Abrissgenehmigung

Gemäß der aktuellen Gesetzgebung bedarf der Abriss jeglicher Gebäude einer Städtebaugenehmigung mit vorherigem Gutachten der beauftragten Beamtin in Eupen. 

Falls sich die betroffene Parzelle außerdem im Umkreis eines denkmalgeschützten Gebäudes befindet, muss im Vorfeld eine Denkmalgenehmigung beantragt werden.

Durch die Abrissgenehmigung wird das Katasteramt über den Abbruch informiert, wodurch die Katastersteuer für dieses Gebäude wegfällt.

Für nähere Informationen diesbezüglich nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bauamt der Gemeinde Amel (Büro Nr. 2) auf.