STANDESAMT

Verwaltung

Gemeindeverwaltung AMEL • Wittenhof 9 • 4770 Amel

 

Büro Nr.

05

 

 

 

 

 

 

Verantwortliche:

SCHMITT Anita

0032 (0)80 348 117

anita.schmitt@amel.be

Mitarbeiterin:

DRIES Bernadette

0032 (0)80 348 117

bernadette.dries@amel.be

 

 

 

 

Fax:

0032 (0)80  348 111

 

 

 

 

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08.00Uhr bis 12.00Uhr

 

 

Freitags: 08.00Uhr bis 12.00Uhr und 13.00Uhr bis 17.00Uhr

 

 

Aufgaben des Dienstes:

 

Diese Angestellten betreuen die Verwaltung nachstehender Urkunden:

 
  • Geburten

  • Anerkennungen

  • Adoptionen

  • Heiraten

  • Scheidungen

  • Sterbefälle

  • Antrag auf belgische Staatsangehörigkeit

  • Ausstellung von Standesamtsurkunden

 

Auszustellende Auszüge aus den nachstehenden Standesamturkunden :

 
  • Geburten

  • Adoptionen

  • Heiraten

  • Scheidungen

  • Sterbefälle

 

Verwaltungsprozeduren:

 

Geburtsanmeldung

 

Die Geburtsanmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt beim Standesamt der Geburtsgemeinde erfolgen.
Mindestens ein Elternteil wird beim Standesamt vorstellig.

Mitzubringen sind:

  • Geburtsbescheinigung des Arztes;

  • Personalausweis;

  • Heiratsbuch;

Heirat

 

Formalitäten zwecks Ankündigung der Eheschließung

Die Heirat kann in der Gemeinde stattfinden, wo mindestens einer der zukünftigen Ehegatten in die Register eingetragen ist.

Die zukünftigen Eheleute müssen gemeinsam beim Standesamt vorstellig werden.

Folgende Unterlagen sind beizubringen:

  • Eine gleichlautende Abschrift der Geburtsurkunde (beim Standesamt der Geburtsgemeinde zu beantragen);

  • Identitätsnachweis : Personalausweis oder Reisepass;

  • Eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung (für ausländische Staatsangehörige beim Konsulat zu beantragen);

  • Eine Bescheinigung über den Zivilstand :

  • Ledigkeitsbescheinigung; oder gegebenenfalls eine Bescheinigung über die Auflösung bzw. über die Erklärung der Nichtigkeit früherer Ehen

  • Scheidungsurkunde;

  • Sterbeurkunde;

  • Eine Wohnsitzbescheinigung;

  • Gegebenenfalls eine beglaubigte schriftliche Zustimmung des bei der Erklärung abwesenden Ehegatten;

  • Certificat de coutume (für ausländische Staatsangehörige - Beim Konsulat des betreffenden Landes zu beantragen);

Ausländische Dokumente müssen je nach Land und Sprache übersetzt und legalisiert werden.
 

Sterbefälle

 

Die Abmeldung erfolgt durch ein Mitglied der Familie der verstorbenen Person.

Mitzubringen sind:

  • Todesbescheinigung des Arztes;

  • Personalausweis des Verstorbenen;

  • Heiratsbuch des Verstorbenen;