Leistungskonzept der Primarschulen der Gemeinde Amel
1. Vorbemerkung
Dem vorliegenden Leistungskonzept unserer Schulen liegt eine intensive Arbeit in den Lehrerkonferenzen der letzten Jahre zu Grunde.
„Kinder an schulische Leistungsanforderungen und den produktiven Umgang mit der eigenen Leistungsfähigkeit heranzuführen, ist eine wesentliche Aufgabe der Grundschule. Dabei ist sie einem pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet, dass Leistungsanforderungen mit individueller Förderung verbinden. Für den Unterricht bedeutet dies, Leistungen nicht nur zu fordern, sondern sie auch zu ermöglichen, wahrzunehmen und zu fördern.“ [1]
Ein so definiertes pädagogisches Leistungsverständnis fordert eine Leistungsbewertung, die keiner starren Skala und alleiniger Berücksichtigung der Ergebnisse folgt, sondern Anstrengung und Lernfortschritt gleichermaßen einbezieht - eine Leistungsbewertung, die gleichermaßen anforderungs- und kompetenzorientiert wie der individuellen Lernentwicklung verpflichtet ist, die produktbezogen wie prozessorientiert ist.
Wir verbinden mit der Leistungsbewertung die Zielsetzung, unseren SchülerInnen zu
helfen:
- Ihre Stärken kennenzulernen
- Vertrauen in die eigene Lern- und Leistungsfähigkeit zu entwickeln
- Ihre Leistungen einschätzen zu können
Demzufolge beziehen wir neben Bewertung einer Leistung ein vielfältiges Rückmeldesystem ein.
Die rechtliche Grundlage für die Leistungsbewertung bilden die Rahmenpläne (Ministerium der DG , 2014) sowie die aktuellen Dekrete der DG.
Die Rahmenpläne der einzelnen Fächer legen die Anforderungen für das Lernen in unseren Grundschulen fest. Diese Anforderungen sind gleichzeitig Bezugspunkt für die gezielte Förderung der SchülerInnen sowie für die Feststellung der Lernergebnisse.
Die Rahmenpläne der einzelnen Fächer weisen zudem aus, welche fachbezogenen Kompetenzen zum Ende der Grundschulzeit von den SchülerInnen erworben sein sollen.
Ziel der Lehrkräfte ist es, lernschwächere SchülerInnen möglichst weit an die erwarteten Kompetenzen heranzuführen und lernstärkeren SchülerInnen die Möglichkeit zu geben, diese zu überschreiten.
Die Lehrkräfte sind verpflichtet, den SchülerInnen durch differenzierenden Unterricht die jeweilige individuelle Förderung zukommen zu lassen, welche die Basis für das weitere Lernen darstellt.
Unsere Grundschulen sind darum bemüht, die SchülerInnen an eine realistische Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit heranzuführen.
Hierzu müssen Leistungen zum einen gefordert, überprüft und die Leistungsbewertung transparent gemacht werden. Die Bewertung ist ein wesentlicher Bestandteil des Lernprozesses und dient zur Feststellung des Entwicklungs- und Leistungsstandes der SchülerInnen.
Zum anderen muss Leistung aber vor allem anerkannt werden. Durch Ermutigung und Unterstützung werden ein positives Lern- und Leistungsklima und damit die Voraussetzung für das Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit geschaffen. Die Kinder lernen zunehmend, die Erfolge ihres Lernens zu reflektieren und ihre Leistungen richtig einzuschätzen.
2. Absprache
2.1. Das Zeugnis richtet sich an die SchülerInnen und deren Erziehungsberechtigte
Im Laufe eines Schuljahres erfolgen Rückmeldungen in mündlicher und/oder schriftlicher Form. Die Lehrpersonenstehen für Elterngespräche in unterschiedlichen Formen zur Verfügung:
- Erstes Zeugnis: Ende des ersten Halbjahres
- Eltern-(Schüler)-Lehrpersonen-Gespräch während des ersten und zweiten Halbjahre.
Entwicklungsgespräche: Die Eltern werden über die Zusammensetzung der Bewertung, evtl. Differenzierungsmaßnahmen, über weitere Schritte zur Erreichung der nächsten Kompetenzen, … informiert - Zweites Zeugnis: Ende des zweiten Halbjahres
- Abschluss des Jahres: Eltern-(Schüler)-Lehrpersonen-Gespräch auf Anfrage/bei Bedarf
- Zusätzliche Entwicklungsgespräche dürfen jederzeit angefragt werden (Tagebuch, Schoolfox, …)
- Erkennen die Lehrpersonen, dass der (die) Schüler(in) Probleme hat, verschiedene Kompetenzen zu erreichen, wird ein Gespräch mit den Eltern angeboten. Gemeinsam versuchen wir, die nächsten Schritte festzulegen. Ggf. werden hierzu Experten zu Rate gezogen.
3. Unser Bewertungssystem
Bewusst haben wir uns für eine Skala von 4 Fingern entschieden, um die Tendenz zur Mitte zu vermeiden.
Da wir nochmal einen besonderen Schwerpunkt auf die Stärken des Kindes setzen wollten, gibt es in der formativen Bewertung zum Abschluss „eine Krone”.
Jedes Kind ist einzigartig und besitzt eine innere Stärke, die es zu entdecken und zu entfalten gilt. Jedes Kind trägt eine unsichtbare Krone auf dem Kopf. Siesymbolisiert die einzigartigen Talente, Fähigkeiten und Stärken, die in ihm schlummern. Wie eine Krone ist diese innere Stärke kostbar und wertvoll. Diese „Krone” ist eine schöne und tiefgründige Art, die Fähigkeiten und Potenziale des Kindes (zum Abschluss der formativen Bewertung) hervorzuheben.
4. Aufteilung des Zeugnisses
4.1. Selbsteinschätzung - Lehrereinschätzungen
Selbsteinschätzung zu den überfachlichen Kompetenzen und Lehrereinschätzung zu den überfachlichen Kompetenzen (personale Kompetenzen, soziale Kompetenzen, Arbeitsmethoden)
Links:
4.2. Lernbegleitgespräche
Diese Lernbegleitgespräche finden verpflichtend statt. Die Daten der durchgeführten Gespräche werden im Zeugnis festgehalten.
Ziel: 2-4 Gespräche jährlich (Jede Lehrperson darf zusätzliche Lernbegleitgespräche führen)
- Unterstufe: kein verpflichtendes Gespräch
- Mittel- und Oberstufe: ein verpflichtendes Gespräch
Links - Beispiele:
4.3. Fachliche Kompetenzen
Bewertungen zu den fachlichen Kompetenzen (gegebenenfalls mit einer Rückmeldung zu Differenzierungs- und Fördermaßnahmen.)
Diese normative Bewertung zeigt auf, in welchem Maße die SchülerInnen die Kompetenzen des Rahmenplans erreicht haben. Diese Bewertung erfolgt aufgrund von Normen, die in Kriterien- und Entwicklungsrastern festgelegt sind.
Links:
- Zeugnis 1. Schuljahr
- Zeugnis 2. Schuljahr
- Zeugnis 3. Schuljahr
- Zeugnis 4. Schuljahr
- Zeugnis 5. Schuljahr
- Zeugnis 6. Schuljahr
4.4. Formative Bewertung
Die SchülerInnen erhalten einen schriftlichen Kommentar der Lehrperson. Dort wird auf die Stärken der Kinder eingegangen. Die Lehrperson erläutert die Maßnahmen, die dem Kind empfohlen werden.
5. Versetzungskriterien
- Ein Schüler/Eine Schülerin erreicht das Klassenziel oder erhält das Grundschulabschlusszeugnis am Ende des 6. Schuljahres, wenn er/sie in jedem Teilbereich der Hauptfächer (Mathematik, Deutsch, Französisch) mindestens die Bewertung „teilweise erreicht“ im Durchschnitt erzielt hat.
- Der Klassenrat entscheidet über das Erreichen des Klassenziels oder die Vergabe des Grundschulabschlusszeugnisses, wenn in den Hauptfächern (Mathematik, Deutsch, Französisch) Teilbereiche „noch nicht erreicht“ sind.
- Ein Schüler/Eine Schülerin erreicht das Klassenziel nicht oder erhält das Grundschulabschlusszeugnis nicht, wenn die Bewertung „noch nicht erreicht“ im Durchschnitt in den Hauptfächern erzielt wurde.
Allgemeine Bemerkung zu den Versetzungskriterien:
- Beim Erreichen des Klassenziels steigt der Schüler/die Schülerin in die nächste Klasse bzw. Stufe.
- Beim Nicht-Erreichen des Klassenziels durchläuft der Schüler/die Schülerin eine Stufe auf drei Jahre oder steigt mit Differenzierungsmaßnahmen in die nächste Klasse bzw. Stufe. Das Steigen in die nächste Klasse bzw. Stufe mit Differenzierungsmaßnahmen führt gegebenenfalls zum Nicht-Erhalt des Grundschulabschlusszeugnisses (Dieses kann jedoch später nachgeholt werden).
[1] Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW. Richtlinien und Lehrpläne NRW. 2012. S. 16