Veranstaltung organisieren

Der Gesetzgeber unterscheidet drei Arten der Veranstaltung:

  • Private Veranstaltungen, im Volksmund auch „geschlossene Gesellschaft“ genannt:

Sie kennzeichnen sich durch die persönliche Beziehung zwischen Organisator und Teilnehmer. Meistens handelt es sich um private Feiern wie Geburtstage oder Hochzeiten. Aber auch Vereinsproben, Trainingsstunden oder Tagungen haben einen privaten Charakter, auch wenn sie in einem öffentlichen Saal stattfinden. Private Veranstaltungen unterliegen keiner Auflage oder Genehmigungspflicht.

 

  • Öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen oder überdachten Orten:

Sie sind für jeden zugänglich, auch wenn Eintrittsgeld bezahlt werden muss, wie z.B. in einer Diskothek, einem Theater, Konzert oder Festzelt. In diesem Fall ist der Organisator für die Sicherheit der Veranstaltung verantwortlich.

 

  • Veranstaltungen im Freien:

Sie finden auf öffentlichen Plätzen oder der Straße statt und müssen vorab durch die Gemeinde genehmigt werden. Ohne eine entsprechende Genehmigung ist eine solche Veranstaltung verboten. Beispiele: Prozessionen, Umzüge, Kundgebungen, Märkte, Rallyes, …

 

Jede der Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltung, unabhängig der Anzahl Personen, unterliegt der Zustimmung und Genehmigung des Bürgermeisters. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag auf Veranstaltungsgenehmigung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Dieser Antrag muss spätestens zwei Monate vor Veranstaltungstermin erfolgen. Bei Open-Air oder Zelt-Veranstaltungen muss eine Genehmigungsanfrage spätestens 6 Monate im Vorfeld erfolgen.

 

Wir bitten alle Veranstalter die Formulare vollständig auszufüllen und rechtzeitig zuzuschicken.

 

Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.

Gemeindeverwaltung Amel

Maria Bastin
maria.bastin@amel.be 
080/34 81 10

 

Antrag auf Veranstaltungsgenehmigung (PDF)

Antrag auf Veranstaltungsgenehmigung (WORD)

 

Déclaration d'un événement (PDF)

Déclaration d'un événement (WORD)