung der Wasserzapfstelle IVELDINGEN gelegen sind;
In Erwägung dessen, dass die Gemeinde daher an einem Ankauf des
besagten Geländes zum Gesamtpreis in Höhe von 5.000 € interessiert ist;
In Erwägung dessen, dass während des vom 29.03.2006 bis zum 14.04.2006
durchgeführten Untersuchungsverfahrens keinerlei
Einsprüche gegen dieses Immobiliengeschäft eingegangen sind;
Nach Durchsicht des Verkaufsversprechens, des Abschätzungsberichtes,
der Katasterunterlagen und des Entwurfes der Ankaufsurkunde;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Die in der Ortschaft IVELDINGEN gelegenen
Parzellen, Gemarkung 4, Flur B, Nr. 159 A (13,22 Ar), Nr. 159 B (13,43 Ar) und
Nr. 158 C (20,60 Ar), Eigentum des Herrn SCHRÖDER-SPRIEWALD Johann aus 4770
IVELDINGEN 40, zum Gesamtpreis in Höhe von 5.000 € zu erwerben.
2. Den im Punkt 1 erwähnten Ankauf den Charakter des
öffentlichen Nutzens zuzuerkennen.
3. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium
mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Abschluss eines Erbpachtvertrages
zwischen der Gemeinde AMEL und der Kirchenfabrik "Sankt Hubertus"
AMEL – Rektorat "St. Anna" SCHOPPEN für die Nutzung eines Teilstückes
der Parzelle Gem. 6, Flur B, Nr. 269 C (Bering Kapelle SCHOPPEN) – Abänderung
des Entwurfes des Erbpachtvertrages
DER GEMEINDERAT,
Im Erwägung seines Beschlusses vom 16. März 2006, womit der Abschluss
eines auf dreißig Jahren befristeten Erbpachtvertrages mit der Kirchenfabrik
„Sankt Hubertus“ AMEL – Rektorat „St. Anna“ SCHOPPEN zwecks Zurverfügungstellung eines Teilstückes von 6 Ar 89 Ca aus
der Parzelle Gem. 6, Flur B, Nr. 269 C (Bering Kapelle Schoppen) gemäß dem
vorliegenden Entwurf genehmigt worden ist ;
In Erwägung des Schreibens des Bistums Lüttich vom 06.04.2006, laut
welchem die Artikel 3, 10 und 12 des vorgelegten Entwurfes abgeändert werden
müssen;
Nach Durchsicht des entsprechend den Bemerkungen des Bistums Lüttich
abgeänderten Entwurfes des diesbezüglichen Erbpachtvertrages;
In Erwägung dessen, dass die Gemeinde AMEL Eigentümer bzw. Erbpächter
des gesamten Geländes sein muss, um finanzielle Beihilfen in Höhe von 80 %
seitens der Wallonischen Region für die Ausführung dieses Projektes zu
erhalten;
Nach Durchsicht des diesbezüglichen Beschlusses vom 24.04.2006 der
Kirchenfabrik „St. Hubertus“ AMEL - Rektorat „St. Anna“ Schoppen;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Den entsprechend den Bemerkungen des
Bistums Lüttich abgeänderten Entwurf bzgl. den Abschluss eines auf dreißig
Jahren befristeten Erbpachtvertrages mit der Kirchenfabrik „Sankt Hubertus“
AMEL – Rektorat „St. Anna“ SCHOPPEN zwecks Zurverfügungstellung
eines Teilstückes von 6 Ar 89 Ca aus der Parzelle Gem. 6, Flur B, Nr. 269 C
(Bering Kapelle Schoppen) zu genehmigen.
2. Den diesbezüglichen Beschluss der Kirchenfabrik „Sankt
Hubertus“ AMEL – Rektorat „St. Anna“ SCHOPPEN vom 24.04.2006 in dieser
Angelegenheit günstig zu begutachten.
3. Den im Punkt 1 erwähnten
Immobiliengeschäft den Charakter des öffentlichen Nutzens zuzuerkennen.
4. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium
mit der Ausführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
URBANISMUS
Erschließung "Vegders Gasse" in HALENFELD - Gutachten
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des durch die Anlieger der Vegders Gasse in 4771 AMEL - Halenfeld eingereichten
Antrages auf Genehmigung für die Erschließung von 12 Baulosen aus den Parzellen
gelegen in 4771 AMEL - Halenfeld, katastriert Gem. 7,
Flur D, Nr. 98k, 98L, 98m, 99a, 102x, 108f , 108k, 126c und 127E;
Nach Kenntnisnahme des beigefügten Vermessungsplanes
aus dem ersichtlich ist, dass einerseits die Abtretung von privatem Gelände mit
einem Gesamtflächeninhalt von 1.065 m² erforderlich ist im Hinblick auf die
Erweiterung des bestehenden Gemeindeweges sowie die Anlegung eines Wendehammers
und andererseits Wegeabsplisse mit einem
Gesamtflächeninhalt von 45 m³ veräußert werden müssen;
Auf Grund der diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen
den Erschlieβer und der Gemeinde AMEL;
In Anbetracht, dass der Antrag gemäß Artikel 129 bzw.
330-9° des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und
das Erbe einer öffentlichen Untersuchung vom 13.02.2006 bis zum 28.02.2006
unterworfen worden ist;
Nach Durchsicht des Abschlussprotokolls über die
durchgeführte öffentliche Untersuchung woraus hervorgeht, dass kein Einspruch
eingereicht worden ist;
BESCHLIESST
EINSTIMMIG:
1. ein günstiges Gutachten zu erteilen für den Antrag auf
Erschließung der Anlieger der Vegders Gasse in
HALENFELD betreffend die Erschließung von 12 Baulosen aus den Parzellen gelegen
in AMEL - Halenfeld, katastriert Gem. 7, Flur D, Nr.
98k, 98L, 98m, 99a, 102x, 108f , 108k, 126c und 127E sowie für den Verlauf der
in dieser Erschlieβung vorgesehenen Straβe und des Wendehammers.
2. Nach Fertigstellung der Wegeinfrastruktur werden die
im Vermessungsplan angegebenen Lose A bis H ins öffentliche Gemeindeeigentum
übertragen und die Lose I bis K an die Privateigentümer übertragen.
3. den gegenwärtigen Beschluss mit allen Unterlagen der
Städtebauverwaltung Lüttich, Deutschsprachige Zelle in EUPEN, zur Kenntnisnahme
zu übermitteln.
FORST
Bekämpfung von Forstschädlingen in
den Revieren AMEL, HEPPENBACH und MONTENAU (Borkenkäfer) : Antrag auf
Auszahlung der zugesagten Zuschüsse der Wallonischen Region
DER GEMEINDERAT,
In Anbetracht dessen, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom
31.03.2004 die Bewilligung von 30 % Zuschüsse der Wallonischen Region für die
Bekämpfung von Forstschädlingen in den Revieren AMEL, HEPPENBACH und MONTENAU
beantragt hat;
In Erwägung dessen, dass dieser Antrag unter der Bedingung, dass die
Beweisstücke für die ausgeführten Arbeiten beigebracht werden, durch den
Minister der Wallonischen Region unter Nr. 501 (Kostenanschlag B. 653)
genehmigt worden ist;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Unter Hinweis auf die beigebrachten Beweisstücke die
Auszahlung der zugesagten Zuschüsse der Wallonischen Region zu beantragen.
2. die vollständige Akte bezüglich der Auszahlung der
Zuschüsse dem Forstamt BÜLLINGEN zu übermitteln.
Aufforstungsarbeiten im Revier
MONTENAU "Wolfsbusch" (D. 243) und im Revier HEPPENBACH
"Nesselberg" (D. 67/2) : Antrag auf Auszahlung der zugesagten
Zuschüsse der Wallonischen Region
DER GEMEINDERAT,
In Anbetracht dessen, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom
29.12.2003 die Bewilligung von 30 %, 50 % bzw. 80 % Zuschüsse der Wallonischen
Region für auszuführende Aufforstungsarbeiten in den Waldungen des Reviers
MONTENAU „Wolfsbusch“ (D.243) und des Reviers HEPPENBACH „Nesselberg“ (D.67/2)
beantragt hat;
In Erwägung dessen, dass dieser Antrag unter der Bedingung, dass die
Beweisstücke für die ausgeführten Arbeiten beigebracht werden, am 21. Mai 2004
unter Nr. 501 (Kostenanschlag B. 637) durch den Minister der Wallonischen
Region genehmigt worden ist;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Unter Hinweis auf die beigebrachten Beweisstücke die
Auszahlung der zugesagten Zuschüsse der Wallonischen Region zu beantragen.
2. Die vollständige Akte bezüglich der Auszahlung der
Zuschüsse dem Forstamt BÜLLINGEN zu übermitteln.
Ratifizierung des Beschlusses des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 25.04.2006 in der Angelegenheit
" Öffentlicher Verkauf von 323 Fm Buchenbrennholz (Gewerbezone
Kaiserbaracke) : Anpassung der Verkaufsbedingungen"
DER
GEMEINDERAT,
Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates vom
29.12.2005 über die Festlegung der Verkaufsbedingungen für den öffentlichen
Verkauf von Eichen- und Buchenbrennholz der Gemeinde Amel;
In Erwägung, dass auf Grund der geringeren Menge an
angebotenem Buchenholz der Artikel 6 betreffend die Festlegung der Höchstmenge
der pro Haushalt zu erwerbenden Holzmenge auf 10 Fm festgelegt worden ist;
In Anbetracht dessen, dass auf Grund des vorgesehenen
Verkaufsdatums vom 18.05.2006 ebenfalls die Abfuhrfrist auf den 30.09.2006
festgelegt worden ist;
Nach Durchsicht des diesbezüglichen Beschlusses des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 25.04.2006;
Auf Grund des K.E. vom 20.12.1854 (abgeändert und
vervollständigt) über die Ausführung des Forstgesetzbuches;
BESCHLIESST
EINSTMMIG:
1.
Den Beschluss des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 25.04.2006 in der Angelegenheit
„Öffentlicher Verkauf von 323 Fm Buchenbrennholz (Gewerbezone Kaiserbaracke) :
Anpassung der Verkaufsbedingungen“ zu ratifizieren, laut welchem die Artikel 6
und 7 der durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 29.12.2005 festgelegten
Bedingungen des öffentlichen Verkaufs von gefälltem Eichen- und Buchenbrennholz
angepasst worden sind.
2.
Das Bürgermeister‑ und Schöffenkollegium mit der Ausführung dieser
Beschlussfassung zu beauftragen.
3.
Den gegenwärtigen
Beschluss dem Forstamt ST.VITH nebst Unterlagen zur Kenntnisnahme zuzustellen.
ÖFFENTLICHE ARBEITEN
Ankauf eines Löffelbaggers für den
Wegedienst : Annahme des Lastenheftes – Festlegung der Vergabeart –
Finanzierung
DER GEMEINDERAT,
In Anbetracht dessen, dass aus Verschleißgründen sich der Ankauf eines
neuen Löffelbaggers für den Wegedienst als notwendig erweist;
Nach Durchsicht des vorliegenden Lastenheftes für den Ankauf eines
neuen Löffelbaggers für den Wegedienst der Gemeinde, welches durch das
Bürgermeister- und Schöffenkollegium aufgestellt worden ist;
In Erwägung dessen, dass der Betrag des Lieferungsauftrages sich auf
schätzungsweise 165.000,00 €, MwSt. einbegriffen, belaufen wird;
Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung,
insbesondere dessen Artikel L1122-30, Absatz 1, und Artikel 1222-3, Absatz 1;
Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge
und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel
14;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von
öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 27;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung
der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der
Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 3, § 1;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im Haushalt des
Jahres 2006 unter Artikel 421/743/98 im Rahmen der Haushaltsplanabänderung Nr.
1 eingetragen werden;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST
EINSTIMMIG:
1. Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die
Ausführung folgender Lieferungen beinhaltet: Ankauf eines neuen Löffelbaggers
für den Wegedienst der Gemeinde.
2. Die Kostenschätzung des unter Punkt 1 angeführten
Auftrags ist auf 165.000,00 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.
3. Der unter Punkt 1 angeführte
Auftrag wird auf dem Wege des allgemeinen Angebotsaufrufes vergeben.
4. Die auf diesen Auftrag anwendbaren Auftragsbedingungen
sind diejenigen, die in dem diesem Beschluss beigefügten Lastenheft enthalten
sind.
5. Diesen Lieferungsauftrag mittels des unter Artikel
421/743/98 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2006 zu
finanzieren und den zusätzlichen Haushaltsmittelbetrag im Rahmen der
Haushaltsplanabänderung Nr. 1 einzutragen.
6. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Ankauf eines neuen
Zweischalengreifers für den Gemeindelastkraftwagen mit Hebekran
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass aus Verschleißgründen sich
der Ankauf eines neuen Zweischalengreifers für den Gemeindelastkraftwagen mit
Hebekran als notwendig erweist;
In Anbetracht dessen, dass sich der Anschaffungspreis
auf 4.500,00 €, MwSt. einbegriffen, belaufen wird;
Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der
Dezentralisierung, insbesondere dessen Artikel L1122-30, Absatz 1, und Artikel
L1222-3, Absatz 1;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite
im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2006 eingetragen sind;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG:
1. Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung
folgender Lieferungen beinhaltet: Ankauf eines neuen Zweischalengreifers für
den Gemeindelastkraftwagen mit Hebekran.
2. Die Kostenschätzung des unter Punkt 1 angeführten
Lieferungsauftrages ist auf 4.500,00 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.
3. Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im
Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften
einzuhalten, wobei, wenn möglich, drei Lieferanten befragt werden.
4. Diesen Lieferungsauftrag mittels des unter Artikel
421/744/51 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2006
zu finanzieren.
5. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Projekt zur Verlegung eines Tarmacbelages auf dem Gemeindeweg in der Ortsdurchfahrt
HERRESBACH : Ausführung - Finanzierung
DER GEMEINDERAT,
In Anbetracht dessen, dass auf einem Abschnitt des Gemeindeweges in der
Ortsdurchfahrt HERRESBACH ein neuer Tarmacbelag
verlegt werden muss;
Nach Durchsicht des durch das Bürgermeister- und Schöffenkollegium
aufgestellten Projektes zu den oben genannten Instandsetzungsarbeiten;
Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen Betrag in Höhe von 51.000,00
€, MwSt. einbegriffen, für die Ausführung der oben erwähnten Arbeiten vorsieht;
Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung,
insbesondere dessen Artikel L1122-30, Absatz 1, und Artikel L1222-3, Absatz 1;
Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge
und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel
17, § 1 und § 2, 1° a);
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von
öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 120;
Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung
der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der
Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 3, § 2;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im
außerordentlichen Dienst des Haushaltplanes des Jahres 2006 unter Artikel
42107/735/60 eingetragen sind;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST
EINSTIMMIG:
1. Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die
Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet: Fräsen des bestehenden Belages und
Verlegung eines neuen Tarmacbelages auf einem
Abschnitt des Gemeindeweges in der Ortsdurchfahrt HERRESBACH.
2. Die Kostenschätzung der unter Punkt 1
angeführten Arbeiten ist auf 51.000,00 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.
3. Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben,
ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften
einzuhalten.
4. Die Finanzierung dieser Aufträge erfolgt
mittels der unter Artikel 42107/735/60 eingetragenen Kredite des
außerordentlichen Haushaltsplanes 2006.
5. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium
mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
FINANZIELLE
ANGELEGENHEITEN
Vorlage eines Antrages der V.o.E. Telefonhilfe - Anonyme Lebenshilfe in der
Deutschsprachigen Gemeinschaft auf Zuschuss für das Jahr 2006
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des vorliegenden Antrages vom 23. März 2006 der V.o.E. Telefonhilfe – Anonyme Lebenshilfe in der
Deutschsprachigen Gemeinschaft auf Zuschuss für das Jahr 2006;
In Erwägung, dass es unter anderem zur Aufgabe der Gemeinde gehört,
diese Einrichtungen zu unterstützen, auch wenn die Finanzierung solcher
Einrichtungen nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden
fällt;
Auf Grund des Artikels L1122-30 des Kodex der lokalen Demokratie und
der Dezentralisierung;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG der V.o.E. Telefonhilfe – Anonyme Lebenshilfe in der
Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Zuschuss in Höhe von 0,05 € pro Einwohner
für das Jahr 2006 zu gewähren.
Antrag der Arbeitsgemeinschaft für
Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL) auf Zuschuss für die Organisation
mehrerer Theateraufführungen am 19. und 20.04.2006 in BÜLLINGEN und ST.VITH
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des vorliegenden Antrages vom 25. Januar 2006 der
Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL) auf
Zuschuss für die Organisation mehrerer Theateraufführungen am 19. und
20.04.2006 in BÜLLINGEN und ST.VITH;
In Erwägung, dass es unter anderem zur Aufgabe der Gemeinde gehört,
solche Initiativen zu unterstützen, auch wenn die Finanzierung solcher
Aktivitäten nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden
fällt;
Auf Grund des Artikels L1122-30 des Kodex der lokalen Demokratie und
der Dezentralisierung;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG der
Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL) das Jahr
2006 einen Zuschuss in Höhe 125 € für die Organisation mehrerer Theateraufführungen
am 19. und 20.04.2006 in BÜLLINGEN und ST.VITH für zu gewähren.
Haushaltsplan 2006 der Gemeinde : 1.
Kreditabänderung
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des vorliegenden 1. Abänderungsvorschlages
zu den Krediten des Haushaltsplanes 2006;
In Erwägung der Erläuterungen des Vorsitzenden zu
diesem Abänderungsvorschlag;
Nach eingehender Diskussion über die verschiedenen
abgeänderten Haushaltsposten;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT:
1. den vorliegenden 1. Abänderungsvorschlag zu den
Krediten des ordentlichen Haushaltsplanes 2006 EINSTIMMIG zu genehmigen :
Mehreinnahmen : 944.176,10
€
Mehrausgaben : 117.798,95
€
Nach dieser Abänderung
schließt derselbe wie folgt ab:
Einnahmen : 8.473.848,08
€
Ausgaben : 7.643.182,26
€
Überschuss : 830.665,82 €
2. den vorliegenden 1. Abänderungsvorschlag zu den
Krediten des außerordentlichen Haushaltsplanes 2006 EINSTIMMIG zu genehmigen :
Mehreinnahmen : 505.416,01
€
Mehrausgaben : 567.227,38
€
Minderausgaben : 61.811,37 €
Nach dieser Abänderung
schließt derselbe wie folgt ab:
Einnahmen : 2.135.887,21 €
Ausgaben : 2.135.887,21
€
3. Den gegenwärtigen Beschluss der Regierung der
Deutschsprachigen Gemeinschaft zwecks Billigung zu unterbreiten.
Vorlage der Jahresrechnungen des
Rechnungsjahres 2005
DER GEMEINDERAT,
Nach Durchsicht der durch den für die Gemeinde AMEL
zuständigen Regionaleinnehmer Peter MÜLLER aufgestellten Gemeinderechnung 2005
der budgetären Buchführung, Bilanz und Ergebnisrechnung 2005 der allgemeinen
Buchführung;
Nach Anhörung der Erläuterungen des Vorsitzenden zu
der budgetären Buchführung, der Bilanz und Ergebnisrechnung für das
Haushaltsjahr 2005;
In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied REINERTZ-MARAITE
I. namens der Oppositionsfraktion die positive Entwicklung des ordentlichen
Haushaltsplanes begrüßt;
Auf Grund der Artikel 74ff. des Königlichen Erlasses
vom 02.08.1990 zur Einführung der allgemeinen Buchführungsordnung;
Auf Grund des Artikels 12 des Dekretes vom 20.
Dezember 2004 zur Regelung der gewöhnlichen Verwaltungsaufsicht über die
Gemeinden des deutschen Sprachgebiets;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG:
1. Die Gemeinderechnung 2005 der budgetären Buchführung,
welche wie folgt abschließt, zu genehmigen :
a)
Haushaltsergebnis :
|
|
Netto-festgestellte Einnahmeanrechte |
Ausgabeverpflich-tungen |
Haushaltsergebnis |
|
Ordentlicher Dienst |
8.396.953,64 € |
6.954.685,22 € |
1.442.268,42 € |
|
Außerord. Dienst |
4.214.959,64 € |
4.607.501,64 € |
-392.542,00 € |
|
Gesamtbeträge |
12.611.913,28 € |
11.562.186,86 € |
1.049.726,42 € |
b)
Buchführungsergebnis
|
|
Netto-festgestellte Einnahmeanrechte |
Ausgabeanrech-nungen |
BuchführungsErgebnis |
|
Ordentlicher Dienst |
8.396.953,64 € |
6.665.146,46 € |
1.731.807,18 € |
|
Außerord. Dienst |
4.214.959,64 € |
2.383.660,10 € |
1.831.299,54 € |
|
Gesamtbeträge |
12.611.913,28 € |
9.048.806,56 € |
3.563.106,72 € |
2. Die Ergebnisrechnung und Bilanzrechnung 2005 der
allgemeinen Buchführung, welche wie folgt abschließen, zu genehmigen :
a)
Ergebnisrechnung
Betriebsüberschuss
: 977.116,98 €
Außergewöhnlicher
Überschuss : 192.285,15 €
Überschuss
Rechnungsjahr 2005 : 1.169.402,13 €
b)
Bilanz
Aktiva
am 31.12.2005 : 86.850.176,78 €
Passiva
am 31.12.2005 : 86.850.176,78 €
3. Den gegenwärtigen Beschluss nebst den Jahresrechnungen
2005 der Gemeinde der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwecks
Billigung und dem für die Gemeinde zuständigen Regionaleinnehmer zur
Information zuzustellen.
INTERKOMMUNALE
FINOST – Ordentliche
Generalversammlung vom 13.06.2006 – Gutachten und Stellungnahme zur
Tagesordnung
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung der Tagesordnung zur ordentlichen Generalversammlung
der FINOST am 13.06.2006 in EUPEN;
In Erwägung des Berichtes des Schöffen PAUELS in
seiner Eigenschaft als Vertreter der Gemeinde AMEL im Verwaltungsrat der FINOST
zu der vorgesehenen Fusion der Finanzierungsgesellschaften FINOST und FINIMO,
dies im Rahmen der von der Wallonischen Region angestrebten Rationalisierung
der Interkommunalen;
In Erwägung dessen, dass am 15. Mai 2006 eine
Informationsversammlung für alle Ratsmitglieder der angeschlossen Gemeinden
zu der vorgenannten Fusion von der FINOST organisiert wird;
In Erwägung dessen, dass der Gemeinderat einstimmig
der Ansicht, dass erst nach der am 15.
Mai 2006 stattfindenden Informationsversammlung ein Gutachten zu der beabsichtigten
Fusion abgegeben werden soll;
BESCHLIEßT
EINSTIMMIG die Beschlussfassung zu
diesem Tagesordnungspunkt zu vertagen.
VERSCHIEDENES
Arbeitsbeschaffungsplan für die
Gemeinden der Wallonischen Region – Verlängerung
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des
Schreibens der Regierung der Wallonischen Region vom 16. März 2006 betreffend
die Fortsetzung des Arbeitsbeschaffungsplanes für die Gemeinden der
Wallonischen Region für das Jahr 2006;
In Erwägung, dass die
Gemeinde AMEL im Rahmen des oben genannten Arbeitsbeschaffungsplanes und seit Einführung
desselben ein bis zwei Arbeitslose beschäftigt hat und weiterhin beschäftigen
wird;
In Erwägung dessen,
dass der Gemeinderat der Ansicht ist, dass diese Maßnahme im Sinne seines
Beschlusses vom 26. November 1997 weitergeführt werden soll;
Auf Grund der
Dringlichkeit;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Den Beitritt der Gemeinde AMEL am
Arbeitsbeschaffungsplan für die Gemeinden der Wallonischen Region gemäß dem
vorgenannten Schreiben der Regierung der Wallonischen Region und unter den
bisherigen Bedingungen um ein weiteres Jahr fortzusetzen.
Der nachstehende Punkt ist gemäß Artikel
L1122-24 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung einstimmig
zur Tagesordnung hinzugezogen worden:
Antrag der Kirchenfabrik BORN auf
finanzielle Beteiligung für die Erneuerung zweier Fenster im Raum unterhalb der
Sakristei der Kirche BORN im Rahmen der Renovierung der Bibliothek
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des vorliegenden Antrages der Kirchenfabrik BORN vom 03.
Mai 2006;
In Erwägung dessen, dass es sich hierbei um die Beteiligung der
Gemeinde an den Kosten für die Erneuerung zweier Fenster im Raum unterhalb der
Sakristei der Kirche BORN im Rahmen der Renovierung der Bibliothek handelt,
wodurch sich die ursprünglich vorgesehene Intervention der Gemeinde in Höhe von
5.000,00 € um 1.300,00 € zu Gunsten der Kirchenfabrik BORN erhöhen wird;
Nach Anhörung eines diesbezüglichen Berichtes des Vorsitzenden;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIESST EINSTIMMIG:
1. Den Antrag der Kirchenfabrik BORN auf
finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Erneuerung zweier Fenster im Raum
unterhalb der Sakristei der Kirche BORN im Rahmen der Renovierung der
Bibliothek zu genehmigen und die ursprünglich vorgesehene Intervention der
Gemeinde in Höhe von 5.000,00 € um 1.300,00 € zu Gunsten der Kirchenfabrik BORN
zu erhöhen.
2. Den Kredit in Höhe von 6.300,00 € im
Rahmen der ersten Haushaltsabänderung
der Gemeinde AMEL vorzusehen.
3. Die Berechnung und die Auszahlung der
finanziellen Beteiligung erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen
seitens der Kirchenfabrik BORN.
Für den Gemeinderat :
Der Gemeindesekretär, Der
Vorsitzende,
gez. BOULANGER Fr. SCHUMACHER Kl.