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Gemeindeverwaltung AMEL • Wittenhof 9 • 4770 Amel |
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Büro Nr. 03 |
MERTES Marianne |
0032 (0)80 348 116 |
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SPODEN Günther |
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Büro Nr. 04 |
GRÜN Rudi |
0032 (0)80 348 115 |
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PETERS Stefanie |
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STOFFELS Daniela |
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Fax: |
0032 (0)80 348 111 |
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Öffnungszeiten: |
Mo. - Do.: 08.00Uhr bis 12.00Uhr |
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Freitags: 08.00Uhr bis 12.00Uhr und 13.00Uhr bis 17.00Uhr |
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Jeden ersten Samstag im Monat: 09.00Uhr bis 11.30Uhr |
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Aufgaben dieser Dienste: |
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Die Angestellten des Büros 03 betreuen nachstehende Aufgaben: |
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Die Angestellten des Büros 04 betreuen die nachstehenden Aufgaben: |
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Auszustellende Dokumente: |
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Verwaltungsprozeduren: |
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→ Konsultation der eigenen
Akte beim Nationalregister der natürlichen Personen von Ihrem PC aus,
anhand des elektronischen https://www.mondossier.rrn.fgov.be
Hinweis
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Der Reisepass wird immer bei der Gemeindeverwaltung beantragt.
Dazu müssen Sie unbedingt persönlich vorstellig werden, zwei aktuelle Passfotos (in farbe und mit hellem Hintergrund) sowie eventuell Ihren abgelaufenen Reisepass (bzw. eine Verlusterklärung) mitbringen.
Ab dem 01. September 2004 werden alle Reisepässe (auch die für Kinder) automatisch für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt. Es besteht also nicht mehr die Möglichkeit, die Gültigkeitsdauer selbst zu wählen.
Nach Erledigung der Antragsformalitäten leitet die Gemeindeverwaltung Ihren Antrag an das zuständige Bearbeitungszentrum weiter.
Die normale Frist für die Ausstellung eines Reisepasses beträgt eine Woche.
Falls Sie jedoch plötzlich ins Ausland verreisen müssen, kann der Pass per dringender Prozedur beantragt werden. Dieses Verfahren beträgt etwa einen Arbeitstag, ist aber mit höheren Kosten verbunden.
Wir raten Ihnen daher, sich rechtzeitig um die Beantragung zu kümmern.
Aktuelle Tarife sind folgende: Ausstellung mit normalem Verfahren: 76 €. Ausstellung mit dringendem Verfahren: 248 €.
Ab Januar 2005 werden alle Reisepässe mit einem elektronischen Chip versehen, in dem die Daten über den Inhaber, das Foto und die Unterschrift gespeichert sind.
Vergessen Sie bitte ebenfalls nicht, dass für verschiedene Länder ein Einreisevisum erforderlich ist. Dieses wird von der Botschaft (oder Konsulat) des betreffenden Staates in Belgien ausgestellt. Außerdem benötigen Sie für die meisten Reiseziele in tropische Gebiete eine Impfbescheinigung. Prüfen Sie nach, ob Ihr Pass lange genug gültig ist, da die Mehrzahl der Länder eine Gültigkeitsfrist von entweder drei oder sechs Monaten ab Einreisedatum verlangen.
Informationen über die Einreisebedingungen der einzelnen Staaten erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung, beim Außenministerium (unter www.diplobel.org ), bei Reiseveranstaltern und bei der Botschaft des jeweiligen Staates in Brüssel.
Die Anschrift und Telefonnummer der ausländischen Vertretungen können Sie bei der Gemeindeverwaltung oder unter www.diplobel.org erfahren.
Für Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren muss ein individueller Reisepass ausgestellt werden. Tarife : normales Verfahren: 41 €. dringendes Verfahren: 210 €.
Minderjährige, die ohne Eltern (bzw. Elternteil) verreisen, müssen eine schriftliche Erlaubnis der Eltern (bzw. des Elternteils, der die Aufsicht über das Kind hat) mitnehmen. Diese Erlaubnis ist erst gültig nach Beglaubigung der Unterschriften durch die Gemeindeverwaltung.
Was tun bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses im Ausland?
Sollte Ihnen - trotz aller Vorsichtsmassnahmen - der Pass während Ihrer Reise abhanden kommen, müssen Sie zuerst den Verlust bei der Polizei melden und danach die nächstgelegene belgische Botschaft (oder Konsulat) aufsuchen, damit Ihnen dort ein Ersatzreisedokument ausgestellt werden kann.
Wir empfehlen Ihnen daher, vor der Abreise eine Fotokopie des Reisepasses anzufertigen, und diese separat im Gepäck aufzubewahren.
Die Anschriften (mit Telefonnummern) der belgischen diplomatischen Vertretungen im Ausland sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich oder unter www.diplobel.org abrufbar.
Dringende humanitäre oder berufliche Angelegenheiten im Ausland
In einem solchen Fall (z.B. Tod oder schwerer Unfall eines nahen Verwandten) muss in kürzester Frist ein Reisepass ausgestellt werden.
Hierfür muss der Familienangehörige sich beim Außenministerium in Brüssel, Rue des Petits Carmes 15 (Tel. 02/5018352 - 02/5018111) melden, das dann am gleichen Tag einen vorläufigen Pass ausstellt.
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Wie erhalte ich diesen digitalen Ausweis?
Der elektronische Personalausweis: - ist 5 Jahre gültig - kostet 14 € - hat die gleiche Größe wie eine Bankkarte
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Dann wenden Sie sich bitte an das Bevölkerungsamt (Tel.: 080/348 116)
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Wie erhalte ich diesen digitalen Ausweis?
Das Verfahren ist das gleiche wie bei den belgischen elektronischen Ausweisen, mit der Ausnahme, dass nicht in allen Fällen eine Aufforderung per Post zugeschickt wird. Der Zeitpunkt zur Beantragung der elektronischen Ausländerkarte wird Ihnen individuell durch die Gemeindeverwaltung mitgeteilt.
Die bereits ausgestellten Karten (in Karton) bleiben im Prinzip gültig bis zum Ablaufdatum, d.h. es erfolgt kein systematischer Austausch während eines bestimmten Zeitraums.
Die Inhaber einer noch gültigen blauen oder gelben Aufenthaltserlaubnis können jedoch ab sofort einen elektronischen Ausweis anfragen, wenn sie dies wünschen.
Wichtiger Hinweis:
Die Ausländerkarten sind keine Identitäts- oder Nationalitätsnachweise, sondern bestätigen nur den legalen und regulären Aufenthalt in Belgien! Ihre Identität wird daher immer nur durch den nationalen Personalausweis oder Reisepass bewiesen. Bei Reisen außerhalb Belgiens müssen Sie immer das (gültige) Identitätsdokument Ihres Herkunftslandes mitführen.
Der elektronische Ausländerausweis: - kostet 14 € - hat die gleiche Größe wie eine Bankkarte
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Dann wenden Sie sich bitte an das Bevölkerungsamt (Tel.: 080/348 116)
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Der Kinderausweis wird für Kinder unter 12 Jahren ausgestellt, die in Länder verreisen, in denen keine Reisepasspflicht besteht, d.h.
° alle Staaten der
Europäischen Union, ausser Bulgarien, Litauen, Rumänien und
Slowakei sowie
Diese Karte kann selbstverständlich auch für eine Reise innerhalb Belgiens benutzt werden.
Den Antrag auf diesen
Ausweis stellt ein Elternteil beim Bevölkerungsamt der Gemeinde.
Minderjährige, die ohne Eltern (bzw. Elternteil) verreisen, müssen eine schriftliche Erlaubnis der Eltern (bzw. eines Elternteils) mitnehmen. Diese Erlaubnis ist erst gültig nach Beglaubigung der Unterschrift(en) durch die Gemeindeverwaltung.
Der elektronische
Kinderausweis
* kostet 3 €.
Bitte denken Sie daran, den
Reiseausweis für Ihr Kind mindestens 1 Monat vor Abreise
anzufragen, da die Ausstellungsfrist etwa drei Wochen beträgt.
Die alten Modelle der
Kinderausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablaufdatum. Die ausländischen Kinder erhalten weiterhin das bisherige Modell des Kinderausweises.
Sie können ebenfalls bis zu
sieben Telefonnummern von Verwandten/Freunden angeben für den
Notfall.
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BELGISCHE IDENTITÄTSDOKUMENTE - CHECKDOC + DOCSTOP |
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Link: https://www.checkdoc.be
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Wenn eine Person (oder eine Familie) in eine andere belgische Gemeinde umzieht, muss sie (bzw. die Referenzperson des Haushalts) dies innerhalb von acht Tagen bei der Gemeindeverwaltung des neuen Aufenthaltsortes melden.
Bevor Sie in den Registern der (neuen) Gemeinde eingetragen werden, erhalten Sie Besuch von der lokalen Polizei, die nachprüft, ob Sie tatsächlich an der angegebenen Anschrift wohnen. (Diese Überprüfung ist in allen belgischen Gemeinden verpflichtend.)
Nach der Eintragung müssen Sie sich dann nochmals zum Bevölkerungsamt der Gemeinde begeben, um die Adresse auf dem Personalausweis sowie auf den Autopapieren (rosa Karte) zu ändern. Hinweis: Für den Einzug in einen Neubau, Umbau oder ein gekauftes Haus gewährt die Gemeinde Amel eine Bauprämie ! (Informationen hierzu sind beim Bevölkerungs- oder Bauamt erhältlich.)
Wohnsitzwechsel innerhalb der Gemeinde
Hier gilt im Prinzip das gleiche Verfahren wie bei einem Umzug in eine andere Gemeinde.
Wohnsitzwechsel eines Belgiers ins Ausland
Ein belgischer Staatsbürger, der seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, muss sich kurz vor der Abreise bei der Gemeindeverwaltung abmelden und seine neue Anschrift hinterlassen.
Das Bevölkerungsamt stellt eine Abmeldebescheinigung (Modell 8) in zweifacher Ausfertigung aus und ändert die Adresse auf dem Microchip des Personalausweises.
Ein Exemplar der Abmeldebescheinigung ist für die
Gemeinde- oder
Stadtverwaltung des neuen Wohnsitzes im Ausland bestimmt, das andere muss
innerhalb von zwei Monaten bei der belgischen Botschaft (oder Konsulat)
zwecks Registrierung abgegeben werden.
(Die Anschriften
und Telefonnummern der belgischen diplomatischen Vertretungen im Ausland sind
bei der Gemeindeverwaltung erhältlich oder unter
www.diplobel.org
abrufbar.) |
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Das Bevölkerungsamt stellt eine ganze Reihe von Dokumenten aus, die für die verschiedensten Zwecke benötigt werden (z.B. eine Lebensbescheinigung für eine Versicherung).
Sie können folgende Bescheinigungen bei uns erhalten:
Sie können diese Bescheinigungen persönlich an unserem Schalter, telefonisch, per Post oder per Fax anfragen.
Verschiedene Dokumente können Sie zusätzlich noch per E-Mail bestellen (Online Dokumente bestellen).
Denken Sie bitte daran, jedes Mal den genauen Verwendungszweck der Bescheinigung anzugeben.
Auf die o.e. Dokumente wird keine Gemeindesteuer erhoben.
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Viele Behörden verlangen von Antragstellern beglaubigte Dokumente. Die Gemeindeverwaltungen sind zuständig für die Beglaubigung von Kopien und Unterschriften.
- Kopien :
Entweder bringen Sie direkt eine Kopie (+ das Original) mit, oder wir fotokopieren Ihnen das Dokument für den Preis von 0,10 € pro DINA4-Blatt.
- Unterschriften :
Diese können wir nur beglaubigen,
wenn das Dokument in Anwesenheit des Gemeindeangestellten unterschrieben oder
der Personalausweis der betreffenden Person
vorgelegt
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BÜRGER DER EUROPÄISCHEN UNION (ausser Belgier) |
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