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ANSCHLUSS AN DAS ÖFFENTLICHE
TRINKWASSERVERTEILUNGSNETZ
Ab
dem 1. Januar 2005 sind alle Wasserverteiler der Wallonischen Region, so
auch die Gemeinde Amel, verpflichtet, die einheitliche Tarifstruktur im
Wassersektor laut Dekret der Wallonischen Region vom 12.02.2004
anzuwenden.
WASSERPREIS -
Verbrauch ab dem
01.01.2011
(Tarifierung laut Dekret des Ministeriums der Wallonischen Region vom
12.02.2004)
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TKV
(Tatsächlicher
Kostenpreis für die Versorgung):
1,55 €/m³
Dieser Preis wird durch den Wasserverteiler, also die Gemeinde
festgelegt.
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TKAR
(Tatsächlicher Kostenpreis für die Abwasser
Reinigung):
1,407 €/m³
Dieser Tarif wird von der SPGE (Société Publique de Gestion
de l’Eau)
für die gesamte Wallonische Region festgelegt.
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Jahresgrundgebühr
(pro Zähler): (20 x TKV) + (30 x TKAR) + 6 % MwSt. =
77,60
€/Jahr
Für den Wasserverbrauch 2011
gelten daher folgende Preise:
Jahresgrundgebühr : 77,60 €
Wasserverbrauch:
-
von 0 bis 30m³ :
0,8215 €/m³
-
von 31 bis 5000m³ :
3,1344 €/m³
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mehr als 5000m³ :
2,9701 €/m³
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WASSERPREIS -
Verbrauch ab dem
01.01.2012
(Tarifierung laut Dekret des Ministeriums der Wallonischen Region vom
12.02.2004)
-
TKAR
(Tatsächlicher Kostenpreis für die Abwasser
Reinigung):
1,475 €/m³
Dieser Tarif wird von der SPGE (Société Publique de Gestion de l’Eau)
für die gesamte Wallonische Region festgelegt.
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Jahresgrundgebühr
(pro Zähler): (20 x TKV) + (30 x TKAR) + 6 % MwSt. =
79,77
€/Jahr
Für den Wasserverbrauch 2012
gelten daher folgende Preise:
Jahresgrundgebühr : 79,77 €
Wasserverbrauch:
-
von 0 bis 30m³ :
0,8215 €/m³
-
von 31 bis 5000m³ :
3,2065 €/m³
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mehr als 5000m³ :
3,0422 €/m³
BESONDERE REGELUNG FÜR DEN TKAR
Im Rahmen dieser vorgesehenen Tarifierung wird der TKAR nicht
angewandt : wenn der Benutzer Anspruch auf eine Befreiung oder
Rückzahlung der Abgabe für die Einleitung von anderem Abwasser als
industriellem Abwasser hat oder wenn der Benutzer – laut Mitteilung
des Ministeriums der Wallonischen Region – Anspruch auf eine
Befreiung der Abgabe für die Einleitung von industriellem und
häuslichem Abwasser hat.
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ANSCHLÜSSE AN DAS
ÖFFENTLICHE
TRINKWASSERVERTEILUNGSNETZ
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Nach Erhalt der Genehmigung des
Gemeindekollegiums bzgl. den Antrag auf Anschluss an das Trinkwassernetz
und nach vorheriger Kontaktierung des Wasserdienstes werden die Erdarbeiten
durch die Gemeindedienste auf dem öffentlichen Eigentum (Straße, Bankett,
Graben und/oder Bürgersteig) in eigener Regie ausgeführt und sind zu
Lasten der Gemeinde. In Absprache zwischen dem Antragsteller und dem
Verantwortlichen des Wasserdienstes der Gemeinde AMEL (G.S.M: 0479/946297) kann der Antragsteller die Erdarbeiten auf seinem Privatgelände selbst oder
durch einen von ihm beauftragten Unternehmer ausführen lassen. (d.h.
Verlegen eines Leerrohres Durchmesser min. 80 mm (mit Draht) von
Gemeinde/Privatgrenze bis zum Keller - Verlegetiefe : 1,10 m)
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Sollten die Gemeindedienste
diese Arbeiten auf Privateigentum durchführen, belaufen sich die
Stundensätze für einen Arbeiter auf 26 €/Stunde und für die
Baggermaschine auf 50 €/Stunde, jeweils zuzüglich 6 % MWSt. (Stand
01.01.2006)
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Die nachstehenden Arbeiten auf
öffentlichem Eigentum bleiben immer zu Lasten der Gemeinde :
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Ausheben der Baugrube auf dem Gemeindeeigentum;
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Verfüllen dieser Baugrube nach Durchführung des
Anschlusses an die Hauptleitung;
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Reparaturarbeiten an der Strasse, Bürgersteig,
Bankett, Graben, usw.
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Durchführung von eventuellen Erdbohrungen unter
den Gemeindeanlagen.
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Die Arbeiten des Wasserdienstes
der Gemeinde beziehen sich auf den Anschluss an die Hauptleitung, Liefern
und Einziehen des Schlauches (PE-Rohr BSR 1" - 34 mm) in das
vorgesehene Leerrohr, sowie Montage des Absperrhahnes und des Wasserzählers
(im Durchschnittsfall zahlt der Kunde für diese Arbeiten einen Betrag von
200 € bis 300 € zuzüglich die Pauschale von 62 € pro
Anschluss)
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Der Wasserzähler wird an einem
frostsicheren, leicht zugänglichen Ort montiert.
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In folgenden Fällen ist für die Montage ein
Wasserzählerschacht mit den Mindestinnenmaßen von 1 m Länge, 1 m Breite
und 1,20 m Höhe sowie mit einem leichten Deckel von ca. 20 Kg. vorzusehen :
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Gebäude ohne Kellergeschoss, Wochenendhäuser
sowie alle nur sporadisch genutzten Gebäude, Weideanschlüsse und im Falle
einer Anschlusslänge von mehr als 20 Metern.
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Bis zum Wasserzähler bleibt
der Anschluss Eigentum der Gemeinde, welcher auch für eventuelle
Reparaturen und Unterhalt aufkommt (ausgenommen Beschädigungen durch den
Abnehmer oder Dritte, Frostschäden, usw.)
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Jedwede Verbindung zwischen dem
öffentlichen Trinkwasserverteilernetz und einer eventuellen anderen
Wasserspeisung (Privatbrunnen, Regenwasseranlage, anderes
Wasserleitungsnetz, usw.) ist ausdrücklich verboten Es darf also keinerlei
Verbindung, auch nicht mittels Absperrhähnen, Magnetventilen,
Rückflussventilen, usw., zwischen beiden Netzen bestehen.
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Für weitere Auskünfte stehen
dem Antragsteller der Verantwortliche des Wasserdienstes (G.S.M:
0479/946297), der zuständige Verwaltungsangestellte bei der
Gemeindeverwaltung AMEL (Tel. : 080/348119) oder der Bürgermeister, u.a.
zuständig für die Wasserversorgung, (Tel. : 080/349 715) zur Verfügung.
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