Verwaltung
ÖFFENTLICHE ARBEITEN

Gemeindeverwaltung AMEL • Wittenhof 9 • 4770 Amel

 

Büro Nr.

14

 

 

 

     

Verantwortlicher:

WIRTZ Berthold

0032 (0)80 348 119

berthold.wirtz@amel.be

 

 

 

Fax:

0032 (0)80  348 111

 

 

 

 

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08.00Uhr bis 12.00Uhr

 

 

Freitags: 08.00Uhr bis 12.00Uhr und 13.00Uhr bis 17.00Uhr

 

 

Aufgaben dieses Dienstes

Dieser Angestellte betreut

 
  • die öffentlichen Arbeiten (Wegebau, Stromversorgung und Wasserleitungen)

  • das Forstwesen

  • die Immobilien

  • das ÖSHZ- Sekretariat

Auszustellende Dokumente

 
  • Antrag auf Herstellung eines Wasseranschlusses

  • Antrag auf Herstellung eines Stromanschlusses

Verwaltungsprozeduren

 

ANSCHLUSS AN DAS ÖFFENTLICHE TRINKWASSERVERTEILUNGSNETZ

Ab dem 1. Januar 2005 sind alle Wasserverteiler der Wallonischen Region, so auch die Gemeinde Amel, verpflichtet, die einheitliche Tarifstruktur im Wassersektor laut Dekret der Wallonischen Region vom 12.02.2004 anzuwenden.

WASSERPREIS - Verbrauch ab dem 01.01.2011
(Tarifierung laut Dekret des Ministeriums der Wallonischen Region vom 12.02.2004)

  • TKV    (Tatsächlicher Kostenpreis für die Versorgung): 1,55 €/m³ Dieser Preis wird durch den Wasserverteiler, also die Gemeinde festgelegt.

  • TKAR (Tatsächlicher Kostenpreis für die Abwasser Reinigung): 1,407 €/m³ Dieser Tarif wird von der SPGE (Société Publique de Gestion de l’Eau) für die gesamte Wallonische Region festgelegt.

  • Jahresgrundgebühr (pro Zähler): (20 x TKV) + (30 x TKAR) + 6 % MwSt. = 77,60 €/Jahr

Für den Wasserverbrauch 2011 gelten daher folgende Preise:
Jahresgrundgebühr :  77,60 €
Wasserverbrauch:

  • von 0 bis 30m³ :        0,8215 €/m³

  • von 31 bis 5000m³ :   3,1344 €/m³

  • mehr als 5000m³ :     2,9701 €/m³

  • WASSERPREIS - Verbrauch ab dem 01.01.2012
    (Tarifierung laut Dekret des Ministeriums der Wallonischen Region vom 12.02.2004)

     

    • TKV    (Tatsächlicher Kostenpreis für die Versorgung): 1,55 €/m³ Dieser Preis wird durch den Wasserverteiler, also die Gemeinde festgelegt.

    • TKAR (Tatsächlicher Kostenpreis für die Abwasser Reinigung): 1,475 €/m³ Dieser Tarif wird von der SPGE (Société Publique de Gestion de l’Eau) für die gesamte Wallonische Region festgelegt.

    • Jahresgrundgebühr (pro Zähler): (20 x TKV) + (30 x TKAR) + 6 % MwSt. = 79,77 €/Jahr

    Für den Wasserverbrauch 2012 gelten daher folgende Preise:
    Jahresgrundgebühr :  79,77 €
    Wasserverbrauch:

    • von 0 bis 30m³ :        0,8215 €/m³

    • von 31 bis 5000m³ :   3,2065 €/m³

    • mehr als 5000m³ :     3,0422 €/m³

    BESONDERE REGELUNG FÜR DEN TKAR
    Im Rahmen dieser vorgesehenen Tarifierung wird der TKAR nicht angewandt : wenn der Benutzer Anspruch auf eine Befreiung oder Rückzahlung der Abgabe für die Einleitung von anderem Abwasser als industriellem Abwasser hat oder wenn der Benutzer – laut Mitteilung des Ministeriums der Wallonischen Region – Anspruch auf eine Befreiung der Abgabe für die Einleitung von industriellem und häuslichem Abwasser hat.
     

  • ANSCHLÜSSE AN DAS ÖFFENTLICHE TRINKWASSERVERTEILUNGSNETZ

    • Pauschale einmalige Netzbeteiligung : 62 €/ANSCHLUSS + 6 % MWSt.

     

    • Zuzüglich trägt der Antragsteller die effektiven Unkosten für seinen Anschluss, und zwar ab Gemeindegrenze bis zum Wasserzähler.

     

    • Nach Erhalt der Genehmigung des Gemeindekollegiums bzgl. den Antrag auf Anschluss an das Trinkwassernetz und nach vorheriger Kontaktierung des Wasserdienstes werden die Erdarbeiten durch die Gemeindedienste auf dem öffentlichen Eigentum (Straße, Bankett, Graben und/oder Bürgersteig) in eigener Regie ausgeführt und sind zu Lasten der Gemeinde. In Absprache zwischen dem Antragsteller und dem Verantwortlichen des Wasserdienstes der Gemeinde AMEL (G.S.M: 0479/946297) kann der Antragsteller die Erdarbeiten auf seinem Privatgelände selbst oder durch einen von ihm beauftragten Unternehmer ausführen lassen. (d.h. Verlegen eines Leerrohres Durchmesser min. 80 mm (mit Draht) von Gemeinde/Privatgrenze bis zum Keller - Verlegetiefe : 1,10 m)

     

    • Sollten die Gemeindedienste diese Arbeiten auf Privateigentum durchführen, belaufen sich die Stundensätze für einen Arbeiter auf 26 €/Stunde und für die Baggermaschine auf 50 €/Stunde, jeweils zuzüglich 6 % MWSt. (Stand 01.01.2006)

     

    • Die nachstehenden Arbeiten auf öffentlichem Eigentum bleiben immer zu Lasten der Gemeinde :

      • Ausheben der Baugrube auf dem Gemeindeeigentum;

      • Verfüllen dieser Baugrube nach Durchführung des Anschlusses an die Hauptleitung;

      • Reparaturarbeiten an der Strasse, Bürgersteig, Bankett, Graben, usw.

      • Durchführung von eventuellen Erdbohrungen unter den Gemeindeanlagen.

       

    • Die Arbeiten des Wasserdienstes der Gemeinde beziehen sich auf den Anschluss an die Hauptleitung, Liefern und Einziehen des Schlauches (PE-Rohr BSR 1" - 34 mm) in das vorgesehene Leerrohr, sowie Montage des Absperrhahnes und des Wasserzählers (im Durchschnittsfall zahlt der Kunde für diese Arbeiten einen Betrag von 200 € bis 300 € zuzüglich die Pauschale von 62 € pro Anschluss)

     

    • Nach Ausführung der Anschlussarbeiten an der Hauptleitung bettet der Antragsteller oder - in Absprache mit dem Wasserdienstverantwortlichen - die Gemeindedienste die verlegte Leitung komplett in Sand ein.

     

    • Der Wasserzähler wird an einem frostsicheren, leicht zugänglichen Ort montiert.

      • In folgenden Fällen ist für die Montage ein Wasserzählerschacht mit den Mindestinnenmaßen von 1 m Länge, 1 m Breite und 1,20 m Höhe sowie mit einem leichten Deckel von ca. 20 Kg. vorzusehen :

      • Gebäude ohne Kellergeschoss, Wochenendhäuser sowie alle nur sporadisch genutzten Gebäude, Weideanschlüsse und im Falle einer Anschlusslänge von mehr als 20 Metern.

       

    • Bis zum Wasserzähler bleibt der Anschluss Eigentum der Gemeinde, welcher auch für eventuelle Reparaturen und Unterhalt aufkommt (ausgenommen Beschädigungen durch den Abnehmer oder Dritte, Frostschäden, usw.)

     

    • Direkt hinter dem Wasserzähler montiert der Kunde ein Durchflussventil mit Kontrollablasshahn (BELGAQUA-Anerkennung) und einen Absperrhahn.

     

    • Jedwede Verbindung zwischen dem öffentlichen Trinkwasserverteilernetz und einer eventuellen anderen Wasserspeisung (Privatbrunnen, Regenwasseranlage, anderes Wasserleitungsnetz, usw.) ist ausdrücklich verboten Es darf also keinerlei Verbindung, auch nicht mittels Absperrhähnen, Magnetventilen, Rückflussventilen, usw., zwischen beiden Netzen bestehen.

     

    • Für weitere Auskünfte stehen dem Antragsteller der Verantwortliche des Wasserdienstes (G.S.M: 0479/946297), der zuständige Verwaltungsangestellte bei der Gemeindeverwaltung AMEL (Tel. : 080/348119) oder der Bürgermeister, u.a. zuständig für die Wasserversorgung, (Tel. : 080/349 715) zur Verfügung.