Protokoll der Sitzung vom 04. Mai 2006

 

 

Anwesend : H.H. SCHUMACHER, Bürgermeister;

PAUELS, WIESEMES und MARQUET, Schöffen;

MARGREVE, KÖTTEN, LENTZ, Frau SCHRÖDER-MARAITE, MARAITE, SCHRÖDER, Frau JUFFERN-SCHMITZ, Frau REINERTZ-MARAITE, NEUENS, Frau BASTIN-VEITHEN und Frau JODOCY,  Mitglieder;

 

BOULANGER, Sekretär.

 

Abwesend: KÖTTEN S., Mitglied, entschuldigt.

 

In öffentlicher Sitzung

 

Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 16. März 2006

Das Protokoll dieser Sitzung wird einstimmig genehmigt.

 

 

ZURKENNTNISNAHME

 

Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 17.01.2006 : Vorlage eines Preisangebotes der Firma Elektro DUPONT aus 4770 MEDELL 44 für die Lieferung eines neuen Einbaukühlschrankes in der Gemeindeschule MEDELL

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Kenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 17.01.2006 betreffend die Vergabe des Auftrags zum Ankauf eines neuen Einbaukühlschrankes für die Gemeindeschule MEDELL;

 

In Erwägung der Erläuterungen des Vorsitzenden;

 

Nach Durchsicht des Artikels L1222-3 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

NIMMT den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 17.01.2006 betreffend die Vergabe des Auftrags zum Ankauf eines neuen Einbaukühlschrankes für die Gemeindeschule MEDELL zum Gesamtpreis in Höhe von 519,83 €, ohne MwSt., an die Firma Elektro DUPONT. aus 4770 MEDELL 44 ZUR KENNTNIS.

 

Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 28.03.2006 : Ankauf eines gebrauchten Traktors für die Gemeindedienste : Zuschlagserteilung und Auftrag zur Lieferung

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Kenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 28.03.2006 betreffend die Vergabe des Auftrags zur Lieferung eines gebrauchten Traktors für die Gemeindedienste;

 

In Erwägung der Erläuterungen des Vorsitzenden;

 

Nach Durchsicht des Artikels L1222-3 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

NIMMT den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffen­kollegiums vom 28.03.2006 betreffend den Ankauf eines gebrauchten Traktors für die Gemeindedienste zum Preis in Höhe von 2.100,00 €, MwSt. einbegriffen, bei dem Herrn JACOBS Werner aus 4770 MEDELL 129 ZUR KENNTNIS.

 

 

BEGUTACHTUNG

 

Begutachtung eines Beschlusses der Evangelischen Kirchengemeinde vom 17.01.2006 : Haushaltsplan 2005 – 1. Kreditabänderung

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Kenntnisnahme dieses Beschlusses und der beiliegenden Unterlagen;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG den Beschluss der Evangelischen Kirchengemeinde MALMEDY-ST.VITH vom 17.01.2006 in oben genannter Angelegenheit günstig zu begutachten.

 

Begutachtung eines Beschlusses der Evangelischen Kirchengemeinde vom 19.03.2006 : Rechnungsablage 2005

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Kenntnisnahme dieses Beschlusses und der beiliegenden Unterlagen;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG den Beschluss der Evangelischen Kirchengemeinde MALMEDY-ST.VITH vom 19.03.2006 in oben genannter Angelegenheit günstig zu begutachten.

 

Begutachtung eines Beschlusses der Kirchenfabrik BORN vom 02.03.2006 : Haushaltsplan 2006 – 1. Kreditabänderung

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Kenntnisnahme dieses Beschlusses und der beiliegenden Unterlagen;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG den Beschluss der Kirchenfabrik BORN vom 02.03.2006 in oben genannter Angelegenheit günstig zu begutachten.

 

Begutachtung eines Beschlusses der Kirchenfabrik WALLERODE vom 17.01.2006 : Haushaltsplan 2006 – 1. Kreditabänderung

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Kenntnisnahme dieses Beschlusses und der beiliegenden Unterlagen;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG den Beschluss der Kirchenfabrik WALLERODE vom 17.01.2006 in oben genannter Angelegenheit günstig zu begutachten.

 

 

IMMOBILIEN

 

Endgültige Beschlüsse

 

Zurückziehung des Gemeinderatsbeschlusses vom 30. April 2003 in der Angelegenheit " Antrag der Ost-Belgischen Bürgerinitiative für Tierschutz (OBIT) V.o.E. auf Übernahme des zwischen der Gemeinde AMEL und der Frau AUTMANNS-MARICHAL aus 4770 SCHOPPEN 143 am 24.10.1997 getätigten Erbpachtvertrages für Gelände in der Gewerbezone SCHOPPEN (Trennstück von 28,38 Ar aus der Gemeindeparzelle Gem. 6, Flur A, Nr. 167K3"

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung seines Beschlusses vom 30. April 2003 in der Angelegenheit „Antrag der Ost-Belgischen Bürgerinitiative für Tierschutz (OBIT) V.o.E. auf Übernahme des zwischen der Gemeinde AMEL und der Frau AUTMANNS-MARICHAL aus 4770 SCHOPPEN 143 am 24.10.1997 getätigten Erbpachtvertrages für Gelände in der Gewerbezone SCHOPPEN (Trennstück von 28,38 Ar aus der Gemeindeparzelle Gem. 6, Flur A, Nr. 167K3)“;

 

In Erwägung dessen, dass dieser Beschluss erst nach Vorlage der Umweltgenehmigung (2. Klasse) sowie der Genehmigung der Veterinärinspektion zur Inbetriebnahme der auf oben erwähnten Parzelle errichteten Halle als Tierheim wirksam wird;

 

In Erwägung dessen dass die OBIT V.o.E. die angefragten Unterlagen nicht eingereicht hat und nunmehr ein Antrag seitens der V.o.G. Tierheim SCHOPPEN auf Übernahme des zwischen der Gemeinde AMEL und der Frau AUTMANNS-MARICHAL aus 4770 SCHOPPEN 143 am 24.10.1997 getätigten Erbpachtvertrages für Gelände in der Gewerbezone SCHOPPEN vorliegt;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Den Beschluss des Gemeinderates vom 30. April 2003 in der Angelegenheit „Antrag der Ost-Belgischen Bürgerinitiative für Tierschutz (OBIT) V.o.E. auf Übernahme des zwischen der Gemeinde AMEL und der Frau AUTMANNS-MARICHAL aus 4770 SCHOPPEN 143 am 24.10.1997 getätigten Erbpachtvertrages für Gelände in der Gewerbezone SCHOPPEN (Trennstück von 28,38 Ar aus der Gemeindeparzelle Gem. 6, Flur A, Nr. 167K3)“ zurückzuziehen.

2.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Antrag der V.o.G. Tierheim SCHOPPEN auf Übernahme des zwischen der Gemeinde AMEL und der Frau AUTMANNS-MARICHAL aus 4770 SCHOPPEN 143 am 24.10.1997 getätigten Erbpachtvertrages für Gelände in der Gewerbezone SCHOPPEN (Trennstück von 28,38 Ar aus der Gemeindeparzelle Gem. 6, Flur A, Nr. 167K3), inklusive Grenzberichtigung

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des am 24.10.1997 zwischen der Gemeinde AMEL und der Frau AUTMANNS-MARICHAL aus 4770 SCHOPPEN 143 am 24.10.1997 abgeschlossenen Erbpachtvertrages für ein Geländeteilstück mit einem Flächeninhalt von 28,38 Ar in der Gewerbezone SCHOPPEN;

 

In Erwägung des vorliegenden Antrages vom 05.04.2006 der V.o.G. Tierheim SCHOPPEN auf Übernahme der Erbpachtrechte bezüglich der Parzelle Gem. 6, Flur A, Nr. 167K3, 28,38 Ar groß;

 

Nach Durchsicht das Artikels 10 des oben erwähnten Erbpachtvertrages vom 24.10.1997;

 

Nach Durchsicht des beiliegenden Vermessungsplanes des Landmessers E. PIRONT vom 07.10.2004, auf welchem im Rahmen der Grenzregulierung die ebenfalls dem Erbpachtvertrag hinzufügenden Geländeteilstücke mit einem Flächeninhalt von 5,72 Ar und 13,31 Ar in roter bzw. gelber Farbe eingezeichnet sind;

 

Nach Durchsicht des diesbezüglichen Katasterunterlagen;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Sein Einverständnis zur beabsichtigten Übernahme der Erbpachtrechte der Frau AUTMANNS-MARICHAL bezüglich der bisher in der Gewerbezone SCHOPPEN gepachteten Parzelle Gem. 6, Flur A, Nr. 167K3, 28 Ar 38 Ca groß, durch die V.o.G. Tierheim SCHOPPEN zu geben.

2.  Die auf beiliegendem Vermessungsplan des Landmessers E. PIRONT vom 07.10.2004 in roter bzw. in gelber Farbe eingezeichneten Geländeteilstücke mit einem Flächeninhalt von 5,72 Ar und 13,31 Ar im Rahmen der Grenzregulierung  ebenfalls der V.o.G. Tierheim mittels des vor erwähnten Erbpachtvertrages zu Verfügung zu stellen

3.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

An- und Verkauf verschiedener Trennstücke bzw. Wegeabsplisse längs eines kleinen Gemeindeweges in der Ortschaft MONTENAU

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass zwecks Regularisierung der Eigentumsverhältnisse längs eines kleinen Gemeindeweges in der Ortschaft MONTENAU einerseits Gelände erworben werden muss und andererseits Wegeabsplisse an verschiedene Anlieger veräußert werden können;

 

In Erwägung dessen, dass laut beiliegendem Vermessungsplan Trennstücke mit einem Gesamtflächeninhalt von 576 m² erworben werden müssen und Wegeabsplisse mit einem Gesamtflächeninhalt von 556 m² verkauft werden können

 

In Erwägung dessen, dass während des vom 01.02.2006 bis zum 17.02.2006 durchgeführten Untersuchungsverfahrens keine Einsprüche gegen dieses Immobiliengeschäft eingegangen sind;

 

Nach Durchsicht der Verkaufsversprechen, der Ankaufsver­pflichtungen, des Berichtes des Erbschaftssteuereinnehmers, der Katasterunterlagen und des Entwurfes der An- und Verkaufsurkunde;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Die auf beiliegender Tabelle verzeichneten Trennstücke, gehörend den Konsorten WEBER Ewald und anderen, mit einem Gesamtflächeninhalt von 576 m² zum Gesamtpreis in Höhe von 2.016,00 € zu erwerben.

2.  Die auf beiliegendem Vermessungsplan in gelber Farbe verzeichneten Trennstücke mit einem Gesamtflächeninhalt von 576 m² in die Wegemasse einzuverleiben.

3.  Den Konsorten GROTHAUSEN Anna und anderen die auf beiliegendem Vermessungsplan in blauer bzw. roter Farbe eingezeichneten Wegeabsplisse mit einem Gesamtflächeninhalt von 556 m² zum Gesamtpreis in Höhe von 1.946,00 € zu verkaufen.

4.  Dem in den Punkten 1 und 3 erwähnten An- und Verkauf den Charakter des öffentlichen Nutzens zuzuerkennen.

5.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Ankauf der Parzellen Gem. 4, Flur B, Nr. 159 A (13,22 Ar), Nr. 159 B (13,43 Ar) und Nr. 158 C (20,60 Ar), Eigentum des Herrn SCHRÖDER-SPRIEWALD Johann aus 4770 IVELDINGEN 40

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung seines Beschlusses vom 16. März 2006, laut welchem prinzipiell beschlossen worden ist, die in der Ortschaft IVELDINGEN gelegenen Parzellen Gemarkung 4, Flur B, Nr. 159 A (13,22 Ar), Nr. 159 B (13,43 Ar) und Nr. 158 C (20,60 Ar), Eigentum des Herrn SCHRÖDER-SPRIEWALD Johann aus 4770 IVELDINGEN 40 zum Gesamtpreis in Höhe von 5.000 € zu erwerben;

 

In Erwägung dessen, dass die fraglichen Parzellen im Bereich der Quellfassung der Wasserzapfstelle IVELDINGEN gelegen sind;

 

In Erwägung dessen, dass die Gemeinde daher an einem Ankauf des besagten Geländes zum Gesamtpreis in Höhe von 5.000 € interessiert ist;

 

In Erwägung dessen, dass während des vom 29.03.2006 bis zum 14.04.2006 durchgeführten Untersuchungsverfahrens keinerlei Einsprüche gegen dieses Immobiliengeschäft eingegangen sind;

 

Nach Durchsicht des Verkaufsversprechens, des Abschätzungs­berichtes, der Katasterunterlagen und des Entwurfes der Ankaufsurkunde;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Die in der Ortschaft IVELDINGEN gelegenen Parzellen, Gemarkung 4, Flur B, Nr. 159 A (13,22 Ar), Nr. 159 B (13,43 Ar) und Nr. 158 C (20,60 Ar), Eigentum des Herrn SCHRÖDER-SPRIEWALD Johann aus 4770 IVELDINGEN 40, zum Gesamtpreis in Höhe von 5.000 € zu erwerben.

2.  Den im Punkt 1 erwähnten Ankauf den Charakter des öffentlichen Nutzens zuzuerkennen.

3.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Abschluss eines Erbpachtvertrages zwischen der Gemeinde AMEL und der Kirchenfabrik "Sankt Hubertus" AMEL – Rektorat "St. Anna" SCHOPPEN für die Nutzung eines Teilstückes der Parzelle Gem. 6, Flur B, Nr. 269 C (Bering Kapelle SCHOPPEN) – Abänderung des Entwurfes des Erbpachtvertrages

DER GEMEINDERAT,

 

Im Erwägung seines Beschlusses vom 16. März 2006, womit der Abschluss eines auf dreißig Jahren befristeten Erbpachtvertrages mit der Kirchen­fabrik „Sankt Hubertus“ AMEL – Rekto­rat „St. Anna“ SCHOPPEN zwecks Zurver­fügungstellung eines Teilstückes von 6 Ar 89 Ca aus der Parzelle Gem. 6, Flur B, Nr. 269 C (Bering Kapelle Schoppen) gemäß dem vorliegenden Entwurf ge­nehmigt worden ist ;

In Erwägung des Schreibens des Bistums Lüttich vom 06.04.2006, laut welchem die Artikel 3, 10 und 12 des vorgelegten Entwurfes abgeändert werden müssen;

 

Nach Durchsicht des entsprechend den Bemerkungen des Bistums Lüttich abgeänder­ten Entwurfes des diesbezüglichen Erbpachtvertrages;

 

In Erwägung dessen, dass die Gemeinde AMEL Eigentümer bzw. Erbpächter des gesam­ten Geländes sein muss, um finanzielle Beihilfen in Höhe von 80 % seitens der Wallonischen Region für die Ausführung dieses Projektes zu erhalten;

 

Nach Durchsicht des diesbezüglichen Beschlusses vom 24.04.2006 der Kirchenfabrik „St. Hubertus“ AMEL - Rektorat „St. Anna“ Schoppen;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Den entsprechend den Bemerkungen des Bistums Lüttich abgeänderten Entwurf bzgl. den Abschluss eines auf dreißig Jahren befristeten Erbpachtvertrages mit der Kirchenfabrik „Sankt Hubertus“ AMEL – Rektorat „St. Anna“ SCHOPPEN zwecks Zurverfügungstellung eines Teilstückes von 6 Ar 89 Ca aus der Parzelle Gem. 6, Flur B, Nr. 269 C (Bering Kapelle Schoppen) zu genehmigen.

2.  Den diesbezüglichen Beschluss der Kirchenfabrik „Sankt Hubertus“ AMEL – Rektorat „St. Anna“ SCHOPPEN vom 24.04.2006 in dieser Angelegenheit günstig zu begutachten.

3.  Den im Punkt 1 erwähnten Immobiliengeschäft den Charakter des öffentlichen Nutzens zuzuerkennen.

4.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Ausführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

URBANISMUS

 

Erschließung "Vegders Gasse" in HALENFELD - Gutachten

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des durch die Anlieger der Vegders Gasse in 4771 AMEL -  Halenfeld eingereichten Antrages auf Genehmigung für die Erschließung von 12 Baulosen aus den Parzellen gelegen in 4771 AMEL - Halenfeld, katastriert Gem. 7, Flur D, Nr. 98k, 98L, 98m, 99a, 102x, 108f , 108k, 126c und 127E;

 

Nach Kenntnisnahme des beigefügten Vermessungsplanes aus dem ersichtlich ist, dass einerseits die Abtretung von privatem Gelände mit einem Gesamtflächeninhalt von 1.065 m² erforderlich ist im Hinblick auf die Erweiterung des bestehenden Gemeindeweges sowie die Anlegung eines Wendehammers und andererseits Wegeabsplisse mit einem Gesamtflächeninhalt von 45 m³ veräußert werden müssen;

 

Auf Grund der diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen den Erschlieβer und der Gemeinde AMEL;

 

In Anbetracht, dass der Antrag gemäß Artikel 129 bzw. 330-9° des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe einer öffentlichen Untersuchung vom 13.02.2006 bis zum 28.02.2006 unterworfen worden ist;

 

Nach Durchsicht des Abschlussprotokolls über die durchgeführte öffentliche Untersuchung woraus hervorgeht, dass kein Einspruch eingereicht worden ist;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  ein günstiges Gutachten zu erteilen für den Antrag auf Erschließung der Anlieger der Vegders Gasse in HALENFELD betreffend die Erschließung von 12 Baulosen aus den Parzellen gelegen in AMEL - Halenfeld, katastriert Gem. 7, Flur D, Nr. 98k, 98L, 98m, 99a, 102x, 108f , 108k, 126c und 127E sowie für den Verlauf der in dieser Erschlieβung vorgesehenen Straβe und des Wendehammers.

2.  Nach Fertigstellung der Wegeinfrastruktur werden die im Vermessungsplan angegebenen Lose A bis H ins öffentliche Gemeindeeigentum übertragen und die Lose I bis K an die Privateigentümer übertragen.

3.  den gegenwärtigen Beschluss mit allen Unterlagen der Städtebauverwaltung Lüttich, Deutschsprachige Zelle in EUPEN, zur Kenntnisnahme zu übermitteln.

 

 

FORST

 

Bekämpfung von Forstschädlingen in den Revieren AMEL, HEPPENBACH und MONTENAU (Borkenkäfer) : Antrag auf Auszahlung der zugesagten Zuschüsse der Wallonischen Region

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht dessen, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 31.03.2004 die Bewilligung von 30 % Zuschüsse der Wallonischen Region für die Bekämpfung von Forstschädlingen in den Revieren AMEL, HEPPENBACH und MONTENAU beantragt hat;

 

In Erwägung dessen, dass dieser Antrag unter der Bedingung, dass die Beweisstücke für die ausgeführten Arbeiten beigebracht werden, durch den Minister der Wallonischen Region unter Nr. 501 (Kostenanschlag B. 653) genehmigt worden ist;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Unter Hinweis auf die beigebrachten Beweisstücke die Auszahlung der zugesagten Zuschüsse der Wallonischen Region zu beantragen.

2.  die vollständige Akte bezüglich der Auszahlung der Zuschüsse dem Forstamt BÜLLINGEN zu übermitteln.

 

Aufforstungsarbeiten im Revier MONTENAU "Wolfsbusch" (D. 243) und im Revier HEPPENBACH "Nesselberg" (D. 67/2) : Antrag auf Auszahlung der zugesagten Zuschüsse der Wallonischen Region

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht dessen, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29.12.2003 die Bewilligung von 30 %, 50 % bzw. 80 % Zuschüsse der Wallonischen Region für auszuführende Aufforstungsarbeiten in den Waldungen des Reviers MONTENAU „Wolfsbusch“ (D.243) und des Reviers HEPPENBACH „Nesselberg“ (D.67/2) beantragt hat;

 

In Erwägung dessen, dass dieser Antrag unter der Bedingung, dass die Beweisstücke für die ausgeführten Arbeiten beigebracht werden, am 21. Mai 2004 unter Nr. 501 (Kostenanschlag B. 637) durch den Minister der Wallonischen Region genehmigt worden ist;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Unter Hinweis auf die beigebrachten Beweisstücke die Auszahlung der zugesagten Zuschüsse der Wallonischen Region zu beantragen.

2.  Die vollständige Akte bezüglich der Auszahlung der Zuschüsse dem Forstamt BÜLLINGEN zu übermitteln.

 

 

Ratifizierung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 25.04.2006 in der Angelegenheit " Öffentlicher Verkauf von 323 Fm Buchenbrennholz (Gewerbezone Kaiserbaracke) : Anpassung der Verkaufsbedingungen"

DER GEMEINDERAT,

 

Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates vom 29.12.2005 über die Festle­gung der Verkaufsbedingungen für den öffentlichen Verkauf von Eichen- und Buchenbrennholz der Gemeinde Amel;

 

In Erwägung, dass auf Grund der geringeren Menge an angebotenem Buchenholz der Artikel 6 betreffend die Festlegung der Höchstmenge der pro Haushalt zu erwerbenden Holzmenge auf 10 Fm festgelegt worden ist;

In Anbetracht dessen, dass auf Grund des vorgesehenen Verkaufsdatums vom 18.05.2006 ebenfalls die Abfuhrfrist auf den 30.09.2006 festgelegt worden ist;

Nach Durchsicht des diesbezüglichen Beschlusses des Bürgermeister- und Schöf­fenkollegiums vom 25.04.2006;

 

Auf Grund des K.E. vom 20.12.1854 (abgeändert und vervollständigt) über die Ausführung des Forstgesetzbuches;

 

BESCHLIESST EINSTMMIG:

 

1.       Den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 25.04.2006 in der Angelegen­heit „Öffentlicher Verkauf von 323 Fm Buchenbrennholz (Gewerbezone Kaiserbaracke) : Anpas­sung der Verkaufsbedingungen“ zu ratifizieren, laut welchem die Artikel 6 und 7 der durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 29.12.2005 festgelegten Bedingungen des öffentlichen Verkaufs von gefälltem Eichen- und Buchenbrennholz angepasst worden sind.

2.       Das Bürgermeister‑ und Schöffenkollegium mit der Ausführung dieser Beschlussfassung zu beauf­tragen.

3.       Den gegenwärtigen Beschluss dem Forstamt ST.VITH nebst Unterlagen zur Kenntnisnahme zu­zustellen.

 

 

ÖFFENTLICHE ARBEITEN

 

Ankauf eines Löffelbaggers für den Wegedienst : Annahme des Lastenheftes – Festlegung der Vergabeart – Finanzierung

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht dessen, dass aus Verschleißgründen sich der Ankauf eines neuen Löffelbaggers für den Wegedienst als notwendig erweist;

 

Nach Durchsicht des vorliegenden Lastenheftes für den Ankauf eines neuen Löffelbaggers für den Wegedienst der Gemeinde, welches durch das Bürgermeister- und Schöffenkollegium aufgestellt worden ist;

 

In Erwägung dessen, dass der Betrag des Lieferungsauftrages sich auf schätzungsweise 165.000,00 €, MwSt. einbegriffen, belaufen wird;

 

Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, insbesondere dessen Artikel L1122-30, Absatz 1, und Artikel 1222-3, Absatz 1;

 

Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 14;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 27;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 3, § 1;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im Haushalt des Jahres 2006 unter Artikel 421/743/98 im Rahmen der Haushaltsplan­abänderung Nr. 1 eingetragen werden;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Lieferungen beinhaltet: Ankauf eines neuen Löffelbaggers für den Wegedienst der Gemeinde.

2.  Die Kostenschätzung des unter Punkt 1 angeführten Auftrags ist auf 165.000,00 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.

3.  Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird auf dem Wege des allgemeinen Angebotsaufrufes vergeben.

4.  Die auf diesen Auftrag anwendbaren Auftragsbedingungen sind diejenigen, die in dem diesem Beschluss beigefügten Lastenheft enthalten sind.

5.  Diesen Lieferungsauftrag mittels des unter Artikel 421/743/98 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2006 zu finanzieren und den zusätzlichen Haushaltsmittelbetrag im Rahmen der Haushaltsplanabänderung Nr. 1 einzutragen.

6.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Ankauf eines neuen Zweischalengreifers für den Gemeindelastkraftwagen mit Hebekran

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass aus Verschleißgründen sich der Ankauf eines neuen Zweischalengreifers für den Gemeindelastkraftwagen mit Hebekran als notwendig erweist;

 

In Anbetracht dessen, dass sich der Anschaffungspreis auf 4.500,00 €, MwSt. ein­begriffen, belaufen wird;

 

Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, insbe­sondere dessen Artikel L1122-30, Absatz 1, und Artikel L1222-3, Absatz 1;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2006 eingetragen sind;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Lieferungen beinhaltet: Ankauf eines neuen Zweischalengreifers für den Gemeindelast­kraftwagen mit Hebekran.

2.  Die Kostenschätzung des unter Punkt 1 angeführten Lieferungsauftrages ist auf 4.500,00 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.

3.  Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einlei­tung des Verfahrens die Bekanntmachungs­vorschriften einzuhalten, wobei, wenn möglich, drei Lieferanten befragt werden.

4.  Diesen Lieferungsauftrag mittels des unter Artikel 421/744/51 eingetragenen Kredites des außer­ordentlichen Haushaltsplanes 2006 zu finanzieren.

5.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Projekt zur Verlegung eines Tarmacbelages auf dem Gemeindeweg in der Ortsdurchfahrt HERRESBACH : Ausführung - Finanzierung

DER GEMEINDERAT,

 

In Anbetracht dessen, dass auf einem Abschnitt des Gemeindeweges in der Ortsdurchfahrt HERRESBACH ein neuer Tarmacbelag verlegt werden muss;

 

Nach Durchsicht des durch das Bürgermeister- und Schöffenkollegium aufgestellten Projektes zu den oben genannten Instandsetzungs­arbeiten;

 

Nach Durchsicht der Kostenschätzung, welche einen Betrag in Höhe von 51.000,00 €, MwSt. einbegriffen, für die Ausführung der oben erwähnten Arbeiten vorsieht;

 

Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, insbesondere dessen Artikel L1122-30, Absatz 1, und Artikel L1222-3, Absatz 1;

 

Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel 17, § 1 und § 2, 1° a);

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 08. Januar 1996 über die öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, sowie über die Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 120;

 

Auf Grund des Kgl. Erlasses vom 26. September 1996 über die Festlegung der allgemeinen Ausführungsbestimmungen der öffentlichen Aufträge und der Konzessionen von öffentlichen Aufträgen, insbesondere dessen Artikel 3, § 2;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im außerordentlichen Dienst des Haushaltplanes des Jahres 2006 unter Artikel 42107/735/60 eingetragen sind;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Arbeiten beinhaltet: Fräsen des bestehenden Belages und Verlegung eines neuen Tarmacbelages auf einem Abschnitt des Gemeindeweges in der Ortsdurchfahrt HERRESBACH.

2.  Die Kostenschätzung der unter Punkt 1 angeführten Arbeiten ist auf 51.000,00 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.

3.  Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten.

4.  Die Finanzierung dieser Aufträge erfolgt mittels der unter Artikel 42107/735/60 eingetragenen Kredite des außerordentlichen Haushaltsplanes 2006.

5.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

 

FINANZIELLE  ANGELEGENHEITEN

 

Vorlage eines Antrages der V.o.E. Telefonhilfe - Anonyme Lebenshilfe in der Deutschspra­chigen Gemeinschaft auf Zu­schuss für das Jahr 2006

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des vorliegenden Antrages vom 23. März 2006 der V.o.E. Telefonhilfe – Anonyme Lebenshilfe in der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf Zuschuss für das Jahr 2006;

 

In Erwägung, dass es unter anderem zur Aufgabe der Gemeinde gehört, diese Einrichtungen zu unterstützen, auch wenn die Finanzierung solcher Einrichtungen nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt;

 

Auf Grund des Artikels L1122-30 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG der V.o.E. Telefonhilfe – Anonyme Lebenshilfe in der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Zuschuss in Höhe von 0,05 € pro Einwohner für das Jahr 2006 zu gewähren.

 

Antrag der Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL) auf Zuschuss für die Organisation mehrerer Theateraufführungen am 19. und 20.04.2006 in BÜLLINGEN und ST.VITH

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des vorliegenden Antrages vom 25. Januar 2006 der Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebens­bewältigung (ASL) auf Zuschuss für die Organisation mehrerer Thea­teraufführungen am 19. und 20.04.2006 in BÜLLINGEN und ST.VITH;

 

In Erwägung, dass es unter anderem zur Aufgabe der Gemeinde gehört, solche Initiativen zu unterstützen, auch wenn die Finanzierung solcher Aktivitäten nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt;

 

Auf Grund des Artikels L1122-30 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG der Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebens­bewältigung (ASL) das Jahr 2006 einen Zuschuss in Höhe 125 € für die Organisation mehrerer Thea­teraufführungen am 19. und 20.04.2006 in BÜLLINGEN und ST.VITH für zu gewähren.

 

Haushaltsplan 2006 der Gemeinde : 1. Kreditabänderung

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des vorliegenden 1. Abänderungsvorschlages zu den Krediten des Haushaltsplanes 2006;

 

In Erwägung der Erläuterungen des Vorsitzenden zu diesem Ab­änderungsvorschlag;

 

Nach eingehender Diskussion über die verschiedenen abgeänderten Haushaltsposten;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT:

 

1.  den vorliegenden 1. Abänderungsvorschlag zu den Krediten des ordentlichen Haushalts­planes 2006 EINSTIMMIG zu ge­nehmigen :

 

Mehreinnahmen        :           944.176,10 €

Mehrausgaben          :           117.798,95 €

Nach dieser Abänderung schließt derselbe wie folgt ab:

Einnahmen    :           8.473.848,08 €

Ausgaben     :           7.643.182,26 €

Überschuss   :              830.665,82 €

2.  den vorliegenden 1. Abänderungsvorschlag zu den Krediten des außerordentlichen Haushaltsplanes 2006 EINSTIMMIG zu genehmigen :

Mehreinnahmen        :           505.416,01 €

Mehrausgaben          :           567.227,38 €

Minderausgaben       :             61.811,37 €

Nach dieser Abänderung schließt derselbe wie folgt ab:

Einnahmen :              2.135.887,21 €

Ausgaben :               2.135.887,21 €

3.  Den gegenwärtigen Beschluss der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwecks Billigung zu unterbreiten.

 

Vorlage der Jahresrechnungen des Rechnungsjahres 2005

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Durchsicht der durch den für die Gemeinde AMEL zuständi­gen Regionaleinnehmer Peter MÜLLER aufgestellten Gemeinderechnung 2005 der budgetären Buchführung, Bilanz und Ergebnisrechnung 2005 der allgemeinen Buch­führung;

 

Nach Anhörung der Erläuterungen des Vorsitzenden zu der budgetären Buchführung, der Bilanz und Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2005;

 

In Erwägung dessen, dass Ratsmitglied REINERTZ-MARAITE I. namens der Oppositionsfraktion die positive Entwicklung des ordentlichen Haushaltsplanes begrüßt;

 

Auf Grund der Artikel 74ff. des Königlichen Erlasses vom 02.08.1990 zur Einführung der allgemeinen Buchführungsordnung;

 

Auf Grund des Artikels 12 des Dekretes vom 20. Dezember 2004 zur Regelung der gewöhnlichen Verwaltungsaufsicht über die Gemeinden des deutschen Sprachgebiets;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  Die Gemeinderechnung 2005 der budgetären Buchführung, welche wie folgt ab­schließt, zu genehmigen :

 

a) Haushaltsergebnis :

 

 

Netto-festgestellte Einnahmeanrechte

Ausgabeverpflich-tungen

Haushaltsergebnis

Ordentlicher Dienst

8.396.953,64 €

6.954.685,22 €

1.442.268,42 €

Außerord. Dienst

4.214.959,64 €

4.607.501,64 €

-392.542,00 €

Gesamtbeträge

12.611.913,28 €

11.562.186,86 €

1.049.726,42 €

 

b) Buchführungsergebnis

 

 

Netto-festgestellte Einnahmeanrechte

Ausgabeanrech-nungen

BuchführungsErgebnis

Ordentlicher Dienst

8.396.953,64 €

6.665.146,46 €

1.731.807,18 €

Außerord. Dienst

4.214.959,64 €

2.383.660,10 €

1.831.299,54 €

Gesamtbeträge

   12.611.913,28 €

9.048.806,56 €

3.563.106,72 €

 

2.  Die Ergebnisrechnung und Bilanzrechnung 2005 der allgemeinen Buchführung, welche wie folgt abschließen, zu genehmigen :

a) Ergebnisrechnung

Betriebsüberschuss :                         977.116,98 €

Außergewöhnlicher Überschuss :     192.285,15 €

Überschuss Rechnungsjahr 2005 : 1.169.402,13 €

b) Bilanz

Aktiva am  31.12.2005 :     86.850.176,78 €

Passiva am 31.12.2005 :    86.850.176,78 €

3.  Den gegenwärtigen Beschluss nebst den Jahresrechnungen 2005 der Gemeinde der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwecks Billigung und dem für die Gemeinde zuständigen Regionaleinnehmer zur Information zuzustellen.

 

INTERKOMMUNALE

 

FINOST – Ordentliche Generalversammlung vom 13.06.2006 – Gutachten und Stellung­nahme zur Tagesordnung

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwä­gung der Tagesordnung zur ordentlichen General­versammlung der FINOST am 13.06.2006 in EUPEN;

 

In Erwä­gung des Berichtes des Schöffen PAUELS in seiner Eigenschaft als Vertreter der Gemeinde AMEL im Verwaltungsrat der FINOST zu der vorgesehenen Fusion der Finanzierungsgesell­schaften FINOST und FINIMO, dies im Rahmen der von der Wallonischen Region an­gestrebten Rationalisierung der Interkommunalen;

 

In Erwä­gung dessen, dass am 15. Mai 2006 eine Informations­versammlung für alle Rats­mitglieder der angeschlossen Gemeinden zu der vor­genannten Fusion von der FINOST organisiert wird;

 

In Erwä­gung dessen, dass der Gemeinderat einstimmig der Ansicht,  dass erst nach der am 15. Mai 2006 stattfindenden Informationsversammlung ein Gutachten zu der beabsich­tigten Fusion abgegeben werden soll;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungs­punkt zu ver­tagen.

 

 

VERSCHIEDENES

 

Arbeitsbeschaffungsplan für die Gemeinden der Wallonischen Region – Verlängerung

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Schreibens der Regierung der Wallonischen Region vom 16. März 2006 betreffend die Fortsetzung des Arbeitsbeschaffungsplanes für die Gemeinden der Wallonischen Region für das Jahr 2006;

 

In Erwägung, dass die Gemeinde AMEL im Rahmen des oben genannten Arbeitsbeschaffungsplanes und seit Einführung desselben ein bis zwei Arbeitslose beschäftigt hat und weiterhin beschäftigen wird;

 

In Erwägung dessen, dass der Gemeinderat der Ansicht ist, dass diese Maßnahme im Sinne seines Beschlusses vom 26. November 1997 weitergeführt werden soll;

 

Auf Grund der Dringlichkeit;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Den Beitritt der Gemeinde AMEL am Arbeitsbeschaffungsplan für die Gemeinden der Wallonischen Region gemäß dem vorgenannten Schreiben der Regierung der Wallonischen Region und unter den bisherigen Bedingungen um ein weiteres Jahr fortzusetzen.

 

 

Der nachstehende Punkt ist gemäß Artikel L1122-24 des Kodex der lokalen Demo­kratie und der Dezentralisierung einstimmig zur Tagesordnung hinzugezogen worden:

 

Antrag der Kirchenfabrik BORN auf finanzielle Beteiligung für die Erneuerung zweier Fenster im Raum unterhalb der Sakristei der Kirche BORN im Rahmen der Renovierung der Bibliothek

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des vorliegenden Antrages der Kirchenfabrik BORN vom 03. Mai 2006;

 

In Erwägung dessen, dass es sich hierbei um die Beteiligung der Gemeinde an den Kosten für die Erneuerung zweier Fenster im Raum unterhalb der Sakristei der Kirche BORN im Rahmen der Renovierung der Bibliothek handelt, wodurch sich die ursprünglich vorgesehene Intervention der Gemeinde in Höhe von 5.000,00 € um 1.300,00 € zu Gunsten der Kirchenfabrik BORN erhöhen wird;

 

Nach Anhörung eines diesbezüglichen Berichtes des Vorsitzenden;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIESST EINSTIMMIG:

 

1.  Den Antrag der Kirchenfabrik BORN auf finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Erneuerung zweier Fenster im Raum unterhalb der Sakristei der Kirche BORN im Rahmen der Renovierung der Bibliothek zu genehmigen und die ursprünglich vorgesehene Intervention der Gemeinde in Höhe von 5.000,00 € um 1.300,00 € zu Gunsten der Kirchenfabrik BORN zu erhöhen.

2.  Den Kredit in Höhe von 6.300,00 € im Rahmen der ersten  Haushaltsabänderung der Gemeinde AMEL vorzusehen.

3.  Die Berechnung und die Auszahlung der finanziellen Beteiligung erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen seitens der Kirchenfabrik BORN.

 

Für den Gemeinderat :

 

Der Gemeindesekretär,                                                                                                                                                                                 Der Vorsitzende,

gez. BOULANGER Fr.                                                                                                                                                                                SCHUMACHER Kl.