Wappen

Das Wappen der Gemeinde Amel geht auf einen Beschluss des Gemeinderates vom 6. März 1937 zurück, in dem der Rat um die Genehmigung eines entsprechenden Vorschlags der Regierung bat. Der Entwurf lehnte sich einerseits an die historische Vergangenheit der Gemeinde an und berücksichtigte gleichzeitig die Tatsache, dass der Name des Hauptortes ebenso wie der der Gemeinde sich von dem Wasserlauf der Amel ableitete.

Das Wappen sollte sich wie folgt zusammensetzen: „Geteiltes Schild, rechts mit dem luxemburgischen Löwen, als Hinweis über die frühere Zugehörigkeit hiesiger Gemeinde zu dieser Herrschaft, links blau mit einer silbernen Welle, als Hinweis auf den Amelfluss, dem das Dorf Amel ja auch seinen Namen verdankt“. Dieser Vorschlag fand den Zuspruch der zuständigen Behörde, nicht aber ein weiterer Vorschlag der Gemeinde: „Wenn möglich könnte über oder unter der silbernen Welle noch das Wort ‚Amblava‘ als früherer Name des Amelflusses angebracht werden.“

Durch Königlichen Erlass vom 14. Oktober 1938 wurde der Gemeinde Amel das Wappen endgültig bewilligt, das wie folgt in dem Erlass beschrieben wurde: „Gespalten, rechts zehnmal blau-silber geteilt, überdeckt von einem bewehrten, gezungten und goldgekrönten roten Löwen mit schräggekreuztem Doppelschwanz, links in blau ein silberner Wellenbalken.“ 

Nach der Fusion der Altgemeinden Amel, Heppenbach und Meyerode (und eines Teils der Gemeinde Recht) zur Gemeinde Amel musste ein Wappen für die neue Gemeinde gefunden werden. Gleichzeitig musste ein eigenes Siegel geschaffen werden. Und so beantragte der Gemeinderat durch Beschluss vom 3. März 1980 die Anerkennung eines eigenen Siegels und die Übernahme des 1938 bewilligten Wappens der Altgemeinde Amel.

Durch Königlichen Erlass vom 13. Oktober 1982 wurde die Gemeinde Amel zum einen ermächtigt, das 1938 genehmigte Wappen zu führen und zum anderen, ein eigenes Siegel zu führen, das wie folgt beschrieben wurde: St. Hubertus in Jägertracht, barhaupt, kniet vor einem stillstehenden Hirsch der ein Kreuz im Geweih trägt. Bei der Suche hatte man sich auf „authentische Unterlagen“ berufen, die belegten, dass der ehemalige Gerichtshof von Amel ein identisches Siegel benutzte. Der Rat für Heraldik hatte sich dieser Meinung angeschlossen.