Öffentliche Arbeiten
Büro Nr. 14
Fax: +32 (0)80 34 81 11
WIRTZ Berthold
Tel: +32 (0)80 348 119
E-Mail: berthold.wirtz@amel.be
HEINRICHS Arno
E-Mail: arno.heinrichs@amel.be
Tel: +32 (0)80 348 129
Öffnungszeiten:
Montags: 08:30-12:00
Dienstags: 08:30-12:.00
Mittwochs: 08:30-12:00 und 13:00-16:00
Donnerstags: 08:30-12:00
Freitags: 08:30-12:00 und 13:00-16:00
Aufgaben dieses Dienstes
Dieser Angestellte betreut
- die öffentlichen Arbeiten (Wegebau, Stromversorgung und Wasserleitungen)
- das Forstwesen
- die Immobilien
Auszustellende Dokumente
- Antrag auf Herstellung eines Wasseranschlusses
Informationen
Die Wasser- und Abwassergebühren sind miteinander verflochten. Alle Haushalte in der Gemeinde Amel müssen den Trinkwasser- und Abwasserpreis bezahlen, der pro m³ konsumiertes Trinkwasser berechnet wird.
Beispiel: Mein Haushalt verbraucht jährlich 162 m³ Leitungswasser.
· Jahresgrundgebühr (Verteilung & Abwasser) : 110,95 € (ohne MwSt.)
· Verbrauch:
o 0 - 30 m³ : 1,000 €/m³ (ohne MwSt.) => 30 m³ x 1,00 € = 30,00 € (ohne MwSt.)
o 31 - 5.000 m³ : 4,365 €/m³ (ohne MwSt.) => 132m³ x 4,365 € = 576,18 € (ohne MwSt.)
· Endabrechnung (inkl. MwSt.): (110,95 € + 30,00 € + 576,18 €) x 1,06 (6% MwSt.) = 760,16 €
ANSCHLÜSSE AN DAS ÖFFENTLICHE TRINKWASSERVERTEILUNGSNETZ
- Anwendbar ist das Dekret der Wallonischen Region vom 12. Februar 2004 über die Tarifierung und die allgemeinen Bedingungen der öffentlichen Wasserversorgung in der Wallonie (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 22.03.2004)
- Die Gebühr wird wie folgt festgelegt:
- Anschluss an das öffentliche Wasserleitungsnetz (ab Hauptleitung bis zum Wasserzähler): Pauschale von 600 Euro;
- Abtrennung eines Anschlusses an der Hauptleitung des öffentlichen Wasserleitungsnetzes: Pauschale von 200 Euro;
- Reparatur am Wasseranschluss bedingt durch Frostschaden: Pauschale 100 Euro;
- Erweiterung eines bestehenden Wasseranschlusses: effektive Kosten von Material, Arbeits- und Fahrzeugstunden.
- Die Arbeiten im Hinblick auf den Anschluss an das öffentliche Wasserleitungsnetz werden durch die Gemeindedienste ausgeführt, sobald das Arbeitsprogramm dies erlaubt. Die Genehmigung für den Anschluss an das öffentliche Wasserleitungsnetz gibt jedenfalls nicht Anrecht auf eine sofortige Verrichtung der Arbeiten.
- Nur wenn eine CertiBEau-Zertifizierung der konformen Trinkwasser- und Abwasserinstallationen durch einen entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Zertifizierer vorliegt, kann der Bau an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden. Es besteht ein Kautionssystem anstelle einer Durchflussbegrenzung und einer Plombe als provisorische Anschlussvorrichtung, die vor der Zertifizierung durch CertIBEau anwendbar ist. Für jeden neuen Anschluss und damit auch für den Einbau eines neuen Wasserzählers ist eine Kaution in Höhe von 750,00 € zu hinterlegen. Die Kaution wird freigegeben, wenn der Antragsteller des Anschlusses den Nachweis erbringt, dass er ein CertIBEau erstellt hat und dieses für konform erklärt wird.
- Nach Erhalt der Genehmigung des Gemeindekollegiums bzgl. den Antrag auf Anschluss an das Trinkwassernetz und nach vorheriger Kontaktierung des Wasserdienstes werden die Erdarbeiten durch die Gemeindedienste auf dem öffentlichen Eigentum (Straße, Bankett, Graben und/oder Bürgersteig) in eigener Regie ausgeführt und sind zu Lasten der Gemeinde. In Absprache zwischen dem Antragsteller und dem Bereitschaftsdienst des Wasserdienstes der Gemeinde AMEL (G.S.M.: 0479/94.62.97) kann der Antragsteller die Erdarbeiten auf seinem Privatgelände selbst oder durch einen von ihm beauftragten Unternehmer ausführen lassen. (d.h. Verlegen eines Leerrohres Durchmesser min. 90 mm (mit Draht) von Gemeinde/Privatgrenze bis zum Keller – Verlegetiefe : 1,10 m)
- Sollten die Gemeindedienste diese Arbeiten auf Privateigentum durchführen, belaufen sich die Kosten wie folgt:
Beschreibung | Berechnungseinheit | Tarif in € |
LKW | Stunde | 85 |
LKW mit Hebekran | Stunde | 100 |
LKW mit Containersystem | Stunde | 100 |
Personentransporter mit offener Ladepritsche | Stunde | 60 |
Bagger (Case) - JCB | Stunde | 65 |
Löffelbagger | Stunde | 105 |
Kehrmaschine | Stunde | 105 |
Kompressor | Stunde | 25 |
Stromerzeuger | Stunde | 25 |
Mähtraktor | Stunde | 105 |
Kleinfahrzeuge | Stunde | 55 |
Minibagger | Stunde | 65 |
Bohrgerät (Rakete) | Stunde | 110 |
Materialkosten | Zum Kaufpreis zuzüglich Transportkosten | |
Personalkosten des Bauhofs | Stunde (inkl. Lohnneben- und Verwaltungskosten | 50 |
- Mit Ausnahme der Einsätze des Kompressors und des Stromerzeugers ist der Stundenlohn in den Tarifen für die Einsätze des Wege- und Wasserdienstes der Gemeinde einbegriffen. Die Einsatzstunden der Fahrzeuge werden ab dem Zeitpunkt berechnet, wo die Fahrzeuge den Fuhrpark verlassen bis zu denjenigen, wo sie zu derselben zurückkehren.
- Der Wasserzähler wird an einem frostsicheren, leicht zugänglichen Ort montiert.
- In folgenden Fällen ist für die Montage ein Wasserzählerschacht mit den Mindestinnenmaßen von 1 m Länge, 1 m Breite und 1,20 m Höhe sowie mit einem leichten Deckel von ca. 20 kg vorzusehen:- Gebäude ohne Kellergeschoss, Wochenendhäuser sowie alle nur sporadisch genutzten Gebäude, Weideanschlüsse und im Falle einer Anschlusslänge von mehr als 20 Metern.
- Bis zum Wasserzähler bleibt der Anschluss Eigentum der Gemeinde, welcher auch für eventuelle Reparaturen und Unterhalt aufkommt (ausgenommen Beschädigungen durch den Abnehmer oder Dritte, Frostschäden, usw.)
- Der Kunde ist verpflichtet, direkt hinter dem Wasserzähler einen Druckminderer und ein Rückschlagventil zu montieren.
- Für weitere Auskünfte stehen dem Antragsteller der Bereitschaftsdienst des Wasserdienstes (G.S.M.: 0479/94.62.97, der Dienst „Öffentliche Arbeiten“ der Gemeindeverwaltung AMEL (Tel.: 080/348119 oder 080/348129) bzw. der Schöffe, u.a. zuständig für den Wasserdienst, (Tel.: 0476/934240) zur Verfügung.