Gemeindesteuern

Für das Rechnungsjahr 2021

Steuer auf Müllabfuhr

A.1 Haushaltsmüllsteuer: eine jährliche Pauschale von:

  • 106 EUR für Einpersonenhaushalte;
  • 130 EUR für Zweipersonenhaushalte;
  • 150 EUR für Haushalte mit mehr als 2 Personen;

Die Steuer beinhaltet den Nutzen von 2 Sperrmüllsammlungen pro Jahr und erlaubt den kostenlosen Zugang zum Containerpark.


A.2
Müllsteuer auf Zweitwohnungen: eine jährliche Pauschale von 150 EUR.
Die Steuer beinhaltet den Nutzen von 2 Sperrmüllsammlungen pro Jahr und erlaubt den kostenlosen Zugang zum Containerpark.


A.3
Tätigkeitsstätten, mit Ausnahme der in nachstehendem Absatz A.4. angeführten: eine jährliche Pauschale von:

  • 117 EUR für die Steuerpflichtigen, die den gewöhnlichen Sammeldienst nicht in Anspruch nehmen.
  • 150 EUR für die Steuerpflichtigen, die den gewöhnlichen Sammeldienst effektiv in Anspruch nehmen.


A.4
Für touristische Beherbergungsinfrastrukturen, gleichwohl ob sie dem gewöhnlichen Sammeldienst angeschlossen sind oder nicht:

  • 150 EUR pro Campingplatz.
  • 106 EUR für Ferienwohnungen. Die Steuer beinhaltet den Nutzen von 2 Sperrmüllsammlungen pro Jahr und erlaubt den kostenlosen Zugang zum Containerpark.


A.5
Für die Inhaber von Gelände und/oder Gebäuden zur Vermietung als Jugendlagerstätte: 150 EUR pro Lager.

A.6 In dem Pauschalbetrag sind folgende Mengen an Müllsäcken enthalten:

  • für die Steuerpflichtigen mit einem Pauschalbetrag von 106 EUR und 130 EUR:
  • 10 Säcke zu je 60 Liter zur Aufnahme der Restabfälle
  • 5 Säcke zu je 20 Liter zur Aufnahme der organischen Stoffe.
  • für alle anderen Steuerpflichtigen:
  • 20 Säcke zu je 60 Liter zur Aufnahme der Restabfälle
  • 10 Säcke zu je 20 Liter zur Aufnahme der organischen Stoffe.

 

Variabler Teil im Verhältnis zur erzeugten Abfallmenge

  • 15 EUR pro Rolle von 10 Säcken zu je 60 Liter zur Aufnahme der Restabfälle.
  • 5 EUR pro Rolle von 10 Säcken zu je 20 Liter zur Aufnahme der organischen Stoffe. 

Gebühr für den Verkauf von Säcken zur Entsorgung von Asbestabfällen

  • 10 € pro Sack von 140 Liter 

Zuschlagsteuer auf die natürlichen Personen

  • 6%

Zuschlaghunderstel zur Immobilienvorbelastung

  • 1200

 

 

 

Steuer auf die Zweitwohnungen

  • 200 € pro Zweitwohnung

Steuer auf die Übernachtungen

  • Hotels: 13 € pro Schlafstelle
  • Pensionen und Privatwohnungen: 7 € pro Schlafstelle
  • Jugendlager: 0,10 € pro Tag pro Person

Steuer auf die Standplätze auf den Campingplätzen

  •  Standplatz für residenzielle Wohnwagen : 40 €
  •  Einfacher Standplatz : 25 €

Steuer auf die Ausstellung von Verwaltungsdokumenten

  • Personalausweise:
    2 € für die Ausstellung eines gewöhnlichen Personalausweises
    10 € für die Ausstellung eines dringenden elektronischen Personalausweises
    10 € für die Ausstellung eines sehr dringenden elektronischen Personalausweises
  • Zusatzausweise für Kinder unter 12 Jahren: 1,20 € (altes Muster für ausländische Kinder)
    10 € für die Ausstellung eines dringenden elektronischen Kinderausweises (KIDS-ID)
    10 € für die Ausstellung eines sehr dringenden elektronischen Kinderausweises (KIDS-ID)
  • Ausländerausweise :
    1,30 € für die Ausstellung einer Eintragungsbescheinigung (nicht elektronisch)
    2 € für die Ausstellung eines Karte A, B, C, D, E, E+, F, F+, H
    10 € für die Ausstellung einer dringenden elektronischen Ausländerkarte
    10 € für die Ausstellung einer sehr dringenden elektronischen Ausländerkarte
  • Reisepässe:
    5 € für die Ausstellung eines gewöhnlichen Reisepasses
    8 € für die Ausstellung eines dringenden Reisepasses
    8 €
    für die Ausstellung eines sehr dringenden Reisepasses
  • Führerscheine:
    5 € für die Ausstellung eines Führerscheins und Schulungsführerscheins

Gebühr auf die per Einschreiben zugestellten Städtebau-, Betriebs- und Globalgenehmigungen

  • effektiven Kosten

Gebühr für das Nachsuchen, Erstellen und Aushändigen von Dokumenten sowie die Erteilung von schriftlichen Auskünften in Sachen Raumordnung

  • 6 € pro Parzelle
  • 6 € pro Adressenliste

Gebühr für das Nachsuchen und die Erteilung von Auskünften in Sachen Kataster

  • 6 € pro Parzelle ab 4. Anfrage

Steuer auf die Entfernung von Abfällen, die an Stellen abgelegt worden sind, wo dies gesetzlich oder verordnungsmäßig verboten ist

  • 500 € und die Summe der effektiven Unkosten für die Entsorgung

Steuer auf die Bälle und Tanzpartien

  • 50 € pro Veranstaltung

Steuer auf verwahrloste und nicht benutzte Gebäude

  • 1. Jahr: keine Erhebung
  • 2. und 3. Jahr: 1400 € pro Gebäude
  • ab 4. Jahr: 2800 € pro Gebäude

Während des 1. Jahres wird diese Steuer nicht erhoben, um dem Eigentümer die Möglichkeit einzuräumen, die Immobilien abzureißen oder wieder herzustellen und zu bewohnen bzw. die Bauarbeiten zu beginnen.

Steuer auf den Anschluss an die öffentliche Kanalisation

  • 1000 €
  • Gebäude mit mehreren Wohneinheiten: 1000 € zuzüglich die Hälfte des Betrages für jede weitere Wohnung 

Gebühr für den Anschluss an das öffentliche Wasserleitungsnetz

  • 62 € und die effektiven Kosten
  • Frostschaden: 30 € und die effektiven Kosten
  • Aufhebung eines Anschlusses: effektiven Kosten

Gebühr für das Anbringen von Abdeckplatten an Urnenmauern und Urnengräbern sowie von Gedenkplaketten an Gedenksäulen auf einer Streuwiese

  • Abdeckplatte eines Urnengrabes: 125 €
  • Abdeckplatte einer Urnenmauer: 125 €
  • Gedenkplakette an einer Gedenksäule: 20 €

Steuer auf Hunde

  • 1. Hund: 12 € pro Jahr bzw. 1 € pro vollen Monat im Steuerjahr
  • 2. Hund: 12 € pro Jahr bzw. 1 € pro vollen Monat im Steuerjahr
  • Für jeden weiteren Hund: 150 € pro Jahr bzw. 12,50 € pro vollen Monat im Steuerjahr
  • Tierheime: eine Pauschalsteuer von 150 € pro Jahr

Die Steuer auf Hunde ist nicht zu entrichten für: Hunde bis zum Alter von 3 Monaten; Blindenhunde und Hunde der Rettungsdienste; Hunde für Rollstuhlfahrer und Hunde, die durch eine juristische Person aufgenommen wurden, die der Tierschutz als Aufgabenbereich hat.

Steuer auf die Verteilung von Anzeigeblättern und -karten sowie Katalogen und Zeitschriften

  • 0,08 € pro Exemplar

Gebühr für den Verkauf von Säcken zur Entsorgung von Asbestabfällen

  • 10 € pro Sack