25.03.2024

Freiwillige Wahlhelfer gesucht!


Aufruf der 5 Eifelgemeinden

Infolge einer Gesetzesabänderung ist es ab sofort möglich, sich als freiwilliger Wahlhelfer bei der Gemeindeverwaltung eintragen zu lassen. Dies kann telefonisch, via E-Mail oder persönlich erfolgen.

Folgende Bedingungen sollte die Person erfüllen:

  • mindestens 18 Jahre alt;
  • im Besitz der belgischen Staatsbürgerschaft;
  • im Bevölkerungsregister der Wohnsitzgemeinde eingetragen;
  • das Wahlrecht nicht aberkannt bekommen haben.

Der freiwillige Wahlhelfer unterstützt am Wahltag die verschiedenen administrativen Aufgaben im Wahlbüro unter der Aufsicht des Wahlbüropräsidenten. Für diese Tätigkeit gibt es eine kleine Aufwandsentschädigung. Eine solche Eintragung ist unbefristet, allerdings kann man sich zu jeder Zeit von der Liste der freiwilligen Wahlhelfer streichen lassen.

Wenn eine Person 2x als Beisitzer in einem Wahlbüro eingesetzt worden ist, hat sie die Möglichkeit, mindestens 40 Tage vor einer kommenden Wahl zu beantragen, nicht mehr eingesetzt zu werden. Dies ist dann zu respektieren und diese Person kann nicht mehr als Wahlhelfer verpflichtet werden.

Interessiert?    Dann melden Sie sich bis spätestens 05.04.2024

 

Wahldaten:

Sonntag  09.06.2024
Sonntag  13.10.2024