Gebührenordnung

Die Gesamtkosten einer Beerdigung im „Bestattungswald Bambusch“ setzen sich einerseits aus einer Pauschalen und andererseits aus dem Bestattungsort zusammen.

Die Pauschale in Höhe von 300 Euro pro verstorbene Person beinhaltet folgende Leistungen:

  • Vorgespräch, z.B. im Rahmen eines Ortstermins
  • Öffnen und Verschließen der Grabstätte
  • Begleitung der Grablegung
  • Nutzung der Schutzkapelle/des Andachtsplatzes
  • Bereitstellung einer biologisch abbaubaren Urne (mit oder ohne Baum, der aus der Urne wächst)
  • Graviertes Namensschild (mit Namen, Vorname, Geburtsdatum, Sterbedatum oder mit dem Vermerk „anonym“)
  • Gebühr für eine 50jährige Ruhezeit

Zusätzlich zur Pauschalen wird eine Gebühr je nach Auswahl einer Grabstätte – des Bestattungsortes erhoben.

Im Bestattungswald Bambusch gibt es verschiedene Bestattungsmöglichkeiten:

A) Baumbestattung: Jeder Baum ist einer bestimmten Kategorie zugeordnet, die den Preis bestimmt. Entscheidend sind Baumart und Dimension (siehe entsprechendes Kartenmaterial mit farblicher Kennzeichnung). 

Kategorie 1: 250 Euro/Grabstelle (Baumumfang bis 80 cm)
Kategorie 2: 500 Euro/Grabstelle (Baumumfang bis 150 cm)
Kategorie 3: 750 Euro/Grabstelle (Baumumfang ab 151 cm)

Der Umfang der Bäume ist im Herbst 2023 auf einer Höhe von 150 cm gemessen worden.

Die Anzahl Grabstellen pro Baum beträgt bei allen 3 Kategorien bis zu 12 Grabstellen.

B) Steinwiese: 250 Euro, bis zu 12 Grabstellen pro Stein

C) Urne, die neuen Baum wachsen lässt: 250 Euro

D) Pflanzung neuer Baum (max. 10 cm Durchmesser): 250 Euro. Es muss sich hierbei um eine einheimische Laubholzart handeln (Buche, Eiche). Die Urne wird im Baumbereich beigesetzt.  

Die unter C und D erwähnten Bäume stehen für weitere Bestattungen zur freien Verfügung des Begleitausschusses und werden zunächst der Kategorie 1 zugeordnet. 

Die in den Punkten B, C und D aufgelisteten Beträge entfallen bei Bestattungen von Sternenkinder (max. 3 Jahre). Die zugewiesene Grabstelle durch die Verwaltung ist kostenlos, es wird lediglich die Pauschale in Höhe von 300 Euro in Rechnung gestellt. Falls die Familie sich jedoch für einen bestehenden Baum der Kategorie 1-3 entscheidet, zählen die Preise der jeweiligen Kategorie.

Verrechnung

Bei Erwerb einer Grabstelle zum Zeitpunkt des Todes werden alle Kosten (Grabstelle und die Pauschale) über den Bestatter verrechnet.

Bei Reservierung eines Baumes/Grabstelle zum Zeitpunkt, wo die Person noch lebt, wird die Grabstelle direkt der Person in Rechnung gestellt und gilt als reserviert ab Zahlungseingang.

Die einmalige Pauschale von 300 Euro wird immer erst zum Zeitpunkt des Todes dem Bestatter innerhalb von 30 Tagen nach der Bestattung in Rechnung gestellt.