Protokoll der Sitzung vom 06. Juni 2006

 

 

Anwesend : H.H. SCHUMACHER, Bürgermeister;

PAUELS, WIESEMES und MARQUET, Schöffen;

MARGREVE, KÖTTEN, LENTZ, Frau SCHRÖDER-MARAITE, MARAITE, SCHRÖDER, Frau JUFFERN-SCHMITZ, Frau REINERTZ-MARAITE, NEUENS, Frau BASTIN-VEITHEN und Frau JODOCY,  Mitglieder;

 

BOULANGER, Sekretär.

 

Abwesend: KÖTTEN S., SCHRÖDER-MARAITE P., NEUENS G. und BASTIN-VEITHEN M., Mitglieder, entschuldigt.

 

In öffentlicher Sitzung

 

Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 04. Mai 2006

Das Protokoll dieser Sitzung wird einstimmig genehmigt.

 

ZURKENNTNISNAHME

 

Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 09.05.2006 : Gemeindeschule SCHOPPEN – Ankauf einer kompletten Einbauküche

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Kenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 09.05.2006 betreffend die Vergabe des Auftrags zum Ankauf einer neuen Einbauküche für die Gemeindeschule SCHOPPEN;

 

In Erwägung der Erläuterungen des Vorsitzenden;

 

Nach Durchsicht des Artikels L1222-3 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

NIMMT den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 09.05.2006 betreffend die Vergabe des Auftrags zum Ankauf einer neuen Einbauküche für die Gemeindeschule SCHOPPEN zum Gesamtpreis in Höhe von 1.699,00 €, MwSt. einbegriffen, an die Firma PALM A.G. aus 4760 BÜLLINGEN, Morsheck 3 ZUR KENNTNIS.

 

Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 18.05.2006 : Öffentlicher Verkauf von 323 Fm Buchenholz (Gewerbezone Kaiserbaracke) vom 18. Mai 2006 - Wirtschaftsjahr 2006 : Bezeichnung der Ersteher

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 18.05.2006, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von 323 Fm Buchenholz (Gewerbezone Kaiserbaracke) vom 18. Mai 2006 bezeichnet worden sind;

 

Nach Durchsicht des diesbezüglichen Versteigerungsprotokolls, laut welchem die Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 9.182,00 € für den Verkauf von 305 Fm Buchenholz (24 Lose) erzielen konnte;

 

Auf Grund des Artikels L1122-30 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

NIMMT den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 18. Mai 2006 in der Angelegenheit „Öffentlicher Verkauf von 323 Fm Buchenholz (Gewerbezone Kaiserbaracke) vom 18. Mai 2006 : Bezeichnung der Ersteher“ ZUR KENNTNIS.

 

Zurkenntnisnahme des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 19. Mai 2006 : Holzverkauf vom 19. Mai 2006 : Bezeichnung der vorläufigen Ersteher

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Beschlusses des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 19.05.2006, womit die verschiedenen Ersteher des öffentlichen Verkaufs von 850 Fm Nadelholz (5 Lose) vom 19.05.2006 bezeichnet worden sind;

 

Nach Durchsicht des Submissionseröffnungsprotokolls, laut welchem die Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 23.896,95 € (Unkosten und MwSt. einbegriffen) erzielen konnte;

 

                   Auf Grund des Artikels L1122-30 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

NIMMT den Beschluss des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums vom 19. Mai 2006 in der Angelegenheit „Holzverkauf vom 19.05.2006: Bezeichnung der vorläufigen Ersteher“ ZUR KENNTNIS.

 

IMMOBILIEN

 

Prinzipieller Beschluss

 

Antrag der SPI+ aus 4000 LÜTTICH, rue du Vertbois 11 auf Ankauf eines Geländeteilstückes von 9 Ha 79 Ar 60 Ca aus der Gewerbezone KAISERBARACKE

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Kenntnisnahme der vorliegenden Antrages der Genossenschaft mit beschränkter Haftung SPI+ aus 4000 LÜTTICH, rue du Vertbois 11 auf Erwerb des restlichen Geländes zwecks Einrichtung einer Gewerbe- und Dienstleistungszone auf KAISERBARACKE;

 

Nach Durchsicht des beiliegenden Vermessungsplanes des Landmessers F. SCHMITZ vom 09.02.2006, auf welchem die zu veräußernden Teilstücke in blauer und rosa Farbe eingezeichnet sind;

 

In Erwägung dessen, dass die vorgenannte Genossenschaft bereit ist, einen Preis von 3,5 €/m² für den Erwerb dieses Geländes zu zahlen;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  Prinzipiell der Genossenschaft SPI+ aus 4000 LÜTTICH, rue du Vertbois 11 die auf beiliegendem Vermessungsplan vom 09.02.2006 des Landmessers SCHMITZ F. in blauer und in rosa Farbe eingezeichneten Geländeteilstücke aus den in der Gewerbezone Kaiserbaracke gelegenen Gemeindeparzellen Gem. 15, Flur A, Nr. 21Y8 und Nr. 21 X8 mit einem Gesamtflächeninhalt von 9 Ha 79 Ar 60 Ca zum Preis von 3,5 €/m² zu verkaufen.

2.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des diesbezüglichen Untersuchungsverfahrens zu beauftragen.

 

FORSTWESEN

 

Verpachtung des Jagdrechtes in den Gemeindewaldungen für die Dauer vom 01.05.2006 bis zum 30.04.2009 : Vergabe unter der Hand eines Teiles des früheren Loses Wolfsbusch II ( D. 817, 819 und 820)

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung seines Beschlusses vom 21.04.2005, laut welchem beschlossen worden ist, das Jagdrecht für die Distrikte 817, 819 und 820 des früheren Jagdloses „WOLFSBUSCH II“ mit einem Flächeninhalt von 23,63 Ha zum jährlichen Pachtpreis in Höhe von 12 €/Ha an den Herrn DHUR Johann aus 4780 OBER-EMMELS 25 ab dem 01.05.2005 für die Dauer eines Jahres zu verpachten

 

Nach Anhörung der Erklärungen des Herrn MARQUET K.H., Waldschöffe, laut welchem diese Jagdfläche weiterhin dem Herrn DHUR Johann verpachtet werden kann, da die neuen Pächter der Nachbarjagd (Gemeinde ST.VITH) nicht an einer Pachtung des Jagdrechtes interessiert waren;

 

In Erwägung dessen, dass der Herr DHUR Johann aus OBER-EMMELS 25 sich gemäß Schreiben vom 22.05.2006 mit den Bedingungen des Lastenheftes und der Zahlung eines jährlichen Pachtpreises in Höhe von 12 €/Ha einverstanden erklärt hat;

 

Auf Grund des Artikels L1122-36 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  Das Jagdrecht für die Distrikte 817, 819 und 820 des früheren Jagdloses „WOLFSBUSCH II“ mit einem Flächeninhalt von 23,63 Ha zum jährlichen Pachtpreis in Höhe von 12 €/Ha an den Herrn DHUR Johann aus 4780 OBER-EMMELS 25 ab dem 01.05.2006 für die Dauer von drei Jahren zu verpachten.

2.  Den gegenwärtigen Beschluss dem Forstamt ST.VITH und dem Regionaleinnehmer zur Kenntnisnahme zu übermitteln.

 

ÖFFENTLICHE ARBEITEN

 

Ausbau der Gemeindeschule in der Ortschaft AMEL "Auf Kahlert" : Vorlage des Lastenheftes zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages bezüglich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (Projekt und Ausführung)

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass bereits während der Ausarbeitung des Projekts zum Ausbau der Gemeindeschule in der Ortschaft AMEL „Auf Kahlert“ die Koordination der Umsetzung der allgemeinen Grundsätze zur Gefahrenverhütung und Sicherheit bei der Planung der verschiedenen Arbeiten sichergestellt sein muss;

 

In Erwägung dessen, dass es erforderlich ist, einen Projektautor mit der Erstellung der gemäß Königlicher Erlass vom 25.01.2001 betreffend die zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen erforderlichen Unterlagen bezüglich die vorgenannten Arbeiten zu beauftragen;

 

Nach Durchsicht des vorliegenden Dienstleistungshonorar­vertrages in dieser Angelegenheit;

 

In Erwägung dessen, dass zur Finanzierung der im Jahr 2006 vorzusehenden Honorarkosten ein Kredit im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2006 der Gemeinde eingetragen werden wird;

 

In Erwägung der Erläuterungen des Schulschöffen G. PAUELS, laut welchem derzeit die Pläne durch den Architekten fertig gestellt werden und das Lastenheft bis Ende Oktober 2006 erstellt werden soll;

 

Nach Durchsicht des Artikels L1222-3 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  Das vorliegende Sonderlastenheft für den Dienstleistungsauftrag bezüglich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination im Rahmen des Projektes und der Ausführung der verschiedenen Arbeiten zum Ausbau der Gemeindeschule in der Ortschaft AMEL „Auf Kahlert“ zu genehmigen.

2.  Diesen Auftrag im Verhandlungsverfahren zu vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten, wobei, wenn möglich, mehrere Sicherheitskoordinatoren befragt werden.

3.  Die Finanzierung erfolgt mittels des unter Artikel 72202/722/60 (2004) anzupassenden Kredites des außerordentlichen Haushaltsplanes.

4.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

 

Anlegen eines Dorfplatzes im Zentrum der Ortschaft SCHOPPEN : Vorlage des Lastenheftes zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages bezüglich der Erstellung des Projektes (inkl. Technische Leitung der Arbeiten und Kontrolle der Baustelle)

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 06.03.2001 beschlossen hat, der Aktion der ländlichen Entwicklung beizutreten;

 

In Erwägung dessen, dass laut Dekret vom 06.06.1991 des Wallonischen Regionalrates und gemäß Erlass vom 20.11.1991 der Wallonischen Regionalexekutive über die ländliche Entwicklung das Kommunale Programm zur ländlichen Entwicklung ausgearbeitet worden ist;

 

Nach Durchsicht des Gemeinderatsbeschlusses vom 07. Juli 2005 zur Verabschiedung des Kommunalen Programms zur Ländlichen Entwicklung der Gemeinde AMEL;

 

Nach Durchsicht des Gemeinderatsbeschlusses vom 16. März 2006 bezüglich der Annahme des Vorschlages zur Durchführungskonvention betreffend die Realisierung des Projektes „Dorfplatz Schoppen“ mit einem Kostenaufwand in Höhe von 325.000 €;

 

Nach Durchsicht des Erlasses der Regierung der Wallonischen Region vom 24. Mai 2006 zur Genehmigung des Kommunalen Programms zur Ländlichen Entwicklung der Gemeinde AMEL;

 

In Erwägung dessen, dass es erforderlich ist, einen Projektautoren mit der Erstellung des Projektes (inkl. technische Leitung der Arbeiten und Kontrolle der Baustelle) bezüglich das Anlegen eines Dorfplatzes im Zentrum der Ortschaft SCHOPPEN zu beauftragen;

 

Nach Durchsicht des vorliegenden Dienstleistungshonorar­vertrages in dieser Angelegenheit;

 

In Erwägung dessen, dass zur Finanzierung der im Jahr 2006 vorzusehenden Kosten ein Kredit im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2006 der Gemeinde eingetragen worden ist;

 

Nach Durchsicht des Artikels L1222-3 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  Das vorliegende Sonderlastenheft für den Dienstleistungsauftrag betreffend die Erstellung des Projektes (inkl. Technische Leitung der Arbeiten und Kontrolle der Baustelle) bezüglich des Anlegens eines Dorfplatzes im Zentrum der Ortschaft SCHOPPEN zu genehmigen.

2.  Diesen Auftrag im Verhandlungsverfahren zu vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten, wobei mindestens drei Projektautoren befragt werden.

3.  Die Finanzierung erfolgt mittels des unter Artikel 766/721/60 des außerordentlichen Haushaltsplanes 2006 eingetragenen Kredites.

4.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Anlegen eines Dorfplatzes im Zentrum der Ortschaft SCHOPPEN : Vorlage des Lastenheftes zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages bezüglich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (Projekt und Ausführung)

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 06.03.2001 beschlossen hat, der Aktion der ländlichen Entwicklung beizutreten;

 

In Erwägung dessen, dass laut Dekret vom 06.06.1991 des Wallonischen Regionalrates und gemäß Erlass vom 20.11.1991 der Wallonischen Regionalexekutive über die ländliche Entwicklung das Kommunale Programm zur ländlichen Entwicklung ausgearbeitet worden ist;

 

Nach Durchsicht des Gemeinderatsbeschlusses vom 07. Juli 2005 zur Verabschiedung des Kommunalen Programms zur Ländlichen Entwicklung der Gemeinde AMEL;

 

Nach Durchsicht des Gemeinderatsbeschlusses vom 16. März 2006 bezüglich der Annahme des Vorschlages zur Durchführungskonvention betreffend die Realisierung des Projektes „Dorfplatz Schoppen“ mit einem Kostenaufwand in Höhe von 325.000 €;

 

Nach Durchsicht des Erlasses der Regierung der Wallonischen Region vom 24. Mai 2006 zur Genehmigung des Kommunalen Programms zur Ländlichen Entwicklung der Gemeinde AMEL;

 

In Erwägung dessen, dass bereits währen der Ausarbeitung des Projekts zum Anlegen eines Dorfplatzes im Zentrum der Ortschaft SCHOPPEN die Koordination der Umsetzung der allgemeinen Grundsätze zur Gefahrenverhütung und Sicherheit bei der Planung der verschiedenen Arbeiten sichergestellt sein muss;

 

In Erwägung dessen, dass es erforderlich ist, einen Projektautor mit der Erstellung der gemäß Königlicher Erlass vom 25.01.2001 betreffend die zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen erforderlichen Unterlagen bezüglich die vorgenannten Arbeiten zu beauftragen;

 

Nach Durchsicht des vorliegenden Dienstleistungshonorar­vertrages in dieser Angelegenheit;

 

In Erwägung dessen, dass zur Finanzierung der im Jahr 2006 vorzusehenden Kosten ein Kredit im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2006 der Gemeinde eingetragen worden ist;

 

Nach Durchsicht des Artikels L1222-3 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  Das vorliegende Sonderlastenheft für den Dienstleistungsauftrag bezüglich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination im Rahmen des Projektes und der Ausführung der verschiedenen Arbeiten zum Anlegen eines Dorfplatzes im Zentrum der Ortschaft SCHOPPEN zu genehmigen.

2.  Diesen Auftrag im Verhandlungsverfahren zu vergeben, ohne bei der Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachungsvorschriften einzuhalten, wobei wenn möglich, mehrere Sicherheitskoordinatoren befragt werden.

3.  Die Finanzierung erfolgt mittels des unter Artikel 766/721/60 des außerordentlichen Haushaltsplanes 2006 eingetragenen Kredites.

4.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

FINANZIELLE ANGELEGENHEITEN

 

Antrag des Tschernobylkomitees AMEL auf Gewährung einer finanziellen Unter­stützung für die Aktion Tschernobylkinder 2006

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des Antrages des Tschernobylkomitees AMEL auf Gewährung einer finanziellen Unter­stützung für die Aktion Tschernobylkinder 2006;

 

In Erwägung dessen, dass diese finanzielle Unterstützung zur Bestreitung der Unkosten für den Abschluss eines Versicherungsvertrages in Sachen „Übernahme von Unfall- und Gesundheitskosten“ vorgesehen ist;

 

In Erwägung dessen, dass diese Unkosten bisher aus sozialen Gründen von der Versicherungsgesellschaft selbst getragen wurden;

 

In Erwägung, dass es unter anderem zur Aufgabe der Gemeinde gehört, diese Einrichtungen zu unterstützen, auch wenn die Finanzierung solcher Einrichtungen nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt;

 

Auf Grund des Artikels Art. L1122-30 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG dem Tschernobylkomitee AMEL  für die diesjährige Aktion Tschernobylkinder eine finanzielle Unterstützung in Höhe der Prämie für den Abschluss eines Versicherungsvertrages in Sachen „Übernahme von Unfall- und Gesundheitskosten" zu gewähren.

 

Antrag der KLJ-AMEL auf kostenlose Zurverfügungstellung von 6 FM Bauholz

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung des vorliegenden Antrages vom 10.Mai 2006 der KLJ-AMEL auf kostenlose Zuteilung von 6 Fm Bauholz zwecks Erstellen eines zeitweiligen Schwimmbeckens an­lässlich des diesjährigen KLJ-Lagers;

 

In Erwägung dessen, dass der Gemeinderat es als seine Pflicht erachtet, die frei­zeitgestaltenden Vereine zu unterstützen;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  Der KLJ-AMEL 6 Fm Bauholz aus den Gemeindewaldungen kostenlos zur Verfügung zu stellen.

2.  Den gegenwärtigen Beschluss der höheren Behörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

Wegedienst der Gemeinde – Instandsetzung des Tiefladers

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass der gebrauchte Tieflader zwecks offizieller Anmeldung einer Instandsetzung bedarf;

 

Nach Durchsicht der diesbezüglichen Kostenschätzung in Höhe von 5.065 €, MwSt. einbegriffen;

 

In Erwägung dessen, dass die Instandsetzung des Tiefladers einerseits die Montage der kompletten Beleuchtung sowie Anschluss der Elektrik und andererseits Sandstrahlarbeiten und eine Neulackierung beinhaltet;

 

Auf Grund der Artikel L1122-30 und L1222-3 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;

 

In Anbetracht dessen, dass der erforderliche Kredit im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2006 unter Artikel 421/745/98 eingetragen ist;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Dienstlei­stungen beinhaltet: Instand­setzung des Tiefladers des Wegedienstes.

2.  Die Kostenschätzung des unter Punkt 1 angeführten Dienstleistungsauftrages ist auf 5.065 €, MwSt. einbegriffen, festgesetzt.

3.  Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Einlei­tung des Verfahrens die Bekanntmachungs­vorschriften einzuhalten.

4.  Dieser Dienstleistungsauftrag mittels des unter Artikel 421/745/98 eingetragenen Kredites des außer­ordentlichen Haushaltsplanes 2006 zu finanzieren.

5.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Ankauf eines gebrauchten Kleintransporters für den Wasserdienst

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass der Fuhrpark des Wasserdienstes der Gemeinde durch den Ankauf eines gebrauchten Kleintransporters erweitert werden soll;

 

In Erwägung dessen, dass sich die Kosten für den Ankauf eines gebrauchten Kleintransporters auf 10.000,00 €, ohne MwSt., belaufen werden;

 

Auf Grund der Artikel L1122-30 und L1222-3 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;

 

In Anbetracht dessen, dass die erforderlichen Kredite im außerordentlichen Dienst des Haushaltsplanes 2006 eingetragen sind;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  Es wird ein Auftrag erteilt, welcher die Ausführung folgender Lieferungen beinhaltet: Ankauf eines gebrauchten Kleintransporters für den Wasserdienst.

2.  Die Kostenschätzung des unter Punkt 1 angeführten Lieferungsauftrages ist auf 10.000,00 €, ohne MwSt., festgesetzt.

3.  Der unter Punkt 1 angeführte Auftrag wird im Verhandlungsverfahren vergeben, ohne bei der Ein­leitung des Verfahrens die Bekanntmachungs­vorschriften einzuhalten.

4.  Diesen Lieferungsauftrag mittels des unter Artikel 874/743/52 eingetragenen Kredites des außer­ordentlichen Haushaltsplanes 2006 zu finanzieren.

5.  Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium mit der Durchführung des gegenwärtigen Beschlusses zu beauftragen.

 

Vorlage der Rechnungsablage 2005 des Ö.S.H.Z. : Billigung

DER GEMEINDERAT,

 

Nach Durchsicht des Beschlusses vom 30.05.2006, mit dem der Sozialhilferat die Rechnungsablage 2005 des Ö.S.H.Z. genehmigt hat;

 

In Erwägung dessen, dass die Rechnungsablage 2005 wie folgt abschließt :

 

GESAMTEINNAHMEN   :  949.562,23 €

GESAMTAUSGABEN     :  796.337,76 €

ÜBERSCHUSS                :  153.224,47 €

 

Auf Grund des Dekretes des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 02.05.1995 über die Abänderung des Grundlagengesetzes vom 08.07.1976 über die Ö.S.H.Z., insbesondere Artikel 89;

 

Auf Grund des Artikels L1122-30 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  Den Beschluss des Sozialhilferates vom 30.05.2006 über die Genehmigung der Rechnungsablage 2005 des Ö.S.H.Z. zu billigen.

2.  Dder gegenwärtige Beschluss wird dem Ö.S.H.Z. AMEL zur Kenntnisnahme zugestellt.

 

INTERKOMMUNALEN

 

Generalversammlung der INTEROST vom 13.06.2006 - Stellungnahme des Gemeinderates zur Tagesordnung dieser Generalversammlung

DER GEMEINDERAT,

 

Aufgrund der am 10.05.2006 von der Interkommunale INTEROST zugestellten Einberu­fung zur Teilnahme an der Generalversammlung, welche am Dienstag, dem 13. Juni 2006, um 18.00 Uhr, im Euro­pasaal des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemein­schaft, Gospertstraße 1-5 in 4700 EUPEN stattfinden wird;

 

Aufgrund des Dekretes der Wallonischen Region vom 05.12.1996, abgeändert durch Dekret vom 04. Februar 1999, insbesondere Artikel 15;

 

Aufgrund der Artikel L1512-5 und L1522-2 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;

 

Aufgrund der dieser Einberu­fung beigefügten Unterlagen betreffend die auf der Tages­ordnung eingetragenen Punkte;

 

Nach Anhörung der verschie­denen Fraktionen und nach eingehender Beratung;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  sein Einverständnis zu den verschiedenen auf der Tagesordnung der General­versammlung der Inter­kommunale INTEROST vom Dienstag, dem 13. Juni 2006, um 18.00 Uhr, im Europasaal des Ministe­riums der Deutschspra­chigen Gemeinschaft, Gospertstraße 1-5 in 4700 EUPEN eingetragenen Punkte zu geben, so wie diese in der Einberufung und unter den entspre­chenden Beschluss­vorschlägen eingetragen sind.

2.  die gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 06.03.2001 bzw. 12.09.2002 als Vertreter der Gemeinde bezeichneten Delegierten zu beauftragen, den vorliegenden Beschluss in unveränderter Form an­lässlich der General­versammlung vom 13. Juni 2006 wiederzugeben.

3.  das Bürgermeister‑ und Schöffenkollegium zu beauftragen, die Durch­führung vorliegenden Beschlusses zu gewähr­leisten und eine beglaubigte Abschrift desselben am Gesellschaftssitz der Inter­kommunalen kooperative Vereinigung FINOST, mindestens drei Tage vor dem Termin der General­versammlung zu hinter­legen.

 

Generalversammlung der FINOST vom 13.06.2006 - Stellungnahme des Gemeinderates zur Tagesordnung dieser Generalversammlung

DER GEMEINDERAT,

 

Aufgrund der am 10.05.2006 von der Interkommunale kooperative Vereinigung FINOST zugestellten Einberu­fung zur Teilnahme an der Generalversammlung, welche am Dienstag, dem 13. Juni 2006, um 19.30 Uhr, im Euro­pasaal des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemein­schaft, Gospertstraße 1-5 in 4700 EUPEN stattfinden wird;

 

Aufgrund des Dekretes der Wallonischen Region vom 05.12.1996, abgeändert durch Dekret vom 04. Februar 1999, insbesondere Artikel 15;

 

Aufgrund der Artikel L1512-5 und L1522-2 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;

 

Aufgrund der dieser Einberu­fung beigefügten Unterlagen betreffend die auf der Tages­ordnung eingetragenen Punkte;

 

Nach Anhörung der verschie­denen Fraktionen und nach eingehender Beratung;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  sein Einverständnis zu den verschiedenen auf der Tagesordnung der General­versammlung der Inter­kommunalen kooperative Vereinigung FINOST vom Dienstag, dem 13. Juni 2006, um 19.30 Uhr, im Europasaal des Ministe­riums der Deutschspra­chigen Gemeinschaft, Gospertstraße 1-5 in 4700 EUPEN eingetragenen Punkte zu geben, so wie diese in der Einberufung und unter den entspre­chenden Beschluss­vorschlägen eingetragen sind.

2.  die gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 06.03.2001 bzw. 12.09.2002 als Vertreter der Gemeinde bezeichneten Delegierten zu beauftragen, den vorliegenden Beschluss in unveränderter Form an­lässlich der General­versammlung vom 13. Juni 2006 wiederzugeben.

3.  das Bürgermeister‑ und Schöffenkollegium zu beauftragen, die Durch­führung vorliegenden Beschlusses zu gewähr­leisten und eine beglaubigte Abschrift desselben am Gesellschaftssitz der Inter­kommunalen kooperative Vereinigung FINOST, mindestens drei Tage vor dem Termin der General­versammlung zu hinter­legen.

 

Rationalisierung der Interkommunalen : Prinzipbeschluss zur Fusion zwischen FINOST und FINIMO

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung, dass die Wallonische Regionalregierung eine Rationalisierung der Interkommunalen beabsichtigt, die einerseits in der Reduzierung der Anzahl, andererseits in der Änderung der Arbeitsweise und der Verwaltung besteht;

 

In Anbetracht, dass diesbezüglich vorgesehen ist, dass die Finanzierungs-Interkommunale FINOST, der unsere Gemeinde angeschlossen ist,  durch FINIMO übernommen wird, mit Übertragung des gesamten Vermögens (Aktiva und Passiva) durch FINOST an FINIMO bei Zuteilung von FINIMO-Anteilen an die Gesellschafter (Gemeinden) von FINOST. Die beiden Interkommunalen sollen in ihrer Generalversammlung von Juni 2006 einen Grundsatzbeschluss zur Fusion verabschieden, der dann in einer außerordentlichen Generalversammlung im November (vor Einsetzung der neuen Gemeinderäte) bestätigt und endgültig werden soll.

 

In Erwägung, dass der Verwaltungsrat von FINOST, nach eingehender Prüfung, den einstimmigen Beschluss (bei Stimmenthaltung der Vertreter von Malmedy und Waimes) gefasst hat, einer Fusion nicht zuzustimmen, wobei die Gründe im Wesentlichen folgende sind:

·     Zurzeit steht die Fusion zwischen INTEROST und INTERMOSANE nicht zur Tagesordnung der Generalversammlung von INTEROST und es wäre unlogisch, wenn die Finanzierungs-Interkommunalen, die laut Aussage des Ministers selbst eng mit ihrem jeweiligen Netzbetreiber verbunden sind, zusammen geführt würden.

·     FINOST und FINIMO verteilen die Einkünfte von INTEROST bzw. von INTERMOSANE nach einem Bündelungssystem, das sehr unterschiedlich ist und das in beiden Interkommunalen erst nach langwierigen Verhandlungen zwischen den Gemeindevertretern erreicht werden konnte. Es scheint praktisch unmöglich, für beide Interkommunalen bzw. für deren Gemeinden eine einheitliche Regelung für die Verteilung der Einkünfte zu finden. Die Überlegung, innerhalb der neuen Struktur zwei getrennte Sektoren zu behalten, die den jetzigen Interkommunalen entsprechen würden, dürfte nicht im Sinn des Projektes der Rationalisierung sein, da zusätzlich zu den beiden jetzt bestehenden Verwaltungsräten ein übergeordnetes Gremium käme, was die Verwaltung unnötig erschweren würde.

·     Der Verwaltungsrat von INTEROST ist nicht grundsätzlich gegen eine Zusammenlegung, hat aber seit mehreren Monaten beim zuständigen Minister eine Simulation angefragt, die zeigen soll, wie die Auswirkungen  einer Absorption durch INTERMOSANE sein werden, Anfrage die bisher ohne Folge blieb, sodass INTEROST zum jetzigen Zeitpunkt einer Fusion ablehnend gegenüber steht.

·     Auch der Verwaltungsrat von FINIMO hat Bedenken gegen die Fusion ausgesprochen, einerseits wegen der sehr unterschiedlichen Systeme bei der Gewinnverteilung, andererseits wegen der sprachlichen Probleme mit zusätzlichen Kosten,  die bei einer Fusion auftauchen werden. Auch befürchtet man Komplikationen wegen der Vormundschaft, die für die deutschsprachigen Gemeinden durch die DG ausgeübt wird, während  für die  Interkommunalen im Allgemeinen die  Wallonische Region als Vormundschaftsbehörde zuständig ist.

·     Der Verwaltungsrat von FINOST ist der Ansicht, dass niemand gegen eine Rationalisierung sein könne, wenn die hiermit verfolgten Ziele erreicht werden, was aber bei dieser Fusion nicht der Fall sein kann:

o   rationellere und effizientere Verwaltung: alle Gremien der neuen Struktur  müssen 2-sprachig sein d.h. kompliziertere Handhabung und höhere Kosten; Risiko für die deutschsprachigen Gemeinden, keinen Ansprechpartner in ihrer Sprache mehr zu haben.

o   Einsparungen: FINOST hat Gesamtkosten von rund 50.000 EUR/Jahr. Eine Erhöhung der anteiligen Kosten nach der Fusion ist zu befürchten.

o   Zukunftssicherung im europäischen Umfeld: das Projekt zur Gründung der Gesellschaft „DISTRIWAL“ von Herrn Minister ANTOINE, deren Kapital die jetzigen Netzbetreiber halten sollen, scheint dieser Anforderung zu entsprechen unter Beibehalt der augenblicklich bestehenden Interkommunalen und logischer Weise dann auch von deren jeweiligen Finanzierungs-Interkommunalen.

o   Gewährleistung demokratischer Vertretung und Transparenz: bei FINOST ist jede Gemeinde in den verschiedenen Organen vertreten, was nachher wahrscheinlich nicht mehr der Fall sein wird. Zurzeit entscheidet FINOST entsprechend den Vorstellungen seiner Gemeinden, was in einer größeren Struktur kaum möglich ist. Über ihren Vertreter bei FINOST ist jede Gemeinde über deren Tätigkeit bestens informiert.

o   Vereinfachung von Verwaltung und Strukturen: FINOST hat lediglich die üblichen Gremien; Vereinfachung nicht möglich. Das Sprachenproblem nach der Fusion wird die Kosten erhöhen und die Verwaltungsarbeit erschweren.

 

·     Die Gemeinden Malmedy und Waimes haben als Netzbetreiber die ALE und     nicht INTEROST gewählt, was bei einer Fusion zusätzliche Probleme schaffen wird.

 

In Erwägung, dass aus den angeführten Gründen es zurzeit nicht angebracht erscheint, der Fusion von FINOST durch Absorption durch FINIMO zuzustimmen, da sie nicht im Interesse der Gemeinden ist und weder größere Transparenz, noch Vereinfachung oder Kostenreduzierung mit sich bringen wird;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG sich dem Beschluss des Verwaltungsrates von FINOST anzuschließen und sich gegen die Fusion von FINOST durch Absorption durch FINIMO auszusprechen.

 

VERSCHIEDENES

 

Hilfeleistungszonen zur Brandbekämpfung in der Provinz LÜTTICH – Stellungnahme des Gemeinderates zu einer eventuellen Neuordnung der Hilfeleistungszonen

DER GEMEINDERAT,

 

Auf Grund des Gemeindratsbeschlusses vom 06. März 2001, mit dem der Gemeinderat den Beschluss fasste, der Hilfeleistungszone, bestehend aus den Feuerwehrdiensten der Gemeinden AMEL, BAELEN, BÜLLINGEN, BURG-REULAND, BÜTGENBACH, EUPEN, KELMIS, LONTZEN, RAEREN und SANKT VITH beizutreten;

 

Auf Grund des Entscheides Nr. 151.943 des Staatsrates vom 30. November 2005, mit welchem der Ministerialerlass vom 21. März 2000 zur Bestimmung der geographischen Aus­dehnung der Hilfeleistungszonen in der Provinz Lüttich für nichtig erklärt wurde;

 

Auf Grund der erklärten Absicht, den Kgl. Erlass vom 11. April 1999 betreffend die Festlegung der Modalitäten für die Bildung und die Arbeitsweise der Hilfeleistungszonen entspre­chend den Anmerkungen des Staatsrates abzuändern und die Gemeinden um ihre Stellungnahme zu ersuchen;

 

Auf Grund der Anfrage des Provinzgouverneurs vom 18.04.2006, der die Gemeinde auffordert, ihm ihre Stellungnahme und eventuellen Bemerkungen zur Neuordnung der Hilfeleistungszonen in der Provinz Lüttich mitzuteilen;

 

Aufgrund der Beratungen in den Gremien der Polizeizone EIFEL und auf Grund der bisherigen Erfahrungen in der praktischen Arbeit innerhalb dieser Zone, insbesondere auch die Zusammenarbeit zwischen den Polizei­diensten dieser Zone und den bestehenden Feuerwehrdiensten sowie den Rettungsdiensten;

 

Nach erfolgter Rücksprache mit den Feuerwehreinheiten und den Rettungs­diensten;

 

Auf  Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, insbe­sondere dessen Artikel L1122-30;

 

BESCHLIEßT EINSTMMIG:

 

Artikel 1: Den Gemeinderatsbeschluss vom 06. März 2001, mit dem der Gemeinderat den Beschluss fasste, der Hilfeleistungszone, bestehend aus den Feuerwehrdiensten der Gemeinden AMEL, BAELEN, BÜLLINGEN, BURG-REULAND, BÜTGENBACH, EUPEN, KELMIS, LONTZEN, RAEREN und SANKT VITH beizutreten, zurück zu ziehen.

Artikel 2: Mit Nachdruck bei der Generaldirektion für Zivilsicherheit des Föderalen Öffentlichen Dienstes die Einrichtung einer Hilfeleistungszone für die Gemeinden AMEL, BÜLLINGEN, BÜTGENBACH, BURG-REULAND und SANKT VITH in Übereinstimmung mit dem Territorium der Polizeizone EIFEL zu fordern und dies aus folgenden Gründen:

§ 1.Der sprachliche Aspekt ist sowohl für die Polizeiarbeit als auch für alle Hilfeleistungsdienste von größter Bedeutung: sowohl im Kontakt mit der Bevölkerung als auch in Bezug auf alle gesetzlichen Vorschriften, Rundschreiben, Regelungen, Informationen und Ausbildungen für die Personen, die in diesen lebenswichtigen Bereichen der Sicherheit und Hilfeleistung tätig sind. Der Rat weist darauf hin, dass die Sprachengesetzgebung selbstverständlich auf alle Dienste der einzurichtenden Dienst­leistungszone Anwendung findet und dass deren Anwendung bei der Bildung von Dienstleistungs­zonen mit Gemeinden des deutschen und des französischen Sprachgebietes mit erheblichen prak­tischen Problemen und mit erheblichen Mehrkosten für Personal und Verwaltung verbunden sein wird, die der Effizienz der Dienste in keiner Weise zu Gute kommen. Außerdem weist der Rat darauf hin, dass in manchen Teilbereichen der Hilfeleistung die Deutschsprachige Gemeinschaft mit ihrer dekre­talen Befugnis zuständig ist und die Gemeindeaufsicht über die Gemeinden des deutschen Sprach­gebietes ausübt.

§ 2.Der praktische Aspekt ergänzt und untermauert dieses erste Argument: Die Erfahrung in der bishe­rigen Zusammenarbeit zwischen den Polizeidiensten der Polizeizone und den Feuerwehr- und Rettungsdiensten hat gezeigt, dass die territoriale Übereinstimmung zwischen Polizeizone und Hilfe­leistungszone sehr sinnvoll und äußerst wirkungsvoll wäre. Das Kollegium und der Rat der beste­henden Polizeizone könnten – sofern diese Übereinstimmung bestünde – endlich die ineinander grei­fenden Aspekte der Sicherheits- und Rettungsdienste kohärent und praxisnah im Interesse der Bevöl­kerung regeln. Dabei könnten durch den Synergieeffekt ohne jeden Zweifel unnötige Mehrausgaben vermieden und die finanziellen Mittel wesentlich effizienter für die Verbesserung der Dienstleistungen eingesetzt werden.

§ 3.Der Rat unterstreicht mit Nachdruck, dass die Begrenzung der Hilfeleistungszone auf das Terri­torium der Polizeizone EIFEL absolut kein Hindernis für eine gute praktische Zusammenarbeit mit den Diensten der angrenzenden wallonischen Nachbarzonen darstellen – ganz im Gegenteil: klare, einfache und praxisnahe Strukturen können dieser von allen gewünschten und unbedingt erforder­lichen Zusammenarbeit nur dienlich sein.

§ 4.Der Rat ist der Ansicht, dass der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit u.a. mit den Behörden und Diensten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz - mit denen die Gemeinden der Polizeizone EIFEL eine über 70 km lange gemeinsame Grenze haben - ebenfalls eine große Bedeutung zukommt. Mit diesen Behörden und Diensten besteht bereits auf Ebene der Hilfeleistung eine vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit, die im europäischen Geiste noch weiter ausgebaut werden sollte.

§ 5.Der Rat ist der Ansicht, dass mit der Entscheidung, die Polizeizone als Grundlage für die territoriale Festlegung der Hilfeleistungszone zu wählen, eine lange und verunsichernde Diskussion über deren territoriale Abgrenzung vermieden werden kann und die Zeit und Energie der Entscheidungsträger wesentlich besser dazu genutzt werden könnte, eine schnelle, klare und dauerhafte Regelung in der Struktur und Finanzierung der Dienstleistungszonen auch im Hinblick auf die Feuerwehrreform zu finden.

Artikel 3: Abschrift vorstehenden Beschlusses ergeht an:

-     den Herrn Gouverneur der Provinz LÜTTICH

-     den Herrn Ministerpräsidenten der Deutschsprachigen Gemeinschaft

-     an die Bürgermeister der Gemeinden der Polizeizone EIFEL

-     an den Vorsitzenden der Polizeizone EIFEL

-     an die Kommandanten der freiwilligen Feuerwehren der Polizeizone EIFEL und die Verantwortlichen der Notrettungsdienste in dieser Zone

 

Die nachstehenden Punkten sind gemäß Artikel L1122-24 des Kodex der lokalen Demo­kratie und der Dezentralisierung einstimmig zur Tagesordnung hinzugezogen worden:

 

Generalversammlung der IDELUX vom 28.06.2006 - Stellungnahme des Gemeinderates zur Tagesordnung dieser Generalversammlung

DER GEMEINDERAT,

 

Aufgrund der am 23.05.2006 von der Interkommunale I.D.E.LUX zugestellten Einberu­fung zur Teilnahme an der Generalversammlung, welche am Mittwoch, dem 28. Juni 2006, um 10.30 Uhr, im Kulturzentrum von LIBRAMONT stattfinden wird;

 

Aufgrund des Dekretes der Wallonischen Region vom 05.12.1996, abgeändert durch Dekret vom 04. Februar 1999, insbesondere Artikel 15;

 

Aufgrund der Artikel L1512-5 und L1522-2 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;

 

Aufgrund der dieser Einberu­fung beigefügten Unterlagen betreffend die auf der Tages­ordnung eingetragenen Punkte;

 

Nach Anhörung der verschie­denen Fraktionen und nach eingehender Beratung;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  sein Einverständnis zu den verschiedenen auf der Tagesordnung der General­versammlung der Inter­kommunale I.D.E.LUX vom Mittwoch, dem 28. Juni 2006, um 10.30 Uhr, im Kulturzentrum von LIBRAMONT eingetragenen Punkte zu geben, so wie diese in der Einberufung und unter den entspre­chenden Beschluss­vorschlägen eingetragen sind.

2.  die gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 06.03.2001 bzw. 10.06.2005 als Vertreter der Gemeinde bezeichneten Delegierten zu beauftragen, den vorliegenden Beschluss in unveränderter Form an­lässlich der General­versammlung vom 28. Juni 2006 wiederzugeben.

3.  das Bürgermeister‑ und Schöffenkollegium zu beauftragen, die Durch­führung vorliegenden Beschlusses zu gewähr­leisten und eine beglaubigte Abschrift desselben am Gesellschaftssitz der Inter­kommunalen I.D.E.LUX, mindestens drei Tage vor dem Termin der General­versammlung zu hinter­legen.

 

Ausbesserung des Fußpfades MIRFELD-VALENDER : Gewährung eines Zuschusses an die V.o.G. Werbeausschuss AMEL-EIBERTINGEN-VALENDER

DER GEMEINDERAT,

 

In Erwägung dessen, dass im Haushaltsplan 2006 der Gemeinde ein Betrag von 6.000 € für die Gewährung von Zuschüssen an die örtlichen Verkehrsvereine im Rahmen von Initiativen im touristischen Bereich eingetragen ist;

 

In Erwägung des Beschlusses vom 30.11.2005, laut welchem der V.o.G. Werbeausschuss AMEL-EIBERTINGEN-VALENDER ein Zuschuss in Höhe von 1.137 € für den Druck von 15.000 Exemplare des Tourismus-Prospektes der Gemeinde AMEL bereits zugesagt worden ist;

 

In Erwägung dessen, dass die V.o.G. Werbeausschuss AMEL-EIBERTINGEN-VALENDER mit Schreiben vom 02.06.2006 einen Zuschuss von schätzungsweise 4.000 € zur Ausbesserung des Fußpfades MIRFELD-VALENDER beantragt;

In Erwägung dessen, dass diese Initiativen im Einvernehmen aller örtlichen Verkehrsvereine im Dachverband für Tourismus verwirklicht werden;

 

Auf Vorschlag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums;

 

BESCHLIEßT EINSTIMMIG:

 

1.  Der V.o.G. Werbeausschuss AMEL-EIBERTINGEN-VALENDER einen Zuschuss in Höhe von maximal 4.500 € (d.h. Restbetrag des Tourismus-Budget 2006) für die Ausbesserung des Fußpfades MIRFELD-VALENER zu gewähren.

2.  Die Auszahlung der finanziellen Unterstützung erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen seitens der V.o.G. Werbeausschuss AMEL- EIBERTINGEN-VALENDER.

 

Für den Gemeinderat :

 

Der Gemeindesekretär,                                                                                                                                                                                 Der Vorsitzende,

gez. BOULANGER Fr.                                                                                                                                                                                SCHUMACHER Kl.