
Müllsteuer
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GEMEINDEVERWALTUNG AMEL
BEKANNTMACHUNG Das Gemeindekollegium bringt hiermit zur allgemeinen Kenntnis, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 17. November 2011 die Erhebung der Steuer bezüglich der Sammlung und der Behandlung der Abfälle im Rahmen des gewöhnlichen Sammeldienstes für das Rechnungsjahr 2012 beschlossen hat.
Die Steuer setzt sich zusammen aus einem Pauschalbetrag (Teilbetrag A) und einem variablen Teil im Verhältnis zur erzeugten Abfallmenge (Teilbetrag B):
Teilbetrag A : Pauschaler Teil der Steuer A.1 Haushaltsmüllsteuer: eine jährliche Pauschale von: - 100 EUR für Einpersonenhaushalte; - 122 EUR für Zweipersonenhaushalte; - 144 EUR für Haushalte mit mehr als 2 Personen; Die Steuer beinhaltet den Nutzen von 2 Sperrmüllsammlungen pro Jahr und erlaubt den kostenlosen Zugang zum Containerpark. A.2 Müllsteuer auf Zweitwohnungen: eine jährliche Pauschale von 144 EUR. Die Steuer beinhaltet den Nutzen von 2 Sperrmüllsammlungen pro Jahr und erlaubt den kostenlosen Zugang zum Containerpark. A.3 Tätigkeitsstätten, mit Ausnahme der in nachstehendem Absatz A.4. angeführten: eine jährliche Pauschale von: - 111 EUR für die Steuerpflichtigen, die den gewöhnlichen Sammeldienst nicht in Anspruch nehmen. - 144 EUR für die Steuerpflichtigen, die den gewöhnlichen Sammeldienst effektiv in Anspruch nehmen. A.4 Für touristische Beherbergungsinfrastrukturen, gleichwohl ob sie dem gewöhnlichen Sammeldienst angeschlossen sind oder nicht : - 144 EUR pro Campingplatz. - 100 EUR für Ferienwohnungen. Die Steuer beinhaltet den Nutzen von 2 Sperrmüllsammlungen pro Jahr und erlaubt den kostenlosen Zugang zum Containerpark. A.5 Für die Inhaber von Gelände und/oder Gebäuden zur Vermietung als Jugendlagerstätte: - 144 EUR pro Lager. A.6 In dem Pauschalbetrag sind folgende Mengen an Müllsäcken enthalten: - für die Steuerpflichtigen mit einem Pauschalbetrag von 100 EUR und 122 EUR: · 10 Säcke zu je 60 Liter zur Aufnahme der Restabfälle · 5 Säcke zu je 20 Liter zur Aufnahme der organischen Stoffe. - für alle anderen Steuerpflichtigen: · 20 Säcke zu je 60 Liter zur Aufnahme der Restabfälle · 10 Säcke zu je 20 Liter zur Aufnahme der organischen Stoffe.
Teilbetrag B : Variabler Teil im Verhältnis zur erzeugten Abfallmenge B.1 Ein Einheitsbetrag von: - 15 EUR pro Rolle von 10 Säcken zu je 60 Liter zur Aufnahme der Restabfälle. - 5 EUR pro Rolle von 10 Säcken zu je 20 Liter zur Aufnahme der organischen Stoffe.
Die diesbezüglichen Steuerunterlagen können in der Zeit vom 18. November 2011 bis zum 1. Dezember 2011 bei der Gemeindeverwaltung AMEL während den für die Bevölkerung festgesetzten Bürostunden eingesehen werden. Etwaige Einsprüche oder Bemerkungen zu diesem Steuerbeschluss können schriftlich an das Gemeindekollegium bis spätestens 1. Dezember 2011, um 10 Uhr vormittags eingereicht, oder bei dem am gleichen Tag in der Zeit von 10 bis 11 Uhr vormittags stattfindenden Untersuchungsverfahren „De Commodo et Incommodo“ mündlich vorgebracht werden.
AMEL, den 18. November 2011 Für das Kollegium : Der Gemeindesekretär, Der Bürgermeister, J. LENTZ K. SCHUMACHER
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