Nutzungsordnung
Allgemeines und Lokalisierung
In rechtlicher Hinsicht ist ein Bestattungswald einem herkömmlichen Friedhof gleichgestellt. Er ist somit öffentlich und jeder Person zugänglich. Wie die herkömmlichen Friedhöfe ist der Bestattungswald überkonfessionell und ist somit offen gegenüber allen religiösen Glaubensrichtungen und philosophischen Überzeugungen. Zuständig ist die Gemeinde AMEL mit Sitz in 4770 AMEL, Wittenhof 9.
Die Verwaltung des „Bestattungswalds Bambusch“ obliegt einem Verwalter und einem Begleitausschuss, die auf Grundlage der gegenwärtigen Ordnung und im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung handeln.
Der „Bestattungswald Bambusch“ befindet sich in Nähe der Ortschaft Amel und ist über asphaltierte Wege leicht zu erreichen.
Nutzungsberechtigung und Ruhezeit
Der „Bestattungswald Bambusch“ steht allen aus den nachfolgenden Gemeinden stammenden und/oder in diesen Gemeinden gemeldeten Personen als letzte Ruhestätte zur Verfügung:
-Die neun Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens: Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach, Eupen, Kelmis, Lontzen, Raeren und St.Vith
-Die neun angrenzenden Gemeinden der Wallonischen Region: Baelen, Gouvy, Malmedy, Plombières, Trois-Ponts, Stavelot, Vielsalm, Weismes, Welkenraedt
Die Ruhezeit im „Bestattungswald Bambusch“ beträgt 50 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit, die Grabstätte gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen zu verlängern bzw. durch Familienangehörige neu zu belegen.
Die Ruhezeit kann durch schriftlichen Antrag der Familie vorzeitig aufgehoben werden. Hieraus ergibt sich jedoch keinerlei Anspruch auf Rückerstattung eines Teils oder der Gesamtheit aller Kosten für die Zurverfügungstellung der Grabstelle.
Grabarten und Markierungen
Der „Bestattungswald Bambusch“ ist ein Ort für die Beisetzung der Asche von Verstorbenen im Wald. Voraussetzung für die Bestattung in dem Bestattungswald ist demzufolge eine vorherige Einäscherung in einem Krematorium.
Die Totenasche wird in einer biologisch abbaubaren Bestattungsurne, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird, in friedhofsüblicher Tiefe (80 cm) und in Nähe zu einem Baumstamm beigesetzt.
Darüber hinaus bestehen noch folgende Bestattungsmöglichkeiten in offenen Waldbereichen (Lichtungen):
- Urne mit Pflanzbaum
- Neuanpflanzung. Die Urnen werden in friedhofsüblicher Tiefe und in Nähe zum neuen Baum beigesetzt. Es muss sich hierbei um eine einheimische Laubholzart handeln (Buche, Eiche)
- Steinwiese (größere Steine aus dem Wolfsbusch) mit der Möglichkeit zur Urnenbestattung
Bäume, Steinwiesen und Urnenpositionen werden in Karten eingetragen. Es wird eine Liste geführt, aus der die veräußerten Grabflächen und die beigesetzten Personen unter Angabe des Bestattungstages ersichtlich sind. An den Bäumen selbst wird durch ein Namenschild an die Verstorbenen erinnert (Name, Vorname, Geburtsjahr, Sterbejahr oder alternativ Vermerk „Anonym“). Der offene Bereich und die Steinwiese werden ebenso durch Namensschilder ausgewiesen und auf Karten eingetragen.
Die Grabstelle ist namentlich, also nicht übertragbar.
Individuelle Gräber sind nicht erkennbar. Die Bepflanzung der Grabstellen, die Bodenbearbeitung und das Ablegen von Grabschmuck jeglicher Art, von Kerzen und von Grablichtern sind verboten.
Alle Bäume sind in ihrem natürlichen Charakter zu belassen. Das Erscheinungsbild des Waldes ist beizubehalten und darf nicht verändert werden.
Durchführung der Bestattungen
Es bestehen die nachfolgenden Möglichkeiten zur Auswahl eines Baumes für die Urnenbestattung:
- Zu Lebzeiten durch den Verstorbenen selbst
- Nach dem Tod des Verstorbenen durch eine dazu bevollmächtigte Person
- In Ermangelung der ersten beiden Punkte durch den Verwalter des Bestattungswalds
Die Organisation der Bestattung erfolgt in Zusammenarbeit mit einem Bestattungsinstitut.
Die Beisetzung im Bestattungswald muss mindestens 48 Stunden vor Durchführung der Bestattung beim Standesamt der Gemeinde Amel unter Respektierung der gesetzlichen Bestimmungen beantragt werden. Diese 48-Stunden-Frist wird während der Wochenenden und während der gesetzlichen Feiertage ausgesetzt.
Die Vorbereitung des Grabes wird durch den Arbeiterdienst der Gemeinde auf Anweisung des Verwalters gewährleistet, der die Beisetzung selbst begleitet. Die Gestaltung einer Zeremonie gehört nicht zu den Aufgaben des Verwalters, wohl aber die Begleitung der Trauernden zum Bestattungsort, das Einlassen der Urne und das Verschließen der Grabstätte.
Die Beisetzung im Bestattungswald gestalten die Angehörigen in Abstimmung mit dem Verwalter des Bestattungswaldes, wobei den Wünschen des Verstorbenen Rechnung getragen werden muss.
Die Trauerfeier kann vorab am Heimatort des Verstorbenen, oder aber direkt im „Bestattungswald Bambusch“ stattfinden. Ob die Trauerfeier durch einen Geistlichen, einen freien Redner oder die Familie/Freunde gestaltet wird, liegt im Ermessen der Hinterbliebenen bzw. des Verstorbenen. Voraussetzung aber ist der Respekt der demokratisch-freiheitlichen Grundsätze.
Verhalten im "Bestattungswald Bambusch"
Jeder Besucher des „Bestattungswalds Bambusch“ hat sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen des Verwalters, der Waldbesitzers (Gemeinde Amel) und der Forstverwaltung ist Folge zu leisten.
Entfernung von Bäumen
Sollte ein Baum aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise entfernt werden müssen (beispielsweise aufgrund einer Krankheit oder infolge eines Sturms), verbleiben die Namensschilder am noch verbleibenden Baumstumpf oder werden auf einen an dieser Stelle platzierten Naturstein übertragen.
In letzterem Fall kann an gleicher Stelle ein neuer Baum gepflanzt werden, um die Namensschilder später an diesem zu befestigen.
Die Entscheidung hierüber obliegt dem Begleitausschuss und gibt den Angehörigen keinerlei Anrecht auf finanzielle Entschädigung.
Die Fällung eines reservierten/belegten Baumes aus anderen Gründen (insbesondere aus wirtschaftlichen Erwägungen) ist der Gemeinde untersagt.
Öffnungszeiten und Zugänglichkeit
Der „Bestattungswald Bambusch“ darf nur tagsüber ab einer Stunde nach Sonnenaufgang und bis zu einer Stunde vor Sonnenuntergang für Besuche und Bestattungen genutzt werden. Bei Sturm, starkem Schneefall, Gewittern oder Naturkatastrophen ist das Betreten des Bestattungswalds untersagt.
Da die Beisetzung im Bestattungswald in der freien Natur stattfindet, muss auf geeignetes Schuhwerk und dem Wetter angepasste Kleidung geachtet werden.
Der Bestattungswald ist nicht behindertengerecht zugänglich.
Haftung
Das Betreten des Bestattungswalds geschieht auf eigene Gefahr. Weder die Gemeinde, noch die Forstverwaltung, der Begleitausschuss und der Verwalter des Bestattungswalds haften für Sach- und Personenschäden, die durch Tiere oder durch Naturereignisse in der Fläche oder an einzelnen Bäumen im Bestattungswald entstehen.