Protokoll
der Sitzung vom 06. Juni 2006
Anwesend
: H.H. SCHUMACHER, Bürgermeister;
PAUELS, WIESEMES und MARQUET,
Schöffen;
MARGREVE, KÖTTEN,
LENTZ, Frau SCHRÖDER-MARAITE, MARAITE, SCHRÖDER, Frau JUFFERN-SCHMITZ, Frau
REINERTZ-MARAITE, NEUENS, Frau BASTIN-VEITHEN und Frau JODOCY, Mitglieder;
BOULANGER, Sekretär.
Abwesend: KÖTTEN S., SCHRÖDER-MARAITE P., NEUENS G. und
BASTIN-VEITHEN M., Mitglieder, entschuldigt.
In öffentlicher Sitzung
Genehmigung
des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 04. Mai 2006
Das Protokoll dieser Sitzung
wird einstimmig genehmigt.
ZURKENNTNISNAHME
Zurkenntnisnahme des Beschlusses des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 09.05.2006 : Gemeindeschule SCHOPPEN – Ankauf einer kompletten
Einbauküche
DER GEMEINDERAT,
Nach Kenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums vom 09.05.2006 betreffend die Vergabe des Auftrags zum
Ankauf einer neuen Einbauküche für die Gemeindeschule SCHOPPEN;
In Erwägung der Erläuterungen des Vorsitzenden;
Nach Durchsicht des Artikels L1222-3 des Kodex der lokalen Demokratie
und der Dezentralisierung;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
NIMMT den Beschluss des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 09.05.2006 betreffend die Vergabe des
Auftrags zum Ankauf einer neuen Einbauküche für die Gemeindeschule SCHOPPEN zum
Gesamtpreis in Höhe von 1.699,00 €, MwSt. einbegriffen, an die Firma PALM A.G.
aus 4760 BÜLLINGEN, Morsheck 3 ZUR KENNTNIS.
Zurkenntnisnahme des Beschlusses des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 18.05.2006 : Öffentlicher Verkauf von 323 Fm Buchenholz
(Gewerbezone Kaiserbaracke) vom 18. Mai 2006 - Wirtschaftsjahr 2006 :
Bezeichnung der Ersteher
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums
vom 18.05.2006, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von
323 Fm Buchenholz (Gewerbezone Kaiserbaracke) vom 18. Mai 2006 bezeichnet
worden sind;
Nach Durchsicht des diesbezüglichen Versteigerungsprotokolls, laut
welchem die Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 9.182,00 € für den Verkauf von
305 Fm Buchenholz (24 Lose) erzielen konnte;
Auf Grund des Artikels L1122-30 des Kodex der lokalen Demokratie und
der Dezentralisierung;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
NIMMT den Beschluss des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 18. Mai 2006 in der Angelegenheit
„Öffentlicher Verkauf von 323 Fm Buchenholz (Gewerbezone Kaiserbaracke) vom 18.
Mai 2006 : Bezeichnung der Ersteher“ ZUR KENNTNIS.
Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums vom 19. Mai 2006 : Holzverkauf vom 19. Mai 2006 :
Bezeichnung der vorläufigen Ersteher
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums
vom 19.05.2006, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von
850 Fm Nadelholz (5 Lose) vom 19.05.2006 bezeichnet worden sind;
Nach Durchsicht des Submissionseröffnungsprotokolls, laut welchem die
Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 23.896,95 € (Unkosten und MwSt. einbegriffen)
erzielen konnte;
Auf Grund des
Artikels L1122-30 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
NIMMT den Beschluss des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 19. Mai 2006 in der Angelegenheit
„Holzverkauf vom 19.05.2006: Bezeichnung der vorläufigen Ersteher“ ZUR
KENNTNIS.
IMMOBILIEN
Prinzipieller Beschluss
Antrag
der SPI+ aus 4000 LÜTTICH, rue du Vertbois 11 auf
Ankauf eines Geländeteilstückes von 9 Ha 79 Ar 60 Ca aus der Gewerbezone
KAISERBARACKE
DER GEMEINDERAT,
Nach Kenntnisnahme der vorliegenden Antrages der Genossenschaft mit
beschränkter Haftung SPI+ aus 4000 LÜTTICH, rue du Vertbois
11 auf Erwerb des restlichen Geländes zwecks Einrichtung einer Gewerbe- und Dienstleistungszone
auf KAISERBARACKE;
Nach Durchsicht des beiliegenden Vermessungsplanes des Landmessers F.
SCHMITZ vom 09.02.2006, auf welchem die zu veräußernden Teilstücke in blauer
und rosa Farbe eingezeichnet sind;
In Erwägung dessen, dass die vorgenannte Genossenschaft bereit ist,
einen Preis von 3,5 €/m² für den Erwerb dieses Geländes zu zahlen;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG:
1. Prinzipiell der Genossenschaft SPI+ aus
4000 LÜTTICH, rue du Vertbois 11 die auf beiliegendem
Vermessungsplan vom 09.02.2006 des Landmessers SCHMITZ F. in blauer und in rosa
Farbe eingezeichneten Geländeteilstücke aus den in der Gewerbezone
Kaiserbaracke gelegenen Gemeindeparzellen Gem. 15, Flur A, Nr. 21Y8 und Nr. 21
X8 mit einem Gesamtflächeninhalt von 9 Ha 79 Ar 60 Ca zum Preis von 3,5 €/m² zu
verkaufen.
2. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens
zu beauftragen.
FORSTWESEN
Verpachtung des Jagdrechtes in den
Gemeindewaldungen für die Dauer vom 01.05.2006 bis zum 30.04.2009 : Vergabe
unter der Hand eines Teiles des früheren Loses Wolfsbusch II ( D. 817, 819 und
820)
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung seines Beschlusses vom 21.04.2005, laut welchem beschlossen
worden ist, das Jagdrecht für die Distrikte 817, 819 und 820 des früheren
Jagdloses „WOLFSBUSCH II“ mit einem Flächeninhalt von 23,63 Ha zum jährlichen
Pachtpreis in Höhe von 12 €/Ha an den Herrn DHUR Johann aus 4780 OBER-EMMELS 25
ab dem 01.05.2005 für die Dauer eines Jahres zu verpachten
Nach Anhörung der Erklärungen des Herrn MARQUET K.H., Waldschöffe, laut
welchem diese Jagdfläche weiterhin dem Herrn DHUR Johann verpachtet werden
kann, da die neuen Pächter der Nachbarjagd (Gemeinde ST.VITH) nicht an einer
Pachtung des Jagdrechtes interessiert waren;
In Erwägung dessen, dass der Herr DHUR Johann aus OBER-EMMELS 25 sich
gemäß Schreiben vom 22.05.2006 mit den Bedingungen des Lastenheftes und der
Zahlung eines jährlichen Pachtpreises in Höhe von 12 €/Ha einverstanden erklärt
hat;
Auf Grund des Artikels L1122-36 des Kodex der lokalen Demokratie und
der Dezentralisierung;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG:
1. Das Jagdrecht für die Distrikte 817, 819 und 820 des
früheren Jagdloses „WOLFSBUSCH II“ mit einem Flächeninhalt von 23,63 Ha zum
jährlichen Pachtpreis in Höhe von 12 €/Ha an den Herrn DHUR Johann aus 4780
OBER-EMMELS 25 ab dem 01.05.2006 für die Dauer von drei Jahren zu verpachten.
2. Den gegenwärtigen Beschluss dem Forstamt ST.VITH und
dem Regionaleinnehmer zur Kenntnisnahme zu übermitteln.
ÖFFENTLICHE ARBEITEN
Ausbau der Gemeindeschule in der Ortschaft AMEL "Auf Kahlert" : Vorlage des Lastenheftes zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages bezüglich der Sicherheits-
und Gesundheitsschutzkoordination (Projekt und Ausführung)
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass bereits während der Ausarbeitung des Projekts
zum Ausbau der Gemeindeschule in der Ortschaft AMEL „Auf Kahlert“
die Koordination der Umsetzung der allgemeinen Grundsätze zur Gefahrenverhütung
und Sicherheit bei der Planung der verschiedenen Arbeiten sichergestellt sein
muss;
In Erwägung dessen, dass es erforderlich ist, einen Projektautor mit
der Erstellung der gemäß Königlicher Erlass vom 25.01.2001 betreffend die
zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen
Baustellen erforderlichen Unterlagen bezüglich die vorgenannten Arbeiten zu
beauftragen;
Nach Durchsicht des vorliegenden Dienstleistungshonorarvertrages in
dieser Angelegenheit;
In Erwägung dessen, dass zur Finanzierung der im Jahr 2006
vorzusehenden Honorarkosten ein Kredit im außerordentlichen Dienst des
Haushaltsplanes 2006 der Gemeinde eingetragen werden wird;
In Erwägung der Erläuterungen des Schulschöffen G. PAUELS, laut welchem
derzeit die Pläne durch den Architekten fertig gestellt werden und das
Lastenheft bis Ende Oktober 2006 erstellt werden soll;
Nach Durchsicht des Artikels L1222-3 des Kodex der lokalen Demokratie
und der Dezentralisierung;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG:
1. Das vorliegende Sonderlastenheft für den
Dienstleistungsauftrag bezüglich der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordination im Rahmen des Projektes und der Ausführung der
verschiedenen Arbeiten zum Ausbau der Gemeindeschule in der Ortschaft AMEL „Auf
Kahlert“ zu genehmigen.
2. Diesen Auftrag im Verhandlungsverfahren zu vergeben,
ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften
einzuhalten, wobei, wenn möglich, mehrere Sicherheitskoordinatoren befragt
werden.
3. Die Finanzierung erfolgt mittels des unter Artikel
72202/722/60 (2004) anzupassenden Kredites des außerordentlichen
Haushaltsplanes.
4. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
Anlegen eines Dorfplatzes im Zentrum der Ortschaft
SCHOPPEN : Vorlage des Lastenheftes zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages
bezüglich der Erstellung des Projektes (inkl. Technische Leitung der Arbeiten
und Kontrolle der Baustelle)
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom
06.03.2001 beschlossen hat, der Aktion der ländlichen Entwicklung beizutreten;
In Erwägung dessen, dass laut Dekret vom 06.06.1991 des Wallonischen
Regionalrates und gemäß Erlass vom 20.11.1991 der Wallonischen
Regionalexekutive über die ländliche Entwicklung das Kommunale Programm zur
ländlichen Entwicklung ausgearbeitet worden ist;
Nach Durchsicht des Gemeinderatsbeschlusses vom 07. Juli 2005 zur
Verabschiedung des Kommunalen Programms zur Ländlichen Entwicklung der Gemeinde
AMEL;
Nach Durchsicht des Gemeinderatsbeschlusses vom 16. März 2006 bezüglich
der Annahme des Vorschlages zur Durchführungskonvention betreffend die
Realisierung des Projektes „Dorfplatz Schoppen“ mit einem Kostenaufwand in Höhe
von 325.000 €;
Nach Durchsicht des Erlasses der Regierung der Wallonischen Region vom
24. Mai 2006 zur Genehmigung des Kommunalen Programms zur Ländlichen
Entwicklung der Gemeinde AMEL;
In Erwägung dessen, dass es erforderlich ist, einen Projektautoren mit
der Erstellung des Projektes (inkl. technische Leitung der Arbeiten und
Kontrolle der Baustelle) bezüglich das Anlegen eines Dorfplatzes im Zentrum der
Ortschaft SCHOPPEN zu beauftragen;
Nach Durchsicht des vorliegenden Dienstleistungshonorarvertrages in
dieser Angelegenheit;
In Erwägung dessen, dass zur Finanzierung der im Jahr 2006
vorzusehenden Kosten ein Kredit im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes
2006 der Gemeinde eingetragen worden ist;
Nach Durchsicht des Artikels L1222-3 des Kodex der lokalen Demokratie
und der Dezentralisierung;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG:
1. Das vorliegende Sonderlastenheft für den
Dienstleistungsauftrag betreffend die Erstellung des Projektes (inkl. Technische
Leitung der Arbeiten und Kontrolle der Baustelle) bezüglich des Anlegens eines
Dorfplatzes im Zentrum der Ortschaft SCHOPPEN zu genehmigen.
2. Diesen Auftrag im Verhandlungsverfahren zu vergeben,
ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften
einzuhalten, wobei mindestens drei Projektautoren befragt werden.
3. Die Finanzierung erfolgt mittels des unter Artikel
766/721/60 des außerordentlichen Haushaltsplanes 2006 eingetragenen Kredites.
4. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung
des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Anlegen eines Dorfplatzes im Zentrum der Ortschaft
SCHOPPEN : Vorlage des Lastenheftes zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages
bezüglich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (Projekt und
Ausführung)
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom
06.03.2001 beschlossen hat, der Aktion der ländlichen Entwicklung beizutreten;
In Erwägung dessen, dass laut Dekret vom 06.06.1991 des Wallonischen
Regionalrates und gemäß Erlass vom 20.11.1991 der Wallonischen
Regionalexekutive über die ländliche Entwicklung das Kommunale Programm zur
ländlichen Entwicklung ausgearbeitet worden ist;
Nach Durchsicht des Gemeinderatsbeschlusses vom 07. Juli 2005 zur
Verabschiedung des Kommunalen Programms zur Ländlichen Entwicklung der Gemeinde
AMEL;
Nach Durchsicht des Gemeinderatsbeschlusses vom 16. März 2006 bezüglich
der Annahme des Vorschlages zur Durchführungskonvention betreffend die
Realisierung des Projektes „Dorfplatz Schoppen“ mit einem Kostenaufwand in Höhe
von 325.000 €;
Nach Durchsicht des Erlasses der Regierung der Wallonischen Region vom
24. Mai 2006 zur Genehmigung des Kommunalen Programms zur Ländlichen
Entwicklung der Gemeinde AMEL;
In Erwägung dessen,
dass bereits währen der Ausarbeitung des Projekts zum Anlegen eines Dorfplatzes
im Zentrum der Ortschaft SCHOPPEN die Koordination der Umsetzung der
allgemeinen Grundsätze zur Gefahrenverhütung und Sicherheit bei der Planung der
verschiedenen Arbeiten sichergestellt sein muss;
In Erwägung dessen, dass es erforderlich ist, einen Projektautor mit
der Erstellung der gemäß Königlicher Erlass vom 25.01.2001 betreffend die
zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen
Baustellen erforderlichen Unterlagen bezüglich die vorgenannten Arbeiten zu
beauftragen;
Nach Durchsicht des vorliegenden Dienstleistungshonorarvertrages in
dieser Angelegenheit;
In Erwägung dessen, dass zur Finanzierung der im Jahr 2006
vorzusehenden Kosten ein Kredit im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes
2006 der Gemeinde eingetragen worden ist;
Nach Durchsicht des Artikels L1222-3 des Kodex der lokalen Demokratie
und der Dezentralisierung;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG:
1. Das vorliegende Sonderlastenheft für den
Dienstleistungsauftrag bezüglich der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordination im Rahmen des Projektes und der Ausführung der
verschiedenen Arbeiten zum Anlegen eines Dorfplatzes im Zentrum der Ortschaft
SCHOPPEN zu genehmigen.
2. Diesen Auftrag im Verhandlungsverfahren zu vergeben,
ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften
einzuhalten, wobei wenn möglich, mehrere Sicherheitskoordinatoren befragt
werden.
3. Die Finanzierung erfolgt mittels des unter Artikel
766/721/60 des außerordentlichen Haushaltsplanes 2006 eingetragenen Kredites.
4. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
FINANZIELLE ANGELEGENHEITEN
Antrag des Tschernobylkomitees AMEL auf Gewährung
einer finanziellen Unterstützung für die Aktion Tschernobylkinder 2006
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des Antrages des
Tschernobylkomitees AMEL auf Gewährung einer finanziellen Unterstützung für
die Aktion Tschernobylkinder 2006;
In Erwägung dessen, dass
diese finanzielle Unterstützung zur Bestreitung der Unkosten für den Abschluss
eines Versicherungsvertrages in Sachen „Übernahme von Unfall- und
Gesundheitskosten“ vorgesehen ist;
In Erwägung dessen, dass
diese Unkosten bisher aus sozialen Gründen von der Versicherungsgesellschaft selbst
getragen wurden;
In
Erwägung, dass es unter anderem zur Aufgabe der Gemeinde gehört, diese
Einrichtungen zu unterstützen, auch wenn die Finanzierung solcher Einrichtungen
nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt;
Auf Grund des Artikels Art. L1122-30 des Kodex der lokalen Demokratie und der
Dezentralisierung;
Auf
Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT
EINSTIMMIG dem Tschernobylkomitee AMEL “ für die diesjährige Aktion Tschernobylkinder
eine finanzielle Unterstützung in Höhe der Prämie für den Abschluss eines Versicherungsvertrages in
Sachen „Übernahme von Unfall- und Gesundheitskosten"
zu gewähren.
Antrag der KLJ-AMEL auf kostenlose Zurverfügungstellung von 6 FM Bauholz
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung des
vorliegenden Antrages vom 10.Mai 2006 der KLJ-AMEL auf kostenlose Zuteilung von
6 Fm Bauholz zwecks Erstellen eines zeitweiligen Schwimmbeckens anlässlich des
diesjährigen KLJ-Lagers;
In Erwägung dessen, dass der Gemeinderat es als seine
Pflicht erachtet, die freizeitgestaltenden Vereine
zu unterstützen;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG:
1. Der KLJ-AMEL 6 Fm Bauholz aus den Gemeindewaldungen
kostenlos zur Verfügung zu stellen.
2. Den gegenwärtigen Beschluss der höheren Behörde zur
Genehmigung vorzulegen.
Wegedienst der Gemeinde – Instandsetzung des
Tiefladers
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass der gebrauchte Tieflader
zwecks offizieller Anmeldung einer Instandsetzung bedarf;
Nach Durchsicht der diesbezüglichen Kostenschätzung in
Höhe von 5.065 €, MwSt. einbegriffen;
In Erwägung dessen, dass die Instandsetzung des
Tiefladers einerseits die Montage der kompletten Beleuchtung sowie Anschluss
der Elektrik und andererseits Sandstrahlarbeiten und eine Neulackierung
beinhaltet;
Auf Grund der Artikel L1122-30 und L1222-3 des Kodex
der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;
In Anbetracht dessen, dass der erforderliche Kredit im
außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2006 unter Artikel 421/745/98
eingetragen ist;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG:
1. Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung
folgender Dienstleistungen beinhaltet: Instandsetzung des Tiefladers des
Wegedienstes.
2. Die Kostenschätzung des unter Punkt 1 angeführten
Dienstleistungsauftrages ist auf 5.065 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.
3. Der unter Punkt 1 angeführte
Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des
Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten.
4. Dieser Dienstleistungsauftrag mittels des unter
Artikel 421/745/98 eingetragenen Kredites des außerordentlichen
Haushaltsplanes 2006 zu finanzieren.
5. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Ankauf eines gebrauchten Kleintransporters für den
Wasserdienst
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass der Fuhrpark des
Wasserdienstes der Gemeinde durch den Ankauf eines gebrauchten
Kleintransporters erweitert werden soll;
In Erwägung dessen, dass sich die Kosten für den
Ankauf eines gebrauchten Kleintransporters auf 10.000,00 €, ohne MwSt.,
belaufen werden;
Auf Grund der Artikel L1122-30 und L1222-3 des Kodex
der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;
In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite
im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2006 eingetragen sind;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG:
1. Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung
folgender Lieferungen beinhaltet: Ankauf eines gebrauchten Kleintransporters
für den Wasserdienst.
2. Die Kostenschätzung des unter Punkt 1 angeführten
Lieferungsauftrages ist auf 10.000,00 €, ohne MwSt., festgesetzt.
3. Der unter Punkt 1 angeführte
Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einleitung des
Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten.
4. Diesen Lieferungsauftrag mittels des unter Artikel
874/743/52 eingetragenen Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes 2006
zu finanzieren.
5. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der
Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.
Vorlage der Rechnungsablage 2005 des Ö.S.H.Z. :
Billigung
DER GEMEINDERAT,
Nach Durchsicht des Beschlusses vom 30.05.2006, mit dem der
Sozialhilferat die Rechnungsablage 2005 des Ö.S.H.Z. genehmigt hat;
In Erwägung dessen, dass die Rechnungsablage 2005 wie folgt abschließt
:
GESAMTEINNAHMEN : 949.562,23 €
GESAMTAUSGABEN : 796.337,76 €
ÜBERSCHUSS : 153.224,47 €
Auf Grund des Dekretes des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom
02.05.1995 über die Abänderung des Grundlagengesetzes vom 08.07.1976 über die
Ö.S.H.Z., insbesondere Artikel 89;
Auf Grund des Artikels L1122-30 des Kodex der lokalen Demokratie und
der Dezentralisierung;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG:
1. Den Beschluss des Sozialhilferates vom
30.05.2006 über die Genehmigung der Rechnungsablage 2005 des Ö.S.H.Z. zu
billigen.
2. Dder gegenwärtige Beschluss wird dem Ö.S.H.Z. AMEL zur
Kenntnisnahme zugestellt.
INTERKOMMUNALEN
Generalversammlung der INTEROST vom 13.06.2006 -
Stellungnahme des Gemeinderates zur Tagesordnung dieser Generalversammlung
DER GEMEINDERAT,
Aufgrund der am 10.05.2006 von der Interkommunale
INTEROST zugestellten Einberufung zur Teilnahme an der Generalversammlung, welche am Dienstag, dem 13. Juni 2006,
um 18.00 Uhr, im Europasaal des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft,
Gospertstraße 1-5 in 4700 EUPEN stattfinden wird;
Aufgrund des Dekretes der Wallonischen Region vom
05.12.1996, abgeändert durch Dekret vom 04. Februar 1999, insbesondere Artikel
15;
Aufgrund der Artikel L1512-5 und L1522-2 des Kodex der
lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;
Aufgrund der dieser Einberufung beigefügten
Unterlagen betreffend die auf der Tagesordnung eingetragenen Punkte;
Nach Anhörung der verschiedenen Fraktionen und nach
eingehender Beratung;
BESCHLIEßT
EINSTIMMIG:
1. sein Einverständnis zu den verschiedenen auf der
Tagesordnung der Generalversammlung der Interkommunale INTEROST vom Dienstag,
dem 13. Juni 2006, um 18.00 Uhr, im Europasaal des Ministeriums der
Deutschsprachigen Gemeinschaft, Gospertstraße 1-5 in
4700 EUPEN eingetragenen Punkte zu geben, so wie diese in der Einberufung und
unter den entsprechenden Beschlussvorschlägen eingetragen sind.
2. die gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 06.03.2001
bzw. 12.09.2002 als Vertreter der Gemeinde bezeichneten Delegierten zu
beauftragen, den vorliegenden Beschluss in unveränderter Form anlässlich der
Generalversammlung vom 13. Juni 2006 wiederzugeben.
3. das Bürgermeister‑ und Schöffenkollegium zu
beauftragen, die Durchführung vorliegenden Beschlusses zu gewährleisten und
eine beglaubigte Abschrift desselben am Gesellschaftssitz der Interkommunalen
kooperative Vereinigung FINOST, mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung zu hinterlegen.
Generalversammlung der FINOST vom 13.06.2006 -
Stellungnahme des Gemeinderates zur Tagesordnung dieser Generalversammlung
DER GEMEINDERAT,
Aufgrund der am 10.05.2006 von der Interkommunale
kooperative Vereinigung FINOST zugestellten Einberufung zur Teilnahme an der
Generalversammlung, welche am Dienstag,
dem 13. Juni 2006, um 19.30 Uhr, im Europasaal des Ministeriums der
Deutschsprachigen Gemeinschaft, Gospertstraße 1-5 in
4700 EUPEN stattfinden wird;
Aufgrund des Dekretes der Wallonischen Region vom
05.12.1996, abgeändert durch Dekret vom 04. Februar 1999, insbesondere Artikel
15;
Aufgrund der Artikel L1512-5 und L1522-2 des Kodex der
lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;
Aufgrund der dieser Einberufung beigefügten
Unterlagen betreffend die auf der Tagesordnung eingetragenen Punkte;
Nach Anhörung der verschiedenen Fraktionen und nach
eingehender Beratung;
BESCHLIEßT
EINSTIMMIG:
1. sein Einverständnis zu den verschiedenen auf der
Tagesordnung der Generalversammlung der Interkommunalen kooperative
Vereinigung FINOST vom Dienstag, dem 13. Juni 2006, um 19.30 Uhr, im Europasaal
des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Gospertstraße
1-5 in 4700 EUPEN eingetragenen Punkte zu geben, so wie diese in der
Einberufung und unter den entsprechenden Beschlussvorschlägen eingetragen
sind.
2. die gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 06.03.2001
bzw. 12.09.2002 als Vertreter der Gemeinde bezeichneten Delegierten zu
beauftragen, den vorliegenden Beschluss in unveränderter Form anlässlich der
Generalversammlung vom 13. Juni 2006 wiederzugeben.
3. das Bürgermeister‑ und Schöffenkollegium zu
beauftragen, die Durchführung vorliegenden Beschlusses zu gewährleisten und
eine beglaubigte Abschrift desselben am Gesellschaftssitz der Interkommunalen
kooperative Vereinigung FINOST, mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung zu hinterlegen.
Rationalisierung
der Interkommunalen : Prinzipbeschluss zur Fusion zwischen FINOST und FINIMO
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung, dass die Wallonische Regionalregierung
eine Rationalisierung der Interkommunalen beabsichtigt, die einerseits in der
Reduzierung der Anzahl, andererseits in der Änderung der Arbeitsweise und der
Verwaltung besteht;
In Anbetracht, dass diesbezüglich vorgesehen ist, dass
die Finanzierungs-Interkommunale FINOST, der unsere Gemeinde angeschlossen
ist, durch FINIMO übernommen wird, mit
Übertragung des gesamten Vermögens (Aktiva und Passiva) durch FINOST an FINIMO
bei Zuteilung von FINIMO-Anteilen an die
Gesellschafter (Gemeinden) von FINOST. Die beiden Interkommunalen sollen in
ihrer Generalversammlung von Juni 2006 einen Grundsatzbeschluss zur Fusion
verabschieden, der dann in einer außerordentlichen Generalversammlung im
November (vor Einsetzung der neuen Gemeinderäte) bestätigt und endgültig werden
soll.
In Erwägung, dass der Verwaltungsrat von FINOST, nach
eingehender Prüfung, den einstimmigen Beschluss (bei Stimmenthaltung der
Vertreter von Malmedy und Waimes)
gefasst hat, einer Fusion nicht zuzustimmen, wobei die Gründe im Wesentlichen
folgende sind:
· Zurzeit steht die Fusion zwischen INTEROST und
INTERMOSANE nicht zur Tagesordnung der Generalversammlung von INTEROST und es
wäre unlogisch, wenn die Finanzierungs-Interkommunalen, die laut Aussage des
Ministers selbst eng mit ihrem jeweiligen Netzbetreiber verbunden sind,
zusammen geführt würden.
· FINOST und FINIMO verteilen die Einkünfte von INTEROST
bzw. von INTERMOSANE nach einem Bündelungssystem, das sehr unterschiedlich ist
und das in beiden Interkommunalen erst nach langwierigen Verhandlungen zwischen
den Gemeindevertretern erreicht werden konnte. Es scheint praktisch unmöglich,
für beide Interkommunalen bzw. für deren Gemeinden eine einheitliche Regelung
für die Verteilung der Einkünfte zu finden. Die Überlegung, innerhalb der neuen
Struktur zwei getrennte Sektoren zu behalten, die den jetzigen Interkommunalen
entsprechen würden, dürfte nicht im Sinn des Projektes der Rationalisierung
sein, da zusätzlich zu den beiden jetzt bestehenden Verwaltungsräten ein
übergeordnetes Gremium käme, was die Verwaltung unnötig erschweren würde.
· Der Verwaltungsrat von INTEROST ist nicht
grundsätzlich gegen eine Zusammenlegung, hat aber seit mehreren Monaten beim
zuständigen Minister eine Simulation angefragt, die zeigen soll, wie die
Auswirkungen einer Absorption durch INTERMOSANE
sein werden, Anfrage die bisher ohne Folge blieb, sodass INTEROST zum jetzigen
Zeitpunkt einer Fusion ablehnend gegenüber steht.
· Auch der Verwaltungsrat von FINIMO hat Bedenken gegen
die Fusion ausgesprochen, einerseits wegen der sehr unterschiedlichen Systeme
bei der Gewinnverteilung, andererseits wegen der sprachlichen Probleme mit
zusätzlichen Kosten, die bei einer
Fusion auftauchen werden. Auch befürchtet man Komplikationen wegen der
Vormundschaft, die für die deutschsprachigen Gemeinden durch die DG ausgeübt
wird, während für die Interkommunalen im Allgemeinen die Wallonische Region als Vormundschaftsbehörde
zuständig ist.
· Der Verwaltungsrat von FINOST ist der Ansicht, dass
niemand gegen eine Rationalisierung sein könne, wenn die hiermit verfolgten
Ziele erreicht werden, was aber bei dieser Fusion nicht der Fall sein kann:
o
rationellere
und effizientere Verwaltung: alle
Gremien der neuen Struktur müssen
2-sprachig sein d.h. kompliziertere Handhabung und
höhere Kosten; Risiko für die deutschsprachigen Gemeinden, keinen
Ansprechpartner in ihrer Sprache mehr zu haben.
o
Einsparungen: FINOST hat Gesamtkosten von rund 50.000 EUR/Jahr.
Eine Erhöhung der anteiligen Kosten nach der Fusion ist zu befürchten.
o
Zukunftssicherung
im europäischen Umfeld: das Projekt
zur Gründung der Gesellschaft „DISTRIWAL“ von Herrn Minister ANTOINE, deren
Kapital die jetzigen Netzbetreiber halten sollen, scheint dieser Anforderung zu
entsprechen unter Beibehalt der augenblicklich
bestehenden Interkommunalen und logischer Weise dann auch von deren jeweiligen
Finanzierungs-Interkommunalen.
o
Gewährleistung
demokratischer Vertretung und Transparenz: bei FINOST ist jede Gemeinde in den verschiedenen Organen vertreten,
was nachher wahrscheinlich nicht mehr der Fall sein wird. Zurzeit entscheidet
FINOST entsprechend den Vorstellungen seiner Gemeinden, was in einer größeren
Struktur kaum möglich ist. Über ihren Vertreter bei FINOST ist jede Gemeinde
über deren Tätigkeit bestens informiert.
o
Vereinfachung
von Verwaltung und Strukturen: FINOST
hat lediglich die üblichen Gremien; Vereinfachung nicht möglich. Das
Sprachenproblem nach der Fusion wird die Kosten erhöhen und die
Verwaltungsarbeit erschweren.
· Die Gemeinden Malmedy und Waimes haben als Netzbetreiber die ALE und nicht INTEROST gewählt, was bei einer
Fusion zusätzliche Probleme schaffen wird.
In Erwägung, dass aus den angeführten Gründen es
zurzeit nicht angebracht erscheint, der Fusion von FINOST durch Absorption
durch FINIMO zuzustimmen, da sie nicht im Interesse der Gemeinden ist und weder
größere Transparenz, noch Vereinfachung oder Kostenreduzierung mit sich bringen
wird;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums
BESCHLIEßT
EINSTIMMIG sich dem Beschluss des
Verwaltungsrates von FINOST anzuschließen und sich gegen die Fusion von FINOST
durch Absorption durch FINIMO auszusprechen.
VERSCHIEDENES
Hilfeleistungszonen
zur Brandbekämpfung in der Provinz LÜTTICH – Stellungnahme des Gemeinderates zu
einer eventuellen Neuordnung der Hilfeleistungszonen
DER
GEMEINDERAT,
Auf
Grund des Gemeindratsbeschlusses vom 06. März 2001, mit dem der Gemeinderat den
Beschluss fasste, der Hilfeleistungszone, bestehend aus den Feuerwehrdiensten
der Gemeinden AMEL, BAELEN, BÜLLINGEN, BURG-REULAND, BÜTGENBACH, EUPEN, KELMIS,
LONTZEN, RAEREN und SANKT VITH beizutreten;
Auf
Grund des Entscheides Nr. 151.943 des Staatsrates vom 30. November 2005, mit
welchem der Ministerialerlass vom 21. März 2000 zur Bestimmung der
geographischen Ausdehnung der Hilfeleistungszonen in der Provinz Lüttich für
nichtig erklärt wurde;
Auf
Grund der erklärten Absicht, den Kgl. Erlass vom 11. April 1999 betreffend die
Festlegung der Modalitäten für die Bildung und die Arbeitsweise der
Hilfeleistungszonen entsprechend den Anmerkungen des Staatsrates abzuändern
und die Gemeinden um ihre Stellungnahme zu ersuchen;
Auf Grund der Anfrage des
Provinzgouverneurs vom 18.04.2006, der die Gemeinde auffordert, ihm ihre
Stellungnahme und eventuellen Bemerkungen zur Neuordnung der
Hilfeleistungszonen in der Provinz Lüttich mitzuteilen;
Aufgrund
der Beratungen in den Gremien der Polizeizone EIFEL und auf Grund der bisherigen
Erfahrungen in der praktischen Arbeit innerhalb dieser Zone, insbesondere auch
die Zusammenarbeit zwischen den Polizeidiensten dieser Zone und den
bestehenden Feuerwehrdiensten sowie den Rettungsdiensten;
Nach
erfolgter Rücksprache mit den Feuerwehreinheiten und den Rettungsdiensten;
Auf Vorschlag des Bürgermeister- und
Schöffenkollegiums;
Auf
Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, insbesondere
dessen Artikel L1122-30;
BESCHLIEßT EINSTMMIG:
Artikel 1: Den Gemeinderatsbeschluss vom 06. März 2001, mit
dem der Gemeinderat den Beschluss fasste, der Hilfeleistungszone, bestehend aus
den Feuerwehrdiensten der Gemeinden AMEL, BAELEN, BÜLLINGEN, BURG-REULAND,
BÜTGENBACH, EUPEN, KELMIS, LONTZEN, RAEREN und SANKT VITH beizutreten, zurück
zu ziehen.
Artikel 2: Mit Nachdruck bei der
Generaldirektion für Zivilsicherheit des Föderalen Öffentlichen Dienstes die
Einrichtung einer Hilfeleistungszone für die Gemeinden AMEL, BÜLLINGEN,
BÜTGENBACH, BURG-REULAND und SANKT VITH in Übereinstimmung mit dem Territorium
der Polizeizone EIFEL zu fordern und
dies aus folgenden Gründen:
§ 1.Der sprachliche Aspekt ist
sowohl für die Polizeiarbeit als auch für alle Hilfeleistungsdienste von
größter Bedeutung: sowohl im Kontakt mit der Bevölkerung als auch in Bezug auf
alle gesetzlichen Vorschriften, Rundschreiben, Regelungen, Informationen und
Ausbildungen für die Personen, die in diesen lebenswichtigen Bereichen der
Sicherheit und Hilfeleistung tätig sind. Der Rat weist darauf hin, dass die
Sprachengesetzgebung selbstverständlich auf alle Dienste der einzurichtenden
Dienstleistungszone Anwendung findet und dass deren Anwendung bei der Bildung von
Dienstleistungszonen mit Gemeinden des deutschen und des französischen
Sprachgebietes mit erheblichen praktischen Problemen und mit erheblichen
Mehrkosten für Personal und Verwaltung verbunden sein wird, die der Effizienz
der Dienste in keiner Weise zu Gute kommen. Außerdem weist der Rat darauf hin,
dass in manchen Teilbereichen der Hilfeleistung die Deutschsprachige
Gemeinschaft mit ihrer dekretalen Befugnis zuständig
ist und die Gemeindeaufsicht über die Gemeinden des deutschen Sprachgebietes
ausübt.
§ 2.Der praktische Aspekt
ergänzt und untermauert dieses erste Argument: Die Erfahrung in der bisherigen
Zusammenarbeit zwischen den Polizeidiensten der Polizeizone und den Feuerwehr-
und Rettungsdiensten hat gezeigt, dass die territoriale Übereinstimmung
zwischen Polizeizone und Hilfeleistungszone sehr sinnvoll und äußerst
wirkungsvoll wäre. Das Kollegium und der Rat der bestehenden Polizeizone
könnten – sofern diese Übereinstimmung bestünde – endlich die ineinander greifenden
Aspekte der Sicherheits- und Rettungsdienste kohärent und praxisnah im
Interesse der Bevölkerung regeln. Dabei könnten durch den Synergieeffekt ohne
jeden Zweifel unnötige Mehrausgaben vermieden und die finanziellen Mittel
wesentlich effizienter für die Verbesserung der Dienstleistungen eingesetzt
werden.
§ 3.Der Rat unterstreicht mit
Nachdruck, dass die Begrenzung der Hilfeleistungszone auf das Territorium der
Polizeizone EIFEL absolut kein Hindernis für eine gute praktische
Zusammenarbeit mit den Diensten der angrenzenden wallonischen Nachbarzonen
darstellen – ganz im Gegenteil: klare, einfache und praxisnahe Strukturen
können dieser von allen gewünschten und unbedingt erforderlichen
Zusammenarbeit nur dienlich sein.
§ 4.Der Rat ist der Ansicht, dass der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit u.a. mit den Behörden und Diensten in Nordrhein-Westfalen
und Rheinland-Pfalz - mit denen die Gemeinden der Polizeizone EIFEL eine über
70 km lange gemeinsame Grenze haben - ebenfalls eine große Bedeutung zukommt.
Mit diesen Behörden und Diensten besteht bereits auf Ebene der Hilfeleistung
eine vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit, die im europäischen Geiste noch
weiter ausgebaut werden sollte.
§ 5.Der Rat ist der Ansicht, dass mit der Entscheidung, die Polizeizone als
Grundlage für die territoriale Festlegung der Hilfeleistungszone zu wählen,
eine lange und verunsichernde Diskussion über deren territoriale Abgrenzung
vermieden werden kann und die Zeit und Energie der Entscheidungsträger
wesentlich besser dazu genutzt werden könnte, eine schnelle, klare und
dauerhafte Regelung in der Struktur und Finanzierung der Dienstleistungszonen
auch im Hinblick auf die Feuerwehrreform zu finden.
Artikel
3: Abschrift vorstehenden Beschlusses ergeht an:
-
den Herrn Gouverneur der Provinz LÜTTICH
-
den Herrn Ministerpräsidenten der
Deutschsprachigen Gemeinschaft
-
an die Bürgermeister der Gemeinden der
Polizeizone EIFEL
-
an den Vorsitzenden der Polizeizone EIFEL
-
an die Kommandanten der freiwilligen
Feuerwehren der Polizeizone EIFEL und die Verantwortlichen der
Notrettungsdienste in dieser Zone
Die
nachstehenden Punkten sind gemäß Artikel L1122-24 des Kodex der lokalen Demokratie
und der Dezentralisierung einstimmig zur Tagesordnung hinzugezogen worden:
Generalversammlung der IDELUX vom 28.06.2006 -
Stellungnahme des Gemeinderates zur Tagesordnung dieser Generalversammlung
DER GEMEINDERAT,
Aufgrund der am 23.05.2006 von der Interkommunale I.D.E.LUX zugestellten Einberufung zur Teilnahme an der
Generalversammlung, welche am Mittwoch,
dem 28. Juni 2006, um 10.30 Uhr, im Kulturzentrum von LIBRAMONT stattfinden
wird;
Aufgrund des Dekretes der Wallonischen Region vom
05.12.1996, abgeändert durch Dekret vom 04. Februar 1999, insbesondere Artikel
15;
Aufgrund der Artikel L1512-5 und L1522-2 des Kodex der
lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;
Aufgrund der dieser Einberufung beigefügten
Unterlagen betreffend die auf der Tagesordnung eingetragenen Punkte;
Nach Anhörung der verschiedenen Fraktionen und nach
eingehender Beratung;
BESCHLIEßT
EINSTIMMIG:
1. sein Einverständnis zu den verschiedenen auf der
Tagesordnung der Generalversammlung der Interkommunale I.D.E.LUX vom
Mittwoch, dem 28. Juni 2006, um 10.30 Uhr, im Kulturzentrum von LIBRAMONT
eingetragenen Punkte zu geben, so wie diese in der Einberufung und unter den
entsprechenden Beschlussvorschlägen eingetragen sind.
2. die gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 06.03.2001
bzw. 10.06.2005 als Vertreter der Gemeinde bezeichneten Delegierten zu
beauftragen, den vorliegenden Beschluss in unveränderter Form anlässlich der
Generalversammlung vom 28. Juni 2006 wiederzugeben.
3. das Bürgermeister‑ und Schöffenkollegium zu
beauftragen, die Durchführung vorliegenden Beschlusses zu gewährleisten und
eine beglaubigte Abschrift desselben am Gesellschaftssitz der Interkommunalen I.D.E.LUX,
mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung zu hinterlegen.
Ausbesserung des Fußpfades MIRFELD-VALENDER :
Gewährung eines Zuschusses an die V.o.G.
Werbeausschuss AMEL-EIBERTINGEN-VALENDER
DER GEMEINDERAT,
In Erwägung dessen, dass im
Haushaltsplan 2006 der Gemeinde ein Betrag von 6.000 € für die Gewährung von
Zuschüssen an die örtlichen Verkehrsvereine im Rahmen von Initiativen im
touristischen Bereich eingetragen ist;
In Erwägung des Beschlusses
vom 30.11.2005, laut welchem der V.o.G.
Werbeausschuss AMEL-EIBERTINGEN-VALENDER ein Zuschuss in Höhe von 1.137 € für
den Druck von 15.000 Exemplare des Tourismus-Prospektes der Gemeinde AMEL
bereits zugesagt worden ist;
In Erwägung dessen, dass die
V.o.G. Werbeausschuss AMEL-EIBERTINGEN-VALENDER mit
Schreiben vom 02.06.2006 einen Zuschuss von schätzungsweise 4.000 € zur
Ausbesserung des Fußpfades MIRFELD-VALENDER beantragt;
In Erwägung dessen, dass
diese Initiativen im Einvernehmen aller örtlichen Verkehrsvereine im Dachverband
für Tourismus verwirklicht werden;
Auf Vorschlag des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;
BESCHLIEßT EINSTIMMIG:
1. Der V.o.G.
Werbeausschuss AMEL-EIBERTINGEN-VALENDER einen Zuschuss in Höhe von maximal
4.500 € (d.h. Restbetrag des Tourismus-Budget 2006) für die Ausbesserung des
Fußpfades MIRFELD-VALENER zu gewähren.
2. Die Auszahlung der finanziellen
Unterstützung erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen seitens der V.o.G. Werbeausschuss AMEL-
EIBERTINGEN-VALENDER.
Für den Gemeinderat :
Der Gemeindesekretär, Der
Vorsitzende,
gez. BOULANGER Fr. SCHUMACHER Kl.